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Erzgebirgischer General-Anzeiger : 09.11.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-11-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1843119854-191611092
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1843119854-19161109
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1843119854-19161109
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer General-Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-11
- Tag1916-11-09
- Monat1916-11
- Jahr1916
- Titel
- Erzgebirgischer General-Anzeiger : 09.11.1916
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Erzgebirgischer Nummer 261. 66. Jahrgang. » Olbernhau, ,60 l.SO , Donnerstag, den 9.November 1916 Durch dl» Post, aul den Ä»mt«rn abgeholt Durch dle Post jugelragen ...... werden 2b Psg. extra berechnet. Dle Rabatts»»« und Nettopreise haben nur bel »ar» ' »ahlung binnen «o Lagen Sllltlglelt, lilngere« Zi«l, gerichtllche «injlehung und gemeinsam« Anzeigen verschiedener Inserenten bedingen bi« Berechnung de« Brutto-geilenpreise« Lnzeigen-Annahme: Anzeigen über eine Viertrlseite Umfang biS nachm. 5 Uhr am Vortage, kleinere Anzeigen bis spätestens porm. 9 Uhr. — Telephonische Aufgabe schließt jedes Rrklamationßrecht auß. - bin neuer Baralong-Fall hofft. Die weitere Durchführung -er vorläufig erst in Umriß t > an -er » bekleidet nur mit . Bedeckung, an Land In Deutschland monatl. viertelsNhrl. .70 .66 -.80 sen angedeuteten Neuerung wird in nächster Zukunft zeigen, bis zu welchem Grade Lee verschiedenen an sie geknüpften Erwartungen sich erfüllen können. p chti'bi.ü D«e enM,k vest°llung-uw«rd«tt in u>ts«rrr ««schüft,st«ll« sMbrrtsv-a»« 11), von uns«r«n »ot«n u .d «u»- ab«stell«n,sowie von all«n Poflanflalt«n Deutschland« und Oeflrrretch'llngarn« angenommen. L.10 1.V8 2.40 Vie erweiterte Selbstverwaltung öaliriens. Die Wiederherstellung -es Königreichs Polen, die das Ma nifest der verbündeten Kaiserreiche vorbereitet, muhte aus schwerwiegenden nationalpolitischen Gründen auch zu einer Aenderung Ler Verhältnisse in Galzten führen. Das Köngreich Galizien gehört bisher zu den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern und ist ihnen in der politischen Verfassung und Verwaltung ungefähr -gleichgestellt. An der Spitze -er staatlichen Behörden steht -er vom Kaiser ernannte k. und k. Statthalter. Die der Selbstverwaltung überwiesenen Gegenstände — darunter Errichtung und Erhal tung von Schulen, Krankenhäusern und anderen Wohlfahrts einrichtungen, Teile -es Eisenbahn-, Straßen- unL Wasserver sorgungswesens, Hebung -er Landwirtschaft usw. — unter stehen -er Befugnis des Landtags und -es aus ihm hervor- gehenden Landesausschusses, der Lie Beschlüsse LeS Landtags durchzuführen hat. An Ler Spitze dieser Körperschaften steht der Landmarschall. Die Abgeordneten -es Landtages werden, mit Ausnahme -er Virilstimmen, auf Grund eines Kurien wahlrechtes gewählt. Die Polen haben es aber seit Ler Ein- führung Ler jetzt geltenden Verfassung stets verstanden, ihre Stellung als Regierungspartei zu immer weitergeh end eren Zu geständnissen an die Selbständigkeit der Landesverwaltung auszunützen. IN nationalen und sprachlichen Angelegenheiten ist die Gesetzgebung ganz in die Hände Les Landtags gelegt. Auch in bezug auf die Amtssprache bei den staatlichen Be hörden nimmt Galizien insofern eine Ausnahmestellung ein, als seit 1868 -ie deutsche Sprache im gesamten Parteienver kehr und bei den meisten Behörden und Aemtern unterdrückt und durch Lie polnische oder ruthenische Sprache ersetzt ist — währen- in anderen Kronländern, wenigstens dem Grundsatz nach, die innere deutsche Amtssprache bei den höheren Instan zen als zu Recht bestehend gilt. Das Handschreiben des Kaisers Franz Joseph kündigt nun / eine neue entscheidende Erweiterung -er galizischen Selbst verwaltung an. Welche Form diese in Zukunft erhalten soll, wird nicht gesagt. Zweifellos aber ist Galizien zum mindesten eine stark betonte Sonderstellung im Verband Ler österreichi schen Kronländer zugedacht. DaS Bestreben nach einer solchen Stellung ist wiederholt hervorgetreten. Im September 1868 verlangte der galizische Landtag die volle gesetzgeberische und verwaltungstechnische Selbständigkeit des Kronlandes, konnte sie aber, im Hinblick auf ähnliche Bestrebungen anderer Län der, deren Erfüllung Ler Einheit und Lem gesicherten Be- stand des Staates unzuträglich gewesen wären, nicht erhalten. Seit 1873 wird Galizien im österreichischen Kabinett Lurch einen eigenen Minister, Len sogenannten „polnischen Lands- mannmnister" vertreten. Wenn dem Lande jetzt im Zusammenhang mit Len jüngsten Ereignissen die erweiterte Selbständigkeit gewährt wird, so liegen Lie Gründe hierfür zu klar auf der Hand, als daß eine nähere Erläuterung notwendig wäre. Von besonderer Wich tigkeit wird allerdings bei Ler Neuordnung Ler Dinge in Ga lizien auch die Berücksichtigung des ruthenischen Elemente» sein, Lessen nationale Forderungen seit jeher Len polnischen Machthabern Schwierigkeiten bereitet und in Len letzten Jah ren vor Lem Kriege wiederholt den geregelten Fortgang der Landesverwaltung bedroht haben. Auch jetzt sind, wie aus Wiener Nachrichten hervorgeht, Lie Ruthenen unzufrieden da mit, Laß bei -er Selbständigmachung Galiziens ihr Schicksal den polnischen Machthabern und der polnischen Landtagsmehr heit ganz in die Hände gegeben weiden. In einer in Wien abgehaltenen gemeinsamen Sitzung der beiden ukrainischen parlamentarischen Klubs legten -ie Präsidien Ler beiden Klubs korporativ ihre PräsidiumsmaNüate nieder. In fort gesetzter Sitzung wurde Lie Einberufung einer Vollversamm lung beschlossen zur Annahme einer feierlichen RechtSverwah- rung der gesamten ukrainischen parlamentarischen Vertreter. Die Lockerung oder Loslösung Galiziens aus Lem Verbände Ler zisleithanischen Länder — Lie noch dem Ausbruch diese» Weltkrieges den amtlichen Titel Kaisertum Oesterreich erhol- ten haben — kann auch nicht ohne bedeutende Rückwirkung auf Lie innerpolitischen Verhältnisse Lieser Reichshälfte selbst bleiben. Dis Deutschen in Oesterreich haben fest jeher von Der B«»ug»vr«t» für den „»r,gedlrgstch«n z«n»ra!-AnMg«r" detrüg» L bg«h»U t. d.»«schüft»st«lle u.d. Au«gat«strll. Durch uns«r« Zettu»tz«bot«n >ug«trug«n ««Ntrol-Anjetger," b«trag«n: für Anjktgrn au» obkng«nannt«n Amt»g«rtcht»br,Iri» dir sg«lpallrn« PrUtjktl« IS Psg., di« zgespaltene Rkklam«» und amtlich« A«Ut SV Psg von aui«rhall> d«rs«id«n 20 Psg., r«sp. 4s Psg. Dad«llartsch-r und schwirrig» «atz hdhrr »«> Wt«d<r-olung«n entsprechender Rabatt laut Daris. Für Auiiunsi u. Ostertenannahm» schwerer Verwundung des ersteren gelang es ihn, wie auch dem Steuermann, sich schwimmend zu halten, auch nach eini ger Zeit ein leer in der Nähe treibendes Boot zu erreichen und zu besteigen. Der Dampfer, der Lies betnerkt hatte, kehrte nun zurück und hielt mit hoher Fahrt recht auf Las Boot zu, aber nicht etwa, wie man hätte annehmen sollen, um Lie beiden hilflosen Schiffbrüchigen zu retten, sondern um das Boot zu rammen. Erst nach über einer halben Stunde nahm der Damp fer Lie Schiffbrüchigen auf. Anstatt Lem verwundeten Ober leutnant, Ler einen doppelten Kieferbruch, einen Schuß linken Schläfe, eine fingerbreite Wunde mit drei Splittern in Nase und Backe, sowie ein zerschossenes Auge bet der Beschie ßung des Unterseebootes Lavongetragen hatte, Hilfe zu lei sten, wurden die beiden Geretteten erbarmungslos in einen senken. Während es dies tat, näherte sich ein zum Hilfsschifs der Flotte umgewandelter und ausgerüsteter Handelsdampfer Lein Unterseeboot und dem sinkenden Handelsschiff. Sein Charakter wurde nicht sogleich erkannt, und damit das Un terseeboot nicht untertauche, bevor der Hilfskreuzer in Schuß weite war, hißte Lieser eine neutrale Flagge, eine vollkommen legitime Kriegslist. Als er in Schußweite war, hißte er einen weißen Wimpel, wie es von allen englischen Kriegsschiffen verlangt wird. Er feuerte auf das Unterseeboot und versenkte es. Die unmittelbare Sorge LeS Kommandanten war, die Mannschaft des durch das Unterseeboot versenkten HandelS- -ampfers zu retten, die gezwungen war, 50 Meilen vom näch sten Hafen entfernt, in -die Boote zu gehen. Ms die» getan war, näherte sich Las Hilfsschiff einem der Boote des gesunke nen Dampfers, welches zertrümmert trieb, und in das zwei .Ueberlebende der Mannschaft -es Unterseebootes geklettert wa ren. Diese wurden gerettet, aber nach ihren Opfern. Der Gebrauch einer neutralen Flagge, um sich auf Schußweite dem Feinde zu nähern, ist ein anerkanntes Verfahren Les Seekrie ges und ist von Len Deutschen selbst in diesem Kriege oft angewandt worden. Die Behauptung, daß die Admiralität Be fehl gegeben hätte, -aß Ueberlebende von in Not befindlichen deutschen Unterseebooten nicht gerettet werden sollen, ist un- bedinate Lüge und wurde ausdrücklich widerlegt in -er Note der englischen Regierung über Len Baralong-Fall vom 25. Februar 1916. Bnn -deutscher rustän uaer uns hierzu noch gs- Lemd und Unterhose und unter starker »in ein Hospiz befördert, um am 6. Okto ber nach Plymouth und am 10. Oktober dortselbst in ein Hospiz Übergeführt zu werden. Von Plymouth wieder wurden sie am 6. November nach Uork Castle ins dortige Militärge- fängnis zusammen in einen Raum gebracht. Am 18. Dezember l Icherserts mng u.. ' - - mma .m'v m .« mm w m.r, daß das englische Kriegsschiff das deutsche Unterseeboot nicht bei wehender amerikanischer Flagge, sondern unter englischer Flagge beschaffen und versenkt hebe. Abgesehen hiervon be stätigt also die englische Admiralität Len deutschen Bericht Punkt für Punkt durch beredtes Schweigen. Damit ist un bestritten festgestellt: Das Boot mit den beiden Ueberleben- den ist absichtlich von Lem englischen Kriegsschiff überfahren worden, um so- Lie letzten Zeugen hinzumorden. Die beiden UeberlebenLen wurden, als Lies nicht gelungen war, erbar mungslos und ohne Hilfeleistung für den Schwerverwundeten in einen kleinen käfigartigen Derschlag eingesperrt. Den» Schwerverletzten hat man mit noch offenen Wunden inS Ge fängnis geworfen, alles hat man getan, um ibn an seinen Wun den sterben zu lassen. Seine Auslieferung nach -er Schweiz Hot man trotz -der Befürwortung Lurch Lie Schweizer Aerzte- kommission verweigert, und man hat alle Versuche LeS Miß handelten vereitelt, über die amerikanische Botschaft in London an die -deutsche Regierung zu berichten. Angesichts Lieser nahe- zu vollen Bestätigung LeS deutschen Bericht» kann -ie engst- schs Admiralität nicht verlangen, daß man dem deutschen Be richt in Lem einen Punkt, Len die Admiralität als falsch hin zustellen versucht, Len Glauben versagt. ES war selbstverständ lich zu erwarten, Laß der Mißbrauch Ler amerikanischen Flagge zu einer Ler grauenvollsten Taten Ler Seekriegsgeschichte von der englischen Admiralität nicht zugegeben werden würde. Trotzdem bleibt -er deutsche Bericht auch in diesem Punkte wahr. Dieser neue Baralong-Fall bestätigt erneut, -aß ein Befehl -er Admiralität besteht, nach welchem Ucker-lebend« deutscher Unterseeboote nicht gerettet zu werden brauchen. Dle englische Note vom 2S. Februar 1916 hat dies nicht wider- legt, sondern nur bestritten, aber auch Lies Bestreiten ist nur englischer Heuchelei möglich. Norwegens Antwort an veuttcklanä überreicht. Aus Christiani« wird untörm 8. November gemeldet: Dte norwegische Antwortnote ist hechte dem deutschen Gesandte» überreicht worden. von allen fronten. Ihre Niederlage am 5. November hat auf die Tätigkeit der Franzosen und Engländer nördlich Ler Somme auch noch am 7. November lähmend eingewirkt. Nur die letzteren schwangen sich in der Nacht zu einigen- leicht vereitelten Angriffsversuchen empor. Möglich ist es, Laß auch die Zerstörung ihres größten Muniti-onsdepots bei Cerisy an der Somme in der Nacht vom ß. zum 7. November die Feu-ertäti-gkeit ihrer Geschützmassen beeinträchtigt. 1915 wurde schließlich der verwundete Offizier mit noch offe nen Wunden nach Dyffryn Alled übergeführt. Der dortige Lazarettarzt schlug später vor, den Offizier wegen -er Schwere seiner Verwundung (Las andere Auge -Ivar in Gefahr) zur Aus lieferung nach der Schweiz zu schicken. Don Ler ersten untersu chenden Schweizer Ärztekommission wurde «r auch angenom men, ebenso bei -er Hauptuntersuchung von anveren Schwei zer Aerztey. Trotzdem legte der englische Generalarzt ein Veto ein, und Ler Verwundete mußte in England zurückbleiben. Nachdem also Ler englischen Regierung nicht gelungen ist, den verwundeten Oberleutnant an seinen Wunden sterben zu lassen, um so- Len Hauptzeugen zu beseitigen, sucht sie ihn wenigstens für Lie Dauer Les Krieges für Lie Oeffentlichkeit ohne Rücksicht aus seinen Zustand unschädlich zu machen. In diesen Tatsachen ist nicht nur das Eingeständnis -der Wahr heit des Berichteten zu finden, sondern auch Las schlechte Ge wissen der angeblich für Kultur und Menschlichkeit kämpfenden englischen Regierung. Der Kommandant Les Unterseebootes „U 41" war Kapi- tänl-eutnant Hansen, einer Ler tapfersten un- bewährtesten Un- terseebootskommandanten Ler deutschen Marine. s Hierzu gibt Lie englische Admiralität folgende Darstellung: Die deutsche Presse sucht Kapital aus einer Erzählung zu schlagen, welche sie als zweiten Baralong-Fall bezeichnet. Eines teils ist dabei vermutlich beabsichtigt, wieder einmal die öffent liche Meinung Amerikas gegen England aufzuhetzen, und an derenteils Gründe für den uneingeschränkten UnterseebootS- krieg zu schaffen. Die Tatsachen sind ganz klar. Am Morgen ^eckverschlag eingesperrt, der etwa 1 Meter hoch und' 2 Meter lang und vorne mit Eisenstäben abgeschlossen war. Hier mutz- ten sie verbleiben bis zu ihrer Ankunft in Falmouth am 25. September 1915. Erst -ort wurde dem Verwundeten Lie erste ärztliche Hilfe zuteil. Erst am 29. September 1915 wurden Lie beiden Geretteten, kin engükckes Subenttück. Noch hat sich Lie Empörung über die Scheußlichkeit des „Baralong"-Mordes nicht gelegt, und schon wieder muß dem deutschen Volke Nachricht von einem ähnlichen Verbrechen ge geben werden, dessen sich England und seine Ssestreftkräste schuldig gemacht haben. Ein deutscher, aus England in die Schweiz übergefiihrter Offizier berichtet, Laß das deutsche Un terseeboot „U 41" am 24. September 1915 in der Näh« der Scilly-Jnseln einen Dampfer unter amerikanischer Flagge an- gehalten hat. Während der Dampfer stoppte und anscheinend Anstalten traf, ein Boot zu Wasser zu lassen, lief Las Unter, seeboot bis auf eine Entfernung von etwa 800 Meter an -en Dampfer heran. In diesem Augenblick klappte der Dampfer plötzlich an zwei Stellen Lie Reeling herunter, eröffnete au» zwei Schiffsgefchützen das Feuer auf das Unterseeboot und beschoß es außerdem aus zahlreichen Gewehren. Das alles geschah bei wehender amerikanischer Flaage! Das Untersee boot, das schwer getroffen worden war, ging zunächst unter, jedoch gelang es ihm, nach kurzer Zeit wieder an die Obw- fläche zu kommen. Durch ein jetzt geöffnetes Luk konnten ge rade noch der Oberleutnant zur See Crompton und der Sten ermann Godan aus dem Boot he raus kommen, al? - zweiten Male unL nun für immer in Ler See versank. General-Anzeiger Teleg»Adr.: Generalanzeiger. Vereinigt mit der Olbernhauer Zeitung. Fernsprecher Nr. 28 Tageblatt für die Amtsgerichtsbezirke Olbernhau, Sayda, Zöblitz und Lengefeld. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts^sStadtrats und Stadtgemeinderats zu Olbernhau. yn Oestkrrrtch > Ungarn manatl. okrtMihrl. Kr. Kr. L70 Kr. l.— Kr. ». einer solchen Maßregel gewisse für sie vorteilhafte Folgen er-1 LeS 24. September 1915 war im westlichen Teil LeS Kanals ' "" "" ' " " <-— - - - -s. 48« damit beschäftigt, ein englisches Handelsschiff zu ver-
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