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Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 25.10.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-10-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-191610250
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19161025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19161025
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-10
- Tag1916-10-25
- Monat1916-10
- Jahr1916
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 25.10.1916
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WGckMAlerAlWr Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage für den - -— — nächstfolgenden Tag > — Bezugspreis: Bei Abholung in den Ausgabestellen vierteljährlich Mark 1.50, monatlich '>0 Pfennig. Durch Boten frei ins Haus geliefert vierteljährlich Mark t.8k), monatlich 60 Pfennig. Durch die Post bezogen vierteljährlich Mark 1.80 ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern 10 Pfennig. zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorfer Tageblatt. Anzeigenpreis: ", H Orts-Anzeigen die 6 gespaltene Korpuszeile 15 Pfennig, auswärtige 20 Pfennig, die Reklamezeilc 10 Psennig, die 8 gespaltene Feil» im amtlichen Teil 45 Psennig. Außergewöhnlicher Satz nach vorheriger Ueberetnkunft. — Bet Wiederholungen Preisermäßigung nach seststehendem Tarif. Sämtliche Anzeigen erscheinen ohneAusschlag im Oberlungwitzer Tageblatt und im Gersdorser Tageblatt. für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Büsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Grüna, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Meinsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf usw. Ak. 248. Fernsvrecher Nr 151 NüllVÜ!) , 8kl! 25. öKlöÜkk 1916. GefchäsrSsti-llr Bohnst aß- 8 49. Ill^kAÜRA Fleischverkauf durch Hausfchlachtende. Um eS zu ermöglichen, daß die auf lange Zeit hinaus ausreichenden Vorräte der HauS- schlachtenden teilweise auch der übrigen Bevölkerung zugute kommen können und dadurch die immer noch schwierige Fleischversorgung der übrigen Bevölkerung entlasten, wird bestimmt: 1. Hausschlachtende dürfen von ihren aus der Hausschlachtung herrührenden Vorräten einen Teil an andere Personen verkaufen, jedoch nur gegen diejenigen Fleischmarken, welche zum Bezug des sichergestellten Fleischanteils berechtigen. 2. Dem Hausschlachtenden werden bei Vorlegung dieser Marken bei der Ortsbehörde die auf diese Weise abgegebenen Fleischmengen gutgeschrieben. 3. Es ist darauf zu achten, daß dieser Fleischverkauf durch Hausschlachtende nicht in einen gewerbsmäßigen Betrieb zum Nachteil der Fleischer ausartet. Die obige Bestimmung soll vielmehr dem Hausschlachtenden nur Gelegenheit bieten, einen Teil seines Fleisches auf gesetzmäßige Weise an Verwandte, Bekannte und ihm sonst näher Stehende abzugeben. . Im Falle eines Mißbrauchs kann dieses Recht durch den Vorsitzenden des Kvmmunal- verbandeS einzelnen Personen oder sämtlichen Hausschlachtenden des Bezirks entzogen werden. Dresden, den 14. Oktober 1916. Königliches Ministerium des Innern. MMtm-W öS« die BeMMhmc der Aepfel. Da nach neuerlicher Mitteilung des Kciegsernährungsamts zur Sicherstellung des Bedarfes von Heer und Bevölkerung an Streichmitteln die Aufbringung von mindestens 425000 Ztr. Aepfel im Königreich Sachsen erforderlich ist, wird auf ausdrückliches Ersuchen des KriegtzernährungSamtS hiermit im Einvernehmen mit dem Königlichen Ministerium des Innern die Verfügung der stellv, kommandierenden Generale des 12. und 19 Armeekorps vom 18. September 1916 — Sächsische Staatszeitung Nr. 218 — bezüglich der Beschlagnahme der Aepfel wieder für das ganze Gebiet de« Königreichs Sachsen in Kraft gesetzt. Ausgenommen von der Beschlagnahme sind lediglich ausländische Aepfel und Tafeläpfel. Als Lafeläpfel sind ausschl. gepflückte, sortierte, in festen Gefäßen (Kisten, Fässern, Körben, nicht Säcken) verpackte Aepfel anzusehen. Nur wo Tafeläpfel ohne besondere Verpackung ortsüblich in Kähnen verladen werden, hat die untere Verwaltungsbehörde das Recht, diese ausnahmsweise als Tafelobst anzuerkennen. Da die Beschlagnahme bis zur Aufbringung der oben bezeichneten Menge aufrecht erhalten bleiben muß, werden 'ie Erzeuger und Großhändler aufgrfordert, alle beschlagnahmten Aepfel (Wirtschafts-, Fall-, Preßäpfel) den Aufkäufern der Kriegsgesellschaft für OMonserven und Marme laden oder den unteren Verwaltungsbehörden freiwillig und möglichst sofort zur Verfügung zu stellen. Dresden und Leipzig, den 19. Oktober 1916. Die stellv, kommandierenden Generale XU. und XIX. Armeekorps. v. Schweinitz. o. Broizem. Verkehr mit fettlosen Wasch- und Reinigungsmitteln. Nachstehende Bekanntmachung des Stellvertreters des ReicktkanzlerS, betr. Aussührungs- bestimmungen zu der Verordnung über den V rkehr mit fettlosen Wasch- und Reinigungsmitteln vom 5. Oktober 1916 (R-G.-Bl. S. 1130) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Glaucha«, den 21 Oktober 1916. Der Bezirksverband der Königlichen AmtShauptmannschaft Glauchau. I. V.: Regierungsamtmann Rensch. Mllr. G Auf Grund des tz 1 der Bekanntmachung über den Verkehr mit fettlosen Wasch- und Reinigungsmitteln vom 5. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1130) wird folgendes bestimmt: § 1. Zur Bezeichnung non fettlosen Wasch- und Reinigungsmitteln jeder Art darf das Wort „Seife" oder eine da« Mort Seife' enthaltende Wortverbindung nicht verwendet werden. § 2 Wasch- und Reinigungsmittel aus Ton, Kaolin, Lehm, Speckstein, Talkum, Seifenerde, Mergel, Kieselgur, Walkerde, Bolus oder ähnl chen anorganischen Stoffen und Mineralien ohne andere Beimischung dürfen nur frei von grobkörnigen Bestandteilen, gepreßt in länglichen, ovalen oder kugelförmigen Stücken bis zürn Höchstgewichte von 250 x oder in Pulverform in Packungen mit 500 oder 1000 x Inhalt gewerbsmäßig verkauft, fetlgehalten oder sonst in den Verkehr ge bracht werden. Jedes Stück oder, wenn die Ware in einer Packung abgegeben wird, die Packung muß in einer für den Käufer leicht erkennbaren Weise und in deutscher Sprache folgende Angaben enthalten: 1. den Namen, die Firma oder das eingetragene Warenzeichen des Herstellers; 2. rr) bei Waren in Stücksorm das, Wort „Tonwaschmittel", d) bei Waren in Pulverform das Wort „Tonpulver"; 3 den Kleinverkaufspreis. Andere Aufschriften auf dem Stücke oder der Packung sowie die Verpackungen von An preisungen sind verboten. 8 3 Bei Abgabe an den Verbraucher darf der Preis 1. bei Waschmitteln in Stückform 1 Pfennig für je 25 Gramm, 2. bei Waschmitteln in Pulverform 25 Pfennig für 1 Kilogramm, 13 Pfennig für */, Kilogramm nicht überschreiten. Vorstehend festgesetzte Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchst preise, vom 4. Augast 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (ReichS-Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichs-Gesitzbl 25) und vom 23. März 1916 (Reichk-Gesctzbl. S. 183) sowie der Bekanntmachung, betreffend Einwirkung von Höchstpreisen auf laufende Verträge, vom 11. November 1915 (ReichS-Gesetzbl. S. 758). 8 4. Wasch- und Reinigungsmittel dürfen au« den im § 2 Absatz 1 bezeichneten Stoffen in Verbindung mit anderen Zusätzen nur mit Zustimmung des KctegsausschuffeS sür pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin hcrgestellt werden. 8 5. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft, wer den Bestimmungen der ZK 1, 4, tz 2 Abs. 1, Abs. 2 oder Abs. 3 zuwiderhandelt. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Stoffe erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. § 6. Die Bestimmungen treten mit dem 25. Oktober 1916 in Kraft. Berlin, den 5. Oktober 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. vr. Helfferich. 1. Städtische Verkaufsstelle. Mittwoch 8—12: Markenfreier Maisgrieß. Lebensmittelkarte gelb 401—650. 8—10, 651 -975: 10-12. Jede Person '/< Pfuno --- 12 Pfg. Mittwoch städtische Butter, Stück Mk. 1.32. Grün und gelb 3726—4395. Schmidt, gelb 1—540: Beyer, grün 1—225: „ „ 541—1470: Lässig, „ 226-485: Beyer, .. 1471—1740: Horn. Butterverkauf. Mittwoch, den 28. Oktober d. I., erfolgt im Rathaus der Verkauf von Auslandsbutter an alle Inhaber der grünen und auch gelben Karten Nr. 1 bis 1010. Die Abholung der Butter durch die Jnhab, Vorm, von 8 bis 9 Uhr Nr. 1 bis 125, 9 „ 10 ,. ,. 126 ,. 250, „ 10 11 „ „ 251 „ 375, .. .. l1 .. 12 „ „ 376 „ 500, Die Zeiten müßen unbedingt eingehalten Oberlungwitz, am 24 Oktober 1916 r hat in nachstehender Weise zu erfolgen: nachm. von 2 bis 3 Uhr Nr. 501 bis 625, „ „ 3 „ 4 „ „ 626 „ 750, .. 4 ,. 5 „ „ 751 „ 875, , 5 6 .. ,. 87« „ 1010. werden, damit kein Andrang entsteht. Der Gemetvdevorpand. Die Einnahme van Constanza. Ani 19. O io er Haden die verbündete:! ^irutn sie die Offensive gegen die ru sich rumanicke , ront in der Do rndscha anstze- nommen. Macken en hat mit d e eni Angriff den Gegner o 'en ar nicht weniger ii errasä t, als vor kurzem Faffcnbavn es getan hat, als er in der (legend von Hermannstadt plötzlich zum Angrstf antrat and durch O verarm neu, die mit überlegener Strategie darchgef >brt wur den, die ge'amst Front des Hundes in Die benbürgen zum Wanken erachte und schliff lich die Rumänen ans und h'i'weist sogar über die Grenzpässe zarmtwarf. In diesen Trigen erschienen in der Viervcrbandspresse zum ersten Male die bekannten Artikel „Hilfe f st Rumä nien", die iestter, da eien der gefährliche Druck aiff die rumänische Ostfront nicht naehlwü, eine ständige Ru rck in der feindlichen Preist gebildet tza en und wohl auch weiter bilden werden. Schleunigst wurden denn auch von Paris London und Petersburg Milit rmistio- nen nach Bukarest entsandt, die d'c Aufgabe affen, die, wie es scheint, etwas lückenhaften strateaffchen Lemstniste der rumänischen Gene rale zu ergänzen und den Rum „en überhaupt d'c rechten Begriffe van moderner Krieg > h rung beizubriugen. Das rumäni'che Heer wurde unter russischen Oberstfebl gestellt, Ostmral Tremst, ehedem englischer O'urbesthlShcL er an der Westfront, mackste sich mit Ist Ztabsoftizw-- reu auf die Reise und sogar Großfrst Niko lai sollte, wie es hieß, aus dem Kaukasus nach der Donau kommen. Damit noch nicht genug, versuchten die Rmstn durch wiederholte heftige Angriffe an der Naraiowka dem ' ark ' edränaten Bundesgenossen Lust zu schassen. Die russischen Mastensffnne wurde» aber ab geschlagen und der zähe 0 am Pf au den ru mänischen Grenzpässen dauerte mit unvernnn dcrter Heftigkeit au- Es will fast scheinen, als ob man in Bukarest in starrer Angst nur nach Westen, geschaut und darüber die Do- rUdscha - Front vergessen hätte Vielleicht glaube mau, daß der Traiansivall von den Russen unter allen Umständen gehalten wer den wurde. Jedenfalls kam der wuchtige An ¬ griff Mackensens dein Feinde ganz überraschend, denn sonst wäre es, Ivie die „Dresdn. Nachr." schreiten, nickst zn verstehen, das: eine seit v-ie len Wochen mit allen Mitteln ausge aute Brr- eidigungslinic, die eine der wichtigsten Lebens adern des Landes zu schlitzen ha te, innerhalb weniger Tcue überrannt und der Feind zur Preise,zbe der Verbindung Eernavo- da — C o n» st anza und der Stadt Eon - st anza selbst, des bei weitem wich tigsteu rumän fften Da ens, gezwungen wer den konnte. Ter Sieg, den unsere Truppen im Verein mit unsere,, türkischen und kulgav- schen Ver ündeten errungen ljaben, ist offenbar den Rumänen und ilren Freunden ganz un- vcrho'st ae ommen. Die Dobrudscha-Front galt als sicher, an eine Bedrohung, geschweige denn an den Fall von Constanza hat in BU Garest niemand gedacht. Um so größer wird der Eindruck sein, den die Nachricht dort machen wird. Denn Constanza war für die rumänische Heeresleitung von der allergrößten Bedeutung. Rumänien verfügt über nicht rar zahlreiche Vgtznver nndungen mit Rußland, im westntlicheu kommen nur die Heiden Linien von Bukarest über Galatz nach Odessa und bon Jassp nackt Odessa für die Znsmr des dringend ' cnötia'en Materials und der Hflss- truppeu aus Rußland in Betracht. Aber diese Linien können die Verbindung zur See zwi schen Odeü'a und Constanza nun und nimmer ersetzen. Die rumänische Heeresleitung, die schon einmal sich gezwungen sah, ihren ur spn'in 'licheu Kriegsplan zu ändern, siebt sich beute wiederum vor eine neue Lage gestellt, die uost' unvergleichlich schwieriger ist, als bst seinerzeit durch Mackensens ersten Vorstoß in die Dobrudscha geschaffene. Ob Kerr French, ob Nikolajewitsch oder gar der französische Hauptmann Berthelot, der angeblich von sei nen Bestichen an der Front einen sebr günsti gen Eindruck bekommen hat, einen Weg wissen werden, ans dem man den Rumänen die doch zur Rettung des Werver'-andes autgeruken und ausgezogen waren, Hilst bringen kann? * C o n ft anza hat ungefähr 15 000 Ein wohner, ist Distriktshauptstadt in der Do- brudssta und bei weitem der wichtigste Hasen Rumäniens. Der Ha'en ist erst iur Jahre 1902 eingeweiht worden, weist zwei große Bas-
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