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Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend : 28.07.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-07-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Pulsnitz
- Digitalisat
- Stadt Pulsnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1801270953-188307283
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1801270953-18830728
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1801270953-18830728
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Bestände der Stadt Pulsnitz
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, ...
- Jahr1883
- Monat1883-07
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WocheMstt für Pulsnitz, Königsbrück, Naöcbms, Radkimrg, Moritzburg und UmgegcM Erscheint: Mittwoch» und Sonnabend». Abonnementspreis: nklchließlich des jeder Sonnabend-Nummer beüieäenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit tO Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- »eile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags v Uhr h>er aufzugeben. Amtsblatt des Königtichen Amtsgerichts, sowie des Stadtratpes zu Uulsniß. GeschästsstekE ,ür Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M: Tschersich. Fünfunddreitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenftei» L Vogler u. JnvalideudanL Leipzig: Rudolph Moss» von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarlen oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls aufgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XPKlliiiON l!k8 28. Juli 1888. 60. Sonnabend. Im Handelsregister für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts wurde heute auf dem die Firma Gebler L Schubert in Bretnig betreffenden Folium 102 verlautbart, daß der Fabrikant Herr Friedrich Ehregott Gebler in Bretnig als bisheriger Inhaber (durch Tod) ausgeschieden und nunmehr der Kaufmann Herr Friedrich Ernst Gebler daselbst Inhaber dieser Firma geworden, sowie daß Herr Gustav Adolf Boden Prokurist genannter Firma ist. PuIsnitz, am 23. Juli 1883. DaS Königliche Amtsgericht. Wolf, Äff. Bekanntmachung. Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Maul- und Klauenseuche unter den Viehbeständen des Gutsbesitzers Peter Schulze, Nr. 11 des Cat. und des Häuslernahrungsbesitzers Jakob Schweda, Nr. 28 des Cat. zu Cunnewitz, des Erbgerichtsbesitzers Wilhelm Weber, Nr. 40 des Cat. zu Gräfenhain, des Gutsbesitzers Karl Schiemang zu Hölendorf, des Gutsbesitzers Andreas Noack, Nr. 8 des Cat. zu Milstrich. der Gutsbesitzerin Caroline verw. Lohse zu Dobrig, des Gutsbesitzers August Peschel, Nr. 76 des Cat. zu Laußnitz r- und des Gutsbesitzers Traugott Kühne zu Reichenau ausgebrochen ist, dagegen ist dieselbe im Viehbestand des Gutsbesitzers Adolf Haufe zu Talpenberg erloschen. In allen vorstehenden Fällen ist vie Ansteckung auf den Viehmarkt zu Pulsnitz am 16. dieses Monats zurückzuführen, bei welchem übrigens die sehr mangelhafte Ordnung bei Ausstellung des aufgetriebenen Viehes die velerinärpolizeiliche Aussicht wesentlich erschwerte. Kamenz, am 23. Juli 1883. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Zur Unfallversicherung. In dem Bestreben, auf wirthschaftlichem und socialem Gebiete die grellsten Schattenseiten auf dem Wege der Gesetzgebung zu entfernen, ist die Unfallversicherung der Arbeiter ein wichtiges Glied in der Kette der socialpoli- ttschen Reformen. Sehr zu bedauern ist es daher, daß trotz mehrjähriger Behandlung dieser Frage von Seiten der Regierung und des Reichstages immer noch wenig Aussicht vorhanden ist, in nächster Session das betreffende Gesetz vollendet zu sehen, denn die Regierungsvorlage wurde von der ReichSlagscommission als unannehmbar bezeichnet und über die Grundlagen, welche darauf die Commission dem Reichstage für das Unfallversicherungs gesetz vorschlug, gingen bei den einzelnen Parteien die Anschauungen auch so weit auseinander, daß bis aus Weiteres an eine ersprießliche Behandlung dieser Sache durch den Reichstag noch nicht gedacht werden konnte. Näher betrachtet liegen die Differenzpunkte auf dem Gebiete der Unfallversicherung folgendermaßen: Ueber den Versicherungszwang im Princip hat man sich ge einigt, aber über die Ausdehnung der Versicherungspflicht, Über die Zulassung privater Versicherungsgesellschaften oder Vereine und über die Organisation der Versicher- ungScorPorationen walten noch bedeutende Differenzen ob. Wie beim Krankenkaffengesetz will auch die Regier- ung die Forst- und Landwirthschaftsarbeiter von der Unfallversicherung ausschließen und für letztere nur die bereits bestehenden Gesetze wirken lassen, weil hinsichtlich der Forst- und Landwirthschast die Verhältnisse ganz anders lägen als bei der Industrie. Es mag nun allerdings sehr schwierig sein, für die Arbeiter der Forst- und Land- wirthfchaft die Materie der Unfallversicherung zu ordnen, im Interesse der allgemeinen Gerechtigkeit wäre aber zu wünschen, daß der neue Entwurf der Unfallversicherung auch Bestimmungen für die land- und forstwirthschaft- lichen Arbeiter enthielte, aber dabei auch der eigenthüm- lichen Umstände, in welchen sich Forst- und Landwirth- schaft bezüglich ihrer Arbeiter befinden, Rechnung trage. Damit sind allerdings die Schwierigkeiten für das Zu standekommen des Gesetzes nur vermehrt, aber dies darf kein Grund sein, dasselbe nicht mehr von allen Seiten weiter zu betreiben, denn auf socialpolitischem Gebiete sind alle Wandlungen von so tief einschneidender Wirkung, daß eine längere und gründlichere Erwägung der be treffenden Entwürfe schließlich doch nur von Vortheil sein dürfte. Ueber die Frage, ob auch Privatversicherungsgesell schaften zur Unfallversicherung zulässig sein sollen, möchten wir uns gegentheilig und lediglich zu Gunsten der Staatsversicherung entscheiden, denn da, wo es sich um Versicherungszwang und strenge Conlrolle der Versicherten handelt, funktionirt eine öffentliche Anstalt entschieden besser als eine private. Wo bei aber bei einzelnen In dustrien oder Corporationen bereits hinlängliche Instituti onen gegen Krankheit und Unfälle bestehen, so könnte man dieselben weiter existiren lassen. — Scharf und klar mutz auch noch entschieden werden, wo das Krankenkassen- und wo das Unfallversicherungsgesetz einzutreten hat, zumal es eine ganze Menge von Unfällen giebt, die nur als Krankheit behandelt zu werden brauchen und keine Invalidität zur Folge haben. Trotzdem darf man nach dieser Richtung aber den Krankenkassen nicht zu viel zu- muthen, denn die Unfallversicherung muß ihren selbst ständigen Charakter wahren. Zeitereignisse. Pulsnitz, 27. Juli. Heute Vormittag wurde die schon seit längerer Zeit an Schwermuth leidende Putz macherin B. H ch in ihrer Wohnung erhängt aufgefunden. Pulsnitz. Als am Sonnabend die 16 Mädchen der Ferien-Colonie Königsbrück Nachmittags den ersten Spaziergang mit ihrer Führerin in den Wald machten, fanden sie einen Mann erhängt vor. Derselbe ward schon acht Tage vermißt und wurde als der Handar beiter Richter von Königsbrück erkannt. (K. W.) — In Lichtenberg ist am Sonnabend Abends der dortige 65 Jahr alte Gutsbesitzer Kießling dadurch ver unglückt, daß er beim plötzlichen Durchgehen seines noch jungen Pferdes von demselben umgerissen wurde, wobei derselbe leider an dem einen Beine einen zweimaligen und an dem andern Beine einen einmaligen Knochen bruch erlitt. Elstra, 24. Juli. Heute Nachmittag nach 3 Uhr brach in den Hintergebäuden des Gasthofs zum schwarzen Roß auf noch unermittelte Weise Feuer aus. Die Ge fahr war groß, da bedeutende Mengen Heu, Stroh, so wie Marktbuden daselbst ausbewahrt waren. Durch energisches Eingreifen wurde die drohende Weiterver breitung verhindert, und blieb das Feuer auf 2 kleinere Gebäude beschränkt. (K. W.) — Nächsten 3. August findet in Eisenberg-Moritz burg Roß-, Vieh- und Krammarkt statt. Dresden. Das Kriegerfest hat noch ein sehr drastisches Nachspiel insofern erhalten, als der Bewirth- schafter des Festhallenrestaurants, Kamerad Hentschel, der nebenbei bemerkt früher dem Brabanter Hof als Pächter Vorstand, mit den mehrere Tausend Mark be tragenden Kasseneinnahmen das Weite gesucht hat. Am Sonnabend wurde er in Wurzen aber dingfest gemacht und an die hiesige Gefangenanstalt eingeliefert. Geld fand sich nur sehr wenig mehr bei ihm vor. Bäcker, Wein- und Bierlieferanten, Fleischer sind dadurch erheb lich geschädigt. Bezeichnend ist, daß man andere hiesige reelle Reflectanten auf Uebernahme des Restaurations betriebes in der Festhalle abgewiesen hatte, um dem „ehrenwerthen" Kameraden auch etwas zukommen zu lassen. Wie Figura zeigt, sind solche Rücksichten nicht immer am Platze. Dresden, 24. Juli. In der verflossenen Nacht ist hier das ehemalige militärische Kammer-Gebäude, worin sich werthvolle Wagen, Schlitten und große Fouragevor- räthe im Werth von ca. 40,000 Mark befunden haben, niedergebrannt. Bei den Rettungsarbeiten sind zwei Männer leicht, später durch einen Simsnachsturz eine Frau leicht, ein Kind aber schwer verletzt worden. — Zur Unterstützung von Rettungshäusern und Herbergen zur Heimath ist dem Ländesverein für innere Mission von einem ungenannten Geber die ansehnliche Summe von 30,000 in Staatspapieren nebst Zinsen vom 1. Juli d. I. übergeben worden. Auf Wunsch des Gebers wurden davon je 3000 in Werthpapieren und 200 baar der Herberge zur Heimath in Chemnitz und dem Reltungshaus „Friedrich Auguststift bei Wald kirchen" welches vor Kurzem eine ansehnliche Erweiterung erfahren hat, fowie 3000 in Werthpapieren nebst 100 baar dem Rettungsbaus zu Obergorbitz sofort überwiesen, und noch für dieses Jahr sollen 3000 für Rettungshäuser und 600 für Herbergen zur Heimath zur Auszahlung gelangen, während die übrigen 12,000 für spätere Verwendung zinstragend weiter verwaltet zur Verfügung des Landesvereins bleiben sollen. - Wie bedeutend Sachsens Militärvereinsbund seit
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