Erscheint wöchentlich drei Mal und »war Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnement-preiS beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. pr»n»w«r»ncko. AMiger für Inserate werden bis spätestens Mittags dcS vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit iv Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Amtsblatt für den Stadtgemeinderath zu Zwönitz. 114. Sonnabend, den 29. September 1877. 2. Iahrg. Beanntmachung. Der unterzeichnete Stadtgemeinderath hat über Abgaben an die OrtSarmencasse bei Abhaltung von Concerten, Tanzvergnügen u. s. w. in hiesiger Stadt da« nachstehend abgedruckte und oberbehördlich bestätigte Regulativ aufgestellt. Dasselbe wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht und hat den 1. October diese« Jahre«, unter Aufhebung der zeitherigen Bestimmungen, in Kraft z, treten. Zwönitz, am 24. September 1877. Der Stadtgemeinderath. Schönherr, Bürgermeister. Regulativ Nr. 6. 50. 1 50. 50. 1 50. 18. 19. 50. Mark — 50 Pf. bi« SO. 22. 5 Schönherr, Bürgermeister. (L. 8.) 3 6 4. 5. 4 6 1 1 3 1 1 obwaltet, werden nicht gestolltet. Carroussel« zahlen pro Tag Jahrmarkt Montag« jedoch Schaukeln zahlen pro Tag Jahrmarkt Montag jedoch Panoramas, Museums, Thierbuden, Bänkelsänger zahlen pro Tag 1. Für jede öffentliche regulativmäßige Tanzmusik bi« 12 Uhr Nacht« 2. Für jede« öffentliche Concert mit darauf folgendem Ball für die Concertbesucher 3. Für Concert, musikalische Abendunterhaltung u. s. w. ohne Ball oder Tanzmusik, auSgeführt von hiesigen Einwohnern, . 20. , 2l. . 16. . 17. über Abgaben an die Ortsarmeneasse bei Abhaltung von Coneerten, Tanzvergnügen, Schanvorstellnngen, theatralischen Vorstellungen, Vorlesungen u. s. w. in der Stadt „Zwönitz." 1 — 1 50. 7. Für Arbeiter-, Hochzeilsbälle u. s. w., von Schlittengesellschaften u. s. w., wenn Letztere in einem hiesigen öffentlichen Locale Tanz« vergnügen abhalte», gleichviel ob von hier oder auswärts, wird 3, beziehenelich 6 Mark erhoben, wie 5 und 6. 8. Auswärtige Gesellschaften und Vereine, welche Concert und Ball in einem hiesigen öffentlichen Locale abhalten, sind zu den Beträgen wie unter Nr. 5 und 6 heranzuziehen. 9. Zulässig ist die Zahlung eines jährlichen Pauschalsatzes, der unter Nr. 5 und 6 gedachten Gesellschaften und Vereine, jedoch ist die Vereinbarung von der Genehmigung des Gesammt Stadtgemeinderath« abhängig. 10. Maskenbälle sind den in § 14 de« Tanzregulalivs für den Verwaltungsbezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz vom 4. October 1876 bestimmten Abgabe» unterworfen. 11. Concerte, theatralische und andere Aufführungen, wenn der Ertrag für einen WohlthätigkeitSzweck bestimmt ist, sind von jeder Ab- bis zu Für dergleichen, ausgeführt von Fremden, gleichviel ob der Veranstalter ein Hiesiger »der ein Auswärtiger ist Hiesige geschlossene Gesellschaften oder Vereine zahlen für jeden Ball oder Kränzchen, wenn das Tanzvergnügen in einem öffentlichen Locale abgehalten wird, incl. vorgängigen Concert, bi« 12 Uhr Nachts Desgleichen über Mitternacht jede Vorstellung Folgt hierauf Ball, so ist hierfür außerdem rin Betrag nach sub. S zu erheben. Drehorgelspieler zahlen pro Tag Musikausführungen von uinherziehenden Mufikbanden, ohne daß dabei ein höheres Jutresse der Kunst oder Wissenschaft Schießbuden pro Tag Jahrmarkt-Montag und Schützenfest-Sonntag pro Tag Vorlesungen, ohne daß dabei ein höhere« Jntresse der Kunst oder Wissenschaft obwaltet und von solchen Personen gehalten werden, welche diese Beschäftigung al« Gewerbe im Umherziehen betreiben, zahlen pro Abend Mark 2 bi« Zwönitz, am 15. September 1877. Königliche Amtshauptmannschaft. Schwedler. (1-8.) Gegenwärtiges Regulativ wird anvurch bestätigt. Chemnitz, am 22. September 1877. Mark 1 - 1 gäbe an die Orlsarmencaffe befreit. « 12. Gewerbmäßige Perionengesellschaftötheater zahlen für jede Vorstellung « 13. Desgleichen Marionettentheater « 14. Künstliche Vorstellungen und dergleichen a. in einem geschlossenen Naum bi« zu b. im Freien bi« zu ^15. Theatervorstellungen von hiesigen Gesellschaften oder Vereinen, sobald ein bestimmtes Entree erhoben wird, zahlen für Mark 6 -. . 6 —.