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Zwönitztaler Anzeiger : 12.01.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-01-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188901126
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18890112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18890112
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1889
- Monat1889-01
- Tag1889-01-12
- Monat1889-01
- Jahr1889
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 12.01.1889
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WIliUKl ZUM. Localblatt sür Zwönitz, Ni«d«rzwönitz, Kühnhaiöe, Lenkcrödors, Dittersdorf, BnrgstSdtel, Affalter, Streitwald, Dorfchemnitz, Elterlein, Grnnhain, Thalheim u. f. w. (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. >4. Jahrgang. Redaction, Druck und Sizentbum von L. B. Ott in Zwönitz. l4. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Ekpedltion und deren Austräger vierteljährlich für r Mark 20 Pfg. (incl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion beträgt für die drergespaltene CorpuSzeile oder deren Raum io Psg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des Blattes angenommen. Sonnabend, den 12. Januar. Bekanntmachung. In den § 20 und 23 bestimmt die Deutsche Wehr-Ordnung unter Anderen Nachstehendes: 1. Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20ste Lebensjahr vollendet und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. 2. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Aufnahme in die Rekrutirungs-stammroue anzumelden. ' Diese Meldung muß in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1 Februar erfolgen. 3. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchem sein, oder sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet. 4. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslände liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Ellern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. 5. Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugniß vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort selbst erfolgt. 6. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich nach Nr. 3 zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsdiener, aus See befindliche Seeleute rc.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. 7. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seitens der Militärpflichtigen so lange alljähr lich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über die Dienstpflicht durch die Ersatz-Behörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militärpflichtjahr erhaltene LoosungSschein vorzulegen. Autzerdem sind etwa eingetretene Veränderungen (in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, des Standes rc.) dabei anzuzeigen. 8. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen be stimmten Zeitraum von den Ersatz-Behörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurück gestellt werden. 9. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufent halt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungs-Bezirk oder Musterungs-Bezirk verlegen, haben dieses behuss Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. 10. Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht. 11. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterlägt, ist mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen. Alle Wehipflichtigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen hier anmeldepflichtig sind, werden aufgesordert, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1889 während der üblichen Geschästsstunden in der Nathsexpedition persönlich zu melden. Den Geburtsschein haben diejenigen, welche sich zum ersten Male melden, den Loosungs- und Gestellungsschein alle Anderen bei der Meldung vorzulegen. Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren werden auf die ihnen nach Punkt 6 der vorstehenden Bestimmungen obliegende Verpflichtung noch besonders aufmerksam gemacht. Zwönitz, den 2. Januar 1889. Der Bürgermeister. vr. Rühl. Hertliche und väMche Angelegenheiten. — Zwönitz. In diesen Tagen versendet die hiesige neu ge gründete Ortsgruppe des Deutschen Schnlvereins zur Er haltung des Deutschthnms im Ausland einen Aufruf zum Beitritt, der der besonderen Beachtung empfohlen wird. Ferner werden zugleich in größerer Anzahl verschiedene Drucksachen verbreitet werden, die aussuhrlich-ren Ausschluß über Wesen und Wirken des Schulvereins geben. Es wird gebeten diese Heste nicht ungelesen bei Seile zu legen, sondern sie weiter wandern zu lasten. In der nächstfolgenden Zeit wird dann ein Bote Unterschriften zur Mitglied schaft und Jahresbeiträge einsammeln. — Für den Bezirk der Königl. Amtshauplmannschast Chemnitz ist mit Zustimmung des Bezirksausschusses ein neues Tanzregnlativ, welches am 1. Februar 1889 in Kraft tritt, aufgestellt worden. Dieses Regulativ, welches sechs Paragraphen mehr enthält als da« alte, schließt sich im großen und ganzen dem zeitherigen an. — Die diesjährige erste Schwurgerichtsperiode findet bei dem königl. Schwurgericht Chemnitz in der Zeit vom 16. bis 29. Januar statt. In derselben werden nachstehende Hauptverhandlungen abge halten werden : Mittwoch, den 16. Januar,Vorm, gegen den Handels mann Fr. E. Sander aus Kolkau wegen Brandstiftung und Betrugs; Donnerstag, den 17. Januar, Vorm, gegen den Bauunternehmer K. O. Schumann aus Mittelsrohna wegen Sittlichkettsverbrechens; Donnerstag, den 17. Januar, Nachm. gegen den Posthilssboten I. H. Heß aus JahnSdors wegen Unterschlagung im Amte; Freitag, den 18. Januar, Vorm, gegen den Straßcnwärter H. M. Bollmann aus Kadorf wegen Meineids; Freitag, den 18. Januar, Nachm. gegen den Holzhändler C. I. Schulze aus Annaberg wegen Meineids, und den Handarbeiter C. H. Hofmann daher wegen Anstiftung zum Meineid; Sonnabend, den 19. Januar, Vorm, gegen den Armen« Häusling A. Fr. Neubert in Stollberg wegen Sittlichkeitsverbrechens; Montag, den 21. Januar, Vorm, gegen die Kellnerin M. L. D. Möller aus Mahlerten wegen Kiudestödtung; Dienstag, den 22. Januar, Vorm, gegen den Schlossergesellen P. Falk aus Hundshübel und 3 Genosten wegen Meineids, Beseitigung von Pfandgegenständen und Beihilfe hierzu; Mittwoch, den 23. Januar, Vorm, gegen den Ver- sichernngsinspector G. Cleff aus Hamburg wegen Aufruhrs; Donners tag, den 24. Januar, Vorm, gegen den Gutsbesitzer C. H. Börner aus Gornsdorf und Genossen wegen Gläubigerbegünstiguug, Unter schlagung und Beihilfe zur Unterschlagung; Freitag, den 25. Januar, Vorm, gegen die GutSbesitzersehefrau I P. Böhm in Griesbach wegen schwerer Urkundenfälschung und Betrugs; Sonnabend, den 26. Januar, Vorm, gegen den ehemaligen Gemeindcvorstand I. G. Richter aus Stein wegen betrügerischen BankruttS, Gläubigerbe günstigung und Unterschlagung im Amte; Montag, den 28. Januar, Vorm, gegen den ehemaligen Gemeindevorstand Fr. G. Martin und Genossen in Dorfchemnitz wegen Unterschlagung im Amte und Gläubigerbegünstigung, sowie Anstiftung hierzu; Dienstag, den 29. Januar,^ Vorm, gegen die Fabrikarbeiter Cl. M. Ittner, K. A. Kunze, H. A. Stein, C. O. Vogel und I. R. NeSpethu aus Chemnitz wegen Raubes, Diebstahls und Beihilfe zum Raube. Die Hauplverhand-
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