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Zwönitztaler Anzeiger : 20.08.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-08-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188908205
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18890820
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18890820
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1889
- Monat1889-08
- Tag1889-08-20
- Monat1889-08
- Jahr1889
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 20.08.1889
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mMUer ZMiM für Zwönitz, Niederzwönitz, Kühnhaide, Leukersdorf, Dittersdorf, Burgstädtel, Affalter, Streitwald, Dorfchemnitz, Elterlein, Grünhain, Thalheim u. f. w. (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemeinderath, de» Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. >4. Jahrgang. Redaction, Truck und Eigenthum von S. B. Ott in Awönid. >4. Jahrgang. Dleses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Exvedition und deren Austräger vierteliahrlich für l Mark 20 Pfg. (mcl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion oeträgt für die dreigespaltene Corpuszeile oder deren Raum -0 Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des Blattes angenommen. S8 Dienstag, den 2Ü. August. 188S HerLtiche und Sächsische Angelegenheiten. (Mündliche und schriftliche Milcheilungen für den localen Theil nehmen wir stets mit bestem Danke entgegen.) — In nicht langer Zeit stehen wir wieder vor den Landtags wahlen und es interesfiren darum gewih einige Notizen über unsere Staatsversassung. Durch Anton den Gütigen wurde am 4. Sep tember 1831 Sachsen in ein konstitutionelles Königreich verwandelt, wodurch neues Leben in die ganze Landesverfassung kam. Vorher hing das Wohl des Landes einzig und allein von dem Willen und der Einsicht des Landesherr» ab, während nun bei der Negierung die Stimme des Volkes mitwirkte. Die Grundzüge der neuen Ver fassung find: Der König ist souverän, seine Person heilig und un verletzlich, die Krone nach dem Rechte der Erstgeburt erblich. Das Staatsgut (Kammergüter, Forsten, Bergwerke) darf nur mit Ge nehmigung der Stände vermindert oder belastet werden. Das königliche Haussideicommiß (königl. Schlösser, Gärten, Gebäude, Sammlungen und Kostbarkeiten, Kronschätze) ist zwar Eigenthum des regierenden Königs, aber darf vom Lande nicht getrennt, nicht veräußert werden. Frei verfügt der König über sein Privat vermögen. Er bezieht eine Civilliste, die 1880 2 850 000 Mk. be trug, während die anderen Mitglieder des königl. Hauses Apanagen erhalten. Sie Ständeversammlung besteht auszweigleichberechtigten Kammern. In der 1. Kammer sind die Mitglieder ständig, in der 2. wechselnd. Zur 1. Kammer gehören alle volljährigen Prinzen, Vertreter der Universität, die hohe Geistlichkeit, die Bürgermeister von Dresden und Leipzig und noch 6 anderen Städten, die der König nach seinem Willen ernennt, die Vertreter der Rittergüter, Lehnsherrschaften und noch andere Mitglieder nach des Königs freier Wahl. Die 2. Kammer setzt sich aus 35 Vertretern der Städte und 45 Vertretern des ländlichen Wahlkreises zusammen, die vom Volke gewählt werden. Stimmberechtigt ist jeder männliche Staatsangehörige, der im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte und wenigstens 25 Jahre alt ist und mindestens 3 Mk. Staatssteuern giebt; 30 Mk. Staatssteuern entrichten und wenigstens das 30. Jahr erreicht haben muß Der, welcher gewählt werden soll. Die ständigen Beschlüsse haben nur mit Genehmigung des Königs Gültig keit. Dieser muß bei seinem Regierungsantritt die Aufrechterhaltung der Verfassung mit seinen fürstlichen Worten, an Eides Statt, ver sichern. (Z. W.) — Bekanntlich übernimmt es die Reichs-Post- und Telegraphen- Verwaltung, für Privatpersonen besondere telegraphische Ver bindungen zwischen räumlich gebauten Geschäftsstellen und der gleichen herzustellen und dieselben den Beiheiligten zum freien Ge brauche miethweise zu überlassen. Die neuerdings erfolgte Herab setzung der Gebühren für die Benutzung solcher Telegraphen-Ver bindungen auf etwa die Hälfte der früheren Sätze ist geeignet, der Einrichtung eine weitere Verbreitung, namentlich auf dem platten Lande, zu sichern. Die von der Reichs-Telegraphenverwaltung her gestellten und unterhaltenen Neben-Telegraphenanlagen bleiben bei Bestand und erleiden keine Gebührenerhöhung auch in denjenigen Fällen, in welchen die Interessen der öffentlichen Reichs-Telegraphen anlagen eine Verlegung bezw. eine anderweite Führung der Privat anlagen erfordern. Jede Postanstalt ist in der Lage, über die näheren Bedingungen für die miethsweise Hergabe der besonderen Telegraphenanlagen Auskunft zu ertheilen und die Herstellung der selben durch Organe der Postverwaltung auf das Schleunigste zu vermitteln. — Die Vertheuerung des Schweinefleisches dürste aller Voraus sicht nach noch anhalten und sich sogar noch erheblich verschärfen. Die Schweineseuche ist in Holland stetig im Zunehmen begriffen, und hat sich deshalb der preuß. Minister für Londwirthschaft veran laßt gesehen, darüber Ermittelungen anstellen zu lassen, ob einer Sperrung der Schweine-Einfuhr von dorther besondere wirthschaft- liche Bedenken entgegenstehen würden. Unzweifelhaft dürste die Verhängung des Einfuhrverbotes auch an der holländischen Grenze das Schwetnefleich noch erheblich oertheuern. Bezog doch Deutsch land im Jahre 1888 nicht weniger als 31,618 Schweine und 36,136 Spanferkel au» den Niederlanden. — Den Musikmeistern der Armee soll demnächst die angestrebte Rangerhöhung zu Theil werde», indem die Kapellmeister den Rang von Offizieren erhalten. Die darauf bezügliche Ordre soll bereits dem Kriegsminister vorliegen. Wenn die Kapellmeister in eine höhere Charge aufrücken, so hat unsere Armee damit das gethan, was in anderen Ländern, wie z. B. Oesterreich, bereits längst üblich ist, daß nämlich die Kapellmeister Osfiziersrang besitzen. — Die amtlichen Erhebungen und Berechnungen des Durch- schnittsverdiensteö dec Arbeiter in Böhmen haben ergeben, daß der selbe beim Braunkohlenbergbau pro Tag beträgt: für einen Steiger 1 fl. 57 kr., einen Häuer 1 fl. 25 kr., einen Fördermann 1 fl. 1 kr., einen Tagarbeiter 85 kr., einen weiblichen Arbeiter 62 kr., und einen jugendlichen Arbeiter 54 kr., während beim Steinkohlenbergbau der Durchschnittsverdienst noch geringer ist und für den Häuec pro Tag nur 1 fl. 8 kr. (d. i. 1 Mark 84 Pf.) beträgt. Der Durchschnitts verdienst eines Häuers im Zwickauer und Lugau-Oelsnitzer Revier beläuft sich bekanntlich aus ca. 3 Mark pro Tag. — Infolge der bei Röhrmoos erfolgten tödllichen Verunglückung des Vorstandes des Hauptzollamtes zu Eibenstock, Herrn Dr. Junge, ist die vorläufige Verwaltung des Hauptzollamtes dem Vorstande des Hauptsteueramtes zu Plauen, Herrn Obersteuerinspector Härtig, übertragen. — Schwarzenberg, 16. August. Der im 18. Lebensjahre stehende Sohn des Herrn Rittergutsbesitzer Wussing in Obersachsen feld ist vor einigen Tagen auf dem Rittergut Oberschöna, woselbst er Oekonomie-Scholar war, von einem Pferde mit den Hufen an den Unterleib geschlagen und dadurch sofort getödtet morden. In den weiten Bekanntenkreisen der Wuffing'schen Familie hat der Un- glücksfall große Theilnahme hervorgerufen. — Zwickau, 15. August. Heute Vormittag war der 68 Jahre alte Handarbeiter August Otto Keller von hier in einer Scheune an der Werdauer Straße mit Häckselschneiden beschäftigt, dabei kam der Mann mit der rechten Hand in die Häckselmaschine und ist ihm die Hand dabei vollständig abgeschnitten worden. — Mosel bei Zwickau, 17. August. Im hiesigen Orte ist ein Turnverein gegründet worden, welcher bereits 36 Mitglieder zählt. Die Turnübungen werden vorläufig im Hammer'schen Gasthof abgehalten. — Eibenstock, 15. August. Einer aus Bautzen eingetroffenen Nachricht zu Folge hat der von der hiesigen Gensdarmerie festge nommene Bursche, der des Mordes an dem Handwerksburschen Rieger verdächtig war, im Amtsgericht Bautzen seine Unlhat einge standen. Der Mörder war, wie sich Herausstellle, im Besitze des Paffes und eines Pfandscheines des Ermordeten. Das Reisebündel seines Opfers hat er an einen Gerbergehilsen verkauft. Der Mörder heißt Franz Joseph Horn und ist aus Birkenhammer in Böhmen gebürtig. — Wurzen. Nachdem die Polizeibehörde vergangene Woche das Verboe einer Sozialisten-Versammlung ausgesprochen hatte, in welcher der bekannte sozialdemokratische Agitaior Geyer aus Großen hain über die Arbeiterschutzgesetze sprechen wollte, wurde von den Cigarrenmachern Fleischer und Weise für vergangenen Sonnabend abermals eine öffentliche Arbeiterversammlung angemeldet. Dieselbe fand am gedachten Tage Abends statt und war von etwa 120 Per sonen besucht. Die Tagesordnung bildete die Aufstellung eines Kandidaten zur nächsten Reichstagswahl und die Beantwortung der Frage, welche Interessen hat derselbe zu vertreten. Als Referent trat der Litograph Max Günther aus Volkmarsdors auf. Derselbe wurde als Kandidat vorgestellt und entwickelte in längerer Rede sein sozialdemokratisches Programm. An der darauf stattfindenden De batte betheiligte sich in hervorragender Weise der sozialdemokratische Agitator Schriftsetzer Schmidt von hier. Derselbe sprach in leiden schaftlicher erregter Weise und predigte den Klassenhaß. Als der selbe in heftigem Tone die Arbeitet zum Kampfe gegen das Kapital aufforderle, erklärte der anwesende Polizetbeamte die Versammlung auf Grund des Sozialistengesetzes für aufgelöst. — Aus Dresden wird dem „Berliner Tageblatt" unter'm 15. August gemeldet: „Angesichts der bevorstehenden Wahlen zum
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