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Zwönitztaler Anzeiger : 21.09.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-09-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188909214
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18890921
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18890921
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1889
- Monat1889-09
- Tag1889-09-21
- Monat1889-09
- Jahr1889
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 21.09.1889
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WgMckr Siizeilier Loealbiatt für Zwönitz, Niederzwönitz, Kühnhaide, Lenkersdorf, Dittersdorf, Burgstädtel, Affatter, Streitwald, Dorfchemnitz, Elterlein, Grünhain, Thalheim u. f. w. . (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Ltadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz^ 14. Jahrgang. Redaclion, Druck und Uigcathnm von S. B. Ott in Zwönitz. 14. Jahrgang. Diese« Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für 1 Mark 20 Pfg. kincl. Bringerlohn) zu oeziehen. — Die Insertion veträgt für die dreigespaltene Corpuszeile oder deren Rauin 10 Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor den, Erscheinen des Blattes angenommen. 112. Sonnabend, den 21. September. j 1889. Bekanntmachung. Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 8. Stück v. I. 1889, ist hier eingegangen und liegt an Nathsstelle 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht aus. Dasselbe enthält: Nr. 34. Bekanntmachung, die zwischen dem Königreich Sachsen, dem Großherzogthum Sachsen und dein Fürstentbum Neuß ä. L. bez. dem Herzogthum Sachsen-Altenburg und im Fürstenthum Neuß ä. L. abgeschlossene Staatsverträge betr. „ 35. Bekanntmachung, eine Vereinbarung zwischen der Königlich sächsischen und der K. K. österreichischen Negierung wegen der Durchführung von Gefangenen durch die beiderseitigen Grenzgebiete betr. „ 36. Ausführungsverordnung zum Neichsgesetze die Erwerbs- und Wirthschaftsgenofsenschaft betr. „ 37. Verordnung, Ergänzungswahlen für die II. Kammer betr. „ 38. Verordnung, die Prüfung der Zahnärzte betr. „ 39. Verordnung die Expropriation von Gcundeigenthum zur Erbauung einer Eifenbahn von Zittau nach Oybin nebst Zweigbahn betr. Zwönitz, den 19. September 1889. Der Stadtrat h. vr. Rühl. Hertliche und Lächstsche Angelegenheiten. — Die Stuben werden eingeheizt. Das Quecksilber sinkt und die Kohlen steigen. Für nächsten Sonntag erst verzeichnet der Kalender Herbstes Anfang; aber seit Sonntag könnten wir des Glaubens sein, daß wir uns schon jetzt mitten im Herbste befinden. Die milde Jahreszeit, die sich besonders in der ersten Hälste der vorigen Woche noch geltend machte, ist plötzlich gewichen, über die Stoppelselder streicht der kalte nordische Wind, und wie Geisterspuk tönt sein Rauschen im dürren Laub, in den welken Blätterkronen der Bäume. Verstummt ist die muntere, gesangesfrohe Vogelwelt; Baum und Strauch haben sich in buntfarbigen Blätterschmuck ge hüllt. Purpurn oder scharlach glüht das Geblatt des wilden Weines, in leuchtendem Gelb stellt sich schon die Esche, die Linde und der Ahorn dar, wie mit Hellem Gold überschüttet die Birke. Ueberall andere Färbungen; es sind reizvolle Wunder vor unseren Augen, farbige Verwandlungen, wie sie kein Künstler überraschender erdenken könnte. Möge der nun bald beginnende Herbst noch freundliche Tage bringen in großer Zahl und im warmen Sonnen strahl noch oft die Menschen ins Freie locken, die Wunder des Herbstes zu schauen. — Mehr Licht — auf Flur und TreppenI Wir be finden uns jetzt wieder in der kritischen Zeit, wo in manchen Häusern von den Hausmirthen insofern noch immer der entflossene Sommer sestzuhalten versucht wird, als man die Hausflure und Treppen trotz der schon früh eintretenden Dunkelheit ohne Beleuchtung läßt. Zur Warnung möge deshalb gerade darauf hingewiesen werden, daß diese Sparsamkeit am unrechten Ort bei eintrelenden Unglückssällen sehr bedenklich werden kann, da er 8 230 des St.-G.-B. für fahr lässige Körperverletzung eine Geldstrafe bis zu 900 Mk. oder Ge- fängniß bis zu 2 Jahren aussetzt. In zahlreichen gerichtlichen Ver handlungen hat es sich gezeigt, daß der Hauswirth in allen Fällen, wo Jemand bei dem Betreten eines unbeleuchteten Flures oder einer Treppe einen Schaden nimmt, auf Grund dieses § 230 zur Ver antwortung gezogen wird. — Gegenwärtig ist die Zeit, in welcher unsere Hausfrauen Kürbisse einlegen. Wir bitten sie im Interesse unserer heimischen Vogelwell, die Kerne derselben nicht wegzuwerfen, sondern zu trocknen, da sie von den Meisen im Winter gern verzehrt werden, besonders wenn sie bei hohem Schnee und grimmiger Kälte Hunger leiden müssen. — Die sächsische Lehrerversammlung zu Chemnitz, vom 29. September bis 2. Oktober, wird von etwa 1400 vater ländischen Lehrern besucht werden. Besonderes Interesse wird die Anwesenheit des berühmten päd. Schriftstellers Schulrath Dittes aus Wien erregen, welcher vor 25 Jahren als Subrector an der Chemnitzer Real- und Bürgerschule amlirte. Der Ortsausschuß hat in seinem Programm der den Lehrergästen zu widmenden Darbiet ungen die Concerte reichlich bedacht, und mit Recht, denn nicht blos die Kirchschullehrer haben dafür Neigung und Verständniß. Am Empfangstage Sonntag, werden Abends 6 Uhr zwei Kirchencon- certe, am Montag Abend ein weltliches Concert unter Leitung des Kirchenmusikdircktors Schneider stattfinden, am Dienstag aber zwei dergleichen in den beiden Schloßwirthschaften zu Ehren der Lehrer versammlung von der Stadt Chemnitz veranstaltet. Die Hauptver sammlungen, sowie die Verhandlungen der Abgeordneten des sächs. Pesialozzivereins werden im Thaliatheater abgehalten, da für die große Zahl der Theilnehmer kein anderer Saal sich eignen würde. — Vergangenen Sonnabend kurz vor 9 Uhr abends brannte das Wohnhaus nebst Scheune des Gutsbesitzers Karl Gottlieb Seidenglanz in Hermannsdorf bei Elterlein vollständig nieder. Da zuvor noch in der 7. Stunde in der Scheune ein Fuder Hafer abgeladen worden war, wird angenommen, daß das Feuer nur durch Fahrlässigkeit verursacht worden ist. — Am 12. September entstand im Betriebtzgebäude der herrschaftlichen Brauerei zu Brauna bei Kamenz Feuer, welches rasch um sich griff und das Gebäude mit Pichschuppen nebst sämmtlichen Brauereiutensilien zerstörte. Bedeutende Vorräthe sind verbrannt, besonders 200 Stück Bierfässer, 20 Zentner Pech, 70 Zentner Heu, 80 Sack Hapfen und Malz. Das Feuer ist dadurch entstanden, daß nach geschehenem Pichen die beiden damit beschäftigt gewesenen Böttcher beim Forttragen des Pechkessels durch das Schwanken desselben sich verbrannten und in folgedessen den Kessel sallen ließen, dessen Inhalt sich brennend er goß und dies Unglück verursachte. Beide haben so bedeutende Brandwunden erhalten, daß sie nach dem Barmherzigkeitsstiste ge bracht werden mußten. — Am 14. September Nachmittag gegen '/z3 Uhr l-rach in der Scheune des Gutsbesitzers Valentin Beier in Bräunsdorf bei Limbach Feuer aus, welches diese, sowie zwei Seitengebäude mit der ganzen Ernte und verschiedenen WirthschaftS- geräthen in Asche legte. — In Lanter ist seit Anfang ds. Mts. der Typhns ausge brochen. Bis jetzt sind insgesammt 14 Personen erkrankt und liegen dieselbe» theils schwer, theils leicht darnieder. Ein Mädchen ist be reits am 14. September dieser Krankheit zum Opfer gefallen. Fast sämnitliche erkrankte Personen waren in einer Fabrik und sind des halb vom Bezirksarzt Dr. Kalkoff die nölhigen Maßregeln getroffen worden. — Annaberg, 16. September. Gestern Vormittag gegen 10 Uhr hatten wir den ersten Schnee. Dieses Eceigniß erregte in Anbetracht des Datums selbst bei eingeborenen Erzgebirgern sichtliches Erstaunen. — Mülsen St. Niclas, 17. September. Ein hiesiger Ein wohner, der an einer Unterleibskcankheit litt, begab sich in ein Nach bardorf, woselbst ein sogenannter Wunderdoktor sein Wesen treibt, und versuchte dort Heilung zu finden. Der letztere bestellte nach er folgter Besprechung den Patienten in 6 Wochen wieder. Derselbe hielt auch die Zeit, 28. Juli bis 8. September, freilich ohne olle Besserung seines Leidens ein und erschien dann mit einem Hemd seines am 28. August verstorbenen Schwagers bei dem Wunder mann. Dieser bestand nun freilich die Prüfung seiner von aber gläubischen Leuten behaupteten Allwissenheit nicht, sondern versprach dem vermeintlichen Besitzer des Hemdes Heilung von seinem Leiden, wenn er in sechs Wochen wiederkäme. Der Mann wußte nun, wo ran er war und ging in eine nahe Restauration, woselbst er einen weiteren Hemdenmann traf, der ebenfalls sich wunderärztlichen Rath geholt Hutt». Beide tauschten nun unter großer Heiterkeit der übrigen
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