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Zwönitztaler Anzeiger : 28.09.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-09-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188909283
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18890928
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18890928
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Fehlende Seiten in der Vorlage.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1889
- Monat1889-09
- Tag1889-09-28
- Monat1889-09
- Jahr1889
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 28.09.1889
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für Zwönitz, Niederzwönitz, Kühnhaide, Lenkersdorf, Dittersdorf, Burgstädtel, Affalter, Streitwald, Dorfchemnitz, Elterlein, Grünhain, Thalheim u. s. w. (Fortsetzung deS „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen« und Schulvorstand zu Zwönitz. 14. Jahrgang. Redaction, Druck und Eizenthum von s. B. Ott in Zwönitz. 14 Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für 1 Mark 20 Pfg. (incl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion oeträgt für die dreigespaltene CorpuSzeile oder deren Raum 10 Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des Blattes angenommen. 1LS Sonnabend, den 28. September. 188S Der Ernte Segen ruht geborgen In sich'rer Scheuer und es klingt, Dem Schöpfer Dank, daß frei von Sorgen Das Herz nun weiter denkt und ringt. Der Erntesang in weitem Kreis Bringt nun dem Schöpfer Ehr und Preis. KW KmtMMest. Einst stiegen bei der Halme Rauschen Die Lerchen fröhlich himmelwärts, Der Schnitter stand beglückt beim Lauschen Und hoffnungsvoll klang es in'S Herz: „Wer Samen hat mit Müh gestreut Von Erntesegen wird erfreut." ES rauschte aus den vollen Aehren Geheimnißvoll, zwar leis' doch klar: „Ihr Neichen, trocknet bange Zähren, Den Armen reicht die Gaben dar, Und Mitzutheil'n vergesset nicht, Wohlthun ist eine heil'ge Pflicht!" Und wieder klingt's in ernster Stunde, Es ist erfüllt des Herrn Gebot Vermehrt aus eines Kaisers Munde: Gesetz schützt Arme vor der Noth, Sein Recht dem Arbeitsinvaliden, Macht sorgenfrei die Altersmüden. Und Amen! Amen! Amen wehet Es durch die Fluren leis' entlang, — Zum stillen Dörflein fort es gehet — Das ist ein hehrer Erntedank! Nun lobet alle Golt den Herrn, Der alles wohl macht nah und fern! Bekanntmachung Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 18. Februar ds. Js. wird hiermit bekannt gegeben, daß zur Deckung des Aufwandes der Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz mit dem zweiten diesjährigen Einkommensteuertermin im Betrag von zwei Pfennigen von jeder Mark desjenigen Steuersatzes auf das Jahr 1889 mit erhoben wird, welcher nach der im Einkommensteuergesetze enthaltenen Scala auf das in Spalte ä des Einkommensteuerkatasters eingestellte Einkommen entfällt. Zwönitz, den 24. September 1889. Der Stadtrat h. vr. Rühl. Bekanntmachung. 3». September 1889 ist der II. Termin diesjähriger Staats-Einkommenstener fällig und an unsere Stadtstener-Einnahme zu bezahlen, worauf wir hierdurch mit dem Bemerken aufmerksam machen, daß nach Ablauf der zur Zahlung nachgelassenen 3 wöchentlichen Frist gegen Säumige das Zwangsverfahren eingeleitet werden muß. Die Stadtsteuer-Einnahme ist autzer Mittwochs und Sonnabends Vormittags von 9—12, Nachmittags von 2—5 Uhr geöffnet und können außerhalb dieser Geschästsstunden im Interesse eines geregelten Geschäftsganges Zahlungen nicht angenommen werden. Zwönitz, den 24. September 1889. Der Stadtrat h. vr. Rühl. Bekanntmachung. In der Zeit vom 5. bis 10. October werden nach Vorschrift der 88 34 bis 41 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 und der tztz 22 bis 37 der dazu gehörigen Ausführungsverordnung vom 1l. October 1878 an die Hausbesitzer resp. deren Stellver treter Hauslisten auSgehündigt werden, welche nach den vorgedruckten Anleitungen am Sonnabend, den 12. October d. I. auSzusüllen sind. Es wird jedoch noch besonders daraus hingewiesen, daß die von den Miethsbewohnern zu entrichtenden Miethszinsen von den MiethSbewohuern selbst anzugeben sind und daß sich letztere die wegen unrichtiger Angabe des Miechzinses eintretenden Nachtheile zuzuschreiben haben. Die ausgesüllten Hauslisten sind bei Vermeidung einer im obengenannten Gesetze vorgesehenen Strafe bis zu 50 Mark bis spätestens den 23. October 1889 an unsere Stadtkassevrrwaltung während der üblichen Geschäftsstunden abzugeben. Zwönitz, den 13. September 1889. Der Stadtrat h. vr. Rühl. Bekanntmachung. Künftigen 15. Sonntag nach Trinit., am Michaelistage, soll in unserer Kirchfahrt das Erntedankfest gefeiert werden. Die Glieder unserer Gemeinde werden gebeten, auch in diesem Jahre unser Gotteshaus durch Kränze und Gewinde zu schmücken und die dafür bestimmten Blumengaben möglichst schon am Sonnabend Nachmittag in der Kirche abzugeben. Zwönitz, am 25. Sept. 1889. Der Kirchenvorstand. ?. Clauß. Bekanntmachung. Mit Schluß des laufenden Monats ist das Schulgeld auf das III. Vierteljahr I88S fällig. Wir machen darauf auf merksam mit dem Bemerken, daß zur Zahlung eine 8 tägige Frist nachgelassen ist und daß alsbald nach Ablauf derselben das ExecutionS- verfahren eingeleilet werden muß. Zwönitz, am 24. September 1889. Der Schulvorstand. ?. Clauß. Aufgehoben wird die für den 28. dss. Mts. Vorm. 11 Uhr anberaumle Versteigerung. Zwönitz, den 28. Sept. 1889. Der Rath sv ollzieh er. Fuchs.
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