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Zwönitztaler Anzeiger : 30.07.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-07-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-191807308
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-19180730
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-19180730
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-07
- Tag1918-07-30
- Monat1918-07
- Jahr1918
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 30.07.1918
- Autor
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Zwömhlaler Anzeiger Erscheint wöchentlich viermal, am Dienstag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag.- Bezugspreis: Durchunsere Tröger monatlich 80 Pfg. frei ins Kaus, durch die Posk be zogen vierteljührl. M. 2.40. Druck u. Verlag: Buchdruckerei C. Bernhard Oll, Zwönitz. Inhaber u. veranlw. Schrisll.r Earl Bernh. Olk, Zwönitz. Geschäftsstelle: Zwönitz, Kühn- haiderstr. 738/74. Fernspr. Nr. 23. Poslsch. 4814 Leipzig. Amts-M Blatt für das Königliche Amlsgerichl und die — städtischen Behörden zu Zwönitz ----- Anzeigen: Die sechsgespaltene (43 mm) Kleinzeile oder deren Raum20 Psg., bei Familienanz., Sammelanz.,labellar.Satz u.auswärl.Anz. 25 Pfg. die Zeile, die dreigespall. Zeile im Äeklamek.u.im amtl. Teile 60 Pf. Mindestpreis einer Anz. l Mk. Bei Wiederholungen Preisermäß.n. Vereinbarung. Bei Konkursen, Klagen, Vergleichen und Zielüberschreilung fällt jede aus Anzeigen gewährte Preisermäßigung weg. Anzeiger sürZwönih,NieberzwSnih,Mhnhaide,Lenkersöors,Dorfchemnitz,Günsüors und anderevrlschaslen im Zwönihtale Nr. 114. Dienstag, den 3V. Juli 1918. 43. Jahrg. Amtlicher Teil. Dienstag, den '30. Juli, Suppe in den Kundengeschästen auf Bezugsabschnitt 3 der Lebensmittelkarte, Pfd. 1 Mk. 90 Pfg. Jede Person erhält Ve Pfund. Per- bliebenc Vorräte werden bon Donnerstag ab an die zugeteilteu Kunden frei verkauft. Der Bürgermeister. Mmel» Wü Benelt Mn nnS Lindlicn. Zum Schutze der Waldbestände, besonders der jüngeren Anpflanzungen, sowie zur Verhütung von Unfällen bei der Jagdausübung ist in den Wäldern des hiesigen Bc- ''rkcs jedes Sammeln von Beeren und Pilzen und die .winnung von Laubheu in der Zeit vor 7 Uhr morgens und nach 7 Uhr abends verboten. Eltern und Vormün der sind dafür verantwortlich, daß auch ihre sammeluden Kinder dieses Verbot streng beachten. Ter militärische Flurschutz im hiesigen Bezirke ist angewiesen, auf die Durchführung dieses Verbotes zu achten und Zuwider handlungen zur Anzeige zu bringen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bestraft. Stollberg, den 27. Juli 1918. Dit Söchlicht MshiilMMsW. Dkl StMrit zn Stollberg. Dit Sgl. StMforslmitlvtMltW. Dit Ml. WnbuMt FolstmitiMWltW. Meten ber Wer, Wiesen nnb Wölber. Gegen das Ueberhandnehmen der Forst- und Fcld- diebstähle sehen sich die unterzeichneten Behörden zu folgenden Maßnahmen veranlaßt: Alles Betreten von Fcldgrunbstücken und Wiesen ist Unbefugten verboten. Das Betreten der Feldraine und Feldwege sowie der Wälder und Waldwege, soweit sic nicht öffentliche Wege sind, ist Unbefugten "in der Zeit von 7 Uhr abends bis 6 Ahr morgens verboten. Ebenso ist jedes Sammeln von Beeren oder Pilzen sowie die Gewinnung von Laubhcu in der Zeit von 7 Ahr abends bis 6 Ahr morgens untersagt. Auf dem Felde beschäftigte Personen haben einen aus reichenden Ausweis bei sich zu führen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zn 130 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Die Gendarmerie, das Flurschutzkommando sowie die örtlichen Polizei- und Forstbcamten haben Anweisung er halten, jeden Zuwiderhandlungsfall zur Anzeige zu bringen. Stollberg, den 27. Juli 1918. Dit Sönigliiht Ain1sha»ptmmsW. Dcr Slablrot.;u Slollberg. Dit Sgl. StaalsssrstttvimerM Dit Ml. SchönbiirMl Forslttvitlvtmaltiüig. Wotlichk PilzbcstiMWOlle. Zur weiteren Verbreitung der Pilzkenntnis im Volke sind noch eine Reihe von OrtspilzbestimmungSstellen in den größeren Orten des Bezirks eingerichtet worden, die der Pilzbestimmungsstclle des Bezirksverbandes in Stoll berg unterstellt sind. Die Bestimmungsstellen und deren Leiter sind nunmehr folgende: l. BczirkSstellc Stollberg: Herr Oberlehrer Herrfurth, Stollberg. 2. Ortspilzbestimmungsstellen: ul für Dorfchemnitz: Herr Lehrer Martin, b) für Jahnsdorf: Herr Lehrer Hartig, et für Lugan: Herr Lehrer -Liebscher, Herr Lehrer Schüler, 4» für Niederwürschnitz: Herr Lehrer Speck, o) für Niederzwönitz: Herr Wiesenwärter Elbe, k> für Thalheim: Herr Lehrer a. D. Görner, g) für Zwönitz: Herr Oberlehrer Sieber. Alle Pilzbestimmungen werden unentgeltlich vor- genvmmen, auch werden die Pilze, wenn es notwendig wird, gebührenfrei an die BczirkSstellc weitergeleitet. In allen Pilzfragen insbesondere Nachweis von Pilz Ein- und Verkäufen, Verwertung dcr Pilze zur menschlichen Nahrung oder als Ticrfuttcr, Schätzungen des Wertes dcr Pilze u. a. wende mau sich vertrauensvoll an die Pilzbestimmungsstellcn, denen auch etwa vor kommende Pilzvcrgiftungserschcinungen so rasch als mög lich gemeldet werden möchten. Stollberg, den 2ö. Juli 1918. Der Kommunalverband. O e ff e n t l i ch e K e k a n n t m a ch u n g. MlMW an die KrMdeiter. In mehreren Kohlenbergwerken des Korpsbezirkes haben Bergarbeiter die Arbeit niedergelegt und als Grund hierfür Schwierigkeiten in der Beschaffung von Nahrungsmitteln angegeben. Durch diese Arbeitsniederlegungen läuft einerseits die weniger bemittelte Bevölkerung Gefahr, im kommenden Winter den notwendigen Hausbrand entbehren zu müssen, da gerade jetzt die Gestellung von Eisenbahnwagen zur Versendung der Hausbrandvorräte für den Winter besonders günstig ist, andererseits wird die Fördemng der zur Herstellung von Munition und Heeresgerät notwendigen Kohle dadurch empfindlich beeinträchtigt. Angesichts dieser Sachlage beurteilt sich die teilweise Arbeitsniederlegung der Bergarbeiter in dem uns aus- gezwungenen Kriege als eine das staatliche und private Wirtschaftsleben schwer gefährdende Handlungsweise.
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