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Zwönitztaler Anzeiger : 14.12.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-12-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-191812146
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-19181214
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-19181214
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-12
- Tag1918-12-14
- Monat1918-12
- Jahr1918
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 14.12.1918
- Autor
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Zwönihtaler Anzeiger Erscheint wöchentlich viermal, am Dienslag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag.—Bezugspreis: Durch unsere Trüget monatlich 90 Pfg. srel ins Kaus, durch die Post be zogen vlerleljührl.M. 2.40. Druck u. Verlag: Buchdruckerei C. Bernhard Oll, Zwönitz. Inhaber u. veranlw. Schrisll.: Earl Bernh. Olt, Zwönitz. Geschäftsstelle: Zwönitz, Kühn- ; haidsrslr. 738/74. Fernspr. Nr. 23. Poslsch. 48l4 Leipzig. Amts-M Bla» für -as Königliche Amtsgericht und -ie ----- skü-lischen Behörden zu Zwönitz — Anzeigen: Die sechsgespaltene (43 mm) Kleinzeile oder deren Raum 25 Pfg., bei Familienanz., Sammelanz.,labellar.Sah u. auswärl. Anz. 30Pfg. dieZeile, die dreigespall.Zeile im Reklamel. 70 Pfg., im am«. Teile.60 Pfg. Mindeslpr. einer Anz.IM.BeiWiederholungenPreisermäh.nachVereinbar. Bei Konkursen, Klagen, Vergleichen und Zielüberschreilung sälll jede aus Anzeigen gewährte Preisermäßigung weg. MzeidersLrZwönih,Meberzwönlh,Kühnhaide,Lenkersöors,Dorfchemnitz,GünsSors und an-ereOrlschastenimZwönihlale Nr. INI. Sonnabend, den 14. Dezember 1818. 43. Jahrg. Amtlicher Teil. Sonnabend, den 14. Dezember, Margarine in den be kannten Perkaufsstellen. Auf Marko 8 der Landesfett karte werden 50 Gramm für 22 Pfg. ausgcgeben. Der Verkauf van Kartoffeln auf Wochenkarte er folgt für dis nächste Woche im Geschäfte der Frau Hähner. ' öve Der Bürgermeister. Wichtig für Tierhalter. Mit Rücksicht auf die Ergebnisse der Bestandserhebung in Heu und Stroh bei sämtlichen Erzeugern des Bezirks müssen die Futter- und Streusätze in Stroh, sowie die Futtersätze in Heu herabgesetzt werden, um das Durch halten sämtlicher Nutztiere im Bezirke zu ermöglichen. !. Stroh betreffend: Rückwirkend vom 15. Oktober d. I. bis zur neuen Ernte werden zur Verfütterung an das Vieh und zur Streubereitung folgende Stroh- mcngen jedem Tierhalter freigcgeben: 12 Ztr. für ein Pferd oder einen Esel, 15 Ztr. für ein Großkind (über 2 Jahre), 8 Ztr. für ein Iungrind (unter 2 Jahren), 2 Ztr. für ein Schwein, 1V» Ztr. für ein Schaf oder eine Ziege. Die unter Ziffer II der Bekanntmachung des Kommu nalverbandes vom 0. .August 1918 (abgedruckt in Nr. -185 des „Stollberger Anzeigers") zugelasscnen bisherigen Futter- und Streusätze in Stroh treten hierdurch in Wegfall. An Diejenigen Tierhalter, namentlich die ge werblichen, welche nach Ziffer 3 der oben er wähnten Bekanntmachung vom 9. August 1918 zum Erwerb von Stroh mittels Bezugsscheines be rechtigt sind, ergeht hiermit die dringende Auf forderung, sich bis spätestens 15. Januar 1919 die ihnen bis zum neuen Erntcjahre zustehende Stroh menge durch Ankauf auf Bezugsschein zu verschaf fen. Wer auf seinen Bezugsschein kein Stroh im Bezirk käuflich erhält, hat dies sofort seiner Orts behörde zu melden, die ihm das erforderliche Stroh zuweisen wird. Im übrigen bleiben sämtliche Vorschriften der Be kanntmachung des Kommunalverbandes vom 9. August 1918 (Nr. 185 des „Stollberger Anzeigers") mit Aus nahme der früheren Futter- und Streusätze in Kraft. Die Strohbeschlagnahme bei den Erzeugern, sowie das Ver bot jedes freihändigen Verkaufs von Stroh ohne Be zugsschein und der Ausfuhr von Stroh aus dein Bezirk bleiben demnach bis auf weiteres bestehen. n. Heu betreffend: Rückwirkend vom 15. Oktober dieses Jahres bis zur neuen Ernte werden ferner alle Tierhalter, welche genügend eigenes Heu geerntet haben, fol gende Heumengen zur Verfütterung freigegeben: 16>,2 Ztr. für ein Pferd, 8V- Ztr. für einen Zugochsen oder ein Groß- rind (über 2 Jahre) oder einen Esel, 6 Ztr. für ein Iungrind (unter 2 Jahren) oder ein Kalb (über 3 Monate), 1 Ztr. für ein Schaf oder eine Ziege. Die unter Nr. 3 a der Bekanntmachung des Kommu- nakverbandes vom 15. Juni 1918 (Nr. 141 des „Stoll berger Anzeigers") vorläufig zugelassenen Futtersätze in Heu treten hierdurch in Wegfall. Nachdem die Heuvorräte und die ablieferungspflichtige Menge durch die Bestandsaufnahme bei jedem einzelnen Erzeuger (Landwirt) jetzt festgostellt worden sind. Will der Kpmmunalverband versuchsweise zunächst bis 15. Januar 1919 denjenigen Tierhaltern, welche auf den Zukauf von Heu angewiesen sind, den direkten Kauf von Heu bei den Erzeugern (Land wirten) im hies. Bezirk mittels Bezugssch. gestatten und zwar nach den Sätzen, wie sie in der Bekannt machung des Kvmmunalverbandeö vom 5. Oktober 1918 (abgedruckt in Nr. 235 des „Stollberger Anzeigers") für die Bezugsscheinsberechtigten angeordnet worden sind. An diejenigen Tierhalter, welche gemäß Zif fer 3 s der ober erwähnten Bekanntmachung vom 15. Juni 1418 zum Erwerb von Heu mittels Be zugsscheines berechtigt sind, ergeht hiermit die dringende Aufforderung, sich bis spätestens 15. Januar 1919 die ihnen bis zum neuen Erntejahre zustehende Heumenge durch Ankauf auf Bezugs schein zu verschaffen. Wer auf seinen Bezugsschein kein Heu im Bezirk käuflich erhält, hat dies sofort seiner Ortsbehörde zu melden, die ihm das er forderliche Heu zuweisen wird. Im übrigen bleibeu sämtliche Vorschriften der Be kanntmachung des Kommunalverbandes vom 15. Juni 1918 (Nc. 141 des „Stollberger Anzeigers") mit Ausnahme der früheren Futtersätze in Kraft. Die Heubeschla'gnahme bei den Erzeugern, sowie das Verbot jedes freihändigen Ver kaufs von Heu vhns Bezugsschein und der Ausfuhr von Heu aus dem Bezirke bleiben demnach bis auf weiteres bestehen. Stollberg, den 10. Dezember 1918. Der Kommunalverband. TN amtlichen Bekanntmachungen der «mtShauplmannschaft sind dem «mtdblalte dieser vchörSc entnommen. Vom Tage. NeichStagspräsident Fehrenbach ist in Berlin angekom men, um die Frage der Einberufung des Reichs tages klarzustellen. Die deutsche V at er l a n d sp a r t e i hat ihre Auflösung angezeigt. Die Reichslcitung Plaut die Errichtung eines Volks- Heeres au Stelle des früheren stehenden Heeres. Nach Lloyd George müsse Deutschland sämtliche Kriegskosten bezahlen. Die Rechnung betrage 'l8v Milliarden Mark. Nach einer Pariser Havas-Meldung sind franzö sische Truppen in Bayern einmarschiert. Das englische Linienschiff „Herkules" mit der Marinekommission der Entente an Bord ist in Be gleitung zweier Zerstörer Mittwoch abend in den Kieler Hafen eingelaufen. Zwischen der deutschen und der tschechoslowa kischen Republik ist eine Vereinbarung über Lieferung von Lebensmitteln und Rohstoffen getroffen worden. Die Landesregierung Deutschböhmens ersuchte angesichts der tschechischen Aebergriffe die Entente um Besetzung Deutschböhmens durch amerikanische Truppen. Die in diesen Tagen gebildete Kommission zur Vor bereitung der Sozialisierung der Wirt sch afts- betriebc hat ein Arbeitsprogramm ausgestellt. In Aachen verübten die Belgier derart schwere Ausschreitungen, daß französische Soldaten die Ordnung wieder Herstellen mussten. Die frühere deutsche Kaiserin in Amervngen ist an einem Herzleiden sehr ernstlich erkrankt. Enthüllungen des Grafen Ezernin. Graf Czernin hielt in Wien am Mnltwvch vor Politikern und Zeitungsvertrctern eine Rede, in der er manche bisher bekannte Dokumente von historischer Bedeutung mitteilte. Graf Czernin betonte, daß Oesterreich-Ungarn immer wieder die deutsche Hilse gebraucht habe und daher auf Leben und Tod mit Deutschland verbunden gewesen sei. Es gab einen einzigen Augenblick in der Geschichte des Krieges, in welchem ein Friedensschlutz für uns hoffnungs voll erschien, das war nach der berühmten Schlacht bei Gorlice, als dis russischen Armeen zurückfluteten. Die Zukunft wird beweisen, welch große Bemühungen Lefter- reich machte, um Deutschland zur Nachgiebigkeit zu ver anlassen. Wenn diese Versuche mißlangen, so liegt die Schuld nicht an dein Volke, nach meiner Meinung auch nicht am deutschen Kaiser, sondern bei den führenden Militärs, die eine solche Machtfülle an sich gerissen hatten. Graf Czernin erklärte weiter: Im Stpril 1917 über reichte ich Kaiser Karl ein Exposee, das von ihm Kaiser Wilhelm überbracht wurde, mit dein Bemerken, er teile meine Auffassung. Dieses Exposee hatte folgende wesent liche Stellen: Es liegt völlig klar, daß unsere militärische Macht ihrem Ende entgegengeht. Es verweist auf die zur Neige gehenden Rohmaterialien für die Munitionserzeugung, so wie auf die vollständige Erschöpfung des Menschenmate rials und vor allem auf die dumpfe Verzweiflung, die sich insbesondere infolge der Unterernährung aller Volks schichten beinächtigt hat. Wenn man auch hoffe, daß es gelingen werde, die allernächsten Monate durchzuhalten und eins erfolgreiche Defensive durchzuführen, so sei man sich doch vollständig klar darüber, daß, eine weitere Winter- kampagn« vollständig aussichtslos sei. Im Exposee heißt es weiter: „Ich glaube nicht, daß die innere Situation in Deutschland wesentlich anders steht, als hier. Zudem befürchte ich, daß man sich in Berlin in militärischen Kreisen gewissen Täuschungen hin gibt. Ich bin der festen Ueberzeugung, daß auch Deutschland, genau wie wir, am Gude seiner Kraft angelangt ist, was ja die Verantwortlichen Faktoren in Berlin auch gar nicht leugnen. Ich bin fest davon durchdrungen, daß, wenn Deutschland ver suchen sollte, eine weitere Winterkampagne zu führen, sich im Innern des Reiches eine Um wälzung ergeben würde, welche mir als ärger er scheint, als ein von uns abgeschlossener schlechter Friede. Wenn die Monarchen der Zentralmächte nicht imstande sind, in den nächsten Monaten Frie den zu schließen, so wird das Volk über ihre Köpfe hinweg dies tun, und die Wogen der Re volution werden alles hinwegtreiben, wofür un sere Brüder und Söhne heute noch kämpfen und sterben." Ein deutsch-tschechischer Lieferungs-Vertrag. Dresden, 11. Dez. Zwischen der deutschen und der tschechoslowa kischen Regierung ist eine provisorische Verein barung über eine Reihe dringender Fragen getroffen worden, die zunächst bis zum Abschluß des Friedens Geltung haben soll. Die Hauptbestimmungen lauten: 1. Deutschland liefert der tschechoslowakischen Repu blik monatlich 10 000 Tonnen Steinkohlen und Koks, wovon mindestens 7500 Tonnen in Steinkohle geliefert wer den sollen. Die Regierung der tschechoslowakischen Repu blik stellt dafür monatlich 70 000 Tonnen Braunkohle Deutschland zur Verfügung. 2. Die tschechoslowakische Republik wird die Ausfuhr von monatlich mindestens 50 000 Tonnen Marmelade und 50 Tonnen Pflaumenmus nach Deutschland ge statten. Soweit zur Ausfuhr verfügbare. Mengen g e - trockneten Obstes vorhanden sind, will die tschecho slowakische Regierung der Ausfuhr nach Deutschland kein Hindernis in den Weg legen. 3. Die Negierung der tschechoslowakischen Republik wird die Ausfuhr von Kaolin und Graphit nach Deutsch land nicht behindern. 4. Desgleichen soll die Ausfuhr von Grubenholz nach Deutschland keinen Einschränkungen unterliegen. Die tschechoslowakische Negierung wird auch tunlichst große Mengen von Bau- und Nutzholz zur Ausfuhr nach Deutsch land zulassen. 5. Die tschechoslowakische Regierung wird monatlich mindestens 26 Waggons Hartblei zur Ausfuhr nach Deutschland freigeben. 6. Die deutsche Regierung wird die Lieferung und Ausfuhr von Maschinen und Maschinenteilen sowie Er zeugnisse der elektrischen Industrie freigeben, welche vor dem 18. Mai d. I. bestellt und bezahlt worden sind. Um gekehrt wird die tschechoslowakische Regierung gegen die deutschen LieserungSverträge, die noch nicht erfüllt sind, das gleiche Verhalten beobachten. 7. und 8. Die deutsche Regierung ist bereit, der tschechoslowakischen Republik tunlichst große Mengen von Chemikalien abzugeben. 9. Unter der Voraussetzung einer wesentlichen .Hebung der deutschen K a l i Produktion wird die deutsche Regier rung bereit sein, der tsckechoslowakischen Republik eine entsprechende Menge von Kali für die Frühjahrsdüngung abzugeben. 10. Die deutsche Regierung sagt eine wohlwollende Prüfung der Frage der Ausfuhr von Karbid, Zink und Aluminium zu. 11. Wegen des Wagen Verkehrs vereinbaren die beiden Negierungen, Plaß bis auf weiteres der Wagen übergang nach beiden Richtungen gleichmäßig sein soll und nähere Vereinbarungen noch zu treffen sind. Die Entschädigung für die Wagcnbenutzung erfolgt nach einem weiteren Uebereinkommen. 12. Beide Regierungen sind bereit, in ihrem Gebiete liegende Schiffe des anderen Teiles samt ihren Ladun gen freizugebest. 13. Soweit im Gebiete des einen Teiles Waren des anderen Teiles beschlagnahmt sind, soll ihre Freigabe unverzüglich erfolgen. 14. Die beiden Regierungen sind einverstanden, daß im Interesse einer baldigen Wiederaufnahme des Eisen bahnverkehrs die Einzelheiten für den Güter- und Personenverkehr, einschließlich des Gcpäckverkehrs und des Warenüberganges, in unmittelbarer Vereinbarung dem nächst geregelt werden soll. 15. Die beiden Regierungen werden dem Grenzüber gang und der ungehinderten Beförderung der diploma tischen Kuriere und ihres Gepäcks keine Hindernisse in den Weg legen. 16. Beide Teil« erkennen grundsätzlich an, daß die wechselseitige Durchfuhr der in diesem Uebereinkommen erwähnten Waren möglichst wenig gehindert lverden soll. Sio lverden daher Durchfuhrastträge schnellstens wohlwol lend prüfen und erledigen. Jedenfalls soll die Durch fuhr von Kohle, Koks und Brennstoffen wechselseitig frei sein.
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