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Zwönitztaler Anzeiger : 05.09.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-09-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-193409055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-19340905
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-19340905
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1934
- Monat1934-09
- Tag1934-09-05
- Monat1934-09
- Jahr1934
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 05.09.1934
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WlliirtM Anreiser G<t«l>il wllcheuttlch di,»mal» am Monta,, Mittwoch, Freitag «O «»»»abend. — v»,»g,pr»I«: Lurch u»sere Lrilge» ««natlich 1.« Mart »inschl. 8ustell»«g«gebübr, darch die Post >W»„a 1.40 Mart außer 8»ftellung«gebühr. Lruck u»d »erlagt Wdchdrsckerei «-Bernhard vtt, gwvniß. gnh.a. vorantwortl-Haupt« eiter: «arl Bernhard Vtt, SwSnitz. Für do« Bu^lgenteilr «Ml Bernhard vtt, SW«»««. «eschiistestelle: Swint», Markt 17l. Fernsprecher Sir.L PoMch. «14 L»i»,t,. ,« Ba» ^wiuitztaler «»,<!,«» ist da» «eistgeleseae Blatt in Swint», Btederiwint», Kühn» Haid», Lenteraders, Burgstädts. «ist«»» Berbreitungegeilrt: Lorfcheamtd, rhalheiu», Sün» darf, vmmeredorf, «»«dach, »ervedori, Meiueredors usw. dieses Blatt euthölt die amtlichen Bekanntmachungen der städtische» vehSrdeu z» Zwönitz Anzeigen: Lie 48 mm breit» Millimeter»8eile 7 Pfennige. Li» dreigespaltene Millimeter-Seile IM Millimeter) Im Rellametell» «md im amtlichen Lell« Sü Pfennige. Fm übrigen gilt die An» ^Igenpreiiliste Rr. i. Bei Konkurfen, Klage», Vergleichen und Fielübrrfchreitung füllt jede auf Anzeigen gewährte Prci»er- mätzigung weg. Anzeigenausgabe durch Fernsprecher schließt jede Beschwerde au». L.A. SÜD VIII. Sond.-A.l8M Nr. 138 j Mittwoch, 5. und Donnerstag, 6. September 1934 l 59. Jahrg. Amtlicher Teil Bekanntmachung. Die Bcschlußbehörde hat die Verfassung der Stadt Zwönitz vom 14. Juni 1934 und den I. Nachtrag zur Satzung des Gcmeindevcrbandes sür die allgemeine Ortskrankenkasse für Zwönitz und Umgegend vom 2. August 1934 genehmigt. Diese liegen im Rathaus — Kanzlei — zu jedermanns Einsicht aus. Zwönitz, den 1. September 1934. Der Ltadtrat Allen Volksgenossen wird der Besuch des Deutschen Trach- tenmuscums, das sich vom 1.—9. September in dem Festsaal der Deutschen Oberschule, Stollberg befindet, ganz besonders empfohlen. Das Museum zeigt deutsche Volkstrachten aus allen Gauen in Halblcbensgröße. Erläuterungen gibt hierzu die Leiterin und Erbauerin des Museums, Frau Maria Kcrk- mann-Dillosf. Der Trachtcnschau liegt ein hoher kultureller Wert zugrunde. NSDAP., Kreisleitung Stollberg. lgcz.) Dr. Werthmann, Leiter der kulturpolitischen Abteilung (gcz.) Weigel, Krcisleiter Aus Heimat und Vaterland Zwönitz, den 5. September 1934. MMeilaogeo über örtliche Borkoaimnistr stad an» jeder» »eit willkommen! Li» «chrlftle»»»,. Kirchennachrichten Trinitatisgemcinde Der Ortspfarrcr ist vom 27. August bis Ende September beurlaubt. Die Vertretung im Amte hat Pfarrer Lorenz, St. Iohannisgemeinde. Dienststundcn im Pfarramtc sind wochen tags von 9—11 Uhr. Standesamtliche Aufgebote in Zwönitz Iustizpraltilant Herbert Lothar Seiscrt, Zwönitz mit Haus tochter Carola Margarete Fischer, Annabcrg. — Kontorist Friedrich Walther Bochmann, Zwönitz mit Ausstößen» Lin do Elsbeth Bach, Zwönitz. — Strumpfwirker Arno Oskar Müller, Zwönitz mit Schneiderin Elsa Charlotte Ficker, Löß nitz. Kasscnsckretär Arthur Emil Franke. Zwönitz mit der berufslosen Alina Hilma Uhlmann, Ncuwürschnitz. - Fabrik schuhmacher Friedrich Rudolf Hecker, Zwönitz mit Strumpf- näherin Frida Helene Günther, Dorfchemnitz. — Schuhfabrik- arbcitcr Bruno Herbert Triemer, Zwönitz mit Schuhsabrik- arbciterin Ella Irma Enderlein, Zwönitz. Lt. Iohannisgemeinde Mittwoch, den 5„ nicht Dienstag, den 4. September: abends 8 Uhr christlicher Fraucndienst: Vorstandssitzung im Pfarrhause. Methodiftenkirche Donnerstag, abends 8 Uhr: Bibelstundc (Luk. 17, 1—4). Altweibersommer Seidige Fädeir zittern durch die Luft, segeln durch den Spätsommer: Altweibersommer — ein Elscngcwcbc aus Tan und Silber. So sagt es der Volksmuud. Alte Mythen erzäh len, daß Elsen die zarten Flittcrgcwcbe spinnen, und ihre Lehrmeisterinnen seien die göttlichen Spinnerinnen der ger manischen Götterburg Asgard, Frigga und holda. Die from me Legende nennt die Silberfäden auch Mariengarn. Die Wissenschaft Hai diese alten Volksüberlicfcrungcn durch die Härte ihrer Erkenntnis zerstört. In den Spinndrüscn einiger» Arten der Wolfs- oder Krabbenspinncn bat das gleißende Flitterwcrk seinen Ursprung. Mit - dem Kopse gegen den Wind gerichtet, scheiden die Tierchen ein Sekret der Drüsen aus, das an der Luft sich zu einem fadenförmigen Gebilde er härtet. Der Wind ersaßt den Faden und weitet ihn zu einer immer größeren Schlinge aus. Immer länger wird der Faden, bis er reißt — die kleine Spinne beißt ihn meistens ab — und davonslattcrt. Myriaden von Fäden segeln durch die Luft, bleiben an Sträuchern und Gräsern hängen, bilden ost ein feines Gewebe. Altweibersommer — sicherlich so genannt, weil die weißen Fäden so aussehen wie das Silbcrhaar einer Greisin. Aber nicht nur sür „alte Weiber" ist er da, sondern sür uns alle, die wir alle noch einmal den Glanz der schönsten Zeit des Jahres ausnehmen wollen, ehe der Herbst an das große Ster ben der Natur gemahnt. Sonnige Spätsommcrtagc mit se gelnden Silbcrsädcn. Lunau (Eigenartiger Unfall.) Eine in Niedcrlugau wohn hafte Hausfrau wollte beim Feustcrstrcichen einen Fensterflü gel hcrausnchmcn. der aber klemmte, weshalb sie mit einem Schlage nachhalf. Unvermutet scklug aber die frciwerdende Fcnftcrscitc mit solcher Wucht gegen den Kopf der Frau, daß die Scheibe zersplitterte. Die Bedauernswerte erlitt schwere Schnittwunden im Gesicht. Die Nase war derart schwer ver letzt worden, daß sich die Uebcrtragnng von Fleisch aus dem Oberschenkel erforderlich machte. Erlabrunn (B e s u ch.) Aus der Fahrt zum Rcichsparleitag in Nürn berg kam Gruppcnsührcr Schcpmann mit seinem Stabe auch durch das Erzgebirge. Im Hotel „Täumcrhaus" hielten sie Mittagsrast. Chcmnitk (Opfer der Begeisterung.) In Altendorf war am Sonntag ein 13 Jahre alter Schüler auf einen Baum geklet tert, um das Motorradrennen besser beobachte» zu können. Aus einer Höhe von 6 Metern stürzte er ab und brach sich die Schulter. Schwerverletzt wurde er dem Krankcnhause zu- gcsührt.- Mittweida (Vcrgistct.) Eine Tischlcrsfrau, die an ihrer Arbeits stätte Verschlungen begangen hatte, versuchte sieb, aus Furcht vor Strase mit Salzsäure zu vergiften. Sie wurde an der Friedhofsmauer bewußtlos aufgefuudcn. Zwickau (Eine Privatsekretärin um ihr Gchatt bc - stöhlen.) Am Freitag hat sich nachmittags ein Mann in das Arbeitszimmer einer bei der Energic-Verkehrs-AG. Wcst- sachsen angeslclltcn Sekretärin in deren Abwesenheit cingc- schlichen und ihr ein aus einem Regal liegendes Geldtäschchen mit Silberbügcl, das 137 RM. enthielt, gestohlen. Der An bekannte, der aus dem Flur des Gebäudes auf und ab gelau fen war, als ob er auf jemand warte, wird wie folgt be schrieben: 30 Jahre alt, 1,08 Meter groß, schlank, trug dun- kclgrauen gestressten Anzug und war ohne Kopfbedeckung. Kurz zuvor ist derselbe Mann in einem Schrcibmaschincn- zimmcr der Sächsischen Werke AG. von einem dortigen An gestellten überrascht worden. Osfenbar hatte er auch dort einen Diebstahl beabsichtigt. (Lebensmüde.) In der Nordrorstadt hat 'ich ein äl terer Mann mit einem Rasiermesser an beiden Armen grö ßere Verletzungen bcigcbracht, an deren Folgen er gestorben ist. (Zusammenstoß.) Aus einer Straßenkreuzung fuhr ein Motorradfahrer so heftig auf ein Auto, daß dieses Umschlag. Der Beifahrer des Motorrades und der Besitzer des Autos wurden schwer verletzt. Zur Erhaltung der Wartburg-Lutherstätten sek. Zwischen der Deutschen Evangelischen Kirche und der Wartburg-Stiftung, in deren Besitz sich die Wartburg be° sinket, ist ein Vertrag abgeschlossen worden, nach den: sich die Wartburg-Stiftung verpflichtet, die Luthcrftätten der Wartbnrg, nämlich die Wartburg-Kapelle, den Luthcrgang, die Luthcrstubc und drei Rcsormationszimmer, für alle Zu kunft in ihrem jetzigen Charakter unverändert und dem öf fentlichen Besuch zugänglich zn erhalten. Als Gegenleistung vcrpslichtet sich die Evangelische Kirche u. a. zn einer Geld- lcistung, sür deren Aufbringung auch die einzelnen Landes kirchen herangezogcn werden sollen. Anordnung des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Das Arbeitsamt Thalheim ersucht uns um folgende Ver öffentlichung: Nachdem der Rcichswirtschastsminister im Einvernehmen mit dem Rcichsarbcitsminister und dem Stellvertreter des Führers der NSDAP, durch Verordnung vom 10. August 1934 bestimmt hat, daß der Präsident der Rcichsanstalt sür Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung allein er mächtigt ist, die Verteilung von Arbeitskräften, insbesondere ihren Austausch zu regeln, und jede Betätigung anderer Stellen auf diesem Gebiete verboten und mit Strafe bedroht hat, ist nunmehr von dem Präsidenten der Reichsanstalt auf Grund der ihm erteilten Ermächtigung eine Anordnung unter dem 28. August 1934 erlassen und im „Reichsanzeigcr" Nr. 202 vom 30. August 1934 veröffentlicht worden. Leitgedanke dieser Anordnungen ist, die altersmäßige Glie derung der in den Betrieben und Verwaltungen Beschäftig ten unter Berücksichtigung betriebstechnischer und winschast- ticher Erfordernisse so zu gestalten, daß sie den staatspoliti- schcn Erfordernissen nach bevorzugter Beschäftigung arbeits loser älterer 'Arbeiter und Angestellter, insbesondere kinder reicher Familienväter, Rechnung trägt. Hiervon bctrosfen werden alle privaten und öfsentlichcn Be triebe und Verwaltungen, die Arbeiter und 'Angestellte be schäftigen, mit Ausnahme der Land-, Forst- und Hauswirt schaft und der Schiffe der See-, Binnen« und Luftschiffahrt. Die Führer der Betriebe und Verwaltungen sind verp'lichtct, erstmalig im Laufe des Septembers ihre Gefolgschaft auf die altersmäßige Zusammensetzung hin durchzuprüscn und das Ergebnis sür eine Nachprüfung durch die 'Arbeitsämter schrift lich nicdcrzulegcn. Darüber hinaus haben die Führer größe rer Betriebe sormularmäßrg bis zum 1. Oktober 1934 dem zuständigen Arbeitsamt zu »leiden, wieviel Arbeiter und An gestellte über und unter 23 Jahren bei ihnen tätig sind und in wclckem Amsang und Zeitraum die Auswechslung jüngerer mit älteren Arbeitskrästen vorgcnommcn werden soll. Zu dem Persouenkrcis der jüngere» -Arbeiter und Angestellte», die von ci»cm solchen Austausch auszun'hmcn sind, gehören ver heiratete Männer, Antcrhaltsvcrpjlichtcte, Lehrlinge, ehema lige Wchrmachtsangehörigc, „alte Kämpfer" der Wchrocr- bünde und der NSDAP., ferner Personen, die im Arbeits dienst oder in der Landhilsc mindestens ein Jahr tätig ge wesen sind. Die Führer der Betriebe haben sich mit den Arbeitsämtern darüber ins Bcuchmcii zu setzen, daß die zur Entlassung Kommende» andere Arbcitspläyc, besonders in der Land- und Hauswirtschaft, im 'Arbeitsdienst oder in der Landhilfe erhalte». Die durch die Entlassungen frcigcwordc- ncn Arbeitsplätze sind durch die bei den 'Arbeitsämtern an- zusordcrndcn ältere» Arbeitslose» wieder zu besetzen. Abgesehen von diesem 'Arbeitsplatzaustausch dürleu in Zu kunft Personen unter 25 Jahre» nur noch mit Zustimmung der Arbeitsämter in den von der Anordnung betroffenen Betrieben und Verwaltungen eingestellt werden; ausgenom men biervon sind lediglich Lehrlinge, niit denen ein Lehr vertrag über mindestens 2 Jahre abgeschlossen wird. Bei der Ansorderung von Arbeitskräften unter 25 Jahren hat der Führer des Betriebes verantwortlich zu prüfen und darzu- legcn, daß diese den Notwendigkeiten des Betriebes und den staatspolitischen Ersordcrnissen entspricht. Zu bevorzugter Ver mittlung ist hierbei im wesentlichen der gleiche Personenkreis zugelassen, der auch von einem Arbcitsplatzaustausch aus genommen ist. Für ältere Angestellte über 40 Jahre, Lie nach längerer Arbeitslosigkeit insolge Austausches eingestellt werden, sind zum Ausgleich von Minderleistungen Leistungszuschüsse bis zur Höhe von 50 RM. und Kindcrzulagcu aus Mitteln der Rcichsanstalt vorgesehen. Besondere Besümmuiigen sind daneben sür die Land- und Forstwirtschaft getroffen. Die Vermittlung von Personen un ter 25 Jahren darf durch nichtgewerbsmäßigc Arbei1sv«r- mittlungsemrichtuiigen und sonstige Stellen nur im Auftrage und »ach Weisung des Präsidenten der Rcichsanstalt erfolgen. Auch hier wird bei Neucinstellungen von arbeitslosen verhei rateten männlichen Angestellten über 40 Jahre ein Lci- stungsausgleich gewährt. Am die Mehrcinstcllung verheirate-
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