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Der Grenzbote : 09.06.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-06-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1836929153-190506095
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1836929153-19050609
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1836929153-19050609
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer Grenzbote
- Jahr1905
- Monat1905-06
- Tag1905-06-09
- Monat1905-06
- Jahr1905
- Titel
- Der Grenzbote : 09.06.1905
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Der Gren; bäte Ä^eblktt Wil Mzcher für Adorf und das obere Vogtland i Der Grenzbote er,.., , ' täglich l mit Ausnahme des den Son». Feiertagen ; 'folgenden Tages und kostet Viertchu.,, .ch, voraus- s bezahlbar, 1 Ml. 2c- Psg. Bestellungen werden s in der Geschäftsstelle, von den Austrägem des k Blattes, sowie von allen Kaiser!. Postanstalten und Postboten angenommen. _.. - Inserate von hier und aus dem VerbreitungS- bezirk werden mit 10 Psg-, von auslvärtS mit 18 Psg. die 4mal gespaltene Gmndzeile oder deren Raum berechnet und bis Mittags 12 Uhr für den nächstfolgenden Tag erbeten. Reklamen die Zeile 20 Psg. Verantwortlicher Redacteur, Drucker und Verleger: Atto Weyer in Adorf. Fernsprecher Nr. 14. Hierzu GrMtttags die illuftr. Gratisbeilage „Der Zeitspiegel". Fernsprecher Nr. 14. D 132. Freitag, 1905. Kayrg 70. Die Beschaffung und Anfuhre von Baustoffen zur Fahrbahnunterhaltnng der Staatsstraßen hiesigen Bezirks soll für die Jahre 1906 bis mit 1910 für folgende Strecken verdungen werden: u) Anlieferung (Beschaffung nnd Anfuhre). Adorf-Klingenthaler Straße: Basalt nach Abteilung 1 und 2, km 0,0 bis 9,0; Quarzit auf die Zwelgstrecke nach Wernitzgrrin, km 0,0 bis 1,60. b) Anfuhre. Oelsnih-Egerer Straße: Steine, Gerölle und Sand ab Bahnhof Adorf nach Abt. 3, km 11,9 bis 14,4; ab Bahn hof Bad-Elster nach Abt. 3, km 14,4 bis 16,2, nach Abt. 4, km 0,0 bis 4,32 und nach Abt. 5, km 16,2 bis 19,0. Adorf-Klingenthaler Straße: Steine, Gerölle und Sand ab Bahnhof Adorf nach Abt. 1, km 0,0 bis 2,4; ab Bahnhof Markneukirchen nach Abt. 1 und 2, km 2,4 bis 9,0; Steinfplitter vom Flößbruche nach Abt. 2, km 9,0 bis 11,88. Ferner find Angebote von Steinen und Deckstoffen ans anderen, vorstehend nicht genannten Bezugs quellen erwünscht; die Preisabgabe ist auch für kleinere Teilstrecken zulässig. Die Angebote müssen die Angabe des Fundortes der Baustoffe, der Lieservngsstrecke und des Zustandes der Steine, ob ge schlagen oder ungeschlagen, enthalten und sind verschlossen und postfrei, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum 26. Juui d. Js. hier einzureichen. Die Bewerber, unter welchen die Auswahl Vorbehalten bleibt, sind bis Ende September an ihre Angebote gebunden. Plauen, am 7. Juni 1905. Königliche Straften und Walser öauinlpektian. Politische Rundschau. Berlin, 7. Juni. Ter Kaiser wohnte heute mit den militärischen Mitgliedern der französi schen Sondergefandtschaft einem Exerzieren der 2. iGarde-iKavalleriebrigade in Däberitz bei. Berlin, 6. Juni. Ten Schluß der Hoch- zcitsseier bildete der Fackeltanz im WeißenSaaie. Die Majestäten und das Brautpaar standen un ter dein Thronhimmel, links davon sic fürst lichen Damen, rechts die Fürsten und Prinzen. Gegenüber dem Throne hatte das diplomati sche 'Korps und der Adel, sowie die Exzellenzen Platz .genommen. Zuerst machte das neuver mählte Paar einen Umgang im Saale unter Voranlrckt des Obrrhofmarschalls von Eulen burg und 12 fackeltragenden Pagen in schar lachroten Röcken, während die Musik der Earde- inrasfiere eine Polonaise spielte. Tie FrauKron- prinzessin, deren Schleppe vier Ehrendamen tru gen, welchen die Fraufrau von Thiele-Winkler zur Seite schritt, wurde vom Kronprinzen gn der Hand geführt. Alles im Kreise neigte sich. Nunmehr forderte die Kronprinzessin den Kais r zum Tanze auf, der Kronprinz die Kaiserin. So erfolgte der zweite Umgang. Bei dem drit ten Umgänge schritt die Braut mit dem Groß- Herzog von Mecklenburg-Schwerin, der Bräm tigam mit der Großherzogin Anastasia durch den Saal. Beim vierten Umgang gingen rechts von der Braut der Kronprinz von Griechenland und der Erzherzog Franz Ferdinand, links der Kronprinz von Schweden und Norwegen und der Großfürst Michael, während der Bräutigam die Großherzogin von MecKenburg-Schwerm und die Großherzogin Marie führte. Nach be endeten! Fact.Uanzr traten die fackeltragenden Pagen vor den Zug der allerhöchsten und höch sten Herrschaften bis zum Eingang der für die Neuvermählten eingerichteten Gemächer. Die kö nigliche PrinzZsinnentronc wurde dem Haus schatze wieder überliefert und die Oöerhvfmeiste- rin Freifrau von Thiele-Winkler nahm die Ze remonie der Verteilung des Strumpfbandes vor. Hierauf entließ der Kaiser den Hof. Berlin, 7. Juni. Ueber die au den Dresdner Oberbürg.rmeister, Geheim.u F uanz- vat Beutler vom Kaiser speziell ergangene Ein ladung, an der Hochzeit des Kronprinzlichen Paares keilzunehmen, verlautet in Hofkreifey; folgendes: Ter Kaiser ist mit Dr. Beutler länger bekannt, als man in nicht eingeweihten Kreisen ahnt. Er ist ihm dasselbe, was ihm früher der verstorbene Geheimrat Krupp inCsscn war, ein Ratgeber in allen finanziellen Ange legenheiten. Tatsächlich soll ja auch Tr. Beutler ein Finanzgenie allerersten Ranges sein, und deshalb wird seine Anwesenheit mit fiuanz.An- gelegenheiten, die ja anläßlich dar Heirat des Kronprinzlichen Paares zur Erledigung ge bracht werden müssen, in Verbindung gebracht. Ucbrigens hat der Kaiser dein Dresdner Ober bürgermeister auch bestimmt versprochen, wenn das Kronprinzliche Paar im Herbst dein König von Sachsen seinen Besuch machen würde, würde auch er nach der schonen sächsischen Hauptstadt kommen, nm seinen, wie er sich wörtlich aus- drückle, treuen Freund und Bundesgenossen, den König Friedrich August, zu besuchen. Ei genartig hat es allerdings in Berlin berührt, daß der Dresdner Oberbürgermeister der einzige Sradtvertreter des deutschen Reiches war, der der Hochzeit direkt beiwohnen konnte. Die pn- dcren Vertreter von Städten sind mit Ausnahme des Berliner sofort nach Ueberrerchung d.r Hoch»- zeitsgeschenke wieder abgereist. Hannover, 7. Juni. Dem „Leipz. Tgbl." wird telegraphiert: Ter Hof des Herzogs von Cumberland in Gmunden hat dem kaiserlichen Hofe zur Hochzeit des Kronprinzen eine Glück wunschdepesche, die erste feit 1866, übersandt. — Zum gegenwärtigen Stande der Ausein andersetzung zwischen Schweden und Norwegen schreibt das Morgenbladet" in Christiania: „Tie Zeit nähert sich, wo die Vorgänge fm nor wegischen Staatsrat, welche sich im Stockholmer Schloß am 27. Mai ereignet haben, ihre politi schen Konsequenzen nach sich ziehen. Ta be stimmt angenommen werden muß, daß beide Parteien an ihrem Standpunkte festhalten werden, scheint es nicht mehr als zwei Alterna tiven zu geben. Tas Land muß regiert werden; da aber der König leine Regierung finden pnd auch die jetzige Regierung nicht zwingen kann, zu bleiben, steht man vor der Wahl: ein König ohne Regierung oder eine Regierung ohneKömg. Tas erstere ist nach unserer Verfassung aus geschlossen. Dagegen sollen nach der Verfass ung der eine Staatsminister und mindestens fünf von den übrigen Staatsratsmitgliedern im Namen des Königs die Regierung führen; man hat also da einen ganzen adnnnistrativen Apparat, der wohl eingeübt und bereits in voller Wirksamkeit ist. Da der König wicht ohne Ministerium regieren kann und der König fer ner erklärt hat, daß er kein Ministerium finden könne, wird es pflichtgemäße Ausgabe der Natio nalversammlung sein, wieder normale Verhält nisse zustande zu bringen. Der administrative Apparat kann nicht stillstehen."" Die norwegische Volksv. rtreiung hat gestern den inhaltssckpveren Alt vollzogen, der dem gesamten Staatsleben Skandinaviens ei nen neuen Charakter gibt: sie hat infolge der Zerwürfnisse der letzten Zeit die Union zwischen Schweden und Norwegen für aufgehoben erklärt und die Staatsgewalt zunächst den bisherigen norwegischen Mitgliedern des Staatsrates über tragen. König Oskar wird ersucht, mitzuwirkeu, daß ein Prinz seines Haufes König von Nor wegen werde. Die Union zwischen den beiden nordfkandinavischcn Reichen bestand feit dem 4. November 1814, nachdem Norwegen, vorher mit Dänemark vereinigt, durch den Frieden von Kiel an Schweden, abgetreten war. Dern Mb- schluß der Union ging ein Krieg zwischen den beiden Nachbarreichen zuvor, da die Norweger nicht unter schwedischer Herrschaft kommen woll ten. Sie wurden militärisch besiegt, fanden aber in der Union die Anerkennung staatlicher Gleichberechtigung mit Schweden und voller Selbständigkeit in der inner« Regierung. Ge meinsam wurden die auswärtigen Angelegen heiten, darunter auch das Konsnlatswescn. Der Wunsch der Norweger, in diesem letzteren eben falls eine selbständige Vertretung zu erhalten, hat jetzt nach jahrelangen Streitigkeiten zum offenen Konflikt mit der Krone und heute zu der Lösung des fast hundert Jähre währen den Unionsverhältnisses geführt. Die Stellung nahme des Königs zu der Frage, die den Bruch herbei,geführt hat, ist durch die Erklärungen ge kennzeichnet, die er in der letzten Sitzung des Staatsrates zu Stockholm verlesen hat: „In dern ich mich nun weigere, dem Konsulatsgesetz meine Zustimmung zu geben, stütze ich mich auf das dem Mnig im Grundgesetz §30 und §78 gewährleistete Recht. Es ist meine gleich große Liebe zu meinen beiden Völkern, die es mir zur Pflicht macht, dieses Recht auszuüben." Als die norwegischen Mitglieder des Staatsrats hierauf erklärten, daß keiner von ihnen den ablehnenden Beschluß de-s Königs gegenzeich- nen werde, verlas der König solgendeErktärung: „Da es mir klar ist, daß jetzt keine andere Regierung gebildet werden kann, so nehme ich die Abschiedsgesuche der Staatsräte nicht an." Weiter wies xr auf Paragraph 30 des Grund gesetzes hin und machte geltend, daß, die Staats räte nun pflichtgemäß mit Freimut ihre Mei nung geäußert und „kräftige Vorstellungen er hoben" hätten gegen den Beschluß des Königs und damit ihrer Verantwortung überhoben seien. Aber derselbe Paragraph behielte auch dem Könige vor, „nach seinem eigenen Urteil zu 'beschließen. Er benütze deshalb sein ver fassungsmäßiges Recht, den B.schluß so zu fas sen, wie es geschechn sei (d. h. d e Sanktion des Konsulatsgefetzes zu verweigern), und es sei der Staatsräte Pflicht, über die Verhandlung nnd den Entscheid in der Sache ein Protokoll aufzusetzen und es gegenzuzeichnen. Die Nor weger erklärten nun ihrerseits, daß sie diese Pflicht zur Gegenzeichnung nicht anerkennen könnten. Durch diese entschieden. Haltung des
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