Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 20.07.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-07-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-186107202
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18610720
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18610720
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1861
- Monat1861-07
- Tag1861-07-20
- Monat1861-07
- Jahr1861
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- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 20.07.1861
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Tageblatt. Trschtiut i«d«n Wochentag früh ? Uhr. Inserate wer den bi» Nachmittag» » Ubr für di« nächst- «scheinende Nummer angenommen. deren Raum mit 8 Pf. " berechnet. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Königl. Gerichtsämter und der Stadträthe zu Freiberg, Sayda und^Brand. Freiberger Anzeiger und gespalten« Zelle «der 168. Sonnabend, den 2V. Juli. 1861. Tagesqeschichte. Frauenstein. Am 4. August soll die Gedenktafel an dem Geburtshause des berühmten Brüdcrpaares Andreas und Gott- fried Silbermann, deren Ruhm als Orgclbaumeister im Stromgebiete der Elbe sowohl, als an den grünenden Ufern des Rheins eine gleiche Verbreitung gesunden, enthüllt und eingeweiht werden. Um 1 Uhr Nachmittags wird ein geistliches Concert in der Stadtkirche zu Frauenstein stattfinden; um 3 Uhr beginnt der Festzug nach der Geburtsstätte im nahen Dorfe Klein bob ritz sch; daran schließt sich der Act der Weihe selbst. Be günstigt der Himmel dieses in seiner Art gewiß seltene Fest, so ist wohl zu erwarten, daß die Thcilnahme eine lebhafte und zahlreiche sein werde. Wie bekannt, erzielt die Silbermannstiftnng die Unter stützung befähigter, aber bedürftiger Seminaristen, welche namentlich für Orgelspiel und geistliche Musik Sinn, Anlage und Fleiß zeigen. Einen ähnlichen Zweck verfolgt die Johann-Schneider-Stiftung, zu Ehren des als Orgelkönig allgemein berühmten Hoforganisten I. Schneider zu Dresden. Im Interesse der guten Sache wäre nun wohl zu wünschen, daß man, indem man die eine Stiftung inS Auge faßt, die andere darüber nicht vergesse. Am besten wäre es freilich, beide Stiftungen würden schwesterlich mit einander ver bunden; denn concoräi» res purvso crescunt, äiscoräiu umxiwuv ällubuutur! Berlin, 17. Juli. (D I.) Der Fürstbischof von BreSlau (zu dessen Diöcese auch Berlin gehört) hat, anläßlich der glücklichen Errettung Sr. Maj. des Königs aus Mörderhand, angeordnet, daß, da eS treuen, christlichen Unterthanen ein Bcdürfniß bleibt, den König der Könige ohne Unterlaß um Segen und Schutz für den Landesherren anzuflehcn, und cs diesmal eine heilige Pflicht ist, für den Sr. Mejcstät zu Theil gewordenen wunderbaren Schutz inbrünstig zu danke», die Mitthcilung von der Rettung des thcuern Lebens des Königs aus Todesgefahr den Gemeinden bekannt ge macht und nach dem Hvchamte ein feierliches Dv äeum corum Lunctissimo abgehallen werde, auch dem üblichen Kanzelgebete eine bezügliche Einschaltung einzureihen sei. Von den andern hohen Würdenträgern der katholischen Kirche werden gleiche Weisungen für ihre Diöcesen, ohne alle äußere Anregung, ergehen. — Der im Duell mit dem Generaladjutanten Generalmajor v. Manteuffel verwundete Stadtgerichtsrath Twesten steht morgen vor Gericht (der vierten Deputation der Criminalabtheilung hiesigen Stadtgerichts), wo die Sache zur öffentlichen und mündlichen Verhandlung gelangt. Aus Magdeburg wird der „N. Pr. Z." gemeldet, daß dem Generalmajor Freiherrn v. Manteuffel im Gnadenwege der Rest seines dreimonatlichen Festungsarrestes erlassen worden Ist. So viel verlautet, hat sich der General von Magdeburg nach Gastein begeben. München, 15. Juli. Der außerordentliche Militärcredit im Betrage von 8,376,00V Fl. wurde heute in der Kammer der Abgeordneten mit 120 gegen 2 Stimmen bewilligt. Aus Nürnberg vom 16. Juli wird der „D. A. Z." geschrieben: Der Zudrang zu dem Sängerfeste scheint ein ganz außerordentlicher werden zu wollen; bereits seit Monaten sind die Wohnungen in den Gasthäusern bestellt; die Frankfurter Theilnehmer haben gleich zwei oder drei ganze Gasthöfe mit Beschlag belegt. Natürlich werden die meisten Fremden in den gastfreien Familien der Stadt wohnen, und die braven Hausfrauen richten bereits, angesichts der rüstigen Vorbereitungen, ihre Putzzimmer zum Empfang der Gäste zu. — Der Nürnb. Kurier berichtet aus Nürnberg vom 14. Juli: „Der König hat bewilligt, daß die zum deutschen Sängcrfeste nach Nürnberg reisenden Sänger um die halbe Fahrtaxe auf den königl. Eisenbahnen befördert werden". Im Königreich Württemberg ist bekanntlich durch eine im Februar erlassene Verordnung die EoncessionSentziehung für Preß gewerbe auf dem Verwaltungsweg aufgehoben. Jetzt hat die 2. Kammer der Abgeordneten noch einen Schritt weiter gethan, sie hat mit 72 gegen 2 Stimmen beschlossen, daß die Concesfion-- ertheilung dazu nur in dem einzigen Fall verweigert werden darf, wenn der Bewerber der bürgerlichen Ehren- und Dienstrechte durch richterliches Strasurtheil verlustig ist. Man hofft, daß sich auch die erste Kammer damit einverstanden erklären werde. Baden, 16. Juli. Mittelst Handschreibens an den Bürger meister Gans dahier hat der König von Preußen gestern Jenem 2000 Fl. zur Unterstützung hiesiger Ortsarmen zustcllen lassen. Auch Private haben, einem edeln Zuge des menschlichen Herzen- folgcnd, ans Anlaß des 14. Juli zum Theil nicht unbeträchtliche Summen zu milden und wohlthätigen Zwecken bestimmt. Wien, 18. Juli Die Demission des ungarischen Hofkanzler- Baron Bay, sowie die des Ministers Szecsen ist vom Kaiser angenommen. Der bisherige Statthalter von Böhmen, Gras Forgach, ist zum ungarischen Hofkanzler ernannt. Aus Oesterreichisch-Schlesien, 7. Juli. (D.A.Z.) Inder Nacht zum 24. Juni entlud fich über das Morathal ein ungewöhn liches heftiges Gewitter, begleitet von einem wolkenbruchartigen Regen, von welchem das Moraflüßchen in kurzer Zeit 18—20 Fuß hoch über den gewöhnlichen Wasserstand anschwoll. Längs deS ganzen Thals richteten die furchtbaren Fluthen sehr beträchtliche Verheerungen an; bas Wasser stieg so plötzlich und schnell, baß zwei junge Mädchen, die Tochter und Dienstmagd eines Bleicher- bei Wigstadtl, welche da« Garn auf dem Bleichplan bewachten, davon überrascht und fortgerissen, darin ihren Tod sanden. Der Leichnam der Magd wurde von der Fluth erst bei Grätz, dem Stammsitz der Fürsten Lichnowsky, bei Troppau an« Land gestoßen und sollte hier begraben werden; schon batte der Todtengräber auf dem Friedhöfe das Grab fertig, als der katholische Priester daselbst erfuhr, daß die Verunglückte evangelisch wäre; nun mußte auf der Stelle außerhalb des Friedhofs, dort wo die Selbstmörder, unge tansten Kinder rc. begraben wurden, ein anderes Grab gemacht werden, in welchem das unglückliche Mädchen endlich ein Ruhe plätzchen fand. Aehnlich sollte es auch mit der Tochter des Bleicher- selbst, die man noch bei Wigstadtl aus der Fluth gerissen, geschehen; doch ließen die trauernden Aeltern sie nach dem nächsten ungefähr drei Meilen davon entfernten evangelischen Friedhof zu Christdorf in Mähren überführen, wo ihre Beisetzung unter allgemeiner^Theil- nahme durch den dasigen evangelischen Pfarrer geschah. Bei einem solchen allgemeinen Unglücksfalle eine solche Härte und Lieblosigkeit zu zeigen, wie diese katholischen Priester gethan, hat in -er That jedes menschlich fühlende Herz empört. Bei dieser Veranlassung sei cs mir auch gestattet, den Gustav-Adolf-Vereiu auf die Wichtigkeit der Lage der evangelischen Gemeinde Christdvrf für jene Gegend aufmerksam zu machen; sehr wünschenswerth wäre eine jährliche Unterstützung für den dasigen Pfarrer, dessen Gesammteinkommen keine 200 Thlr. beträgt. Paris. Das Urtheil über den Banquier MiroS und seinen Mitschuldigen Solar in Paris ist gefallt. Jeder erhielt 5 Jahre Gefängniß und wurde noch außerdem zu einer Geldbuße von 3000 Francs verurtbeilt MireS war außer sich über diese Strafe. Von dm mitauaek aa n Mitgliedern des UeberwachunzSratheS der allgemeines^ wurde der Senator Graf Simeon civN- recktlick für den Schaden, den die Actlonare erlitten, für verantwort lich erklärt, die übrigen aber von der Anklage entbunden.
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