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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 24.07.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-07-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-186507243
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18650724
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18650724
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1865
- Monat1865-07
- Tag1865-07-24
- Monat1865-07
- Jahr1865
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 24.07.1865
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Möerger Anzeiger und Amtsblatt deS Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. GerichtSamter u. der Stadträthe zu Freiberg, Sayda u. Brand' 1«s. Sischeint jeden Wochentag früh 4 U. Inserate werden bis Nachm. 3 Uhl für die nächste Nr. angenommen. Montag, den 24. Juli Prei« vierteljihrl. LV Ngr. Inserate werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 8 Pf. berechnet. 1865. 4- Eine ungefährliche Demonstration. Das englisch-französische Seefest, welches im August zu Brest stattfinden soll, wird allerdings ein Ereigniß sein, berechnet darauf, die wieder intimer gewordenen Beziehungen zwischen Frankreich und England aller Welt kund zu thun. Seit Jahren schon war das herzliche Einverständniß, welches während und nach dem Krimkriege so gepriesen wurde, bei den Westmächten' in eine recht frostige Stimmung umgeschlagen und sie thaten sich nicht sehr Vieles mehr zu Liebe. Die mexikanische Expedition war es zunächst, welche Eng land gegen Frankreich aufreizte und es bezeigte seinen Verdruß em pfindlich genug dem Kaiser Napoleon in der bekannten Congreßan- gelegenhett und in der polnischen Frage, worauf wieder Frankreich bei der deutsch-dänischen Frage sich zu Englands Mißstimmung in den Schmollwinkel zurückzog. Augenscheinlich haben nun die nordamerikanischen Ereignisse dieses Jahres in England wie in Frankreich eine Art Furcht vor der im Triumph wieder erstandenen Union Hervorgernfen. Beide Staaten haben deutlich genug ihre Sympathien mit der südstaat lichen Rebellion durchblicken lassen und die Union weiß auch recht gut, daß der Freund ihres Feindes nicht ihr Freund sein kann. So außerordentliche Sympathien genießt denn auch weder Frankreich noch England in Nord-Amerika; Frankreich vor Allem nicht, weil es in Mexico intervenirte und eine augenblickliche Gefahr der Union zu seinem egoistischen Vortheile rmsbeutete; England nicht, weil es ein geheimer Bundesgenosse der Conföderirten gewesen war. Nun mag es den beiden Westmächten nicht gerade angenehm gewesen sein, daß der gewaltige Bürgerkrieg in Nord-Amerika, welcher ihnen die Hoffnung auf eine Zerfleischung und langjährige Schwächung der mächtigen Republik gab, in so großen und schnellen Schlägen beendet ward und die Union daraus als Sieger hervorging. Die Union bekam damit freie Hand und könnte sich an England wie an Frankreich rächen. Beide Mächte sahen wohl auch ein, daß mit Nord-Amerika nicht zu spaßen ist. Seine während des Krieges ge schaffene Flotte war der französischen und englischen Seemacht zu sammen völlig gewachsen; seine Armee war groß, kriegögeübt und kriegslustig; seine Generale hatten sich als Feldherrn von großen Fähigkeiten gezeigt. Da lag es wohl nahe, daß sie beide mit ihren schlechten Gewissen wieder näher an einander rückte». Frankreich offenbar, weil es sich in Mexico ernstlich bedroht fühlte; England wohl mehr, um den Nordamerikanern einige Abkühlung etwaiger Kriegsleidenschaft zu bereiten. Frankreich geht sichtlich darauf aus, sich England von Neuem anzuschließen. England fühlt das Be- dürfniß zwar nicht, indessen hat es auch keine Ursache, Frankreich zurückzuweisen. Es hat sich suchen lassen und es mag ihm ange nehm sein, mit Frankreich wieder eng verbrüdert zu erscheinen; doch wird sich Niemand über dies rein äußerliche Verhältniß täuschen dürfen. Frankreich suchte die englisch-französische Scefest- lichkcit, die Vereinigung der beiden westmächtlichen Geschwader zu einem Manöver, um nach Nord-Amerika hin zu demonstriren. England legt keinen besonderen Werth auf die Demonstration, sondern betrachtet das Seefest eben als eine blose Courtoisie, die sich zwei Nachbarn erweisen, indem sie sich dabei das Vergnügen bereiten, gegenseitig die Schönheit und Macht ihrer Panzerflotten zu entfalten. Nord-Amerika indeß wird über diese ungefährliche Demonstration sich keine Sorge machen. Es ist klug genug, keine Kriegspolitik zu treiben; es reorganisirt sich energisch im Innern und weiß, daß es kriegsfertig dasteht, wenn seine Ehre oder Interessen wirklich einen Krieg verlangten. Bis jetzt ist dies nicht der Fall und namentlich das mexikanische Cäsarenthum scheint in sich selbst bald zusammen zu brechen. Tastesgeschichte. Köln, 19. Juli. (K. Bl.) Heute Morgen sind den einzelnen Mitgliedern des Festcomiteö für das Abgeordnetenfest folgende Erlasse zugefertigt worden: „Beschluß: Der politische Verein, welcher unter dem Namen eines Festcomites sür ein Fest zu Ehren des preußischen Abgeordneten hauses, mit dem Sitze in Köln, im Laufe des Jahres 1865 sich gebildet hat, wird hiermit auf Grund des Z. 8/d des Gesetzes zur Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauches des VersammlungS- und Vereinigungsrechtes vonr 1t. März 1850 bis zur ergehenden richterlichen Entscheidung ge- , schlossen. Köln, 18. Juli 1865. Der k. Polizeipräsident, Geiger."^ „Da nach den vorliegenden Anzeigen Sie Mitglied des vorgedachten ' politischen Vereins geworden sind, so erhalten Sie hiermit Kennt- niß von vorstehendem Beschlusse unter Hinweisung auf die Bestim mung im Z. 16 des darin bezogenen Gesetzes, wörtlich lautend: Wer sich bei einem auch nur vorläufig geschlossenen politischen Vereine als Mitglied ferner betheiligt, wird mit Geldstrafe von fünf bis zu fünfzig Thalern oder Gefängnißstrafe von acht Tagen bis drei Monaten bestraft." Die hier angeführten Bestimmungen der Verordnung vom 11. März 1850 lauten: „8- 8. Für Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, gelten außer vorstehenden Bestim mungen nachstehende Beschränkungen: n) sie dürfen keine Frauens personen, Schüler und Lehrlinge als Mitglieder aufnehmen; b) sie dürfen nicht mit andern Vereinen gleicher Art zu gemeinsamen Zwecken in Verbindung treten, insbesondere nicht durch Comitös, Ausschüsse, Centralorgane oder ähnliche Einrichtungen, oder durch gegenseitigen Schriftwechsel. Werden diese Beschränkungen über schritten, so ist die Ortspolizeibehörde berechtigt, vorbehältlich des gegen die Betheiligten einzuleitenden Strafverfahrens, den Verein bis zur ergehenden richterlichen Entscheidung (h. 16) zu schließen." Gutem Vernehmen zufolge hat der Oberbürgermeister Bachem seine Anordnung, die im „Gürzenichsaale" getroffene», resp. in der Ausführung begriffenen Festeinrichtungcn zu beseitigen, wieder zu rückgenommen. Die Vorbereiiungen zu dem Feste werden fortge setzt, und fortwährend laufen Schreiben von Abgeordneten ein, in denen sie die Einladung annehmen und ihre volle Zustimmung zu erkennen geben, während die Localblätter Entgegnungen von den jenigen Personen veröffentlichen, welchen vom hiesigen Polizeiprä sidium die bekannte Verwarnung zugegangen war. Prag, 18. Juli. Die seit dem 1. d. M. in Wirksamkeit getretenen Zollerleichterungen haben rasch den Absatz unserer Lager biere nach Sachsen und den nördlicheren Gegenden deS Zollverein- gesteigert. Diese neue Abzugsquelle ist namentlich für die hiesigen Brauereien wichtig, da selbe sich bedeutend vergrößert hatten, in
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