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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 21.03.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-03-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189103219
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18910321
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18910321
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1891
- Monat1891-03
- Tag1891-03-21
- Monat1891-03
- Jahr1891
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 21.03.1891
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NN- Tageblatt Amtsblatt für die löniglichm and Wüschen Behörden zn Freiberg nad Brand. H66. Erscheint jeden Wochentag Nachmittag»6 Uhr für den anoeim Tag. Preis vierteljährlich 8 Mark LS Pfg., zweimonatlich 1 M. SO Pf. und cinmonatlich 7b Pf. 13. Jahrgang Sonnabend, de« 21. MSrz. Inserate werden bi» Bormittag 11 Uhr angenom men und beträgt der Preis sür die gespaltene Zeile oder deren Raum lb Ptg 1«S1. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Canzleilocalitäten der unterzeichneten Amtshauptmannschast können Moutag unv Dienstag, de» 2». «nd 24. dieses Monats, ««» die dringendsten Geschäfte expedirt werden. Freiberg, am 13. März 1891. «Sntgttche Amtshauptmannschaft. Idm. Jge Bekanntmachnng. In Gemäßheit unserer Bekanntmachung vom 28. Januar 1884 wird nach anher erfolgter Anzeige hiermit veröffentlicht, daß Sonnabend, de» 21. dief. Mo»., Vo» früh »Uhr ab im Hause Gerbergaffe 27 (neben dem alten Schlachthause) nicht bankwürdiges, nach thirrärzt» iichem Ausspruch jedoch genießbares Kuhfleisch zum Preise von 40 Pfg. das Pfund zum Ber kaus kommen soll. Freiberg, am 20. März 1891. Die Stadtpottteibehärde. »Smmlvr. Hf» Eine amtliche Kundgebung Sber die Handelsvettragsverhavdlungen mit Oesterreich-Ungarn. Im nicht amtlichen Theile bringt der neueste „Reichs- anzeiger" eine amtliche Darlegung der Gründe, die mit Natur- nothwendigleit zur Einleitung der zollpolitischen Verhandlungen mit Oesterreich-Ungarn geführt haben. Ueber das Wesentliche dieser Veihandlungen enthält die offizielle Kundgebung nichts, doch ist sie in anderer Beziehung vielfach in hohem Grade be- merkenswerth. Das amtliche Blatt schreibt: Bei der Beurtheilung der Ausführungen, welche von der Presse, der deutschen sowohl, wie der österreichischen und unga rischen, aus Anlaß der schwebenden Handelsvertragsverhand- lungen mit Oesterreich-Ungarn gebracht werden, ist vor Allem in Betracht zu nehmen, daß sie betreffs aller Einzelheiten — wie es bei dem streng gewahrten Geheimniß natürlich ist — mit unbclanntcn, bezw. fiktiven Faktoren rechnen und oft auf unbegründete oder halbbegründete Boraussetzungen ihre Schlüffe bauen. Bei den alsdann mehr oder weniger gewagten Argu mentationen werden aber nur zu leicht — hüben wie drüben — die maßgebenden allgemeineren Gesichtspunkte nicht ge- bLhrend berücksichtigt, welche klar zu Tage liegen und zu deren Erkenntniß eine Lüftung des über den Gang der Verhand lungen gebreiteten Schleiers nicht erforderlich ist. Es handelt sich dabei um den historischen Zusammenhang, in welchem die jetzigen Verhandlungen zu dem früheren handelspolitischen Verhältnisse zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn stehen, und ferner um die Bedeutung, welche das Zustande kommen oder Nichtzustandekommen des Vertrags für die weitere Entwickelung der gesummten europäischen wirthschaftlichen Ver- hältnisie zu gewinnen geeignet ist. Unter diesen Umständen erscheint es nützlich — selbst auf die Gefahr hin, früher Ge sagtes zu wiederholen — sich die Sachlage in beiden vorge- dachtcn Beziehungen von Neuem zu vergegenwärtigen. Bereits zur Zeit des ehemaligen Deutschen Bundes hatte eine engere handelspolitische Verbindung Preußens und der mit ihm zollvereinten Staaten mit den Ländern der österreichisch- ungarischen Monarchie schon in den umfassenden Tarifver trägen, welche 1853 und 1865 zwischen dem Zollverein und Oesterreich abgeschlossen wurden, eine bestimmte Gestalt ge wonnen. Diese Verträge haben den Ausgangspunkt sür die gesammte auswärtige Handelspolitik beider Theile gebildet. Aber auch nach dem Ausscheiden Oesterreichs aus dem Deutschen Bunde verlangten die mannigfachen, beide Nachbarreiche ver knüpfenden wirthschaftlichen Verhältnisse ihre Berücksichtigung und sanden diese im Tarifverträge vom 9. März 1868, welcher bis zum Ablaufe des Jahres 1878 in Geltung geblieben ist. Erst in dem am 1. Januar 1879 in Kraft getretenen Handels verträge vom 16. Dezember 1878 wurde von einer vertrags mäßigen Regelung der Einfuhrzölle für die wichtigeren Artikel des beiderseitigen Wnarenaustausches Abstand genommen und im Wesentlichen nur die Meistbegünstigung zugesicher». Aus gleicher Grundlage ist später denn auch der jetzt noch bestehende Vertrag vom 23. Mai 1881 abgeschlossen worden. Der durch die beiden letztgenannten Verträge geschloffene Zustand ist jedoch von den vertragsschließenden Theilen von vornherein nur als ein provisorischer betrachtet worden. Man hegte beiderseits nicht die Absicht, für die Dauer auf die Fortsetzung des seit Jahr zehnten überkommenen engeren wirthschaftlichen Anschluffes zu verzichten. Lange und eingehende Verhandlungen für einen neuen Tarifvertrag waren den beiden letzten Vertragsabschlüssen vorangegangen, hatten jedoch nicht zu dem gewünschten Ergebniß geführt, da man sich über die beiderseits zu machenden Zuge ständnisse nicht zu einigen vermochte. Es war zu jener Zeit aus beiden Seiten das Bedürsniß hervorgetreten, zum Zweck der Hebung und des Schutzes der einheimischen Produktion das Zollsystem zu mvdisiziren, ein Bedürsniß, welches sich der sür den Abschluß eines Tarifvertrages erforderlichen Bindung vdcr Herabsetzung der bestehenden Zollpositionen hinderlich in den Weg stellte. Die aus dem Nichtzustandekommen eines solchen Vertrages sich ergebende Freiheit wurde von beiden Theilen jenem Be dürfnisse entsprechend benutzt, indem Oesterreich noch im Jahre 1878 und dann später in den Jahren 1883 und 1887 seine Eingangszölle heroufsetzte und Deutschland andererseits zur Zollreform von 1879 schritt und in der Folge durch die Tarisnovellen von 1885 und 1887 weitere Erhöhungen na mentlich der landwirthschaftlichen Zölle eintreten ließ. Mit der Gesetzgebung des Jahres 1887 war in beiden Ländern die Zollreform zum Abschluß gelangt; man hatte der einheimischen Produktion ein erhebliches Vorrecht auf dem inneren Markt gesichert. Es war naturgemäß, daß im weiteren Verlaufe das durch jene Maßnahmen zwar zurückgedrängte, aber nicht beseitigte Bedürsniß der gegenseitigen wirthschaftlichen Annäherung zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn wieder fühlbarer wurde, — daß man in weiten Kreisen ernstlich da ran dachte, das Provisorium von 1878 und 1881 nunmehr zu beseitigen und die wirthschaftlichen Beziehungen beider Länder von Neuem auf eine dauernde Basis zu stellen. Dies mußte um so stärker hervortreten, als die beiderseitigen Zollerhöhungen wie nicht anders zu erwarten war, dazu geführt hatten, den wechselseitigen Verkehr zu schmälern und eine Entwickelung desselben zu verhindern, wie sie der gesteigerten Produltions- und Konsumtionsfähigkeit beider Theile an und sür sich wohl entsprochen hätte. Eine Rückkehr zu der althergebrachten engeren wirthschaftlichen Verbindung zwischen den Nachbar reichen erschien möglich, ohne daß darum mit dem Schutzzoll system gebrochen werden mußte. Hatte man doch beiderseits bei der Zollreform die Eventualität von Tarisverhandlungen mit dem Auslande nicht außer Betracht gelaffen. Andererseits konnte man sich nicht verhehlen, daß die Zollresorm hier und da zu Härten und Auswüchsen geführt Haire, welche dem Ver kehr mit dem Auslände besonders hinderlich waren, ohne der inländischen Produktion entsprechend zu nützen und über welche unbeschadet des Prinzips des Schutzes der nationalen Arbeit sehr wohl verhandelt werden konnte. Vielleicht hatte es aber trotz dieser sich mehr und mehr ver breitenden vertragsfreundlichen Stimmung noch längere Zeit gedauert, bevor man beiderseits die Scheu vor den mit Tarif verhandlungen nothwendig verbundenen Schwierigkeiten als überwunden betrachtete, wenn nicht das Hervorireten schutz- zöllnerischer Tendenzen im Auslande, namentlich in den Ver einigten Staaten von Amerika, in Rußland und in Frankreich, erneut und mit verstärktem Gewicht auf die Fragen hingewiesen hätte, ob nicht durch einen engeren wirthschaftlichen Zusammen schluß der mitteleuropäischen Hauptmächte, die ihren Export- intereffen bevorstehende Schädigung abgewendet oder doch ge mildert werden könnte. In Nordamerika drohte die Mac Kinley Gesetzgebung mit der Absperrung eines Marktes, aus welchen manche deutsche und österreichische Industrien sich bis dahin fast allein angewiesen sahen. In Frankreich gelangte eine Bewegung zur Herrschaft, welche darauf hindrängte, die französischen Tarifverträge zum 1. Februar 1892 sämmtlich ;u kündigen und demnächst den der einheimischen Produktion bisher schon in reichlichem Maße gewährten Schutz noch be trächtlich zu steigern. Zugleich drohten auch in allen denjenigen Ländern, mit welchen Frankreich Tarifverträge besaß, erhebliche Zollerhöhungen, einerseits durch den Wegfall der von diesen Ländern vertragsmäßig bewilligten Tarifkonzessionen, und andererseits, weil die Gefahr vorlag, daß sie, durch den Vor gang Frankreichs veranlaßt, auch ihrerseits zu einer schutzzöll- nerischen Abänderung ihres allgemeinen Tarifs schreiten würden. Ein Ausweg aus der hierin liegenden gemeinsamen Gefahr schien sich für Deutschland und Oestereich-Ungarn in der Ver einbarung eines Tarifvertrages zu bieten. An das beiderseitige aufrichtige Bestreben, einen solchen zu Stande zu bringen, war von vornherein die Hoffnung geknüpft, daß derselbe zum Mittel punkt für eine Reihe weiterer Tarifverträge mit anderen Staaten werden würde, indem Deutschland sowohl wie Oester reich-Ungarn die einander gegenseitig gemachten Konzessionen auch anderen Staaten gegen entsprechende Gcgenbewilligung anbieten und diese Staaten dadurch veranlassen könnten, ihrer seits von einem Abschwenken in die Bahnen des extremen Schutzzolles Abstand zu nehmen. Aus diese Weise würde es ermöglicht, die allgemeine und vollständige Umwälzung der kommerziellen Beziehungen Europas zu verhindern und dem Export beider Reiche wenigstens einen Theil seines bisherigen Absatzgebietes zu erhalten. Diese Erwägungen führten dazu, daß die leitenden Staats männer Deutschlands und Oesterreich-Ungarns bei ihrer Zu sammenkunft in Nohnstock die Einleitung entspechender Ver handlungen vereinbarten, und daß diese demnächst in Wien eröffnet wurden. Seitdem hat der Gang der Dinge die Richtigkeit dieser Er wägungen nicht nur bestätigt, sondern gesteigert. In Frank reich hat man den Plan der Kündigung der Tarifverträge zur Ausführung gebracht; zugleich hat die Kommission, welche zur Berathung des von der Regierung den Kammern vorgelegten Tarisprojektes eingesetzt worden ist, selbst in dem sogenannten Minimumtarif Zollerhöhungen mit zum Theil geradezu prohibitiver Wirkung in Aussicht genommen. Spanien und Portugal sind dem Beispiel Frankreichs in der Kündigung der Verträge gefolgt und tragen sich mit der Absicht einer wesent lichen Erhöhung ihres Zolltarifs. Ebenso ist jetzt in Rumänien, welches schon früher, den von Frankreich ausgehenden wirth schaftlichen Ideen nachgcbend, seine Handelsverträge gekündigt hatte, ein Zolltarif in Vorbereitung, welcher im Wesentliche« im protektionistischen Sinne gehalten ist. Aehnlich liegt die Sache in der Schweiz und selbst in Belgien und den Nieder landen, den Ländern, welche bisher eine mehr oder weniger reihändlerische Handelspolitik als ihren Interessen entsprechend gefunden hatten, werden die Stimmen lauter und lauter, welche gegenüber den französischen Absperrungstendenzen nach Zoll- chutz für die einheimische Produktion verlangen. Die Mac itinley-Bill ist in Kraft getreten und bedroht die europäische Einfuhr. Die Krisen in Argentinien und neuerdings in Chile werden nicht ohne schwerwiegende Einwirkung auf die HandelS- >eziehungen Europas zu jenen Ländern bleiben. Der Gegen- eitigkeitsvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerik« und Brasilien kann für das in letzterem Lande nicht meist begünstigte Europa zu weiteren kommerziellen Schädigungen führen. Die Gefahr einer vollständigen Umwälzung der europäischen wirthschaftlichen Verhältnisse hat sich also nur noch intensiver gestaltet. Einer solchen Sachlage gegenüber darf erwartet werden, daß in beiden Reichen der Zielpunkt der schwebenden Ver handlungen mehr und mehr von den belheiligten Kreisen ge würdigt und im Auge behalten werden wird. Gerade das Beispiel Frankreichs anläßlich der von ihm 1881 und 1882 geschloffenen Tarifverträge zeigt, wie sich a« einen solchen Vertrag naturgemäß andere angliedern. Scho« jetzt besteht kein Zweifel, daß z. B. die Schweiz bereit ist, auch ihrerseits in Tarifverhandlungen einzutreten. Bei andere« Staaten ist sicher von vornherein die gleiche Geneigtheit vor handen. Je größer aber der Kreis der sich in dieser Weise wirthschaftlich zusammenschließenden Staaten sein wird, desto mehr werden es die sich vorerst noch mehr zurückhaltende« Staaten in ihrem Interesse finden, sich nicht zu isoliren. Auch Frankreich würde schließlich kaum umhin können, sich den Mit genuß der von den verschiedenen dritten europäischen Staate« einander bezw. an Deutschland gewährten Vertragstarife durch entsprechende Konzessionen zu sichern. In diesen Konsequenzen für die Gestaltung der gesammte« europäischen handelspolitischen Verhältnissen liegt, abgesehen von den auf dem Boden der allgemeinen Politik liegende« Motiven, die Hauptbedeutung des erhofften Ergebnisses der gegenwärtigen Vertragsverhandlungen. Tagesschau. Freiberg, den 20. März. Ein Jahr ist am heutigen 20. März verflossen, seit das Abschiedsgesuch des ersten Kanzlers des deutsch«» Reiches, des Fürsten Bismarck vom Kaiser genehmigt wurde. In dem Kaiserlichen Handschreiben vom 20. März 1890 heißt es: «Ich entspreche Ihrem Wunsche, indem ich Ihnen hierneben den erbetenen Abschied aus Ihren Aemtern als Reichskanzler, Präsident meines Staatsministeriums und Minister der Aus wärtigen Angelegenheiten in Gnaden und in der Zuversicht ertheile, daß Ihr Rath und Ihre Thatkrast, Ihre Treue und Hingebung auch in Zukunft mir und dem Vaterlande nicht fehlen werden. Ich habe es als eine der gnädigsten Fügungen in meinem Leben betrachtet, daß ich Sie bei meinem Re gierungsantritt als meinen ersten Berather zur Seite hatte. Was Sie sür Preußen und Deutschland gewirkt und erreicht haben, was Sie meinem Hause, meinen Vorfahren und mir gewesen sind, wird mir und dem deutschen Volke in dankbarer, unvergänglicher Erinnerung bleiben. Aber auch im Auslande wird Ihrer weisen und ihatkräftigen Friedenspolitik, die ich auch künftig aus voller Ueberzeugung zur Richtschnur meines Handelns zu machen entschlossen bin, allezeit mit ruhmvoller Anerkennung gedacht werden. Ihre Verdienste vollwerthig zu belohnen, steht nicht in meiner Macht." — Diese Worte dcS Kaisers geben auch die Gesinnung aller Deutschen wieder, so weit nicht Parteihaß und Fraklionsbefangenheit das Urtheil trübt und zu Auslassungen führt, wie sie anläßlich diese» Erinnerungstages ein Theil der Presse leider für angemessen erachtet. Vergleicht man damit die Lobsprüche, welche dieselbe« Blätter dem dahingegangenen Führer des Zentrums zollen, so könnte man fast zum Glauben gelangen, daß nicht Bismarck das Reich geschaffen und gesestigt, sondern der Abgeordnete für Meppen. Zum Glück denkt das deutsche Volk anders. Die „Nat. Zeit." schreibt: Aus Aeußerungen in der Presse ersehen wir, daß die Stellung des nationalliberalen Zentral- lomitäs zur Kandidatur des Fürsten Bismarck im 19. hannoverschen Wahlkreise unklar gesunden wird. Sie scheint uns aber nach den beiden Mittheilungen, welche wir darüber gebracht, durchaus klar zu sein. Wir haben in der vorigen Woche berichtet, daß die nationalliberale Parteileitung keinerlei Antheil an der Ausstellung dieser Kandidatur gehabt hat. Dies
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