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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 19.07.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-07-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189007196
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18900719
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18900719
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-07
- Tag1890-07-19
- Monat1890-07
- Jahr1890
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 19.07.1890
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Hugo Heimann in Kleinvoigtsberg Seiten des unterzeichneten Amtsgerichts als Bormundschaftsbehörde der Ortsrichter und Gemeindevorstand, Herr Ernst LuVWig Sohr in Kleinvoigtsberg als Zustandsvormund bestellt und verpflichtet worden ist, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Ureiberg, am 15. Juli 1890. Das Königliche Amtsgericht, Abth. IV«., daselbst. Gräfenstein. Bekanntmachung. Nachdem von Seiten des unterzeichneten Amtsgerichts als Vormundschaftsbehörde der Destillateur Herr Karl Richard Wunderwald in Freiberg als Abwesenheitsvormund für den Lehrer Gustav Alexander Schuman«, zuletzt in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, bestellt und in Pflicht genommen Wochen ist, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Freiberg, am 15. Juli 1890. Das Königliche Amtsgericht, Abth. IV«. daselbst. Gräfenstein. Sparkasse zu Colmnitz. Hierdurch wird bekannt gegeben, daß das 8Z»«rItas«eii - LxZ»eckttI»i»»Ia««I nicht mehr im Schulgebäude sich befindet, sondern von Leni« »l» in das Haus des dasigen Gemeindevorftanves verlegt worden ist. Colmnitz, am 16. Juli 1890. Der Gemeinderath das. SSIu»«, G V Friedens-Kongresse. In London tagt gegenwärtig der Kongreß der Friedens freunde, und Anfang nächster Woche wird daselbst, allerdings ohne besonderen Zusammenhang mit demselben, der inter nationale Schiedsgerichts-Kongreß zusammentretcn. Die gegen wärtig tagende Versammlung ist von etwa 60 Delegirten aus allen Theilen der Welt beschickt. Das Hauptkvntingent stellen die Amerikaner mit 20 Vertretern, unter denen wieder die Mehrzahl aus Geistlichen besteht, die der „Amerikanisch-Christ lichen Schiedsgerichts- und Friedcnsgesellschaft" . angehören. Ueberhaupt bildet bei der jetzt in London tagenden Vereinigung, wie aus den gestern bereits mitgetheiltcn Beschlüssen zu ersehen, das religiöse Moment der christlichen Bruderliebe den Aus gangspunkt der Beweisführung und Beschlußfassung. Auf einem anderen Standpunkt steht die nächsten Dienstag zu sammentretende internationale Parlamentarische Konferenz, bekannt auch als internationaler Schiedsgerichts-Kongreß. Die aus Staatsmännern und Parlamentariern gebildete Vereinigung, in welcher die Parlamente von Deutschland, England, Frank reich, Italien, Spanien, Belgien, Oesterreich und Bulgarien vertreten sind, hat einzig das Ziel im Auge, die Schlichtung internationaler Streitfragen durch Schiedsgerichte herbeigeführt zu wissen. Die Beweisgründe, die sie für diese Bestrebungen ansührt, sind rein wirthschaftlicher Natur, und ebenso sind die Mittel, mit denen sie ihr Ziel zu erreichen gedenkt, dem wirthschaftlich-parlamentarischen Leben entnommen. Nachdem nämlich ein Antrag in der Konferenzsitzung erörtert und zur Annahme gelangt ist, verpflichten sich alle Theilnehmer, diesen Antrag in ihrem Parlament gleichzeitig zu vertreten und zu unterstützen. Es soll dadurch eine internationale Strömung herbcigcsührt werden, die sich in allen Theilen Europas fühl bar machen soll und in einem gegebenen Augenblicke der Mensch heit große Dienste erweisen könnte. Noch hat die Konferenz keinen greifbaren Erfolg gehabt, die Verhältnisse aber liegen derart, daß ihre Ziele immer volksthümlichcr zu werden be ginnen. Denn je gewaltiger die modernen Heere anschwellen, je vollkommener ihre Bewaffnung wird, mit je größeren Schrecken und Verheerungen ein Krieg die zivilisirten Völker bedroht, und schließlich, je unerschwinglicher die Lasten werden, die das Wetteifern um die größte Vollkommenheit im Heer- und Wehrwesen den Völkern auferlegt, desto eher wird die von dem Kongreß vertretene Idee bei den Völkern und Regierungen Anttang finden. Die Bestrebungen des Vereines sind nicht von heute und gestern. Das Projekt einer parlamentarischen Vereinigung zu Gunsten der Schiedsgerichte ist vielmehr schon anderthalb Jahr zehnte alt. Im August 1874 wurde in Brüssel ein inter nationaler Akt unterzeichnet, der in seinem Schlußsätze eine Erklärung über den Endzweck des Krieges enthielt. Die Kon ferenz, aus der dieser Akt hervorging, war auf Betreiben Kaiser Alexanders II. in Brüssel zusammengetreten, um Grundsätze für das moderne Kriegsrecht aufzustellen. Der damalige Ver treter Rußlands, Baron Jomini, einer der eifrigsten Vorkämpfer der Idee des ewigen Friedens, schlug kurz darauf bei der Gründung der „russischen Gesellschaft für internationales Recht" die Einsetzung eines internationalen Schiedsgerichts zurAusgleichung derjStreitigkeiten derMächte und Verhinderung der Kriege vor. Diese Gelegenheit ergriff das Mitglied des englischen Parlaments, Herr Richard, gleichfalls ein alter Agi tator für die Idee des ewigen Friedens, um im Unterhause einen Antrag zu stellen, daß die Regierung der Königin Viktoria Schritte zu Gunsten einer gleichzeitigen Entwaffnung der europäischen Mächte unternehme. Gladstone, der damals am Ruder war, bezeichnete diesen Antrag als eine „delikate Sache" und meinte, die Regierung könne sich einen derartigen Auftrag nicht ertheilen lassen. Dagegen wurde ohne Widerspruch der Regierung ein anderer Antrag angenommen, der das englische Ministerium verpflichtete, eine passende Gelegenheit zu ergreifen, um den fremden Regierungen die Entwaffnung zu empfehlen. Leider haben die Nationen auf den Eintritt dieser „passenden Gelegenheit" bisher umsonst gewartet. Kurz nach jener Brüsseler Konferenz fand alsdann in Wien eine Versammlung österreichischer Reichsrathsabgeordneter undHerrenhausmitglieder statt, in welcher ein spanischer Humanitätsapostel über die Ab schaffung des Krieges berichtete. Dort wurde folgender Be schluß gefaßt: „Die Versammlung billigt die Grundsätze der allgemeinen Friedenspolitik, die Errichtung eines internationalen Schiedsgerichts, die Beschickung eines Kongresses von Mitgliedern der parlamentarischen Körperschaften Europas zum Zwecke der Errichtung eines solchen Schiedsgerichts und zur thunlichsten Herabminderung der Militärbudgets." Der Präsident der Vereinigten Staaten erklärte ferner 1882 in einer Botschaft, daß die Zeiten nicht ferne seien, wo alle Streitigkeiten zwischen Nationen ohne Hilfe der Waffen durch Schiedsspruch entschieden werden würden. In diesem Geiste wurde auch zwischen Amerika und der Schweiz ein Vertrag angeregt, der beide Staaten verpflichtet, alle zwischen ihnen entstehenden Anstände einem Schiedsgerichte zu unterwerfen, auch die Zu sammensetzung und das Verfahren dieses Gerichtes eingehend ordnet. Aehnliche Beschlüsse hat der jüngste panamerikanische Kongreß gefaßt. Ebenso bestimmt Artikel 12 der Kongoakte, daß die betheiligten Mächte bei Meinungsverschiedenheiten nicht zu den Waffen greifen, ohne vorher die Vermittelung der übrigen Vertragsmächte m Anspruch genommen zu haben: „Undebenso behalten sich diese Mächte vor, nach ihrem Ermessen auf ein schiedsrichterliches Verfahren zurückzugreifen." Schließlich ist die Frage in einer der letzten Sitzungen des italienischen Senats zur Sprache gekommen, nachdem kurz vorher der Deputirte Bonghi mit seiner ganzen Autorität und Beredtsamkeit für die Schiedsgerichts-Idee eingetreten. In der Senatssitzung hat Ministerpräsident Crispi mit einer hochbedeutsamen Rede geant wortet, in welcher er etwa Folgendes ausführte- Niemand wünsche mehr als die italienische Regierung, daß der Friede in Europa erhalten bleibe. Man dürfe sich aber nicht Täuschungen hingeben über die Verhältnisse der Mächte zu einander. Die stets wachsenden Rüstungen und die ziemlich offenkundigen Thatsachen bewiesen, daß der Frieden, dessen wir uns fest zwanzig Jahren erfreuen, von einem Augenblick zum andern gestöä werden könne. Dies vermindere aber nicht die Pflicht Italiens, Alles zur Aufrechterhaltung des Friedens zu thun. Von allen Mächten würde der Vorschlag eines Schiedsgerichts wahrscheinlich nicht angenommen werden. Das dürfe mber Italien nicht in seiner heiligen Mission entmuthigen. Die Handlungen Italiens zeigten klar seine Absichten, aber von dem Wunsche bis- zu Thaten sei noch ein weiter Schritt. Es hieße die öffentliche Meinung täuschen, wenn man glauben machen wollte, daß Europa ein internationales Schiedsgericht als Mittel zur Begleichung aller Differenzen annehme könne. Mit diesen wenigen Sätzen hat der italienische Staatsmann den Kreis des Möglichen umschrieben, in dessen Bereiche die zu erhoffenden Erfolge des Friedenskongresses liegen. Daß mancher Streitpunkt aus dem friedlichen Wege eines Schieds gerichts aus dem Wege geschafft werden kann, zeigt die Ge schichte der letzten Jahre. Das erste Beispiel eines internatio nalen Schiedsgerichts war dasjenige von Genf, das 1872 über die zwischen den Vereinigten Staaten von Nordamerika und England streitige Alabamafrage entschied. An demselben nahm je ein Vertreter der Vereinigten Staaten, Englands, Italiens, der Schweiz und Brasiliens Theil. Der Spruch fiel zu Ungunsten Englands aus, das eine Entschädigung von 151/2 Millionen Dollars zahlen mußte. Dieses Beispiel ist übrigens nur ein unvollkommenes zu nennen, da die Ver treter der beiden betheiligten Parteien selbst Sitz und Stimme in dem Schiedsgericht hatten. Seither sind internationale Streitigkeiten wiederholt durch Schiedsgerichte entschieden worden. England und Portugal übertrugen das Schiedsrichteramt Herrn Thiers, als sie das erste Mal wegen Südafrikas in Konflikt gerieihen. König Leopold von Belgien sungirte wiederholt als Schiedsrichter. Kaiser Wilhelm I. legte den Streit zwischen England und Nordamerika bei, der sich wegen San Juan ent spannen hatte. Kaiser Alexander II. schlichtete einen lang wierigen Zank zwischen Peru und Japan, und als Deutsch land und Spanien wegen der Carolinen aneinander geralhen waren, erkannten sie Papst Leo XIII. als Schiedsrichter an. Wenn eben jetzt kraft des in d<?Samoa-Konferenz abgeschlosse nen Vertrages die Negierungen Deutschlands, Englands und der Vereinigten Staaten den König von Schweden ersuchten, den Ober-Richter der Samoa-Jnseln zu ernennen, so ist dies zwar keine schiedsrichterliche Ausgabe; aber die Thatsache be weist ebenso wie die Wirksamkeit von Schiedsgerichten, wie sehr der lebhafte Wunsch, den Frieden zu erhalten, in den Regie renden heute ebenso mächtig ist wie in den Regierten. Daß freilich alle Schwierigkeiten durch Schiedsgerichte beseitigt und alle Kriege durch dieselben verhindert werden können, liegt außerhalb des Bereiches der Wahrscheinlichkeit, ja der Mög lichkeit, zumal da es sich bei den wichtigsten Streitfragen nicht um Rechtsfragen, sondern um Jnteressenfragen handelt. Nichts destoweniger find die Bestrebungen des Friedenskongresses der Anerkennung werth und verdienen am allerwenigsten den Spott, mit dem man ihnen bisher gern begegnete. TagesfchßM» Freiberg, den 18, Juli. Der deutsche Kaiser ist Mittwoch Abend 6 Uhr von acht stündigem Ausflug nach Brixsdalgletscher unter strömendem Regen in bestem Wohlsein an Bord der „Hohenzollern" zurück gekehrt. Die „Köln. Ztg." hält die Möglichkeit aufrecht, daß Kaiser Wilhelm auf der Rückreise von England sich nach der Insel Helgoland begeben und dort sich mehrere Stunden auf- haltcn werde. Es ist nunmehr endgiltig festgestellt worden, daß der Kaiser am 4. August zum Besuch der englischen Köni gin in Osborne eintrifft. Der Kaiser wird die Reise von der Nordsee auf der kaiserlichen Jacht „Hohenzollern" zurücklegen, welche alsdann auf der Rhede vor Cowes vor Anker gehen wird. — Die Thatsache, daß Kaiser Wilhelm sich unweit Metz angekauft hat, entbehrt nicht eines politisch-patriotischen Hinter grundes. In den Reichslanden wird der 1870—77 begrün deten Ordnung der Dinge durch nichts wirksameren Vorschub geleistet, als durch dauernde Ansiedelung altdeutscher Elemente, und zwar nicht nur in den Städten des Landes, von wo eine Loslösung eintretenden Falles bald bewerkstelligt wäre, sondern durch Erwerb ländlichen Besitzes, der zwischen dem Eigenthümer und dem GkGnd und Boden ein festes, nicht im Handumdrehen zu lockerndes Band herstellt. Jeder in Elsaß-Lothringen sich als Grundeigenthümer niederlassende Altdeutsche bildet eine dem schlichten Verstände der Neichslande mehr einleuchtende Beweisführung zu Gunsten des Bestandes der jetzigen Ord nung, als alle Versicherungen in Rede und Schrift. Indem nun gar der Kaiser persönlich Grundbesitz, und zwar in nächster Nähe der Reichslandsgrenze gegen Westen, erwirbt, ist ein hoffentlich reiche und dauernde Frucht tragender Präzedenz fall geschaffen, der sich für die Einfügung der Gemüther unserer Reichsländischen Landsleute in die endgiltige Zugehörigkeit zu Deutschland entscheidender erweisen dürfte, als jahrelange poli tische Propaganda. — Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht den in Nr. 15 des „Marinebefehls", welcher von dem Ober-Kom mando der Marine herausgegeben wird, enthaltenen Bericht des Korvetten-Kapitäns Valette, Kommandanten S. M. Kreuzer- Korvette „Carola", über die Eroberung des Südens und Vor gänge aus der ostasrikanischen Station während des Monats Mai 1890. Aus demselben geht hervor, welch' bedeutenden Antheil die deutsche Marine an den Operationen des Reichskommissars gehabt. — Die auf der Heimreise be findlichen Ablösungstransporte für S. M. Schiffe „Carola" und „Schwalbe", Transportführer Kapitän - Lieutenant Benzler, sind am 16. Juli in Port Said angekom men und am selben Tage wieder in See gegangen. — Die „Nordd. Allgem. Zeitung" schreibt: Von betheiligter Seite werden wir um Abdruck nachstehender Erklärung ersucht: „Eine Anzahl deutschfreisinniger Blätter brachte unlängst eine mit geringen Variationen in Preßorgane verschiedener politischer Richtung übergegangcne Mittheilung, derzufolge ein Mitglied der Berliner Adreß - Deputation, welche die Ehre hatte, am 22. v. M. vom Fürsten Bismarck empfangen zu werden, die bei dieser Gelegenheit gewonnenen Eindrücke als überaus un günstige bezeichnet haben soll. Der vormalige Reichskanzler — fo etwa hieß es in jener Meldung — befinde sich in sehr gedrückter Stimmung; er habe zwar viel, aber ohne rechten Zu sammenhang gesprochen; namentlich scheine es ihn enttäuscht zu haben, daß Niemand sich geneigt erwies, ihm wegen seiner
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