Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 56.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193200005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19320000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19320000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (8. Oktober 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 56.1932 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (2. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1932) 15
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1932) 27
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1932) 41
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1932) 57
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1932) 71
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1932) 85
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1932) 93
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1932) 105
- AusgabeNr. 10 (5. März 1932) 121
- AusgabeNr. 11 (12. März 1932) 133
- AusgabeNr. 12 (19. März 1932) 147
- AusgabeNr. 13 (26. März 1932) 159
- AusgabeNr. 14 (2. April 1932) 173
- AusgabeNr. 15 (9. April 1932) 187
- AusgabeNr. 16 (16. April 1932) 193
- AusgabeNr. 17 (23. April 1932) 207
- AusgabeNr. 18 (30. April 1932) 221
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1932) 235
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1932) 249
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1932) 263
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1932) 277
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1932) 291
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1932) 303
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1932) 317
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1932) 337
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1932) 351
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1932) 365
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1932) 379
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1932) 391
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 32 (6. August 1932) 419
- AusgabeNr. 33 (13. August 1932) 433
- AusgabeNr. 34 (20. August 1932) 445
- AusgabeNr. 35 (27. August 1932) 457
- AusgabeNr. 36 (3. September 1932) 465
- AusgabeNr. 37 (10. September 1932) 479
- AusgabeNr. 38 (17. September 1932) 491
- AusgabeNr. 39 (24. September 1932) 505
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1932) 519
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1932) 533
- ArtikelDie Umstellung des Bedarfes an Wanduhren 533
- ArtikelKunsthorn im Schmuckwarengewerbe 534
- BeilageDas ganze Jahr hindurch verkaufen! 29
- ArtikelSprechsaal 535
- ArtikelVermischtes 535
- ArtikelHandels-Nachrichten 536
- ArtikelMeister-Vereinigungen 537
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 537
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 538
- ArtikelBriefkasten 538
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 538
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1932) 539
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1932) 553
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1932) 569
- AusgabeNr. 45 (5. November 1932) 583
- AusgabeNr. 46 (12. November 1932) 597
- AusgabeNr. 47 (19. November 1932) 613
- AusgabeNr. 48 (26. November 1932) 625
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1932) 639
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1932) 653
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1932) 667
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1932) 679
- BandBand 56.1932 I
-
523
-
524
-
525
-
526
-
527
-
528
-
529
-
530
-
531
-
532
-
533
-
534
-
29
-
30
-
31
-
32
-
33
-
34
-
35
-
36
-
535
-
536
-
537
-
538
-
539
-
540
-
541
-
542
-
543
-
544
-
545
-
546
-
547
-
548
-
549
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 41 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 535 erfordert einen ganzen Tag, um 1 1 10 mm Plattenstärke Kunst horn herzustellen. Einzelanfertigungen in Sonderfarben sind demnach bei Kunsthorn praktisch ausgeschlossen. Ein Kunsthorn-Plättchen und eine Kunsthorn-Kugel, wie sie bei mancherlei Schmuckstücken Verwendung finden, macht folgenden Fabrikationsgang durch: Je nach der Form wird aus einer Platte oder einem runden Stab die Grundform abgesägt, diese gedreht, gefeilt, geschliffen und poliert. Soll eine zweifarbige Platte oder Kugel hergestellt werden, so werden unter Druck zwei Platten oder Stäbe der gewünschten Farben unter Verwendung einer besonders dazu präparierten Masse zusammengeleimt, die ein Springen der Platte oder der Kugel unmöglich macht. Das fertige Produkt wird dann angebohrt und auf die Metallunterlage, für die es bestimmt ist, aufgeschraubt oder aufgenietet. Die Verwendung des Kunsthorns in der Schmuckwarenindustrie ist erst jüngeren Datums. Sie wurde einmal durch die oben erwähnten neuen Formen der Schmuckstücke, dann aber auch durch die Farbenfreudig keit der Kleidermode notwendig; die Frau von heute wünscht den Schmuck zu der Farbe ihres Kleides oder Pullovers passend. Sie wird sich mehrere Stücke zulegen und den Schmuck im Interesse der Harmonie von Kleid und Schmuck häufiger wechseln, als das bei dem Schmuck mit nichtfarbigen Steinen erforderlich ist. Der neue Kunsthornschmuck ist so mit vortrefflich dazu geeignet, die Kauflust des Publi kums anzuregen. Die Fachgeschäfte sollten sich auch deswegen mit aller Kraft diesem Artikel zuwenden, damit der Umsatz darin nicht noch mehr, als es schon geschehen ist, durch die Warenhäuser, Modegeschäfte u. a. m. erfolgt. o <><> ooo <><> c ><> c <> oo <> o < x ><><> c > o <><> o <>^< x ><>< x > oo <><>^<> 2 -<>< x ><>^ oooo <> oock > ooo <><><> oc ><> c ><>< x > oo <><><>< x ><> c > c . o <><><> o <> ooc > Sprechsaar *) Für gleiche Ware gleiches Geld! Mit dieser eigentlich selbstverständlichen, aber längst nicht immer erfüllten Forderung ist hier nicht der alte, von den Uhrmacher-Organisationen nachdrücklich vertretene Grundsatz ,,Gleiche Mengen, gleiche Preise!“ gemeint, sondern die Bezah lung nach erfolgter Lieferung. Auf der Reichstagung der deutschen Uhrmacher in Berlin habe ich dieses Thema bereits angeschnitten, allerdings ohne Vorschläge darüber zu machen, wie die gekennzeichnete und auch von dem größten Teile der Kollegen vertretene Forderung erfüllt werden kann. Nach reiflicher Über legung möchte ich nun unseren Lieferanten, die das lebhafteste Interesse an einer Gesunderhaltung des Geschäftsbetriebes ihrer Abnehmer haben müssen, Vorschläge unterbreiten, wie das angestrebte Ziel erreicht werden kann. Konkurse sowie gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche werden sich niemals ganz vermeiden lassen. Es ist jedoch nicht einzusehen, warum diese ganzen und halben Zusammenbrüche auf dem Rücken der noch gesunden Einzelhandelsgeschäfte des Faches ausgetragen werden müssen. Warum müssen diejenigen Uhr macher, die ihren Verpflichtungen prompt nachkommen, die ge kauften Waren mit 100 % bezahlen, während andere Geschäfts leute bei Vergleichen — die Konkurse scheiden in diesem Zusam menhänge naturgemäß aus — nur 60%, 50%, 40% oder noch weniger bezahlen? An sich gönne ich es den betreffenden Kolle gen, wie ich ausdrücklich bemerken möchte, recht gern, wenn sie sich sanieren, und ich würde auch kein Wort über diese Dinge verlieren, wenn die ,,Vergleichs-Kollegen“ ihr Geschäft hinterher in ordnungsmäßiger Weise weiterführten. Aber das tun sie leider oftmals nicht, sondern sie veranstalten einen Ausverkauf und im Anschluß daran eine Auktion, oder es werden einfach im „regu lären" Geschäftsgänge Schleuderpreise verlangt, durch welche die ordentlich geführten Einzelhandelsgeschäfte des gleichen Bezirks aufs schwerste geschädigt werden. Einen Teil der Schuld an diesen Zuständen tragen die Lieferanten insofern, als sie die Vergleiche manchmal viel zu leicht machen. Das muß anders werden. Die Zahlungsbedingungen der Verbände der Grossisten unseres Faches sind schon lange reformbedürftig, und sie sollten jetzt, möglichst unter Hinzuziehung des Einzelhandels, für den sie ja bestimmt sind, revidiert werden. Ich denke an eine Heraufsetzung des Skontos auf 10 % bei Kassekäufen, an 5 % Skonto bei Zahlung innerhalb 30 Tagen und außerdem an einen besonderen Anreiz- Skonto von 2 %, der dann zu gewähren ist, wenn das Ziel nicht überschritten wird. Bei längerer Zielüberschreitung ist selbst verständlich die Berechnung von Verzugszinsen angebracht. *) Für die Veröffentlichungen im „Sprechsaal“ übernimmt die Schriftleitung nur die preßgesetzliche Verantwortung. Nun kommt der springende Punkt, der uns Uhrmachern bei den von mir bekämpften Vergleichen einen Schutz gegen Schädi gungen durch nachträgliches Schleudern geben soll: Entweder werden die Rechnungen in Bruttopreisen ausgestellt, von denen außer dem in Anrechnung zu bringenden Skonto ein Warenrabatt von 30 % in Abzug gebracht wird, oder aber die Rechnung wird mit einem Risiko-Aufschlag von gleicher Höhe belastet, der bei Bezahlung in Wegfall kommt. Dieser Vorschlag schließt also ein Risiko weder für den Großhandel noch für den Einzelhandel ein, denn der Sonderaufschlag, oder wie man das Kind nennen will, wird jedesmal, wenn eine Zahlung erfolgt, abgezogen. Nur im Falle des Konkurses sowie des gerichtlichen und des außergericht lichen Vergleiches gilt die volle Endsumme der Rechnung. Bei Nichteinhaltung der neuen Zahlungsbedingungen soll der be treffende Lieferant für jeden Einzelfall eine empfindliche Ver tragsstrafe zahlen, die recht hoch anzusetzen ist, damit jede Sonderabmachung ausgeschaltet wird. Ich halte es sehr wohl für möglich, daß meine Vorschläge noch besser ausgestaltet werden können, glaube jedoch, daß der Grund gedanke, wenn er durchgeführt wird, geeignet ist, einen weit besseren Schutz der hundertprozentigen Zahler zu schaffen, als er jetzt besteht. Zunächst müßte allerdings nach juristischen Ge sichtspunkten die Zulässigkeit des Verfahrens geprüft werden, damit diese Regelung in gerichtlich ausgetragenen Streitfällen nicht angefochten werden kann. Ich hoffe darauf, daß die Grossisten dem Einzelhandel in dieser bedeutsamen Angelegenheit ihre Hilfe um so weniger versagen werden, als sie sich, wie ich annehme, ihre Rechnungen lieber voll als zur Hälfte bezahlen lassen. Heinrich Meyer. Die Wünsche des Einsenders müssen im Prinzip durchaus an erkannt werden. Der Vorschlag, die Rechnungsbeträge um 30 % zu erhöhen, dürfte jedoch nicht den gewünschten Erfolg haben, denn bei allgemeiner Einführung der Risikoprämie würden sich lediglich prozentual geringere Konkurs- und Vergleichsquoten ergeben. Der einzelne Lieferant wäre also nicht besser als jetzt gestellt, und die mit Recht beklagten und bekämpften Schäden -durch nachfolgende Schleuderverkäufe der sanierten Uhrmacher lägen nach wie vor im Bereiche der Möglichkeit. Man wird also nach anderen Wegen suchen müssen, um den ungünstigen Folgen vorzubeugen. Hier wird es sich insbesondere um Vereinbarungen über die Kreditfrage nach einem Vergleich usw. handeln. Es wäre erwünscht, wenn aus der Praxis zu diesem wichtigen Problem Stellung genommen würde. Die Schriftleitung. Vermischtes Weiterbildungskurs für Uhrmacher-Lehrlinge und -Gehilfen. Die Gewerbeschule Stuttgart, Jobststr. 10, beabsichtigt im kommenden Winterhalbjahr, d. h. vom 24. Oktober d. J. an, einen Fortbildungskursus für Uhrmacher-Lehrlinge und -Gehilfen einzurichten, welcher der Weiterbildung in Theorie und Praxis dienen und die Vorbereitung zur Gehilfen- und Meisterprüfung erleichtern soll. Den theoretischen Teil übernimmt Gewerbeschul rat Nusser, und den praktischen Unterricht erteilt Uhrmacher meister Böckle. Für den Unterricht ist folgender Plan vorgesehen: Verzahnungen, Räderpläne, Hemmungen, elektrische Uhren und Arbeiten in der Art, wie sie an Gehilfen- und Meisterprüfungs stücken verlangt werden. Auch ist den Teilnehmern Gelegenheit geboten, sich aus dem Rohwerk eine Taschen- oder Großuhr an zufertigen. Unterrichtszeit: Montag von 7 bis 9 Uhr abends: Fachzeichnen, Fachunterricht und elektrische Uhren. Donnerstag von 7 bis 9 Uhr abends: Werkstattunterricht: Steinfassen, Taschen uhrarbeiten, Anfertigung einer Sekundenpendeluhr oder einer Taschenuhr aus dem Rohwerk. Das Schulgeld beträgt für Lehr linge 6,75 RM, für Gehilfen 17,50 RM.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht