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Schönburger Tageblatt und Waldenburger Anzeiger : 11.03.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-03-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Museum Naturalienkabinett Waldenburg
- Digitalisat
- Museum Naturalienkabinett Waldenburg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878295829-188003116
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878295829-18800311
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878295829-18800311
- Sammlungen
- LDP: Archiv Museum Naturalienkabinett Waldenburg
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSchönburger Tageblatt und Waldenburger Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-03
- Tag1880-03-11
- Monat1880-03
- Jahr1880
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SchinüMM TayMaN Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Beiträge sind erwünscht und werden eventuell honorirt. Annahme von Inseraten für die nächster scheinende Nummer bis Mittags 12 Uhr des vorhergehenden Tages. und Waldenburger Anzeiger. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich 1 Mk. 50 Pf. Alle Postaustalten, die Expedition und die Colporteurs dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Inserate pro Zeile 10 Pf., unter Eingesandt 20 Pf. Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. Donnerstag, den 11. März 1880. ^Waldenburg, 10. März 1880. Die Börseustcuer. Gegen eine Börsensteuer wird sich etwas Stich haltiges sicherlich nicht einwenden lassen. Der Gesetzentwurf über die Reichsstempelabgaben hat dies auch berücksichtigt u ld bestimmt, daß alle Bör senpapiere mit einer Bestempelung zu verstehen sind. Leider werden die inländischen Papiere mit den ausländischen in einen Topf geworfen und doch wäre hier eiu Schutzzoll sehr gerechtfertigt gewesen; denn unser armes Land ist nicht in der Lage, das bischen Kapital, welches wir besitzen, entbehren zu können, vielmehr würden wir un. weit besser befin den, wenn dasselbe zu Hause in nützlichen Unternehmungen angelegt würde. An den ausländischen Papieren hat Deutschland im großen Ganzen verloren, da gute und solide Papiere zu Hause in der Regel leichtes Unter kommen finden, während ins Ausland die minder sicheren gehen. Auch ist es schwieriger, fremde Verhältnisse zu beurtheilen, als inländische, weshalb Betrug und Schwindel in ausländischen Papieren sehr erleichtert werden. Die Börse liebt ausländische Papiere aus diesem Grunde. Auch die Bestimmung scheint verfehlt zu sein, die Bestempelung nach dem Courswertye der Pa piere zu bemessen und nicht nach dem Werthe, auf welchen sie lauten; denn die Berechnung nach dem Coueswerthe ist unzuverlässig und nicht zu contro- liren, und ebenso verfehlt ist es, den Betrag über 5000 Mark stempelfrei zu lassen; denn die gewöhn lichen Umsätze der meisten Speculanten belaufen sich un endlich höher und machen für die größeren Häuser oder Speeulanten täglich Millionen. Tausend Stück Creditactien werden im Mundaufmachen gehan delt. Solche Geschäfte werden meistens mit einer Maklerbank abgeschlossen und finden nöthigenfalls auf einem Schlußschein Platz, der dann mit 1 Mark (so viel beträgt der S empel nach dem Entwürfe) bestempelt wird. Das Doppelte und selbst das Dreifache würde noch sehr wenig sein und ebenso gut- oder widerwillig bezahlt werden, denn auf ein paar Mark mehr oder weniger bei diesen Umsätzen kommt es den Börsianern nicht an. Die Regierung aber hat dabei das stolze Bewußtsein der Zustim mung des gesammten Volkes (außer den Speculan ten) für sich. *Waldenburg, 10. März 1880. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Der Kronprinz ist am 9. d. mittags 12 Uhr 30 Minuten in Berlin eingetroffen. Er begab sich sofort mit der Erbprinzessin von Meiningen (seiner Tochter) in das kgl. Palais, um den Kaiser und die Kaiserin zu begrüßen. Nachmittags fand beim Kai ser Hoftafel statt. Ueber die Schreibweise im Reichdienst sagt die „Norddeutsche", daß im Neichdienste an der bisherigen Rechtschreibung so lange festgehalten werde, bis im Wege der Reichsgesetzgebung oder einstim miger amtlicher Vereinbarung eine Abänderung her beigeführt sein wird. Die Militärgesetzcommission des Reichstags hielt am 9. d. ihre erste Sitzung, in der keine Be schlüsse gefaßt wurden. In der eingehenden Debatte wurden ungefähr die bereits in der Plenarsitzung hervorgetretenen Gesichtspunkte geltend gemacht. Abg. Rickert verlangt die Verkürzung der Bewilligungs periode auf fünf, Abg. v. Schorlemer-Alst auf zwei Jahre. Die deutsch-conservative Fraction hat ihre Anträge auf Abänderung der Gewerbeordnung von Neuemwiedereingebracht. Rttcksichtlich derAbänderung des Jnnungswesens sind die Anträge des Vor jahres wörtlich wiederholt. Betreffs der Beschrän kung der Theaterfreiheit haben sich die Antrag steller den vorjährigen Commissionsbeschluß angeeig net, wonach die Erlaubniß zum Betriebe des Ge werbes als Schauspielunternehmer dann zu versagen ist, wenn die Behörde die Ueberzeugung gewinnt, daß den Nachsuchenden die zum Betriebe des beab sichtigten Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit, ins besondere in artistischer, sittlicher und finanzieller Hinsicht, abgeht. Nach den Ausweisen des kaiserlichen Statistischen Amts über die Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle betrug im Jahre 1878 im Deut schen Reich bei einer mittleren Bevölkerung von 44,211,000 die Zahl der Eheschließungen 340,416, der Geburten 1.785,080, der Sterbefälle 1,228,607. (Unter den Geburten und Sterbefällen sind 70,647 Todtgeborene.) Der Ueberschuß der Geborenen über die Gestorbenen betrug demnach 556,473, und es kommen auf je 1000 Einwohner 7,7 Eheschlie ßungen, beziehungsweise 15,4 Neu- oder Wiederver- heirathete, 40,4 Geborene, 27,8 Gestorbene, 12,6 mehr Geborene nls Gestorbene. Die Eheschlie ßungen betrugen im Jahre 1872 423,900 und sind seitdem auf obige Zahl zurückgegangen; die Gebur ten hatten im Jahre 1876 ihren höchsten Stand in diesem Jahrzehnt mit 1,831,218 erreicht; die Zahl der Todesfälle ist gegen das Vorjahr zwar absolut unbedeutend gestiegen, hat aber im Verhält- niß zur Bevölkerung etwas abgenommen. Der preußische Cultusminister v. Puttkamer soll sich in einem Schreiben an einen Leipziger Verlags- buchhündler dahin ausgesprochen haben, daß die bis herigen, sowie die in Druck befindlichen Bücher mit alter Orthograpchie noch 5 Jahre gebraucht werden können, daß aber einmal ein Zeitpunkt fest zuhalten sei, bis zu welchem die neue Schreibmethode eingeführt sein müsse. Das im Jahre 1879 dem Bundesrath zugegangene Gesetz über die Erhöhung der Lizenzgebühren für den Kleinhandel mit geistigen Getränken ist zurückgezogen und dafür folgender neue Entwurf einge reicht worden: Die Lizenzgebühren, welche nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften für den Kleinverkauf von geistigen Getränken (Branntwein, Ligueur, Wein Bier und Meth) zu entrichten sind, werden derart erhöht, daß dieselben in Gemeinden mit weniger als 2000 Seelen vierteljährlich 25 Mark, von 2000 bis 10,000 Seelen vierteljährlich 50 Mark, über 10,000 Seelen vierteljährlich 75 Mark betragen. Als Kleinverkäufer von geistigen Getränken ist anzusehen, wer Wein, Bier, Meth, Branntwein oder Liqueur zum Verzehren auf dem Platze, sowie wer Bier und Wein in Mengen unter 25 Liter, Branntwein und Liqueur unter 15 Liter über die Straße verkauft. Kleinverkäufer, welche feilbieten und Spiritns ausschließlich auf denaturirten Spiritus, unter Beachtung der wegen des Vertriebes bestehenden Vorschriften beschrän ken, sind der Lizenzgebühr nicht unterworfen. Die Eintheilung der Gemeinden nach der Seelen zahl bestimmt sich nach den bei der letzten amt lichen Volkszählung ermittelten Zahlen der ortsan wesenden Bevölkerung. Personen, welche den Klein verkauf der genannten Getränke betreiben, sind ver pflichtet, den von der Steuerbehörde ertheilten Lizenz schein an einer in die Augen fallenden Stelle des Verkaufslokals anzubringen, so daß von dessen In halt leicht Kenntniß genommen werden kann. Wer ohne vorgängige Entrichtung der festgesetzten Ge bühren den Kleinverkauf von Getränken betreibt, hat die im Artikel 171 des Gesetzes vom 28. April 1816 angedrohte Strafe verwirkt. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des § 3 (Anheftung des Lizenzscheines im Verkaufslokal) werden mit Geld strafe bis zu 50 M. bestraft. Aus dem Verzeichnisse der Reichstags-Mit glieder ergiebt sich, daß das deutsche Volk mit seiner parlamentarischen Vertretung 227 Bürger liche und 158 Adelige betraut hat. Von letzteren haben 79 das einfache Adelsprädicat „von", 37 sind Freiherren oder Barone, 33 haben den Grafen-Titel, 7 sind Fürsten und je einer Prinz oder Herzog. Dem Berufe nach sind 69 Justizbeamte und Advo- caten, 33 Verwaltungsbeamte, 20 Selbstverwal tungsbeamte (städtische oder Provinzialbeamte), 7 Aerzte, 27 Kaufleute und Bankiers, 19 Industrielle, 11 Literaten, 20 Geistliche, 18 Professoren und Gymnasiallehrer, 19 Rentiers, 1 Handwerker (Drechs lermeister Bebel), 2 Generale a. D., 1 General feldmarschall (Graf Moltke) und 129 Grundbesitzer. Die Interessen des Grundbesitzes (d. h. des länd lichen G-undbesitzes) sind somit recht zahlreich ver treten, um so mehr läßt die Vertretung der In dustrie, des Handels und des Handwerks, sowie der Marine zu wünschen übrig. Bemerkenswerth ist, daß die socialdemokratischen Abgeordneten sämml- lich, mit Ausnahme des Herrn Bebel, sich Schrift steller oder Redacteure nennen. Belgien. Die Nachricht von der Verlobung des Kron prinzen Rudolf mit der Prinzessin Stephanie hat dort allgemein überrascht, da die Vorvdrhandlungen fast nur zwischen dem Kaiser Franz Josef I. und der Königin geführt wurden. Kronprinz Rudolf hatte seine Entscheidung sehr rasch getroffen. Die Hochzeit soll ein Jahr nach der Verlobung statt finden. In der belgischen Repräsentantenkommer wurde bei Berathung des Budgets des Ministeriums des Auswärtigen ein Antrag auf Beibehaltung der bel gischen Gesandtschaft beim Vatican mit 97 gegen 8 Stimmen angenommen. Frankreich. Die Entscheidung des französischen Ministerrathes in der Angelegenheit des russischen Unterthanen Hartmann hat in den Petersburger Regierungs kreisen, besonders bei dem Czaren, die tiefste Ver stimmung hervorgerufen. Um dieser Verstimmung, die als eine bedauerliche und ernsthafte bezeichnet wird, Ausdruck zu geben, ist ver Botschafter Fürst Orloff angewiesen worden, Paris für unbestimmte Zeit zu verlassen. Die Abreise Orloffs wird un mittelbar erfolgen. Im Senate wurde der Artikel 7 des Ferry'schen Unterrichtsgesetzes, welcher den geistlichen Con- gregationen den Religionsunterricht ohne Autorisation der Regierung verbietet, mit 142 gegen 129 Stim men abgelehnt. Dufaure sagte, ver Gesetzentwurf erniedrige die Religion, verletze die Freiheit und er innere an Gesetze despotischer Negierungen. Rußland. Kaiser Alexander hat sich vor einigen Tagen von einem Geheimsecretär sein Testament, das aus dem Jahre 1877 datiren soll, bringen lassen, worauf er dasselbe einige Zeit hindurch eifrig studirte, um dann eigenhändig einige Punkte in demselben zu ändern und neue Klauseln hinzuzufügen. Kaiser Alexander hegt begreiflicherweise die Furcht, daß er eines Tages doch einem meuchlerischen Angriffe zum
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