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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 03.02.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-02-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-188502032
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18850203
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18850203
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1885
- Monat1885-02
- Tag1885-02-03
- Monat1885-02
- Jahr1885
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Großenhainer Unterhaltmgs- L Anztigebllltt. Rmis^ait ller Kölligs A!il!s!jttu,!>tttlii!u>!'c!uü!. >1^8 Roiligs AmtrMnä/ iiilii llcs ÄnAwilis zu Oro^eukuiüi. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljährliches Abonnement: am Schalter l M., durch den Boten ins Haus l M. 2b Pf., durch die Post l M. 25 Pf., durch die Post ins Haus l M. 50 Pf. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Berantwortl. Redacteur: Herrmann Starke seu. Inserate für die am Abend auszugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. Nr. 15. Dienstag, den 3. Februar 1885. 73. Jahrgang. Aus Anordnung der Königlichen KreiShauptmannschaft Dresden wird nachfolgende, von derselben erlassene Generalverordnnng an sämmtliche Uolizeiovrigketten und die Herren Wezirksärzte des Dresdner Wegierungsvezirkes. Die rechtzeitige Entfernung der Leichen uns dem Sterlielnmse detr. Bei Verhandlungen einer Plenarversammlung des Königlichen Landes-Medicinal- Collegium ist auf die in manchen Gegenden des Landes, namentlich auf dem platten Lande, herrschende Sitte, die Leichen, in Sonderheit zu Ermöglichung eines solenneren Begräbnisses an den auf den Todestag nächstfolgenden Sonn- oder Festtagen, überlang in dem Sterbehause zurückzuhalten, hingewiesen worden. In dessen Folge hat das Königliche Ministerium des Innern aus den sich geltend machenden, sehr bedeutsamen Rücksichten auf die öffentliche Gesundheitspflege angeordnet, daß bei Vermeidung einer Geldbuße bis zu 100 Mark für jeden einzelnen Eontra- ventionsfall alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen von Fäulniß wahrnehmbar sind, nicht über den vierten Tag (viermal 24 Stunden) von der Stunde des eingetretenen Todes an im Sterbehause belassen werden dürfen, sondern aus dem letzteren spätestens mit Ablauf der gedachten Zeitfrist entfernt werden müssen, um entweder beerdigt oder den Todtenhallen übergeben zu werden. Die Polizeiobrigkeiten — soviel die Stadt Dresden betrifft, der Stadtrath — wollen für Abdruck dieser Generalverordnung in ihren Amtsblättern besorgt sein. Dresden, den 8. November 1877. hierdurch in Erinnerung gebracht. Großenhain, am 18. Januar 1885». Die Königliche Amtshauptmannschast. Der Stadtrath. L. 185. von Weissenbach. Zllr. Herrmaun. Bekanntmachung. Den im U. Halbjahre 1884 in hiesiger Stadt verzogenen Einwohnern, welche als Beitragspflichtige zu den communlichen Anlagen abzuschätzen gewesen sind, wird nächster Tage eine schriftliche Notification des von ihnen zu zahlenden Anlagenbetrags zugehen. Beitragspflichtige, welche eine solche Notification nicht erhalten sollten j werden auf gefordert, solche vor Ablauf der Neclamationsfrist in der Sladthauptcasse in Empfang zu nehmen. Reelamationen gegen die erfolgte Abschätzung sind bei Verlust rechtlicher Wirkung derselben bis längstens den 7. Februar d. I. mündlich oder schriftlich bei uns anzubringen und ist dabei Name, Stand und Wohnung deS Reclamanten genau anzugeben. Großenhain, am 16. Januar 1885. Dxr Ktadtrath. Vogel, Stdtr. Bekanntmachung. Vom Gesetz- und Verordnungsblatte für das Königreich wachsen ist das 1. Stück erschienen. Dasselbe liegt, gesetzlicher Bestimmung gemäß, 14 Tage in der Rathskanzlei zu Jedermanns Einsicht aus und enthält: Nr. 1. Bekanntmachung, die Festsetzung des Betrages der für die Natural-Ver pflegung der Truppen im Jahre 1885 zu gewährenden Vergütungen be treffend; vom 24. Dezember 1884, Nr. 2. Bekanntmachung, eine Anleihe der Aktiengesellschaft Sächsische Gußstahl- fabrik in Döhlen bei Dresden betreffend: vom 24. Dezember 1884, Nr. 3. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebs der Schlußstrecke Mügeln- Oschatz der Döbeln-Mügeln-Oschatzer Secundäreisenbahn betreffend; vom 3. Januar 1885, und Nr. 4. Verordnung, die Aufstellung von Soldaten zum Schutze von königlichen Forsten und Jagden, sowie von Gemeinde- beziehentlich Privatwaldungen und Fluren betreffend; vom 2. Januar 1885. Großenhain, am 31. Januar 1885. Dtv Sla^lkalh. Herrmann. Dritte öffentliche Sitzung -er Stadtverordneten Mittwoch, den 4. Februar 1885, Nachmittags 5 Uhr. Tagesordnung: 1) Vertrag mit Herrn Gutsbesitzer Erfurth, Abtretung von Land zur Straße Nr. 14 betr. 2) Ortsfeuerlöschordnung. 3) Vortrag der^ Finanzdepu tation über Prüfung: der Armenanstaltskaffenrechnung für 1883, II der Stadtschulden tilgungskasse für 1883, o) der Standesamtökasse für 1883. 4) Vertrag mit Frau Hausbesitzer Lehmann wegen Landabtretung zur Verbreiterung des Alleegäßchens. 5) Sparkassenstatut. 6) Gehaltserhöhungsgesuch. 7) Erstattung von Schleußenbaukosten. 8> GesammtbebauungSplan betreffend. 9) Localschulordnung. Keytzelitz, d. Z. Vors. 1 Auctionsbekanntmachung. Im Gasthofe zu Görzig kommt Montag, den r>. Februar 1883, Nachmittags 1 Uhr Kuh gegen Baarzählung zur Versteigerung. Großenhain, am 31. Januar 1885. Der Gerichts-Vollzieher. Höpfner. Nutz und Brennholz Auktion. Im Gasthofe „zum blauen Hirsch" in Radeburg sollen Freitag, den 6. Februar 1883, von Vormittags 10'/ Uhr an, folgende im Würschnitzer Forstreviere anfbereitete Hölzer, als: Stück weiche Stämme von 12 bis 22 Etm. Mittenstärke, Oberstärke und 2,o bis 2127 109 47 im Holzfchlage in Abthei- lung 30, 65 50 66 30 60 buchene Klötzer „ 18 „ . 4,s Meter Länge, 130,3" „ weiches „ einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Revierverwalter zu Würschnitz zu wenden oder auch ohne Weiteres in die genannten Walvorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revierverwaltung Würschnitz, den 15. Januar 1885. „ weiche Klötzer von 12 bis 43 Etm. Oberstärke und 4,5 Meter Länge, (Ltück fichtene Stangen von 9 und 10 Etm. Unterstärke, Raummeter buchene Brennscheite, „ weiche „ buchene Brennknüppel, „ weiche io Wellenhundert buchenes Reisig, Michael. Werner. politische Vielt sch au. Die dem deutschen Reichstage diesmal zugewiesene > Arbeitsmenge ist eine so bedeutende, daß selbst während der mchrwöchentlichen Pause, welche nach Erledigung der! ersten Lesungen eintreten soll, die Commissionen werden i rastlos fortarbeiten müssen, um den aufgehäuften Stoff zu bewältigen. Die von dänischer und elsaß-lothringischer Seite eingebrachten Agitationöanträge sind deshalb von: vielen Mitgliedern des Reichstags mit Recht als eine un- I nütze Zeitverschwendung angesehen worden. ES half glück licherweise dem dänischen Abgeordneten Jungreen nichts, daß die Welfen, Polen, Elsaß-Lothringer und Social demokrateN- seinen Sprachenanlrag aus Haß gegen das nationale Staatswesen unterstützten. Fast noch größere An sprüche an die Geduld des Hauses machte der AgitationS- antrag der Abgg. Kablö und Winterer auf Aufhebung der noch in Elsaß-Lothringen geltenden dictatorischen Befugnisse. Dieser Antrag wurde, nachdem er die dringende ElatS- berathung um zwei Tage verzögert hatte, von den Antrag stellern wieder zurückgezogen. Dem eingebrachten couser- vativ - klerikalen Gewerbeordnungs-Antrag ist kaum ein günstigeres Loos zu prophezeien/ trotzdem die „Kreuzztg." behauptet, daß die Bestrebungen der Abgg. Ackermann, v. Schorlemer und v. Kleist-Retzow von der Zustimmung der Handwerker getragen werden und im Allgemeinen das Richtige träfen. Die mißfälligen Aeußerungen der „ Nordd. Allg. Ztg.", der „Post" und der „National-Zeitung" kaffen kaum einen Zweifel darüber bestehen, daß diese zünftlerische Anregung weder der Reichsregierung noch der Reichstags mehrheit willkommen sei. Das Hauptinteresse nehmen jetzt die Arbeiten in den Reichstags-Commissionen in Anspruch. Der Grundsatz der procentualen Börsensteuer ist in der betreffenden Commission mit 13 gegen 7 Stimmen an genommen worden; ebenso einigte man sich über die Ein führung des SchlußnotenzwangeS, durch welchen die Steuer bücher beseitigt werden. Der in den letzten Tagen in Berlin versammelte deut sche Handelstag nahm eine Resolution an, welche sich mit der Colonialpolitik des deutschen Reichskanzlers be friedigt erklärt, genehmigte ferner eine Resolution gegen die von dem Abg. v. Wedell-Malchow beantragte procen- tuale Börsensteuer. Die ursprünglich geplante Erörterung der Getreide Zölle unterblieb, da sonst die stark ausgeprägte ! Gegnerschaft zwischen den offenen Freihändlern und den - Opportunisten leicht zur Sprengung des Handelstages ge- ' führt hätte. — Die alle soeialpolitischen Zugeständmsse der deutschen Reichsregierung überbietenden socialpolitischen An träge der klerikalen Centrumspartei scheinen die social- de mokratiscben Abgeordneten zu ermuthigen, auch ihrerseits einige hohe Forderungen zu formuliren. Das Arbeitergesetz, welches die Socialdemokraten angeblich im Reichstage einbringen, verlangt außer dem Nermal-ArbeitS- tage uuv dem Schutze der Fabriksarbeiter ein Reichs - Ar beiteramt. Großen Schwierigkeiten dürfte ein angeblich in Skier- niewicze vorbereitete»? Abkommen zwischen Oesterreich- Ungarn und Rußland begegnen, da nicht nur die österreichischen Polen, sondern auch die ungarischen Regierungsblätter sofort gegen die ersten ausgesteckten Fühler ! energisch Front machen/ Das ungarische Ministerium ist zwar entschlossen, den Handel mit Sprengstoffen in strengster Weise zu überwachen, um eine mißbräuchliche Gebahrung ! in dieser Richtung zu verhüten, will aber keinerlei inter ¬ nationale oder staatliche Maßregel unterstützen, durch welche die verfassungsmäßigen Rechte und Garantien eingeschränkt werden. Der die auswärtigen Angelegenheiten Italiens leitende Staatsmann Mancini hat in letzter Woche den Schleier, welcher die mit England vereinbarte Colonialpolitik bisher verhüllte, muthig gelüftet. Nach seinen bündigen Erklä rungen muß man zwischen der internationalen Politik Ita liens im Allgemeinen und dem Verhalten der Regierung in Egypten bez. am Rothen Meere im Besonderen streng unterscheiden. Für alle europäischen Angelegenheiten regelt Italien sein Marschtempo nach dem Schrittmaaß Deutsch lands und Oesterreich Ungarns, was indessen seine Be strebungen als Mittelmeermacht anlangt, so scheinen die jetzigen leitenden Kreise Italiens den Schlüssel zu diesem nicht im Raths Europas, sondern nach dem ausdrücklichen Eingeständniß Mancini's selbst, im Rothen Meere zu suchen. Dort haben die ersten Ausschiffungen italienischer Küsten garnisonen stattgefunden, eine Thatsache, die nur mit Eng- j lands Einwilligung Platz greifen konnte, daher dieser Um stand allein schon genügt, um das Vorhandensein englisch- italienischer Specialvereinbarungen zweifellos darzuthun. Während die französischen Regierungsblätter die Depeschen der „Times" aus Hongkong, welche meldeten, daß ein Angriff der Franzosen auf Kelung zurückgeworfen worden ist und diese erhebliche Verluste erlitten haben, mit Stillschweigen übergingen, hoben die radicalen Organe diese Nachrichten besonders hervor und behaupteten, die Regie rung wolle die Nachricht zunächst verheimlichen, damit die ^enatorenwahlen nicht gegen sie ausfielen. Diese Wahlen lieferten jedoch inzwischen ein ganz brillantes Resultat, in dem die Regierungspartei zahlreiche Sitze gewann und nur
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