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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 19.03.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-03-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189803196
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18980319
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18980319
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1898
- Monat1898-03
- Tag1898-03-19
- Monat1898-03
- Jahr1898
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 19.03.1898
- Autor
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Amtsblatt für die löuiglitzeu Md städtischen Behörden zv Freiberg and Brand. verantwortlich« Leitung: »««khardt. W64. Lrscheint ftdrn Wochentag Abend» '/,« Uhr für den anderen Tag. Prei» vierteljährlich 8 Ml. Sü Pfg. zweimonatlich 1 Mk. 50 Pfg. u. einmonatlich 75 Pfg. 51. Jahrgang. — Sonnabend, de» 1S. März. I Inserate werden bi» Vormittag tl Uhr A st angenommen. Prei» für die Gpaltzetle 1S Pfg. ; Außerhalb de» Landgericht»bezirk» 15 Pfg 189«. Bekanntmachung, H«ndesperre betreffend. Nach Mittheilung der Königlichen Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde ist am 11. dieses Monats in Pretzschendorf ein Hund verendet, welcher nach bezirksthierärztlichem Gutachten mit der Tollwuth behaftet gewesen ist. Es wird deshalb in Gemäßheit der Vorschrift in § 38 flgde. deS Reichsgesetzes vom die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit 8 20 der unter dem 27. Juni 1895 bekannt gemachten Instruktion zur Ausführung der Ztz 19 und 20 dieses Gesetzes und tz 4 Abs. 2 und 3 der zu letzterem erlassenen Ausführungsverordnung vom 30. Juli 1895 hiermit für die Gemeinden und bez. selbstständigen Gutsbezirke Colmnitz, Sohra und Oberbobritzsch die Hunvefperre bis ,um 10. Juni dieses Jahres verfügt. Hiernach sind bis zum bezeichneten Zeitpunkte alle in den oben genannten Gemeinden und Gutsbezirken befindlichen Hunde festzulegen, anzuketten oder einzusperren. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; jedoch dürfen die Hunde ohne von der Ortspolizeibehörde ertyeilte Erlaubniß aus dem, durch obengenannte Orte gebildeten Sperrbezirke nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer oer Zeit deS Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunden rum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd wird unter der Bedingung ge stattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs, bez. außerhalb des Jagdreviers, festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen an der Leine geführt werden. Alle Hunde, welche innerhalb oes obenbezeichneten Sperrbezirks srei umherlaufend betroffen werden, sind einzufangen und in sicheren Gewahrsam zu bringen. Die Ent schließung darüber, ob dieselben zu tödten sind, behält sich die unterzeichnete Königliche Amts hauptmannschaft, an welche deshalb unverzüglich Anzeige zu erstatten ist, für jeden einzelnen Fall vor. Die Ortspolizeibehörden werden ermächtigt, umherlaufende Hunde, deren Einfangen mit be sonderen Schwierigkeiten verbunden ist, ohne Weiteres erschießen oder auf sonst geeignete Art tödten zu lassen. — - - - - Im Uebrigen sind alle diejenigen Hunde und Katzen, welche von dem wuthkranken Hunde gebissen worden find, oder rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß sie von diesem Thiere gebissen sind, sofort zu tödten. Zur Kontrole darüber, daß den vorstehenden Bestimmungen nicht entgegengehandelt werde, haben die Ortspolizeibehörden öftere Umgänge des Cavillers anzuordnen und dafür, daß solche gehörig stattfinden, in Gemäßheit von § 26 Absatz 1, 2 und 3 der Kompetenz-Verordnung vom 22. August 1874 Sorge zu tragen. Verdächtige, auf Tollwuth hindeutende Erscheinungen an Hunden oder Katzen sind sofort zur Kenntniß der Ortspolizeibehörde zu bringen, welche letztere ihrerseits ungesäumt an die König liche Amtshauptmannschaft Anzeige zu erstatten hat. Zuwiderhandlungen gegen die angeordnete Hundesperre werdet, nach H 328 des Strafgesetz buchs bez. 65«, 66« des Reichsgesetzes vom igg^ bestraft. Freiberg, am 17. März 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. Dr. 8t«Iuert. Scheuerns Halver werden Montag, den L1. und Dienstag, den SS. März 1808 die Diensträume des Königlichen Amtsgerichts für den gewöhnlichen Geschäftsverkehr geschloffen. Freiberg, den 17. März 1898. Das Königliche Amtsgericht. Oeffentliche Zustellung. In Ehesachen der Anna Smilie verehel. Brinke geb. Kunze in Dresden, Klägerin, gegen deren Ehemann, den Kaufmann Konrad Theodor Richard Brinke, vormals in Großschirma, jetzt unbekannter. Aufenthalts, Beklagten, ist zur Leistung des der Klägerin rechts kräftig auferlegten Eides und zur Verhandlung über die Folgen der Leistung oder Nichtleistung desselben der 11. Mai 1808 vormittags 11 Uhr als Termin vor der 2ten Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Freiberg bestimmt worden, wozu der Beklagte unter der Aufforderung, einen bei dem genannten Gerichte zugelassenen An walt zu bestellen, geladen wird. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser AuSzug der Ladung bekannt gemacht Freiberg, den 4. März 1898. Der Gerichtsschreiber des Königliche« Landgericht». Sekretär Bekanntmachung für Brand. DaS Gesindezeugnißbuch für die am 20. April 1876 zu Brand geborene Martha Mari« Peter ist laut anher ergangener Anzeige abhanden gekommen und derselben heute ein anderes ausgestellt worden, was zur Verhütung von Mißbrauch hiermit bekannt gemacht wird. Brand, am 17. März 1898. Der Bürgermeister. Erledigt hat sich die für den 19. März 1898 in Zug angesetzte Auction. Freiberg, den 18. März 1898. Sekr. LIniivrslisrx«», G.-B. In Sachen, den Nachlaß des Gutsbesitzers und Holzhändlers Ernst Ehregott Merkel in Clausnitz betr., werden die Gläubiger Merkels hiermit veranlaßt, ihre Forderungen au den Nachlaß nach Höhe und Grund, soweit dies nicht schon geschehen, bis zum S3. März 1808 bei dem unterzeichneten Nachlaßgerichte anzumelden, die Schuldner Merkels aber aufgefordert, binnen der gleichen Frist die von ihnen geschuldeten Beträge an den Vormund, Herrn Gutsbesitzer Ernst Hermann Merkel in Clausnitz zu bezahlen. Sayda, den 16. März 1898. Königliches Amtsgericht. Aff. Gemeindesparlasse zu Erdisdorf ist jeden Montag Nachmittags von 2 bis 5 Uhr geöffnet, verzinst Spareinlagen zu 8«/, und gewährt Darlehen auf Grundstücke zu mäßiger Verzinsung. Der Gemeinderath. Alvuliürisser, G.-Vorst. Die Rede des Herrn Abg. O-itz. Nachdem wir bereits die anläßlich der Schlußberathung der Zweiten Kammer über den Berg- und Hüttenetat gehaltenen Reden der Herren Abgeordneten Steyer-Naundorf, Seim und Kluge, sowie die Ansprache des Herrn Staatsministers von Watzdorf im Wortlaut gebracht, liegt uns nunmehr auch die Rede des Herrn Abg. Rittergutsbesitzer Justizrath Opitz-Treuen nach den amtlichen stenographischen Niederschriften vor. Die von der Kammer mit großer Aufmerksamkeit angehörte und mehrfach von Zustimmungsrufen begleitete Rede des konservativen Führers bildete den Höhepunkt der Debatte. Ihr Wortlaut läßt in noch höherem Maße als die bisher vorliegenden Berichte erkennen, daß unser Erzbergbau und auch unser Freiherg in dem einfluß reichen Abgeordneten einen aufrichtigen Freund und einen warmen Fürsprecher gewonnen haben. Wir lassen den Wortlaut der Rede folgen: Meine Herren! Die Ausführungen über den heimischen Erz bergbau, die zu geben ich bei oer Etatdebatte Veranlassung ge nommen habe, sind zwar nur kurze gewesen, sie haben aber im Lande zu meiner eigenen Ueberraschung einen tieferen Eindruck hervorgerufen, als ich selbst erhoffen zu dürfen geglaubt habe. Die Gründe, weswegen dem so ist, dürften verschiedene sein. Sie beruhen zum Theil selbst auf Jrrthum. Man hat nämlich, wie mir aus der Presse ersichtlich geworden, meinen Aeußerungen um deswillen eine größere Bedeutung beigelegt, als sie thatsäch- lich beanspruchen dürfen, weil man von der Meinung ausgegangen ist, es sei die von mir vertretene Ansicht die der gesammten kon servativen Fraktion. In dieser Beziehung befindet man sich in dessen im Jrrthum, ich habe selbst zu dieser Annahme weder durch meine Aeußerungen Veranlassung gegeben, noch andere darin bestärkt, denn die Anschauung der konservativen Partei ist bei jener Gelegenheit nicht durch mich, sondern durch unsern Fraktionsgenossen Herrn ltr. Mehnert zum Ausdruck gebracht worden. Zum Andern aln.r kann ich mir wohl denken, daß meine Aeußerungen nicht ganz ohne Eindruck bleiben konnten und zwar aus einem anderen und berechtigteren Grunde, und dieser Grund liegt darin, daß ich ja für meinen Theil aus einem etwas anderen Standpunkte stehe als meine Herren Vorredner. Ich verdenke es meinen geehrten Herren Vorrednern in keiner Weise, daß sie auch diesmal wieder für unseren heimischen Erzbergbau mit der Wärme eingetreten sind, wie sie es gethan haben. Daß für sie selbst und namentlich für die Vertreter der betheiligten Gegenden alle Veranlassung vorliegt, sich für diesen ältesten und ehrwürdigsten Erwerbszweig unseres Landes zu verwenden, daS liegt so sehr in der Sache, daß man sich im Gegentheil gewundert haben würde, wenn der warme Ton, der von dieser Seite bei früheren Gelegenheiten angeschlagen worden, bei der heutigen Debatte eine Abschwächung erfahren hätte. In der Sache dürfte es aber liegen, daß man in Bezug auf die Beurtheilung der Berechtigung der ferneren Aufrechterhaltung unseres sächsischen Bergbaues auf solche Stimmen noch etwas mehr Gewicht legt, die unmittelbar nicht betheiligt sind, sondern bei ihren Anschauungen und Ur theilen allein den weiteren Blick auf das Gesammtinteresse des Landes maßgebend sein lassen, und daß ich auf diesem Stand punkte stehe, glaube ich für mich beanspruchen zu können. Meine damaligen Ausführungen haben in verschiedenen Kreisen Erwider ungen hervorgerufen. Ich bin dabei sehr stark inS Gebet genommen worden, und das veranlaßt mich, und das vielleichtallein, heute zu diesem Gegenstände noch einmal das Wort zu er greifen. Unter den Erwiderungen, welche gegen meine da maligen Ausführungen gerichtet worden sind, habe ich hauptsäch lich diejenigen des Freiberger Amtsblattes im Auge, das mit vielem Nachdruck und ebensolcher Sachkunde das Interesse des heimischen Bergbaues vertheidigt hat. Und zum anderen, und zwar nicht minder entschieden, sind meine Einwendungen zu wider legen versucht worden in der eingehenden und gründlichen Denk schrift der hohen Königl. Staatsregierung, welche ihrem Wortlaute nach dem gegenwärtigen Berichte einverleibt worden ist. Es würde nun sehr unrecht sein, wollte ich nicht ganz offen gestehen, daß ich sowohl aus den Ausführungen und Darlegungen des Freiberger Amtsblattes als auch durch die vorliegende Denkschrift eine reiche und weitgehende Belehrung in Bezug auf die Ver hältnisse unseres Erzbergbaues erfahren und mir angeeignet habe. Ich gestehe sehr gern zu, daß das Material, welches in jenen Darlegungen niedergelegt ist, ein reichhaltiges und gründliches ist, und ich will auch zugeben: so objektiv ist, wie es von jenen beiden Seiten überhaupt nur erwartet werden kann. Jene Ausführungen und Darlegungen sind auch, das will ich weiter bekennen, nicht ohne Einfluß aus meine sachliche Stellung zu dieser Frage ge blieben. Namentlich habe ich aus ihnen Veranlassung genommen, meine Meinung, es möge die Frage erwogen werden, ob nicht die Sistirung des sächsischen Bergbaues an der Zeit sei, einer näheren Prüfung zu unterziehen. Freilich muß ich mich in dieser Beziehung gegen gewisse zuweitgehende Vorwürfe in Schutz nehmen, da meine damaligen Aeußerungen keineswegs dahin gingen, ohne Weiteres und ohne jede Rücksicht auf die Betheiligten den Frei bergersErzbergbau einzustellen, sondern muß betonen, daß ich da mals nicht unterlassen habe, unzuerkennen, daß, wenn die Sistirung vorgenommen werden sollte, dies nicht geschehen möge, ohne die Interessen der Betheiligten inthun- lichster Weise zu berücksichtigen. Abgesehen aber hiervon gestehe ich gern zu, daß dasjenige, was gegen die frühere oder spätere Sistirung der Erzbergwerke von jenen Seiten auS- geführt worden ist. anch mich zu der Ueberzeugung geführt hat, oaß man in dieser Beziehung mit der größten Vorsicht vorgehen muß. Im Uebrigen indessen muß ich erklären, daß mein Standpunkt zu der Sache selbst, den ich damals eingenommen habe, heute und trotz jener Entgegnungen nicht ein wesentlich anderer hat werden können. Die eine Thatsache bleibt trotz allem doch eben bestehen und kann auch durch die wärmsten Bertheidiger nicht in Abrede gestellt werden, daß unser sächsischer Bergbau sehr hohe Opfer von der Allgemein heit dauernd beansprucht, und daß die Aussichten, es werde sich in dieser Hinsicht—selbst in ferner Zukunft—Besserung und Wandel einstellen, doch außerordentlich geringe sind; selbst die wärmsten Bertheidiger geben zu, daß man diese Hoffnungen sehr herabstimmen müsse, daß vielleicht überhaupt die Aussicht nicht besteht, daß unser Erzberg bau jemals einer Prosperität wieder zugeführt werden könne. Mit diesem Zustande müssen wir rechnen, wollen wir nicht ein seitig vorgehen, sondern die Interessen des gesammten Landes berücksichtigen. Fragt man nun mit Rücksicht hierauf, welche Schritte für die Zukunft getroffen werden sollen, so kann ich mich in der Hauptsache einverstanden erklären mit den Ausführungen, welche in der Denkschrift der Königl. Staatsregierung nieder gelegt sind und die sich mein Fraktionsgenosse Dr. Mehnert in der Deputation angeeignet hat. Durch sie wird der Gedanke ver treten, daß die Abrüstung nicht bloß fortgesetzt werden, sondern auch, daß sie mit größerem Nachdruck als bisher zu betreiben sei. Fasse ich einmal die Interessen näher ins Auge, die für die Er haltung und Schonung des heimischen Bergbaues sprechen, so sind es drei Jnteressenkreise, welche vorzugsweise hierbei in Frage kommen. Der erste Jnteressenkreis ist der des Staates. Hierbei aber muß ich im Einklänge mit meinen früheren Aus lassungen bemerken, daß, wenn fiskalische Interessen in Frage kommen, man nicht bloß den Bleistift in die Hand zu nehmen und festzustellen hat, mit welchem Verluste für den Staat der sächsische Bergbau arbeitet, das würde ein Standpunkt sei», der eines konservativen Mannes nicht würdig würe. Wir werden auf dieser (der konservativen) Seite des Hauses niemals unterlassen, zu betonen, daß dem Staate eine andere
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