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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 08.08.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-08-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189908086
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18990808
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18990808
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1899
- Monat1899-08
- Tag1899-08-08
- Monat1899-08
- Jahr1899
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 08.08.1899
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Vereinen Kolon» hung. r». s P!«. »»pt. ik Inserate werden bis Bormittag» 11 Uhr I . angenommen. Preis für die Spaltzetle 18 Pfg. H Außerhalb deS Landgerichtsbezirks 16 Psg. j LW v Amtsblatt für die vuigticheu und städtischen Behörden zv Freiberg Md Brand. Verantwortliche Leitung ver Revaktion: »sorg Burkhardt. SS. Jahrgang. Dienstag, de» 8. August. M Erscheint jeden Wochentag Abends Uhr für den /MO anderen Tag. Preis vierteljährlich 1 Mk. 80 Pfg. < k- > einmonatlich 60 Pfg.; durch die Post 2 Mk. 25 Psg. Ans Folium 439 deS Handelsregisters für die Stadt Freiberg, die Firma LS. lktsmx« KnilSuL», «»Ur. LvbvrLvi» in Freiberg betreffend, wurde heute eingetragen: 1. daß Herr Hermann Franz David Heberlein, Kaufmann in Freiberg, aus geschieden ist und L daß Herr Ernst Louis Max Heberlein, Kaufmann daselbst, als nunmehriger alleiniger Inhaber künftig Hederlel» strmirt. Freiberg, am S. Anguft 1899. Königliches Amtsgericht. Reg. V. 228/99. Nicolai. Bekanntmachung. Hierdurch bringen wir zur allgemeinen Kenntniß, daß dem bisherigen 3. Buchhalter Herrn Franz Louis Mühlberg die Stelle eines Kasstrers beim Gas- und Wasserwerk auf Ansuchen wieder übertragen und daß an dessen Stelle der bisherige Kassirer beim Gas- und Wasserwerk Herr Oskar EdMUNd Zimmer zum L. Buchhalter bei der Stavthauptkasse befördert und als solcher am 1. dieses Monats verpflichtet und eingewiesen worden ist. Freiberg, am 3. August 1899. Der Stadtrath. Ur 8«I»roeSvr. Kßlg. Mr den zweiten diesjährige« Termin find die Staatsgrundfteuer mit 2 Pfennig von jeder Steuereinheit und die Anlage vom Grundbesitz mit 1 Prozent des Nutzertrages in der Zeit vom 1. bis Mit 14. August dieses Jahres an die Stadtsteuereinnahme hier zu entrichte«. Krewerg, am 28. Juli 1899. Der Stadtrath. Vr 8vI»r»«S»r. Bgm Zwangsversteigerung. Dte im Grundbuche auf den Namen Wenzel Liebscher in Georgendors t. B. ein getragenen Grundstücke 1. Folium 27 des Grundbuchs für Berthelsdorf, Nr. 27 des Brandkatasters Und Nr. 1, 1a, 1d, 1e, 210, 214, 215, 644 und 645 deS Flurbuchs für genannten Ort, 5 da 48,2 ar -- 9Acker 272 o Ruthen groß, belegt mit 548,46 Steuereinheiten, geschätzt auf 82000 M. — Pfg. 2. Folium 148 deS Grundbuchs für Berthelsdorf, Nr. 603, 604, 604 a, 605, 606, 607, 608, 609 und 610 des Flurbuchs für diesen Ort, 34 da 14,1 ar -- 61 Acker 207 oRuthen groß, mit 902,86 Steuereinheiten belegt, geschäht auf 35000 M.—Pfg. 3. Folium 272 des Grundbuchs für Berthelsdorf, Nr. 212 und 212a deS Flurbuchs für diesen Ort, — da 80,6 ar — 1 Acker 137 o Ruthen groß, mit 46,76 Steuer einheiten belegt, geschätzt auf 1500 M. — Pfg. sollen im hiesigen Amtsgerichtsgebäude zwangsweise versteigert werden. ES ist der 7. September 1»«S, vormittag 10 Uhr als Bersteigerungstermin, und der SO. September 1«SS, vormittag S Uhr als Termin zu Verkündung des BerthettungSplan» anderweit anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen sowie Kostenforderungen soweit nötig spätestens im BersteigerungS- termine anzumelden. Die schon erfolgten Anmeldungen bleiben wirksam. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Brand, den 4. August 1899. DaS Königliche Amtsgericht. 2a. 6/99, Nr. 34. Ass, »an«*. Wgd. «ngültigkeitserNSrnug. Die Ouittungs- und Einlagebücher Nr. 11999 auf Marie Sidonie Göpfert in Braud „ 11237 „ Anna Frida Fritzsche in Brand „ 9320 „ Minna Rosa Weichelt in Brand „ 10881 „ Frida Camilla Weichelt in Brand „ 7467 „ Johanne Auguste Schlitter in Brand und lautend, „ 3848 „ Ernst Robert Wolf in Berthelsdorf werden hiermit für ungültig erklärt. Brand, am 8. August 1899. Die städtische Sparkasse daselbst. Seiler. Die Maul- und Klauenseuche ist in Dorfchemnitz und damit im ganzen Delegationsbezirk erloschen. Königl. amtshauptmannschaftl. Delegation Sayda, am 4. August 1899. Reg.-Rath. Politische Umschau. Freiberg, den 7. August. Deutschland. Die „N. Aüg. Ztg." veröffentlicht an leitender Stelle einen Aufsatz über die Ergebnisse der HaagerFriedens- konferenz, der offenbar die Ansichten des Auswärtigen Amts getreulich wiedergiebt. Es wird darin ausgeführt: Eine zweifellos werthvolle Errungenschaft ist zunächst die von der Konferenz er hielte Einigung über die Ausdehnung der bisher nur für den Landkrieg gültigen Genfer Konvention von 1864 auf den See krieg. Der hierüber vereinbarte und der Schlußakte der Kon ferenz angefügte Konventionsentwurf wird einen lange von allen Seiten, aber bisher vergebens gehegten Wunsch zur Erfüllung bringen. Durch die neuen Bestimmungen wird insbesondere die Unverletzlichkeit der militärischen Hospitalschiffe anerkannt, und auch diejenigen Hospitalschiffe, die von privaten oder Wohlthätig- keitsgesellschaften ausgerüstet werden, sollen unter gewissen Be dingungen weitgehenden Schutz genießen. Die Beschränkungen, denen solche Schiffe unterliegen müssen um einer Störung der militärischen Operationen durch diese vorzubeugen, sind genau formulirt. Das geistliche und Sanitätspersonal ist unverletzlich. Für eine schonende Behandlung der Verwundeten und Kranken, die in Feindesgewalt fallen, ist Sorge getragen. Auch mit der Ausarbeitung eines kodifizirten Kriegsrechts für den Landkrieg hat die Konferenz eine verdienstvolle Arbeit geleistet. Der darüber ausgearbeiteten und 60 Artikel umfassenden Konvention liegt die seiner Zeit nicht ratifizirte Brüsseler Deklaration von 1874 zn Grunde, deren Bestimmungen aber nunmehr vielfache Erweiterun gen und Verbesserungen erfahren haben. Gegen flüchtige und wiederergriffene Kriegsgefangene sollen fortan nur Disziplinar strafen zulässig sein. Zur Erkundigung über das Schicksal von Kriegsgefangenen sind Auskunftsstellen in Aussicht genommen. Den Bestrebungen der Wohlthätigkeitsanstalten zur Erleichterung des LooseS der Kriegsgefangenen wird das weiteste Entgegen kommen zugesichert. Eingehende Bestimmungen regeln den Schutz der Bewohner des besetzten Landes sowie die Heimbeförderung von Verwundeten und Kranken. Hervorgehoben zu werden verdient, daß gemäß den hier getroffenen Festsetzungen von der deutschen Krieg führung schon bisher verfahren worden ist. Die dritte der von der Konferenz fertiggestellten Konventionen behandelt die friedliche Beilegung von Konflikten. Es liegt in der Natur der Dinge, daß auf diesem ganz besonders schwierigen und für eine allge meine internationale Regelung völlig neuen Gebiete, welches tief in die politischen Interessen einschneidet, nur mit der äußersten Vorsicht vorzugehen war. Demgemäß tragen die hier getroffenen Festsetzungen durchweg einen fakultativen Charakter. Jeder Staat benennt bis zu vier geeignete Personen für den inter nationalen Schiedsrichterdienst. AuS der Gesammtheit der so bezeichneten Personen wird die sogenannte permanente Liste gebildet, aus welcher streckende Staaten sich die ihnen geeignet scheinenden Schiedsrichter auswählen können. Für die reinen Formalgeschäste wird ein permanentes Bureau errichtet. Kein Staat ist gezwungen, sich der Einrichtung zu bedienen, vielmehr erfolgt sowohl die Anrufung der Schiedsgerichtseinrichtung über haupt als auch die Auswahl der Persönlichkeiten, aus denen im einzelnen Falle das Schiedsgericht gebildet wird, lediglich im Wege freier Vereinbarung zwischen den streitenden Theilen. Auch die ür das Verfahren aufgestellten Vorschriften gelten nur insoweit, als die Parteien nichts Anderes vereinbaren. Den gleichen Charakter )er Freiwilligkeit tragen die über die allgemeine und die sogen, pezielle Vermittelung sowie über die internationalen Enquste- ommissionen — diese bestimmt zur Aufklärung thatsächlicher Ver- Mnisse — getroffenen Bestimmungen. Wenn die über die Frage einer Einschränkung der Steigerung der Kriegsrüstungen, ins- >esondere zur Herbeiführung eines Stillstandes in der Vervoll kommnung der Kriegswaffen gepflogenen Berathungen ohne ein eigentlich positives Ergebniß geblieben sind, so lag dies in der Natur der gegebenen Verhältnisse. Es ist aber als ein nicht ge ringes Verdienst der Konferenz anzuschlagen, daß durch ihre von ernstem Bemühen erfüllten Erörterungen die Unmöglichkeit klar gelegt ist, aus diesem Gebiete zu einschneidenden Vereinbarungen zu gelangen. Es ist schließlich mit Befriedigung zu begrüßen, daß sich auf der Konferenz erhebliche Mehrheiten über das Ver bot einzelner Kriegsmittel und Kampfesarten (Geschosse mit weichem, in dem menschlichen Körper sich ausbreitendem Kern, Geschosse mit Stickgasen, Schleudern von Explosivgeschossen aus Luftballons) geeinigt haben, welche das menschliche Gefühl besonders abstoßen. Wer diese Ergebnisse im Ganzen überschaut, muß anerkennen, daß schon die Ausdehnung der Genfer Konvention auf den See krieg und die detaillirte Feststellung der Kriegsgesetze und -Gebräuche für sich allein einen gewichtigen Fortschritt auf der Bahn der Civilisation bedeuten, welcher der Konferenz einen ehrenvollen Platz in der Geschichte sichert. Auch die Arbitragekonvention wird bei besonnener und maßvoller Anwendung in manchen Fällen Gutes zu stiften im Stande sein, wenn ihre Wirkungauch bei großen Lebensfragen der Völker in der Regel versagen wird. Es wird eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe der Re gierungen sein, darüber zu wachen, daß die über Vermittelung und Arbitrage neu geschaffenen Bestimmungen nicht durch miß bräuchliche Anwendung gerade die Gefahren heraufbeschwören, welche sie zu bannen bestimmt sind. Die Beschlüsse der Haager Konferenz zur Einschränkung und Humanisirung des Krieges sind ein werthvolles Vermächtniß des scheidenden Jahrhunderts an das kommende, ein Vermächtniß, das dem edlen Schöpfer des Kon ferenzgedankens, dem Kaiser Nikolaus, zu bleibendem Ruhme ge reichen wird. Für die Ausstellung unseres Reichsversicherungs - amtes auf der Pariser Weltausstellung sind vom Reichstage 50000 Mk. bewilligt worden. Dafür soll in erster Linie eine plastische Darstellung der Erfolge der deutschen Arbeiter- Versicherung geschaffen werden, und zwar in Form einer großen deutschen Eiche, deren Aeste, Blätter und Früchte diese Erfolge vor Augen führen sollen. In zweiter Linie soll die Summe in Gold, welche bisher für die Arbeiterversicherung ausgegeben wurde, plastisch in Form eines Obelisken vor Augen geführt werden, der entweder im Pavillon für Unfallverhütung oder im Garten davor Aufstellung finden wird. Drittens ist die Her stellung von Automaten geplant, die einen Leitfaden durch die deutsche Unfallgesetzgebung verabreichen sollen. Dieser Leitfaden erscheint in deutscher, französischer und englischer Sprache. Schließ lich sollen auch Modelle von Krankenhäusern, Lungenheilstätten und Unfallstationen gezeigt werden. Aus Mai gel an frischem Stoff liest man jetzt unter den politischen Neuigkeiten Aufgewärmtes. So stellt sich bei näherem Zusehen heraus, daß der Reichskanzler nicht, wie behauptet wurde, jüngst, sondern vor einigen Jahren sich mit einem konservativen Herrn über ReichstagSdiäten und Jesuiten unter halten hat. Einen bezeichnenden ultramontanen Epilog zu Bis marcks Todestag bildet eine Zuschrift, welche dem „Schwäb. Merkur" aus Würzburg zugeht. Dieselbe ist unterzeichnet: „Ka tholische Studenten bayrischer Nationalität in Wurzburg" und lautet folgendermaßen: Bon Ihrer Zeitung herrührend macht in Ihren Parteiblätter« ein obligater Schimpfartikel gegen AnderS- renkende die Runde. Wenn Sie die Thatsache so unbegreiflich Inden, daß katholische Studenten die übertriebene und überlaute Lismarckfetirung nicht mitmachen können, so wollen wir Ihnen das begreiflich erscheinen lassen. Nach unserer Ueberzeugung ist Bismarck ein ausgesprochener Feind des Katholizismus gewesen, und wenn sein höchstes Ziel — die Errichtung einer von der religiösen Weltcentrale Rom unabhängigen Reichs-Natwnalreligion verwässerten katholischen Ursprungs — mißlang, ebenso seine vorlaute Parole: „Nach Canossa gehen wir nicht!", so lag dies in den gegebenen politischen Umständen, die Sie selbst kennen ollten. Den rücksichtslosen Verfolger treuer GlaubenSdiener des halb auch noch zu fetiren, wäre eine ähnliche Zumuthung, wie die Huldigung der Israeliten vor Stöcker und Ahlwardt. Wenn der Papst die Ordensauszeichnung desselben Bismarck nicht hin derte, so war dies nichts weiter als ein alter, unumgänglicher Brauch der Diplomaten — Dinge, die vor den Verhandlungen tets gegenseitig festgestellt werden —, für uns eine leere Form ohne Werth und Verpflichtung. Außerdem sind wir Süddeutsche und können als solche den Niederwerfer unserer früheren Stellung in Deutschland und den Vernichter unserer zerfallenen Selbständigkeit nicht bejubeln, weil es nach unserer festen Ueber zeugung charakterlos wäre, einen noch so historisch großen „Heroen", der sich mit Absicht und Zielbewußtheit als politischen Feind Süddeutschlands zeigte, deshalb zu beseiern und zu besingen denn über die sogenannte „nationale" Sache geht bei uns das Hei- mathland und dessen Wohl und Glück, welche wir in dem ersicht lichen Aufgehen in ein schablonenhaftes, slawisch-borussicheS Ein heitsstaatsthum „Großpreußen" mit einem absoluten Soldaten- kaiserthum nie und nimmer versehen können. Wollen Sie ge- neigtest Kenntniß nehmen und für die Ueberzeugungen Anderer nur etwas Toleranz übrig haben, die Sie immer als höchstes Gut Ihrer Partei zu rühmen wissen. An Stelle Versmanns wurde Senator Doktor Lehmann zum zweiten Bürgermeister von Hamburg gewählt. Aus Thorn wird geschrieben: Kürzlich wurde in Thorn die Leiche eines russischen Grenzsoldaten, der in der Weichsel ertrunken war, ans Land geschwemmt. Der Komman deur des betreffenden Grenzkordons, Oberstleutnant Bostkirwitsch, wohnte mit dem Verweser des russischen Vicekonsulats der Be erdigung bei, welche mit militärischen Ehren erfolgte. Der Ad jutant des Gouverneurs, eine Abordnung des 61. Infanterie- Regiments, sowie dessen Kapelle erwiesen dem russischen Kame raden die letzte Ehre. Die beiden russischen Funktionäre sprachen dem Adjutanten wiederholt ihren Dank auS für die dem Ver storbenen und damit der russischen Armee erwiesene große Ehre und die dadurch zum Ausdruck gebrachte Sympathie.
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