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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (23. Juni 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Inkrafttreten des Gesetzes über den Handel mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- ArtikelEin Besuch bei den österreichischen Uhrmachern 319
- ArtikelUhrmacher-Reichstagung in Österreich 321
- ArtikelWissenschaftliche Instrumente in kunstgewerblicher Hinsicht 324
- ArtikelSprechsaal 326
- ArtikelEine Glasuhr 326
- ArtikelInkrafttreten des Gesetzes über den Handel mit Edelmetallen, ... 327
- ArtikelAus der Werkstatt 328
- ArtikelModerne Metallplastik 329
- ArtikelVermischtes 330
- ArtikelHandelsnachrichten 330
- ArtikelKurse und Preise 332
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 332
- ArtikelBriefkasten 333
- ArtikelPatent-Nachrichten 334
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 334
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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328 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 25 Kraft getreten, mit Ausnahme der Bestimmungen des § 6 Abs. 1 und 2 (Buchführungsvorsch'riften), die erst am 1. Juli 1923 in Kraft treten. Die Sperrfrist von fünf Tagen gilt also bereits für alle seit dem 15. Juni 1923 ge tätigten Ankäufe von Edelmetallen. Die von den Regierungen der Länder zu erlassenden Ausführungsbestimmungen, zu dem Gesetze sind noch nicht veröffentlicht worden; erfreulicherweise ist das Reichswirtschaftsministerium bestrebt, die Länder zur Fest setzung möglichst einheitlicher Ausführungsbestimmungen zu bewegen. Nach unseren Informationen sind die preußi schen Ausführungsbestimmungen in der zweiten Hälfte die ser Woche vom Staatsrate besprochen worden und werden voraussichtlich Mitte der nächsten Woche veröffentlicht werden. Es ist damit zu rechnen, daß auch die übrigen Län der ihre Ausführungsbestimmungen zu dieser Zeit in den da für vorgesehenen Ministerialblättern veröffentlichen werden. Wir werden darüber zu gegebener Zeit berichten. Vorläufig sind folgende Punkte von Wichtigkeit: 1. Die fünftägige Sperrfrist gilt seit dem 15. Juni 1923. 2. Die Buchführungsvorschriften treten am 1. Juli 1923 in Kraft. 3. Diejenigen Edelmetall-Ankaufsgeschäfte, die seit dem 1. Januar 192 3 eröffnet worden sind, haben den Ankauf sofort gemäß § 11 des Gesetzes einzustellen, widrigenfalls sie sich strafrechtlicher Verfolgung aussetzen. 4. Der freie An- und Verkauf von Reichssilber münzen der Markwährung zu den Nennwert übersteigen den Preisen ist seit dem 15. Juni 1923 gestattet. 5. Der Antrag auf Erteilung der Konzession für den Handel mit Edelmetallen muß von den vor dem 1. Ja nuar 1923 gegründeten Ankaufsgeschäften bis zum 15. Juli 1923 bei der zur Erteilung der Konzession durch die Aus führungsbestimmungen festgesetzten Behörde eingereicht sein. Es empfiehlt sich jedoch, insbesondere in Orten mit zahlreichen Ankaufsstellen, mit der Einreichung des An trages nicht bis zum letzten Tage zu warten; der Antrag wird vorläufig am besten in Städten mit staatlicher Polizei an den Polizeipräsidenten, in Städten ohne staatliche Polizei an den Bürgermeister, in Landgemeinden an den Landrat gerichtet mit der Bitte, ihn der nach den Ausführungsbestimmungen zur Erteilung der Konzession in Betracht kommenden Stelle zu übermitteln. Der Antrag muß alle bei ähnlichen Anlässen erforderlichen Angaben enthalten, also vor allem Namen des Antragstellers, Wohnort, Dauer und Art des Geschäfts betriebes und Angabe der Edelmetalle, Edelsteine und Per len, auf die sich die Konzession erstrecken soll. Besonders möchten wir auf den letzteren Punkt hinweisen; wie uns näm lich von der zuständigen Stelle des Polizeipräsidiums Berlin mitgeteilt wurde, besteht die Absicht, die Konzession in den einzelnen Fällen nicht für sämtliche Unedel- bezw. Edel metalle zu erteilen, sondern nur für die bei der Erteilung der Konzession ausdrücklich benannten. Aus der Werkstatt Eine gute Drehübung Es gab einmal einen tüchtigen Kollegen, der in seinem V erkstattbetriebe unter anderem auch den Grundsatz auf gestellt hatte, daß unter keinen Umständen fertig gekaufte Schrauben bei Reparaturen verwendet werden dürften. Jede zu ersetzende Schraube mußten Gehilfen und Lehrlinge selbst anfertigen. Wir wollen- uns nicht lange den Kopf darüber zerbrechen, was ihn zu diesem Abscheu vor fer tigen Schrauben veranlaßt haben mag. Es gab auch damals neben minderwertigen Schrauben sehr gute Sorten und die passenden Schneideisen — die natürlich, damals wie heute, keine Schneideisen, sondern Schneid-„stähle“ waren —. Die Möglichkeit, für jedes in Uhren vorkommende Ge winde (darunter so manches „wilde“, das sich keinem System eingliedern ließ) ein passendes Schneidblech zur Verfügung zu haben, bestand damals so wenig wie heute. Vielleicht hatte jener Kollege etwas anderes im Sinne. Es gibt nämlich kaum eine bessere Gelegenheit, das richtige Drehen von Grund auf zu erlernen und zu üben, als die An fertigung von Schrauben, und da nur Übung den Meister macht und fortgesetzte Übung die Meisterschaft erhält, so mochte jener Kollege, wenn dies das Ziel seiner Forderung gewesen sein sollte, recht vernünftig gehandelt haben, zumal damals die Ausnutzung der Arbeitszeit noch nicht so auf die Spitze getrieben zu werden brauchte wie heute. Diese letz tere Tatsache kann jedoch die Feststellung nicht erschüt tern, daß die Anfertigung von Schrauben eine ganz vor treffliche Gelegenheit zur Erlernung der Drehkunst bildet, für deren Aneignung man natürlich in irgendeiner Weise, nämlich hier durch Aufwendung von Zeit, bezahlen muß. So mancher bildet sich Wunder was auf seine Ünruh- wellen ein, weil ihm keine Zapfen mehr „flöten" gehen, ohne daß er Ursache hätte, auf die bei seinem Erzeugnis zutage tretende Dreharbeit stolz zu sein. Das kommt in der Regel daher, daß er keine rechte Anleitung in der Dreharbeit hatte, des Vorteils eines systematischen Vorwärtsschreitens im Unterricht entbehrte, und daher den Schwierigkeiten mehr aus dem Wege ging, als daß er sie planmäßig zu überwinden suchte. Die alte Binsenwahrheit, daß man den Anfänger in der Dreharbeit, wie in jeder Arbeit überhaupt, systematisch vom Leichten zum Schwereren leiten soll und sich nicht mit man gelhafter Arbeit zufriedengeben darf, sondern jede Stufe so lange üben lassen muß, bis ein gewisses Mindestmaß an Fertigkeit erreicht ist, läßt sich in bezug auf die Ausbildung in der Dreharbeit eben am besten durch systematisches Anfertigen von Schrauben in die Tat umsetzen. Man lasse, zunächst nach guten Mustern, Schrauben in abstei gender Stärke in der Amerikanerzange drehen und achte wohl darauf, daß der Zapfen (die Schraubenspindel) zylin drisch — nur am Ende ganz wenig konisch, damit er das Ge winde leicht annimmt —, der Ansatz rechtwinklig, der Kopf von vorgeschriebenem Durchmesser gedreht ist und insbe sondere darauf, daß rund gedreht wird. Von Regulator schrauben, die im Schraubenfutter oder evtl. zwischen Spitzer zu drehen sind, wird der Lehrling, zu den Taschen uhren übergehend, immer weiter schreiten müssen zu zar terer Arbeit, bis er imstande ist; mit aller Sicherheit, d. h. ohne Bruch, eine feine Rückerzeigerschraube mit versenktem Kopfe und endlich eine Schraube für ein Steinfutter (Glas- hütter) ganz sauber mit gutem scharfeckigem und recht winkligem Kopfansatz und natürlich auch mit gutem Ge winde herzustellen. Diese Arbeiten sind heute, wo jeder auf seinem Drehstuhl die Amerikanerzangen-Einrichtung hat, verhältnismäßig bequem auszuführen, viel bequemer als früher, wo man nur zwischen Spitzen zu drehen wußte. Aber gerade wegen des Freilaufens des Schraubenzapfens werden anfänglich Mißerfolge genug zu verzeichnen sein, und nur langsam und nach und nach wird der Drehbeflis sene sich die Sicherheit erwerben, die solche Mißerfolge, die im Verbiegen und Abbrechen des Zapfens bestehen, aus-
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