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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (23. Juni 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- ArtikelEin Besuch bei den österreichischen Uhrmachern 319
- ArtikelUhrmacher-Reichstagung in Österreich 321
- ArtikelWissenschaftliche Instrumente in kunstgewerblicher Hinsicht 324
- ArtikelSprechsaal 326
- ArtikelEine Glasuhr 326
- ArtikelInkrafttreten des Gesetzes über den Handel mit Edelmetallen, ... 327
- ArtikelAus der Werkstatt 328
- ArtikelModerne Metallplastik 329
- ArtikelVermischtes 330
- ArtikelHandelsnachrichten 330
- ArtikelKurse und Preise 332
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 332
- ArtikelBriefkasten 333
- ArtikelPatent-Nachrichten 334
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 334
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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330 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 25 VERMISCHTES Zur Frage der Versteuerung' von Doubleebruch. In welcher Weise Edelmetalle in Form von Barren, Bruch u. ä. m. sowohl beim Verkauf aus Privathand, wie durch Händler nach dem Um satzsteuergesetz zu versteuern sind, kann nach den erfolgten ein gehenden Aufklärungen in der Fachpresse als allgemein bekannt vorausgesetzt werden. Unklar war es jedoch bisher, in welcher Weise zerbrochene Gegenstände aus unedlen Stoffen, die mit Platin, Gold oder Silber belegt (plattiert oder doubliert) oder pla- tiniert, vergoldet oder versilbert sind, sowohl beim Verkauf aus Privathand, wie beim Weiterverkauf durch Händler zu versteuern sind. Während im Umsatzsteuergesetze und in den Ausführungs bestimmungen dazu zwischen Gegenständen aus Edelmetall und Edelmetall in Bruchform ausdrücklich unterschieden wird, fehlt eine solche Unterscheidung hinsichtlich der Unedelmetallwaren, die mit Edelmetallen überzogen sind. Wir wandten uns daher, um in dieser nicht unwichtigen Frage Klarheit zu schaffen, mit der Bitte um Auskunft an das Reichsfinanzministerium, von dem uns folgender Bescheid zuging: Der Reichsminister der Finanzen. Berlin, den 11. Juni 1923. III U 3928. Wilhelmplatz 1. Double rechnet nicht zu den Edelmetallegierungen. Mithin kann auch Doublebruch nicht zu dem Bruchmetall im Sinne von § 26 Absatz 2 unter c) Ausf.-Best. zum Umsatzsteuergesetz ge rechnet werden. Der Verkauf von Doublebruch durch Privat personen unterliegt daher nicht der Luxussteuer nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 U. St. G. I. Aufträge gez. Popitz. In unser Handels-Deutsch übersetzt, besagt diese Ent scheidung folgendes: Verkauft eine Privatperson doublierte, plattierte, platinierte, vergoldete oder versilberte Gegenstände in zerbrochenem Zustande, so braucht weder Umsatz-, noch Luxus steuer von dem erhaltenen Entgelte bezahlt zu werden; die Weiter veräußerungsbescheinigung (Luxussteuemummer) des Erwerbers ist also nicht, wie das bei Ankauf aus Privathand von Edel metallen in Bruchform bezw. echten Gegenständen des Juwelier gewerbes oder der Gold- und Silberschmiedekunst aus oder in Verbindung mit Edelmetallen der Fall ist, Vorbedingung für die Luxussteuerfreiheit. Verkauft ein Uhrmacher Doublebruch weiter, so ist unter allen Umständen, einerlei, ob der Erwerber im Be sitze der Weiterveräußerungsbescheinigung ist oder nicht, oder ob es sich gar um eine Privatperson handelt, das erzielte Entgelt mit 2 % einfach umsatzsteuerpflichtig. Zum internationalen Chronometer-Wettbewerb zu Ehren A. L. Breguets, auf den wir in Nummer 16 der Deutschen Uhr macher-Zeitung, Jahrgang 1922, ausdrücklich und ausführlich aufmerksam gemacht hatten, sind der Neuchäteler Sternwarte 141 Chronometer eingereicht worden, doch befindet sich leider kein einziger deutscher darunter. An dieser betrüblichen Tatsache dürfte wohl allein die Bedingung schuld sein, daß für jedes ein gelieferte Chronometer eine Gebühr von 30 schweizerischen Franken zu entrichten war, die für die deutschen Chronometer macher eine zu starke Belastung darstellte. An dem Wettbe werbe nehmen 16 schweizerische, 2 englische, 1 dänischer und 1 französischer Fabrikant teil; in die Anzahl der schweizerischen Teilnehmer sind drei Uhrmacherschulen bereits eingerechnet. Übrigens sind von den eingereichten 144 Instrumenten nur 31 eigentliche Seechronometer, die übrigen 113 sind Deckuhren und T aschenchronometer. HANDELSNACHRICHTEN Multiplikator für deutsche Groß- und Taschenuhren ab 14. Juni 8000, ab 19. Juni 11000 Die Fachgruppen Großuhren und Taschenuhren haben den Multiplikator für die Grundpreislisten der dem Wirtschaftsver« bande der Deutschen Uhrenindustrie angeschlossenen Firmen mit Wirkung vom 14. Juni an auf 8000 und-bereits mit ^OCTrkung vom 19. Juni ab auf 11 000 erhöht. Die Steigerung beträgt damit seit dem 23. Mai, also innerhalb einer Frist von kaum vier Wochen, 129 %. Diese Preissteigerung, so ungeheuerlich sie auch ist, ent- spricht doch noch nicht der im gleichen Zeiträume erfolgten Höherbewertung des Dollars, der von 55 400 auf 148 000 Mark oder um 167 % stieg. Wenn auch die Preisfestsetzung nicht ge nau nach dem Dollarstande vorgenommen wird, so ist in Zeiten starker Markentwertung ein — wenn auch in Respektsabständen — schnelles Nachfolgen der Preise unausbleiblich. Ob die jetzigen Uhrenpreise gerechtfertigt sind oder nicht — darüber zu rechten, hat überhaupt keinen Zweck; mit Sicherheit werden die Fabrikanten selbst nicht einmal wissen, ob sie ein gutes oder ein schlechtes Geschäft dabei machen. Wenn der Dollar von einem Börsentage zum anderen von 115 000 auf 148000 emporschnellt, wie es vom 16. zum 18. Juni der Fall war, so hört alle sichere Be rechnung auf, und die ganze Preiswirtschaft erhält den Charakter des Lotteriespiels. Daß die ungeheuerliche Entwickelung unserer Mark nach unten unser ganzes wirtschaftliches und soziales Leben aufs stärkste beeinflußt, ist selbstverständlich. Niemand kann aber heute schon Voraussagen, welches Schicksal uns noch bevor steht. Als die Regierung in Gemeinschaft mit der Reichsbank Anfang Februar erfolgreich die Stützungsaktion der Mark aus drängenden innerpolitischen Erwägungen heraus aufnahm, ahnte wohl niemand, daß sie so schnell ein Ende finden und die Mark in einen bis dahin nicht geahnten Abgrund stürzen würde. Nichts kennzeichnet krasser die jammervolle Wertlosigkeit der deutschen Mark, als die Höherbewertung der polnischen Mark und der österreichischen Krone; letztere war am 18. Juni fast 2 K mal so viel wert, als die deutsche Mark. Wenn diesmal auch die Preise für die zum Leben notwendigen Gegenstände, insbesondere für Lebensmittel, dem Dollar, wie das bei früheren Gelegen heiten der Fall war, nicht entsprechend schnell gefolgt sind, so muß doch eine ungeheuerliche Teuerung erwartet werden, welche die bedenklichsten innerpolitischen Wirkungen im Gefolge haben kann, wenn ihnen nicht rechtzeitig von der Reichsregierung durch entsprechende Gegenmaßnahmen vorgebeugt wird. Das kann ent weder, wie das von den Gewerkschaften aller Richtungen ener gisch verlangt wird, durch die Festsetzung von „Goldlöhnen" oder „Festmarklöhnen“, die den Arbeitnehmern ein von den Schwan kungen der Valuta unabhängiges Existenzminimum sichern, oder durch eine abermalige Intervention auf dem Devisenmärkte er reicht werden. Das letztere Mittel würde den Kem des Übels jedoch nicht berühren, sondern höchstens für eine kurze Weile auf Kosten der Reichsbankreserven eine Atempause schaffen. Die Wurzel des Übels liegt, darüber ist sich wohl niemand im unklaren, in der verbrecherischen, auf die Vernichtung Deutsch lands hinzielenden Politik Frankreichs. Für den selbständigen Gewerbetreibenden muß in diesen tollen Zeiten für sein wirtschaftliches Handeln das Prinzip der Substanzerhaltung an erster Stelle stehen. Alle irgend verfügbaren Papiermarkbeträge müssen unter allen Umständen sofort wertbeständig angelegt werden, entweder durch Kauf von Waren oder durch Beschaffung von Rohstoffen, die der Geldentwertung nicht unterliegen. Vor allem wundere sich aber niemand mehr über „hohe“ ZahlenI Man mache sich nur einmal gründlich klar, daß 1 Mark der Vorkriegszeit gemessen am Dollarstande vom 18. Juni 35 240 Papiermark sind und bei nahe ebensoviel, wenn man die neuesten Uhrenpreise zum Ver gleiche heranzieht! Keine verschärften Zahlungsbedingungen der Uhrenfabri kanten! Die „Westdeutsche Uhrmacher- und Goldschmiede- Zeitung“ veröffentlicht in ihrer Nr. 17 vom 10. Juni 1923 einen Artikel „Uhrenlieferung nur noch gegen „netto Kasse , eine über raschende Verschärfung der Zahlungsbedingungen", in dem be hauptet wird, der Wirtschaftsverband der Deutschen Uhren industrie habe von sich aus, also ohne darüber vorher mit dem Wirtschaftsausschuß für das Uhrengewerbe verhandelt zu haben, durch den Zusatz „netto Kasse" bei Bekanntgabe des Multipli kators 4800 das siebentägige Zahlungsziel- gestrichen. Eine solche Bedeutung kommt dem Zusatze „netto Kasse“ jedoch nicht zu; durch ihn soll vielmehr nur die übrigens schon leider längst be kannte Tatsache unterstrichen werden, daß ein Skonto nicht ge währt wird. Wie uns die Geschäftsstelle der Fachgruppe Groß uhren des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie ausdrücklich mitteilt, haben die Zahlungsbedingungen des Wirt schaftsverbandes vom Januar 1923 noch unverändert Giltigkeit. Wir veröffentlichen diese Zahlungsbedingungen, die wir zuerst in Nr. 5 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung vom 3. Februar 1923 veröffentlichten, wegen ihrer außerordentlichen Bedeutung noch mals und empfehlen, auf jedem Bestellschreiben ausdrücklich zu vermerken: „Zu den Zahlungsbedingungen des Wirtschafts verbandes der Deutschen Uhrenindustrie": „1. Die Zahlung hat innnerhalb sieben Tagen ab Rechnungs datum ohne jeden Abzug und ohne Rücksicht auf die Transport dauer zu erfolgen. 2. Abnehmer, die eine Rechnung bis zum Verfalltage nicht begleichen, sind verpflichtet, der Fabrik ein Akzept zu geben und zwar für Rechnungsbeträge vom 1. bis 15. eines Monats per Mitte nächsten Monats, für Rechnungsbeträge vom 16. bis Ende
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