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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (28. Juli 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Errechnung der Trauringpreise nach den Feingoldpreisen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- ArtikelNeue Zahlungsbedingungen des Wirtschaftsverbandes der Deutschen ... 389
- ArtikelEin Übersetzungsmechanismus ohne Räder 391
- ArtikelErinnerungstage 392
- ArtikelEine öffentliche Uhr mit Glockenspiel 392
- ArtikelDie Errechnung der Trauringpreise nach den Feingoldpreisen 393
- ArtikelSprechsaal 394
- ArtikelVermischtes 395
- ArtikelHandelsnachrichten 395
- ArtikelKurse und Preise 396
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 397
- ArtikelBriefkasten 399
- ArtikelPatent-Nachrichten 399
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 400
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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394 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 30 an, so wird dadurch der etwaige Verdacht der Hehlerei noch verstärkt; auch kann in allen Fällen darin eine wucherische Ausbeutung der Notlage der Edelmetalle verkaufenden Bevölke rung erblickt werden. Wollte sich der Uhrmacher darauf berufen, er sei über die neueste Preisentwickelung der Edelmetalle nicht unterrichtet gewesen, so würde man ihm die Eigenschaft als voll wertiger Fachmann absprechen dürfen. Fachmann im Edel metallhandel ist eben derjenige, der lediglich in der Lage ist, Gewicht und Feingehalt der in Betracht kommenden Edelmetalle zuverlässig anzugeben, noch nicht; es gehört auch dazu, über die ordnungsmäßigen Preise im Edelmetallhandel unterrichtet zu sein. Bekanntlich wird der Goldpreis mit Hilfe der New 7orker Markauszahlung für Dollar errechnet; ein stabiler Multiplikator besteht jedoch nicht. Wir empfehlen daher allen unseren Lesern, sich nicht auf irgend welche Tabellen zur Errechnung des Gold preises zu verlassen, aber auch nicht auf einen festen Multi plikator der New Yorker Markauszahlung' für Dollar, sondern sich von Zeit zu Zeit bei einem zuverlässigen Großhändler tele phonisch oder brieflich nach dem Multiplikator bezw. dem Feingold- predse zu erkundigen. Die Preise für die Legierungsverhältnisse lassen sich mit Hilfe des Feingoldpreises dann mit Leichtigkeit errechnen. Die Preise für Trauringe stehen gegenwärtig in einem ziemlich festen Verhältnisse zum Feingoldpreise. Angesichts der Schwankungen der Goldpreise können ja über die Feingoldpreise Meinungsverschiedenheiten entstehen; der reelle Grundpreis für Feingold wird immer der Mittelkurs des Tages sein, der beim Ein kauf zugrunde gelegt wird. Zum Verkauf aber muß unter allen Umständen ein möglichst hoher Feingoldpreis zugrunde gelegt werden, damit dem Uhrmacher auf jeden Fall ein angemessener Verdienst bleibt. Aus der folgenden Tabelle ergeben sich die Einkaufspreise für achtkarätige, vierzehnkarätige, achtzehnkarä- tige und 0,900 goldene Trauringe bei Feingoldpreisen von 150 000 bis 350 000 Mark in Abständen von je 5000 Mark, die nach An gabe der Trauringfabrik Hermann Levy in Berlin errechnet wurden. Es handelt sich hier, wie wir betonen möchten, um Einkaufspreise und zwar Mindest einkaufspreise. Verkaufspreise von Trauringen veröffentlichen wir nach wie vor grundsätzlich nicht, da diese je nach den Geschäftsverhältnissen der einzelnen Uhrmacher zu errechnen sind. Wir bemerken nur, daß ein Gesamtaufschlag einschließlich Luxussteuer auf die Ein kaufspreise von mehr als US % im Trauring-Einzelhandel nicht üblich ist, auch nicht b'ei den Juwelieren. Wir weisen ferner, da diese Tatsache immer noch nicht ge nügend bekannt ist, gleichzeitig darauf hin, daß die achtkarätigen und die leichten vierzehnkarätigen (bis etwa 3 g Gewicht) gol denen Trauringe als Gegenstände des täglichen Bedarfs im Sinne der Wuchergesetzg-ebung anzusehen sind; trotzdem unterliegen sämtliche massiven goldenen Trauringe der Luxussteuer von 15 % im Kleinhandel. Diese merkwürdige Tatsache ist darauf zurückzuführen, daß das Umsatzsteuergesetz bei der Auswahl der von der erhöhten Umsatzsteuer (Luxussteuer) erfaßten Sachen von dem Gesichtspunkte der Vermehrung der Reichseinnahmen ausgeht, also den Begriff weit faßt, während der Begriff „Luxus gegenstand" als Gegensatz zu dem Begriff „Gegenstand des täg lichen Bedarfs im Interesse der notleidenden Bevölkerung eng gefaßt werden muß. Preis für 1 g Feingold Einkaufspreis für 1 g- Traurin gold JC 0,900 18 kar. 14 kar. 8 kar. 150 000 155 000 160 000 165 000 170 000 BURSRS BRBARA BRRDRD BIBRRR BIRNRN BLDRDS BLOBAN BDLRBR BDNBSD BUAUOA BSIBSS BBSR1S BBDADS BBINBS BABLNS RAILS RDNAB RROBA ROSSL IBSOD 175 000 180 000 185 000 190 000 195 000 BNASIS BNIAIA BOADID BOIR1R AS ANIN BUISNS BRBURN BniRSUR BISUDD BIUSLA BADOUS BANUAS BLASOS BLURRS BLOALS ILBNU IUAIR IILRI IODUN NBUDO 200 000 205 000 210 000 215 000 220 000 ASNSNS ABLANA ABNDND AALRNR AANNNN BIOUAS BNDSSN BNNDOR BOAOND BOIDIA BDANSS BDRLIS BDOODS BULUBS BUISNS NLRDS NUILB NINAA NOOBL OASSD 225 000 230 000 235 000 240 000 245 000 ALDSOS ALOAOA ADDDOD ADOROR AUDNON ASBORS ASRDDN ABSOLR ABUDAD ABOOBA BRSRUS BRDAAS BRIIOS BIBLRS BIDOLS ODSOU ORBNR ONA1I BSSLRN BSADUO 250 000 255 000 260 000 265 000 270 000 ARSBSS ARULSA AISUSD AIUISR ANSOSN AADDSS AANNNN ALLL1R ALINRD ADALUA BINUSS BNASIS BNURDS BNOABS BOAINS BSDUUS BSRRDB BSN1LA BBSNAL BBAOBD 275 000 280 000 285 000 290 000 295 000 ANRBBS AOBLBA AORUBD LSBIBR LSROBN ADRNDS AUBLAN AUUNBR ARSLSD ARDIOA BORLUS BOOOAS ASLDOS ASISRS ABSRLS BBUSSU BBISOR 1 BBOBNI BABAIN BALLRO 300 000 305 000 310 000 315 000 320 000 LBABAS LBILAA LAAUAD LAIIAR LLAOAN AROANS AILIRN AINAUR AN AI DD, ANIALA ABDASS ABI1IS AABLDS AADOBS AANDNS BAUDRS BA1UUB BAORDA BLB1LL BLLNAD 325 000 330 000 335 000 340 000 345 000 LLNBLS LDLLLA LDNULD LULILR LUNOLN AOB1AS AORASN LSSROR LSUBND LSORIA ALABUS ALURAS ALOBOS ADA1RS ADRLLS BLUDBU BLNSSR BDSSOI BDABNN BDDAIO 350 000 LRDBDS LBDBRS ADOOSS BDRLIS Sprechsaal Mehr Kollegialität! Dieses Wort ist unter allen Herren Kollegen zwar dem Klange, nicht aber dem Sinne nach genügend bekannt. Auf den Sinn und den Geist des schönen Wortes Kollegialität kommt es aber allein an. Nicht nur invder Theorie, sondern vor allem auch in der Praxis muß der Kollege wissen, was er dem Kollegen schuldig ist. Folgenden krassen Fall von Unkollegialität möchte ich der Öffentlichkeit unterbreiten. Mein Stubenarbeiter wohnt im Hause eines Kollegen, der ein großes Uhren- und Goldwarengeschäft in F. besitzt, einen Gehilfen und zwei Lehrlinge beschäftigt. Eines guten Tages wurden mir von befreundeter Seite zwei Karten zu einer Vor stellung in der Berliner Staatsoper angeboten. Da ich selbst die Vorstellung nicht besuchen konnte, beabsichtigte ich, dem Stubenarbeiter die beiden Karten zur Verfügung zu stellen. Leider konnte ich keinen Boten schicken und rief daher bei dem Kollegen an mit der Bitte, den Stubenarbeiter, der nur eine Treppe höher wohnt, durch einen Lehrling an den Fernsprecher bitten zu lassen bezw. ihn zu fragen, ob er sich die beiden Theaterkarten abholen wolle. Der Inhaber dieses Geschäfts, den ich um diese Gefälligkeit gebeten hatte, fuhr mich heftig an: „Das kann ich jetzt nicht tun, ich kann die Kunden nicht im Laden stehen lassen." Auch auf die höfliche Erwiderung, darum sei er auch nicht gebeten wor den, er möge doch einen seiner Lehrlinge hinaufschicken, blieb er dabei, daß er keine Zeit habe. Erwähnen möchte ich noch zu der Angelegenheit, daß der Stubenarbeiter das Ge schäft selbst mit eingerichtet und aufgebaut hat, sogar zeit weise Mitinhaber war, durch die Verhältnisse während des Krieges jedoch hinausgedrängt wurde und nun nach dem Kriege als Stubenarbeiter sein Leben fristen muß. Bislang hat er sogar noch, was das unkollegiale Verhalten des Kol legen noch merkwürdiger macht, für das Geschäft gearbeitet. Solange derartige Fälle der Unkollegialität noch Vorkommen, und vor allem, solange der große Geschäftskollege auf den kleinen verächtlich herabblickt und ihn als Null betrachtet, kann von wirklicher Einigkeit keine Rede sein. M., Steglitz.
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