Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (10. November 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- ArtikelZahlungsbedingungen 561
- ArtikelDie kleine Uhr (Schluß zu Seite 552) 562
- ArtikelDie Ausbildung der Uhrmacherlehrlinge in der Berufsschule 564
- ArtikelErinnerungstage 565
- ArtikelSprechsaal 566
- ArtikelVermischtes 567
- ArtikelHandelsnachrichten 568
- ArtikelKurse und Preise 569
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 569
- ArtikelBriefkasten 571
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 572
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
568 DEUTSCHE UHRMACHER - ZEITUNG Nr. 45 reits in unserer Zeitung gewürdigt. Die Neuauflage steht der ersten in keiner Weise nach; auf manchen Gebieten ist sie ver bessert worden. Wenn dieses Buch auch in erster Lime auf die Bedürfnisse des Textilwarenhandels und der Warenhäuser einge stellt ist, so bringt es doch für jeden, der mit der Dekoration von Schaufenstern zu tun hat, sehr dankenswerte Anregungen, und die allgemeinen Erläuterungen sind allgemein gütig. handelsnachrichten Verordnungs-Wirrwarr Die Reichsregierung hatte sich bekanntlich ermächtigen lassen, ohne Inanspruchnahme des Reichstages diejenigen Maß- nahmen zu treffen, die zur Aufrechterhaltung des Wirtschafts lebens notwendig erscheinen. Dieses Ermächtigungsgesetz ist nun zwar nach der Veränderung der Regierung wieder gefallen aber in der kurzen Zeit seines Bestehens hat die Regierung aut dem Gebiete der Verordnungen eine ganz ungeheure Produktivität ent faltet, die beinahe mit der Entwertung der Mark Schritt gehalten hat. Das Ergebnis ist ein solcher Ansturm von Verordnungen, sonstigen neuen Bestimmungen und Aufhebungen von Verord nungen, daß es heutzutage kaum noch einen Menschen in Deutsch land geben dürfte, der überhaupt weiß, was gesetzlich zugelassen und was verboten ist. — Eine der wichtigsten Bestimmungen dürfte das Verbot des Freiverkehrs für Goldanleihe sein. Die Gold anleihe war bestimmt, einstweilen als wertbeständiges Zahlungs mittel zu dienen. Die geradezu unübertreffliche Politik der Reichsbank hat es statt dessen fertig gebracht, die Goldanleihe den Spekulanten zuzuschanzen. Nachdem nun das Kind in Ben Brunnen hineingefallen ist, versucht man ihn zuzudecken. j ie verlautet, sollen auch die Kursgeschenke, die die Reichsbank den Spekulanten dadurch gemacht hat, daß sie Bestellungen auf Gold anleihe für spätere Lieferung' zum Kurs des Bestellungstages, je doch bei Zahlung am Lieferungstage, annahm, nunmehr wieder rückgängig gemacht werden. Es kann jedoch füglich bezweifelt werden, daß es gelingt, den begangenen Fehler noch wieder g' u D zumachen. Einstweilen ist die Goldanleihe verschwunden. Nach dem Verbot des Freiverkehrs unter Einführung des Einheitskurses für Goldanleihe darf diese als Kaufpreis für Ta re n oder W ertpapiere nur zum letzten in Berlin amtlich notier ten Kurse des Tages des Geschäftsabschlusses hingegeben und angenommen werden. Bei Preisstellung in einer ausländischen Währung oder in Goldmark kann die Hingabe und Annahme auch zum Nennwert erfolgen. Preisabschläge bei Zahlung in Goldanleihe können auch weiterhin gewährt werden. Weiter sind wichtige Änderungen der Verordnungen über den Devisenverkehr ergangen. Hiernach sind Devisenzahlungen im Inlandsverkehr bis 30. November d. J. zugelassen, d. h. der Verkäufer einer V are darf Devisen von jedermann annehmen. Gefordert werden darf aber eine Zahlung in Devisen nicht bezw. nur in denjenigen Fällen, in denen eine solche Forderung bisher schon zugelassen war. Die Führung des Devisenbuches ist in Fortfall gekommen. Es ist aber jeder, der regelmäßig Devisen erwirbt oder in Zahlung nimmt, verpflichtet, alle Ein- und Ausgänge so zu verbuchen, daß ein leichter Überblick gewährt ist, und dem Devisenkommissar auf Anforderung jederzeit Abschriften übersandt werden können. Die Annahme von Devisenzahlungen von durchreisen den Ausländern braucht jetzt nicht mehr gemeldet zu wer den. Binnen einer Woche können die in Empfang genommenen Devisen für zulässige Zahlungen verwendet werden, z. B. als Zah lungen für Warenlieferungen oder als Vorauszahlung auf Waren lieferungen. Nach Ablauf der Woche müssen aber die nichtver- wendeten Devisen an eine Devisenbank abgeliefert werden. — Nach den vorliegenden Nachrichten ist die Goldmarkberechnung im Einzelhandel von jetzt an zuge lassen worden. Eine diesbezügliche Verordnung oder eine dies bezügliche Erklärung der zuständigen Stellen liegt uns zwar noch nicht vor; ihr Erlaß bedeutet aber letzten Endes nichts anderes mehr, als die Anerkennung' eines tatsächlich bestehenden Zu standes. Zu bedenken ist jedoch, daß eine Bezahlung weder in Devisen, noch in Gold, noch in sonstigen wertbeständigen Zah lungsmitteln gefordert werden darf, daß vielmehr die Papier mark immer noch das gesetzliche Zahlungsmittel ist, und daß deren Annahme mithin nicht verweigert werden darf. Annahme von wertbeständigen Zahlungsmitteln bei der Eisen bahn. Amtlich wird mitgeteilt: Alle vom Reichsfinanzminister zugelassenen wertbeständigen Zahlungsmittel werden an den Kassen der deutschen Reichsbahn und zwar zum Nennwert, in Zahlung genommen (Goldanleihe, Dollarschatzanweisungen, Stadt geld usw.). — Es ist zu hoffen, daß alsbald sämtliche Behörden die wertbeständigen Zahlungsmittel in Zahlung nehmen; solange jedoch die Annahme nur zum Nennwerte erfolgt, während der Kurswert ein erheblich höherer ist, wird in der Praxis wohl kaum in größerem Umfange von der Möglichkeit, in wertbeständigen Zahlungsmitteln zu bezahlen, Gebrauch gemacht werden. Neue Zahlungsbedingungen für Metallwaren. Der Verband der Deutschen Metallwarenindustrie E. V., Sitz Berlin, teilt uns neue Zahlungsbedingungen mit, aus denen wir folgendes hervor heben: Die Preise verstehen sich ab Werk in Dollar oder Gold mark (1 Dollar = 4,20 Goldmark). Zahlungsfrist sieben Tage; bei Zahlungsverzug für jeden angefangenen Monat 54 % Zinsen vom Goldmarkbetrage. Die Zahlung kann durch Goldgiro-Überwei sung, Goldschecks, Goldwechsel und deutsche wertbeständige Pa piere erfolgen; die Gutschrift der letzteren erfolgt zum Brielkurse der dem Zahlungseingänge folgenden amtlichen Berliner No tierung. Als Gutschriftstag für Papiermarkzahlungen gilt der Tag, an dem der Lieferer verlustfrei über sein Guthaben verfügen kann. Zahlung ist zu leisten durch vorläufige Umrechnung zum Kurse des Tages der Zahlungsabsendung. Spitzenbeträge sind innerhalb zweier Tage vom Datum der Bekanntgabe ab auszugleichen und zwar zum amtlichen Berliner Dollar-Briefkurse des Vortages der Zahlung der Spitze; hierdurch gilt die Rechnung unter ollen Um ständen als ausgeglichen. Überzahlungen werden in Goldmark als Vorauszahlungen auf Warenbezüge gutgeschrieben. Von der Verwendung von Bankschecks wird aus den bekannten Gründen dringend aEgeraten. Neue Uhrenfabrik. Die Firma Raimund Marschner in Dres den ist in eine G. m. b. H. umgewandelt worden. Ferner hat diese Firma unter der Firma „Ramar Glashütter Präzisions-Uhrenfabrik G. m. b. H. in Glashütte eine Werkefabrik errichtet und unter der Firma Otto Zahn eine Filiale in Teplitz-Schönau. In der Glashütter Werkefabrik sollen vorläufig Einsteck werke und Ein steckweckerwerke in erstklassiger Ausführung hergestellt werden. Wir behalten uns vor, auf das Werk noch zurückzukom nen Berichtigte Einkaufspreise. Wir haben bisher regelmäßig die auf Grund der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten er- rechneten sogenannten berichtigten Einkaufspreise bekannt gegeben. Da diesen Zahlen kaum noch eine praktische Bedeutung zukommt, sehen wir bis auf weiteres von der Bekanntgabe ab. Geschäfts-Eröffnungen. Flensburg, Kappelnerstr. 3, J. H. Buhmann, Uhren-Reparaturwerkstatt. Kleine Nachrichten. Die Firma Gebrüder rh i e 1 G. m. b H. in Ruhla teilt durch Rundschreiben vom 30. Oktober mit, daß sie ihre Zusage, Zahlungen zum Kurs des Tages der Einzah lung bei den von ihr im Rundschreiben vom 1. Oktober genann ten zahlreichen Banken und Bankfilialen bei telegraphischer^ An zeige an sie selbst, gutzuschreiben nicht aufrecht erhalten könne, weil die Großbanken ihre Zahlungsbedingungen geändert haben. Sie hofft jedoch, die Gutschrift zum Kurs des auf den Zahlungstag folgenden Tages vornehmen zu können, wenn sie telegraphisch von der erfolgten Zahlung benachrichtigt wird. Eine Verbind lichkeit hierfür kann sie aber nicht übernehmen. Handelsgerichtliche Eintragungen. Die Firma Her m a n n Schultze Nachf., Breslau I, Junkernstr 12 ist in eine Kom manditgesellschaft umgewandelt. Persönlich haftender Gesell schafter ist der Kaufmann Oskar Hauschild. Beteiligt sind vier Kommanditistinnen. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1923 be gonnen. — Hiller-Uhren A.-G. Sitz Stuttgart, Komgstr 40. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Ver trieb von Uhren und kleinen Präzisions-Werkzeugmaschinen. Grundkapital 32 Mill. M. Vorstand Alfred Hiller Uhrenfabrikant in Stuttgart. Aufsichtsrat: H. Bücher. Direktor Th. Rausche, Di rektor G. Gruoner, G. Wellhöfer. Alle genannten sind gleich zeitig Gründer und haben die Aktien übernommen. Die Firma Alfred Hiller in Stuttgart, Taschenuhrenfabrikation und Uhren großhandlung ist mit Aktiven und Passiven mit Wirkung vom 1 7 1923 übernommen. — Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ankauf- und Verwertungsstelle für Juwelen und Edelmetalle von Juwelieren von Halle und dem Regie rungsbezirk Merseburg in Halle: Die Gesellschaft ist durch Be schluß der Gesellschafterversammlung vom 13. September 1923 aufgelöst. Liquididatoren: Fritz Steiger und Franz Tittel, Juwe liere in Halle. - Uhrenfabrik Armetta-A.-G., Stuttgart. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Uhren, insbesondere Taschen- und Armbanduhren und von Uhrenbestandteilen. Grund kapital 60 Mill. M. Vorstand Paul Werbeck, Otto Krämer, Kaul- leute in Stuttgart. Aufsichtsrat: Frau M. Flaig, Kirchentellinsfurt, Phil. Mart. Becker, Kaufmann, Stuttgart, August V itthnger, Ing. Stuttgart, Dr. Fr. Weiß, Rechtsanwalt, Stuttgart. — Inhaber der Firma Walter Pirwitz, Juwelen- und Goldwarenhandlung in Charlottenburg, ist jetzt Fabrikbesitzer Hermann Pirwitz in Tor- . . T"-'• f-V J II? V* _ .. . 1. llTln MiT-ma kr it n r\ I t n
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder