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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (7. April 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neuordnung im Heimuhrmachergewerbe durch das Gesetz über die Heimarbeit
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der fehlsichtige Uhrmacher und die Lupe
- Autor
- Retina, G. H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- ArtikelWas tun Sie für Ihr Geschäft? 179
- ArtikelNeuordnung im Heimuhrmachergewerbe durch das Gesetz über die ... 181
- ArtikelDer fehlsichtige Uhrmacher und die Lupe 182
- ArtikelEine Kunstuhr aus Goethes Kreis 184
- ArtikelVermischtes 185
- ArtikelHandels-Nachrichten 187
- ArtikelMeister-Vereinigungen 188
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 189
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 189
- ArtikelBriefkasten 190
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 190
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
- BandBand 58.1934 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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182 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 15 Die Entgelte für Heimarbeit sind nach Möglichkeit als Stückentgelte, notfalls als Z e i t e n t g e 11 e festzu setzen. Der Treuhänder der Arbeit hat in Gemeinschaft mit dem Gewerbeaufsichtsbeamten für eine geeignete Über wachung der Entgelte Sorge zu tragen, Den gleichen Stellen haben die Unternehmer, Hausgewerbetreibenden usw. über alle die Entgeltregelung berührenden Fragen Auskunft zu geben. Auf Verlangen haben sie außer den Entgelt belegen auch Arbeitsbücher und Unterlagen für die Entgelt findung vorzulegen. Das Entgelt, das Heimarbeitern oder Hausgewerbetreibenden gewährt wird, ist im Sinne der Vor schriften über die Lohnpfändung Vergütung für Arbeiten oder Dienste, die auf Grund eines Arbeits- oder Dienstverhält nisses geleistet werden, Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Bestimmun gen verstößt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 RM bestraft. Für einige besonders schwere Verstöße, die jedoch ihrer Natur nach im Uhrmachergewerbe nicht in Betracht kommen, wird auch Gefängnisstrafe angedroht. Solchen Personen, die wiederholt wegen Verstoßes gegen die Vor schriften dieses Gesetzes rechtskräftig verurteilt oder mit Verzugsbuße belegt worden sind, kann die Aus- oder Weiter gabe von Heimarbeit verboten werden. Das Gesetz über die Heimarbeit wird am 1. Mai 1934 in Kraft treten. Es dürfte sich empfehlen, daß überall dort, wo Heim arbeit in nennenswertem Umfange geleistet wird, die Ver treter der Heimuhrmacher mit denen der Ladengeschäfte, die Heimuhrmacher zu beschäftigen pflegen, bezw. mit der Innung unverzüglich in Besprechungen über die neuen Gesetzesvorschriften eintreten, damit diesen Genüge geleistet und eine beiden Teilen abträgliche Störung der Beziehungen zwischen den Heimuhrmachern und ihren Auftraggebern vermieden wird. <XxX>OC > C><><xXXxX>00<xX> < I>OOOOC > 00000<X><>0<>0<><>C>0 C-<X>OOO<»C>C>OOOC'<C>C><><xX>O<XxX>OOO<><0><><>^O<X>OO<XXX>O<><>C> Der fehlsichtige Uhrmacher und die Lupe Von G. H. Retina Wohl in keinem Berufszweig ist die Lupe ein so unent behrliches Hilfsmittel geworden wie im Uhrmacherhandwerk. Wohl gerade deshalb stellt der Uhrmacher an seine Lupe in bezug auf Leistung und Form mitunter Ansprüche, die dieses einfache optische Instrument nicht zu erfüllen vermag. Die gebräuchliche Uhrmacherlupe besteht in der Regel nur aus einer einfachenbikonvexenLinse, deren Vergröße rung von der Stärke der Krümmung ihrer beiden Flächen ab hängt. Ihre Wirkung ist nicht eine tatsächliche Vergrößerung, sondern sie erlaubt lediglich eine entsprechende Annäherung an das zu beob achtende Objekt. Diese Wirkung der Lupe gleicht einen Mangel des natürlichen Einstellungsvermögens des Auges aus, denn das Akkommodationsvermögen auch des jugendlichen Auges gestattet nur eine begrenzte Annäherung der Dinge, die man scharf und deutlich sehen will. Mit zu nehmendem Alter nimmt die Akkommodation des Auges ab, und damit rückt der noch scharf einstellbare Punkt — der Nahepunkt — weiter vom Auge ab. Objektabstand und Vergrößerung Das mit einer Lupe bewaffnete Auge vermag also auch nähere Dinge noch scharf zu sehen, und je näher das durch die Lupe entworfene Bild sich dem Auge befindet, um so größer wird der Sehwinkel, unter- welchem es erscheint, und um so stärker also ist die Vergrößerung. Die Grenze der Vergrößerung ist damit ganz einfach durch die Kürze der Entfernung bestimmt, in der man das Ding be trachten kann, und diese wiederum ist annähernd gleich der Brennweite der Lupe. Je kürzer also die Brennweite, um so kürzer ist der Objektabstand, um so stärker die Ver größerung. Wer also eine starke Vergrößerung wünscht, muß sich damit abfinden, daß er das zu vergrößernde Objekt dem Auge stark nähert. Nicht nur dies kann für gewisse Zwecke von Nachteil sein; es kann sich noch ein weiterer Nachteil be merkbar machen. Je schärfer nämlich die Lupe, um so ge ringer ist die ,,T iefe’ des Bildes. Das heißt; Die in der Blickrichtung hintereinander liegenden Objekte erscheinen nicht gleichzeitig scharf. Obendrein muß die Objekt entfernung sehr genau eingehalten werden, um ein dauernd scharfes Bild zu erhalten. Hierzu kommt noch, daß die scharfe Krümmung der Linsenflächen bei kurzbrennweitigen Lupen das Gesichtsfeld stark einengt, weil einmal die Linse bei größerem Durchmesser zu schwer wird und andererseits diese scharfe Krümmung die Lichtbrechung am Rande beein flußt und den Rand des Gesichtsfeldes unscharf erscheinen läßt. Binokulare Lupen Diese Zusammenhänge sind also beschränkende Umstände in der Leistung der einfachen Lupe, mit denen man sich ab finden muß. Ein anderer Nachteil, der mit der einäugigen Beobachtung verbunden ist, wird von den meisten Benutzern einer Uhrmacherlupe vielleicht gar nicht empfunden. Das Sehen mit beiden Augen hat nämlich den großen Vorteil, daß wir die Dinge plastisch sehen; aber nicht nur dies allein, mit zwei Augen sieht man auch größer als nur mit einem. Man kann also bei der Benutzung einer bin okularen Lupe auf einen Teil der Vergrößerung det monokularen Lupe gegen über verzichten und hat da bei den Vorteil des plasti schen Sehens. Solche bin okularen Lupen sind in anderen Berufen sehr zahl reich in Gebrauch. Wenn bisher der Uhr macher im allgemeinen sei ner Monokellupe treu ge blieben ist, so mag das darauf zurückzuführen sein, daß vielfach die zahlenmäßige Vergröße rung der Brillenlupen ihm nicht ausreichend erschien. Diese Vergrößerung beträgt z, B. bei der Brillen lupe von Z e i s s (vgl. Abb. 1) nur 2mal, bei den Lupenbrillen von Busch (vgl. Abb. 2 und 3) 2- bis 3mal. Eine stärkere Vergrößerung wäre theoretisch wohl denkbar. Praktisch aber macht das Schwierigkeiten insofern, als bei der Betrachtung naher Objekte mit beiden Augen die Augenachsen sich in dem Beobachtungspunkte schneiden müssen, wobei die Drehung der Augen — die Konvergenz — nur eine be schränkt mögliche ist. Die Anpassung der Lupenbrillen muß unter Berücksich tigung dieser Erfordernisse so erfolgen, daß das etwa in der fcr V Abb. 1. Binokulare Brillenlupe, für Fehl sichtige mit Punktalgläsern (Zeiss)
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