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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (1. Dezember 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Bürgersteuer 1935
- Autor
- Apelt, R.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- ArtikelLerne erfolgreich verkaufen! (Fortsetzung zu Seite 540) 621
- ArtikelNeue Glaskitte 622
- ArtikelWerkzeug-Wettbewerb der Gemeinschaft Deutscher Uhrmachergehilfen ... 623
- ArtikelDie Bürgersteuer 1935 626
- ArtikelAus der Werkstatt 627
- ArtikelVermischtes 628
- ArtikelHandels-Nachrichten 629
- ArtikelMeister-Vereinigungen 630
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 631
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 631
- ArtikelBriefkasten 632
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 632
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
- BandBand 58.1934 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Nr. 49 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 627 gersteuer 1935 nach dem 31. Dezember 1933), durch den Tod des Ehemannes aufgelöst, so ist die Bürgersteuer der über lebenden Ehefrau nach dem Einkommen zu bemessen, das sie mutmaßlich in dem Erhebungszeitraum (1935) erzielen wird. Das gleiche gilt für die Bemessung der Bürgersteuer der Ehe frau, wenn vor dem Stichtage (10. Oktober 1934) die Ehe durch Scheidung aufgelöst wird oder die Ehegatten sich für die Dauer getrennt haben. Eine Ermäßigung der Bürgersteuer kann ein- treten: 1. bei Personen, von denen anzunehmen ist, daß sie im Erhebungsjahre einkommensteuerfrei werden, auf den dem niedrigsten Re'ichssatze von 3 RM entsprechenden Betrag, 2. bei Personen, von denen anzunehmen ist, daß ihr Ein kommen in dem dem Erhebungsjahre vorangegangenen Ka lenderjahre gegenüber dem Einkommen des Kalenderjahres, das für die Heranziehung zur Bürgersteuer maßgebend ist, um mehr als 30 % zurückgegangen ist, mindestens ent sprechend dem Hundertsatz des Einkommensrückganges, wo bei jedoch ein Einkommensrückgang von 30 % außer Betracht zu lassen ist. Bei einem Eirikommensrückgang von 80 % würde daher von der an sich maßgebenden Steuer ein Abschlag von 50 % zu machen sein. Die Bürgersteuer darf jedoch unter den dem niedrigsten Reichssatze entsprechenden Betrag nicht herabgesetzt werden. Beispiel: Das Einkommen eines Steuerpflichtigen be trug 1933 6000 RM, 1934 aber nur 1500 RM. In diesem Falle kann der tarifmäßige Grundbetrag von 9 RM um 75 % ab züglich 30 %, also 45 %, oder 4,05 RM auf 4,95 RM ermäßigt werden. Die Einziehung der Bürgersteuer geschieht in der Weise, daß allen veranlagten Steuerpflichtigen (selbstän digen Gewerbetreibenden, Angehörigen freier Berufe, Grund besitzern usw.) ein besonderer Steuerbescheid erteilt wird, der die Höhe des festgelegten Grundbetrages, den Gemeinde zuschlag und die Zahlungstermine enthält. Gegen diesen Be scheid sind die üblichen Rechtsmittel (Einspruch, Berufung und Rechtsbeschwerde) gegeben. Bei den Arbeitnehmern wird die Bürgersteuer auf der vierten Seite der Steuerkarte angegeben unter gleichzeitiger Mitteilung der bei den einzelnen Lohnzahlungen einzubehal tenden Teilsummen. An diese Eintragungen ist der Arbeit geber unter allen Umständen gebunden, und er haftet, genau wie bei der Lohnsteuer, für die richtige Einbehaltung und die ordnungsmäßige Abführung der Bürgersteuer. Hierbei gelten die Vorschriften über den Lohnabzug sinngemäß. Hält der Arbeitnehmer den ihm auferlegten Bürgersteuerbetrag für zu hoch, so muß er, evtl. unter Beschreitung des Rechtsmittel weges, eine Abänderung seiner Steuerkarte veranlassen. Nur in zwei Fällen ist dem Arbeitgeber ein Abweichen von der Eintragung auf der Steuerkarte gestattet: Einmal, wenn die Lohnentschädigung so niedrig liegt, daß keine Lohnsteuer einzubehalten ist. In diesem Falle darf an Bürgersteuer nur ein Betrag abgezogen werden, der dem niedrigsten Reichs satze von 3 RM entspricht. Erhebt also z. B. die Gemeinde einen Zuschlag von 500 %, und ist die Bürgersteuer auf der Steuerkarte mit 30 RM für das Jahr, also mit 2,50 RM für den Monat, angegeben, so hat der Arbeitgeber für den Fall, daß das Monatsgehalt unter 100 RM liegt, nur 15 RM für das Jahr, d. h. für den entsprechenden Monat nur 1,25 RM zu kürzen. Steht auf der Steuerkarte als Bürgersteuerbetrag bereits eine Summe, die unter Berücksichtigung des Gemeinde zuschlages dem Reichssatze von 3 RM entspricht, so findet eine weitere Ermäßigung nicht mehr statt. Der zweite Fall, in dem der Arbeitgeber von der Eintragung auf der Steuerkarte abweichen kann, ist der, daß das Ein kommen des Arbeitnehmers unter dem Satze liegt, der im Falle der Bedürftigkeit des Arbeitnehmers als öffentliche Unterstützung gewährt werden würde. Die Gemeinden sollen diesen Betrag auf den Steuerkarten angeben. Tritt dieser Fall ein, so ist überhaupt keine Bürgersteuer abzuziehen. Für die gemäß den eben gemachten Ausführungen nicht einbehaltenen Bürgersteuerbeträge haftet aber der Arbeit nehmer, und er muß die entsprechenden Differenzbeträge selbst bezahlen, wenn sein Gesamtjahreseinkommen den steuerfreien Betrag bezw. den Fürsorgebetrag übersteigt oder sein Vermögen mehr als 8000 RM beträgt. R. A p e 11. ^o<x>o<>o<>o<>o<x><>o<x><><>o<?<c>o<x><x>o<><>c<><xx>c><x>oo<x><><>oo<><><>ooo<><>oo<x>c<>o<x><>c><><>c><>o<>c<><x>c<><c><>oc-<><x>c><> Aus der Werkstatt Das Brechen der Zugfedern - Zu den Artikeln „Erfahrungen mit Zugfedern" in Nr. 27 dieser Zeitung möchte ich einige Beobachtungen, die ich in den Tropen (Java) bei häufigen Federbrüchen gemacht habe, mitteilen. Die häufigen Federbrüche führe ich nicht nur auf die von G. F. Bley und bereits in früheren Mitteilungen in dieser Zeitung angeführten Ursachen zurück, sondern ich glaube, daß auch klimatische Einflüsse und Luftveränderungen eine wesentliche Rolle spielen. Hier in den Tropen kommen Federbrüche in der kühlen Regenzeit etwa drei mal mehr vor als in der trockenen Zeit. Die Temperatur schwankungen haben meiner Meinung nach weniger Einfluß als die plötzlichen und häufigen Verände rungen des Feuchtigkeitsgehaltes der Luft. Bei der mit Feuchtigkeit reichgesättigten Luft kann man innerhalb weniger Tage zwei, drei und noch mehr Federn in eine Uhr einsetzen. Die besten Qualitäten von Federn, selbst Originalfedern der führenden Schweizer Marken, brechen, vor allem bei in letzter Zeit bezogenen eher als von denen, die schon Jahre auf Lager sind. Diese Tatsache kann man vielleicht auf Fabrikationsfehler zurückführen. Von vor wenigen Monaten in der Schweiz bestellten S- Federn für 5'A"' Armbanduhren hat von den ersten zwei Dutzend noch keine Feder eine längere Lebensdauer als - Erfahrungen in den Tropen neun Stunden gehabt, trotzdem sie mit der größten Vorsicht und mit Beachtung aller Regeln eingesetzt wurden. Wir haben den Rest zur Untersuchung in die Fabrik zurück geschickt. Wir mußten hier immer wieder auf die billigen Basaruhr- Federn zurückkommen, die nur ein Viertel der Qualitätsware kosten, und die nicht immer nach dem Einsetzen theoretisch richtig sind, weil nicht immer alle Nummern auf Lager sind; aber sie brechen hier in den Tropen nicht so häufig. Es ist hier eben nicht so wie in Europa, sondern man muß sich behelfen. Im übrigen gebrauchen die inländischen Uhrmacher nur diese Federn. Hieraus ist zu ersehen, daß trotz Anwendung aller theore tischen und technischen Vorschriften noch andere Ursachen vorhanden sind, die einen Federbruch herbeiführen. Der Feuchtigkeitsgehalt der Luft und vor allem die Häufigkeit und die Schnelligkeit seiner Änderung spielen eine große Rolle gerade bei besseren Federn. Mit Original W-Federn und Federn von der Firma J., die selbst etwa zehn Jahre auf Lager sind, haben wir jedoch sehr wenige Federbrüche beobachtet. Zugleich mit den oben erwähnten 5V*"' Federn erhielten wir auch Federn mit angenieteten Haken für eine 19" Markenuhr. Hierbei kommen auch häufige Federbrüche vor, Mehrfach-Brüche, die sich über die ganze Feder verteilen,
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