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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 59.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19350000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (11. Mai 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 59.1935 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1935) 15
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1935) 27
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1935) 39
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1935) 53
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1935) 67
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1935) 79
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1935) 89
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1935) 103
- AusgabeNr. 10 (2. März 1935) 115
- AusgabeNr. 11 (9. März 1935) 129
- AusgabeNr. 12 (16. März 1935) 141
- AusgabeNr. 13 (23. März 1935) 155
- AusgabeNr. 14 (30. März 1935) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1935) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1935) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1935) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1935) 219
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1935) 227
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1935) 239
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher! 239
- ArtikelVorbildliche Werbung eines Uhrengeschäftes aus besonderen ... 241
- ArtikelNürnberg, die Stadt der vierzehnten Reichstagung der deutschen ... 242
- Artikel"Uhrenabwurf aus Flugzeugen" 244
- ArtikelEmil Ziegler fünfzig Jahre 245
- ArtikelVermischtes 245
- ArtikelHandels-Nachrichten 247
- ArtikelMeister-Vereinigungen 248
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 249
- ArtikelBriefkasten 250
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 250
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1935) 251
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1935) 269
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1935) 1
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1935) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1935) 313
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1935) 327
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1935) 341
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1935) 353
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1935) 365
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1935) 377
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1935) 391
- AusgabeNr. 32 (3. August 1935) 403
- AusgabeNr. 33 (10. August 1935) 415
- AusgabeNr. 34 (17. August 1935) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1935) 435
- AusgabeNr. 36 (31. August 1935) 451
- AusgabeNr. 37 (7. September 1935) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1935) 475
- AusgabeNr. 39 (21. September 1935) 489
- AusgabeNr. 40 (28. September 1935) 505
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1935) 517
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1935) 527
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1935) 541
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1935) 555
- AusgabeNr. 45 (2. November 1935) 567
- AusgabeNr. 46 (9. November 1935) 581
- AusgabeNr. 47 (16. November 1935) 593
- AusgabeNr. 48 (23. November 1935) 605
- AusgabeNr. 49 (30. November 1935) 623
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1935) 635
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1935) 649
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1935) 663
- BandBand 59.1935 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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246 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 20 Die Gemeinschaftswerbung auf der Reichstagung der deutschen Uhrmacher in Nürnberg Anläßlich der Reichstagung in Nürnberg wird die Gemein schaftswerbung den Besuchern durch eine Sonderschau dar legen, was sie bisher geleistet hat, und welche Pläne für die Zu kunft in Bearbeitung sind. In anschaulicher Übersicht sind in mehreren Büchern alle bisherigen Werbemaßnahmen zusammen gestellt. Wir sehen dort die Anzeigen, die im Herbst 1934 in den illustrierten Zeitungen erschienen sind, ferner die Titelblätter aller Zeitschriften, denen die Prospekte zu Weihnachten und zu Ostern beigelegen haben. Auf einer Karte von Deutschland werden alle Orte mit Nadeln kenntlich gemacht sein, die mit der Werbung in den Kinos belegt waren. Über zweihundert Lichtspielhäuser sind bekanntlich sowohl für die Weihnachts- als auch die Osterwerbung belegt worden. Die Ausstellung der Gemeinschaftswerbung zeigt aber auch neue Wege und Vorschläge für die Benutzung des Fachzeichens. Musterbriefbogen, Rechnungen, Mitglieds karten, Garantiescheine — überall kann das Fachzeichen in die Erscheinung treten. Auch die neu angefertigten Fachzeichen in gestickter Ausführung zum Aufnähen auf Arbeitskittel, ver schiedene Ausführungen des Fachzeichens in Pappaufstellern, in Leuchtschildern, in Form einer Außenuhr usw. sind zu sehen. Ferner werden die Plakate gezeigt, die in wenigen Wochen in allen D-Zug-Wagen der Reichsbahn für Uhren und Uhrenfach geschäfte werben werden. In jeder Beziehung ist diese Schau geeignet, den Kollegen zu zeigen, wie sie den durch die Gemein schaftswerbung aufgelockerten Boden am zweckmäßigsten für ihre eigene Werbung ausnutzen. Schließlich wird jeder Kollege die Möglichkeit haben, seine eigenen Wünsche bezüglich der Aus gestaltung der Werbung einem großen Buche oder einem Kasten einzuverleiben. Die Werbung soll dem Nutzen aller Kollegen dienen. Jeder soll auch an der Gestaltung der Werbung mithelfen dürfen. Alle Wünsche werden dankbar angenommen und nach Möglichkeit berücksichtigt. Niemand, der nach Nürnberg kommt (und wir hoffen, daß recht viele Kollegen diese Gelegenheit wahr nehmen werden, die Stadt der Reichsparteitage und die Vater stadt Peter Henleins zu besuchen), vergesse, sich die Ausstellung der Gemeinschaftswerbung anzusehen. Dieser Besuch wird einem jeden viele Anregungen geben und daher auch von Nutzen für die einzelnen Geschäfte sein. Anordnung über die Beitragszahlung zur Wirtschafts gruppe Einzelhandel Bekanntlich gehören Uhrmacher und Juweliere sowie Optiker, die einen jährlichen Umsatz in rein handelsmäßiger Beziehung von mehr als 3000 RM haben, pflichtgemäß der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel an. Für das vierte Vierteljahr des Jahres 1934 betrug der Beitrag für Uhrmacher und Juweliere, die dem Reichsstand des Handwerks angehörten, 1 RM, während sonst die Einzelhändler 4 RM zahlten. In der neuen Anordnung über die Beitragszahlung der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel wird kein Unterschied zwischen nur händlerischen und handwerklichen Einzelhändlern gemacht. Für die Zeit vom 1. Januar 1935 bis 31. März 1936 beträgt der Jahresbeitrag 0,75 v. T. des Einzel handelsumsatzes (aber nicht des handwerklichen Umsatzes), mindestens 16 RM für das Jahr. Für diejenigen Einzelhändler, deren Organisation in der Zeit vor dem 18. September 1934 der Hauptgemeinschaft des Einzel handels angehörte, tritt bis zum 30. Juni 1935 keine Änderung der Beitragszahlung ein. Da der Zentralverband der Deutschen Uhr macher seit einigen Jahren der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels nicht mehr angehört, so ist durchweg an alle Uhr macher die Aufforderung der Beitragszahlung nach den erwähnten Sätzen gerichtet worden. Soweit uns bekannt ist, ist der Zentral verband der Deutschen Uhrmacher wegen der Höhe der Beiträge, die für viele Uhrmacher untragbar ist, in Verhandlungen mit dem Keichsstand des Handwerks eingetreten, doch liegen noch keine endgiltigen Entscheidungen vor. Den Uhrmachern ist daher zu empfehlen, von den Bestimmungen des § 5 über die Beitragshöhe hrebrauch zu machen. Danach ist derjenige, der nicht in der Lage ist, seine Beitragszahlungen in voller Höhe zu leisten, verpflichtet, S il d .^' e . Gründe dafür anzugeben und gleichzeitig mitzuteilen, welche Beiträge er bei ordnungsmäßiger Anwendung des Beitrags satzes von 0,75 v. T. zu leisten hätte. Da die Uhrmacher infolge der Vielseitigkeit der geführten Artikel bei manchen Organisationen beitragspflichtig sind, nach dem Gesetz „über die Erhal- ung dei Kaufkraft übermäßige Beitragsbelastungen aber ^[wünscht sind, so ist es dringend zu empfehlen, rechtzeitig diese Mitteilungen an die zuständige Zahlstelle der Wirtschaftsgruppe mze andel zu richten, da sonst die Höhe des Beitrages durch Schätzung festgestellt und selbst bei einem erfolgreichen Einspruch gegen diese Schätzung ein Zuschlag für das Einschätzungsverfahren erhoben wird. Warenkundliches über die Uhr Schon in Nr. 18 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung d. J. ist darauf hingewiesen worden, daß die Fachgruppe Edelmetall-, Edel stein- und Schmuckwarengroßhandel, Gold- und Silberwaren einzelhandel, Uhrengroßhandel und Uhreneinzelhandel in der DAF., Amt für Berufserziehung, im Monat Mai 1935 eine fachkundliche Vortragsreihe in arbeitsgemeinschaftlicher Form unter Leitung von A. H. Filius, Mitinhaber der Uhrengroßhandlung C. Filius, ver anstalten werde. An dem Lehrgang, der in zwei Abteilungen ab gehalten wird, beteiligen sich 31 Angestellte des Großhandels und 28 Angehörige des Einzelhandels. Am 2. Mai wurde zunächst das Thema „Warenkundliches über die Uhr" ausgiebig er örtert. Zunächst gab der Vortragende einen Überblick über die wichtigsten Metalle, die bei der Herstellung von Uhrgehäusen Verwendung finden: Gold, Platin, Silber, Weißgold, Dublee und galvanische Plattierung, Nickel, Messing, Tombak, rostfreier Stahl, Chrom und Rhodium, und wies kurz auf die Besonderheiten der einzelnen Stoffe hin. Als neuartiges Metall erwähnte er Contracid, das ähnlich dem rostfreien Stahl nicht anläuft und hauptsächlich für wasserdichte Uhren verwandt wird. Die verchromte Herren uhr mit Stahlboden, auf die in der Deutschen Uhrmacher-Zeitung schon mehrfach hingewiesen worden ist, wird nach Ansicht des Vortragenden eine außerordentlich große Bedeutung erlangen. Not wendig ist es, nur Dubleegehäuse mit dem Stempel einer an erkannten Fabrik zu kaufen. Die Bestrebungen, die Zeitgarantie bei Dubleegehäusen abzuschaffen und dafür Dickenbezeichnungen (in Mikron) allgemein einzuführen, sind zu begrüßen. Zu warnen ist davor, bei Dubleegehäusen von einer 14kar. Goldauflage zu sprechen, da es diese nicht gibt; meist hat die Auflage einen Feingehalt von 10, bei den besseren Erzeugnissen von 12 Karat. Der Feingehalt von 12 Karat ist am besten für Dubleegehäuse geeignet. Die bei Schmucksachen üblichen Bezeichnungen für Dublee sind auch für die Uhrarmbänder von Bedeutung. Ferner sprach der Vortragende über die Guillochierung, die Lapidierung, die Tulierung, das Galonne und sonstigen Gehäuseverzierungen, die verschiedenen Arten von Uhrarmbändern, die Selbstaufzug- uhren, die hermetischen Uhren, die Casolette-Uhren, die Stopp uhren und andere Kurzzeitmesser, Schrittmesser, Taktzähler, stoß sichere Uhren, Taschen- und Blindenwecker. Besonders anschau lich wurden die Ausführungen durch verschiedene Dublee- Gehäusedeckel, bei denen die Stärke der Goldauflage genau zu erkennen war, und eine ganze Anzahl von Uhren, die der Vor tragende herumgehen ließ. Die von den Teilnehmern gestellten Fragen wurden beantwortet. An den nächsten Vortragsabenden wird über die zeitgemäße Lagerordnung im Uhrenhandel, den Ver käufer als Stütze des Betriebsführers und die Praxis des Uhren verkaufsabschlusses gesprochen werden. Verbot der Herstellung von Zifferblättern, Ziffern, Uhr gehäusen, Uhrgewichten und Pendeln aus Kupfer, Nickel und deren Legierungen Durch die Anordnung 26 der Überwachungsstelle für unedle Metalle vom 24. April 1935 wird die Verwendung von Kupfer, Nickel, Blei, Zinn, Quecksilber, Chrom und Kobalt für die Her stellung zahlreicher Gegenstände nach dem Ablauf von Übergangs fristen verboten. Für die Uhrenindustrie kommt die Ver wendung von Kupfer, Nickel und deren Legierungen für die Er zeugung folgender Waren, die im Inlande abgesetzt werden sollen, demnächst nicht mehr in Betracht: Zifferblätter und Ziffern, Uhrgehäuse (Hohlkörper, die das ganze Uhrwerk mit Zifferblatt und Glas umschließen), Uhrgewichte und Pendel. Ferner dürfen Beschwerungseinlagen für Uhrgewichte nicht mehr aus Blei und Bleilegierungen bestehen. Für die vollständige Durchführung der Herstellungs- und Verwendungsverbote wird eine Übergangsfrist von drei Monaten seit dem Inkrafttreten dieser Anordnung (2. Mai 1935) gewährt. Bis zum 2. August 1935 ist die Verwendung von Kupfer, Nickel, Blei usw. für die erwähnten Gegenstände nur noch beschränkt zulässig. Keinesfalls dürfen von den Fabriken größere Mengen hergestellt werden als in der gleichen Zeitspanne unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Anordnung. Während der Übergangsfrist sollen vor allem alte Abschlüsse ausgeführt werden. Verboten ist die Annahme neuer Aufträge, sofern ihre Ausführung eine Überschreitung der für die Übergangsfristen freigegebenen Mengen bedingen würde. Die Vorschriften gelten nicht für die Herstellung von Gegenständen, die nachweislich zur Ausführung von Auslandsaufträgen bestimmt sind. — Ferner werden u. a. folgende Stoffe und Waren von der Anordnung betroffen: Kupfer, Nickel und deren Legierungen für Ascher, Streichholz ständer und -hülsen, Zigarren-, Zigaretten- und Tabakkästen, so fern diese Gegenstände nicht versilbert werden, Platten für Rauch tische, Beschläge und Halter von Außenthermometern, Stative für photographische Apparate; Quecksilber für Thermometer. Aus genommen sind Präzisionsthermometer und Thermometer, deren Meßbereich über 100° C hinausgeht.
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