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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 59.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19350000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Juni 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Nürnberg als Wendepunkt in der Uhrenwirtschaft
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 59.1935 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1935) 15
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1935) 27
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1935) 39
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1935) 53
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1935) 67
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1935) 79
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1935) 89
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1935) 103
- AusgabeNr. 10 (2. März 1935) 115
- AusgabeNr. 11 (9. März 1935) 129
- AusgabeNr. 12 (16. März 1935) 141
- AusgabeNr. 13 (23. März 1935) 155
- AusgabeNr. 14 (30. März 1935) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1935) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1935) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1935) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1935) 219
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1935) 227
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1935) 239
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1935) 251
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1935) 269
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1935) 1
- BeilageNürnberg als Wendepunkt in der Uhrenwirtschaft 1
- ArtikelReichstagung der deutschen Uhrmacher in Nürnberg 285
- ArtikelTagung der Uhrmacher-Fachlehrer in Nürnberg 292
- ArtikelArbeiten der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt auf ... 293
- ArtikelEiniges über die bekanntesten Schlagwerksmelodien (Schluß zu ... 295
- ArtikelVerbesserungen an Küchenuhren mit Kurzpendeln 297
- ArtikelVermischtes 298
- ArtikelHandels-Nachrichten 299
- ArtikelVersch. Vereinigungen 299
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 299
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 300
- ArtikelBriefkasten 300
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1935) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1935) 313
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1935) 327
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1935) 341
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1935) 353
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1935) 365
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1935) 377
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1935) 391
- AusgabeNr. 32 (3. August 1935) 403
- AusgabeNr. 33 (10. August 1935) 415
- AusgabeNr. 34 (17. August 1935) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1935) 435
- AusgabeNr. 36 (31. August 1935) 451
- AusgabeNr. 37 (7. September 1935) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1935) 475
- AusgabeNr. 39 (21. September 1935) 489
- AusgabeNr. 40 (28. September 1935) 505
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1935) 517
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1935) 527
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1935) 541
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1935) 555
- AusgabeNr. 45 (2. November 1935) 567
- AusgabeNr. 46 (9. November 1935) 581
- AusgabeNr. 47 (16. November 1935) 593
- AusgabeNr. 48 (23. November 1935) 605
- AusgabeNr. 49 (30. November 1935) 623
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1935) 635
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1935) 649
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1935) 663
- BandBand 59.1935 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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letzteren als Lieferanten des Großhandels und Facheinzel handels in Zukunft nicht mehr in Frage kommen. Man kann mit Sicherheit sagen, daß eine Besserung der Absatz- und Preisverhältnisse auf dem deutschen Markte nach und nach bestimmt erreicht wird, wenn es gelingt, diese vier von P<s. Ziepel als richtig erkannten Forderungen praktisch zu verwirklichen. Und es dürfte eine außerordentlich glück liche Lösung sein, daß man bei den Nürnberger Besprechungen von der bisher üblichen Methode, derartige Dinge in mehr oder weniger problematischen Verträgen zur Klärung zu brin gen, endlich Abstand genommen hat. Verträge können ge kündigt, abgeändert und sogar von übergeordneter Stelle außer°Kraft gesetzt werden. Da die praktische Erfahrung ge lehrt hat, daß es innerhalb der Uhrenwirtschaft eine Reihe von Unternehmungen gibt, die bei derartigen Verträgen nur das Loch suchen, aus dem sie herausschlüpfen können, oder von vornherein gar nicht ernsthaft gewillt sind, derartige Ver träge einzuhalten, so kann man die in Nürnberg gewählte Methode, an Stelle von Verträgen die klare, scharf umrissene Formulierung der seit Jahren umstrittenen Begriffe „Vertrags uhren" und „Fachtreue“ zu setzen, nur als eine durch aus glückliche Lösung begrüßen. Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Uhrenwirtschaft hat diese umstrittenen Begriffe in Nürnberg wörtlich wie folgt festgelegt: 1. Vertragsuhren sind alle Uhren mit oder ohne Marke mit Ausnahme folgender Uhren; Werke für technische Zwecke, Kurzzeitmesser, elektrische Uhren, Auto- und Flugzeuguhren, Turmuhren, Schiffsuhren, markenlose Einsatzwerke, markenlose Hausuhrwerke, billige markenlose Wecker, billige markenlose Stiluhren und billige markenlose Taschen- und Armbanduhren. 2. Fachtreu ist derjenige Uhrenlieferant, der mindestens folgende Bedingungen erfüllt; a) Vertragsuhren (mit oder ohne Marke) dürfen nur an Fachgeschäfte geliefert werden. Die Belieferung von Nicht fachgeschäften mit Vertragsuhren darf auch nicht auf Grund bereits getätigter Abschlüsse erfolgen. b) Uhren, die nicht Vertragsuhren sind, dürfen an Nicht fachgeschäfte nicht billiger abgegeben werden als an Fach geschäfte mit Ausnahme der bekannten acht Listenwaren- häuser, Aber auch diese dürfen nicht zu niedrigeren Preisen als Großhandelspreisen beliefert werden. (Hier fehlt bedauer licherweise die Definition des Begriffes Großhandelspreise, die aber doch wohl nur so lauten kann: Großhandelspreise sind die jeweilig geltenden Listeneinkaufspreise für die Ge samtheit des deutschen Fachgroßhandels.) c) Beteiligung an der Lieferung von Abwehrware. d) Soweit der Lieferant nicht von ihm selbst hergestellte Vertragsuhren führt, darf er solche Uhren nur von fachtreuen Uhrenfabriken beziehen. e) Die Einhaltung vorstehender Verpflichtungen ist durch Kontrollen zu sichern. Durch diese Festlegung, der man für die kommende Ge staltung der Absatzverhältnisse in Deutschland eine ganz außerordentliche Bedeutung beimessen kann, ist es möglich geworden, eine solide Grundlage für eine wirkliche Besserung der Verhältnisse zu schaffen. Es mag sein, daß mancher fanatische Kämpfer für die Beseitigung des Warenhauses oder für die Entfernung der Uhr aus dem Warenhaus oder für einen Boykott derjenigen Lieferanten, welche Warenhäuser beliefern, mit einer gewissen Enttäuschung von dieser For mulierung Kenntnis nimmt. Aber denjenigen Gliedern der Uhrenwirtschaft, welche dies tun, darf man empfahlen, zu den in der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Uhrenwirtschaft zusammengeschlossenen Führern der drei Verbände der deut schen Uhrenwirtschaft das Vertrauen zu haben, daß diese Männer diese Formulierung deshalb gewählt haben, weil sie in ihr die einzige Möglichkeit sehen, ohne schwere Störungen auf dem Uhrenmarkte das zu erreichen, was unter den oben unter a bis c genannten Punkten wohl allen, welchen das Wohlergehen der Uhrenwirtschaft am Herzen liegt, als er strebenswertes Ziel vor Augen steht. Wie wirken sich nun die Nürnberger Beschlüsse in der Praxis aus? 1. Jedes Fachgeschäft, welches in Zukunft Wert darauf legt, gleichwertige Ware zu ungefähr gleichen Verkaufspreisen wie das am Platze ansässige Warenhaus verkaufen zu wollen, kann dann, wenn die Notwendigkeit zur Aufnahme eines solchen preislichen Wettbewerbes seitens des Zentralver- bandes anerkannt wurde, gegen die Verpflichtung, die für diese Anfangspreislagen vorgeschriebenen niedrigeren Ver kaufspreise peinlich genau einzuhalten, Abwehrware durch eine vom Großhandel zu errichtende Verteilungsstelle in den vom Zentralverband genehmigten Mengen beziehen. Die Hand habung resp. Verteilung dieser Abwehrware dürfte so gedacht sein, daß sie nur dort eingesetzt wird, wo eine unbedingte Notwendigkeit für den Einsatz besteht. Es dürfte sich auch empfehlen, in die Bezugsbedingungen für diese Abwehrware die Bestimmung aufzunehmen, daß jedes Fachgeschäft automatisch vom weiteren Bezug von Abwehrware ausgeschlossen wird, wenn diese zu außer gewöhnlich niedrigen Preisen eingekaufte Abwehrware auch nur in einem einzigen Falle anders als zu den festgesetzten billigen Verkaufspreisen weiterverkauft wird. 2. Die Uhren-Lieferanten — ganz gleich, ob Fabrik oder Großhändler — scheiden sich in Zukunft in fachtreue und andere Lieferanten. Hierbei ist von großer Bedeutung, daß ein Lieferant nicht einfach erklären kann, daß er fachtreu ist, sondern fachtreu ist er erst dann, wenn eine neutrale Kontrollstelle nach gründlichster Prüfung bescheinigt hat, daß sämtliche für den Begriff Fach treue auf gestellten Bedingungen erfüllt sind. Solange also ein Lieferant auf Grund von Ab schlüssen die Großwarenhäuser billiger als zu Grossisten preisen beliefert — und dies ist heute, soweit man hört, leider bei sehr vielen Lieferanten der Fall — oder solange er irgend ein Nichtfachgeschäft auf Grund vorhandener Aufträge billi ger als zu Uhrmacherpreisen zu beliefern verpflichtet ist, oder solange er überhaupt Vertragsuhren — also z. B. Küchen uhren, Tischuhren usw. — an Nichtfachgeschäfte liefert oder zu liefern beabsichtigt, oder solange er Ware bei nichtfach treuen Fabriken kauft, kann er niemals in die Liste der fach treuen Lieferanten eingereiht werden. Die praktische Durchführung der Eingliederung eines Lieferanten in die Liste der fachtreuen Lieferanten dürfte so vor sich gehen, daß der betreffende Lieferant bei seinem Ver bände den Antrag um Aufnahme in die Liste der fachtreuen Lieferanten stellt. Der Verband dürfte dann diesem Liefe ranten einen Fragebogen schicken, auf welchem der Lieferant die vom Verbände als notwendig erachteten Fragen gewissen haft zu beantworten hat. Erst dann, wenn eine neutrale Kon trollstelle nach gewissenhafter Überprüfung die Richtigkeit der Angaben des Lieferanten bestätigt hat, kann und muH seitens des Verbandes die Aufnahme in die Liste der tach- treuen Lieferanten erfolgen. Diese Regelung scheint deshalb besonders glücklich zu sein, weil sie jeden Lieferanten, der Wert darauf legt, Auf nahme in die Liste der fachtreuen Lieferanten zu finden, zwingt, mit aller Beschleunigung und — wenn es nicht an ders geht — sogar unter gewissen Opfern die Bedingungen zu erfüllen, deren Erfüllung Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste der fachtreuen Lieferanten ist. Es ist erfreulich, daß unter Punkt c) der Nürnberger Be schlüsse vorgesehen ist, daß die Einhaltung der von einem Lieferanten übernommenen Verpflichtungen durch Kontrollen zu sichern ist. Jeder Lieferant, der ernsthaft gewillt ist, die für die Fachtreue aufgestellten Bedingungen zu erfüllen, wir gerne damit einverstanden sein, daß seine Geschäftsbücher,
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