Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 59.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19350000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (27. Juli 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 59.1935 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1935) 15
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1935) 27
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1935) 39
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1935) 53
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1935) 67
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1935) 79
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1935) 89
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1935) 103
- AusgabeNr. 10 (2. März 1935) 115
- AusgabeNr. 11 (9. März 1935) 129
- AusgabeNr. 12 (16. März 1935) 141
- AusgabeNr. 13 (23. März 1935) 155
- AusgabeNr. 14 (30. März 1935) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1935) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1935) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1935) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1935) 219
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1935) 227
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1935) 239
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1935) 251
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1935) 269
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1935) 1
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1935) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1935) 313
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1935) 327
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1935) 341
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1935) 353
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1935) 365
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1935) 377
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1935) 391
- ArtikelWie schaffen wir uns Stammkundschaft? 391
- ArtikelDie Lagerhaltung in Dauergläsern 392
- ArtikelDie Uhrmachermeisterprüfung und Innungssatzung in früherer Zeit 394
- ArtikelBewegung im Schaufenster 395
- ArtikelFedernde Prellschiene für Zylinderuhren 396
- ArtikelAus der Werkstatt 396
- ArtikelSprechsaal 397
- ArtikelVermischtes 398
- ArtikelHandels-Nachrichten 399
- ArtikelMeister-Vereinigungen 401
- ArtikelVersch. Vereinigungen 401
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 401
- ArtikelBriefkasten 402
- ArtikelMitteilungen des Reichsinnungsverbandes für das Uhrmacherhandwerk 402
- AusgabeNr. 32 (3. August 1935) 403
- AusgabeNr. 33 (10. August 1935) 415
- AusgabeNr. 34 (17. August 1935) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1935) 435
- AusgabeNr. 36 (31. August 1935) 451
- AusgabeNr. 37 (7. September 1935) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1935) 475
- AusgabeNr. 39 (21. September 1935) 489
- AusgabeNr. 40 (28. September 1935) 505
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1935) 517
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1935) 527
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1935) 541
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1935) 555
- AusgabeNr. 45 (2. November 1935) 567
- AusgabeNr. 46 (9. November 1935) 581
- AusgabeNr. 47 (16. November 1935) 593
- AusgabeNr. 48 (23. November 1935) 605
- AusgabeNr. 49 (30. November 1935) 623
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1935) 635
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1935) 649
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1935) 663
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- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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398 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 31 Vermischtes p -j Untersagung von Sonderverkaufsveranstaltungen — Regelung der Jubiläumsverkäufe Der Reichswirtschaftsminister hat kürzlich eine sehr begrüßenswerte Verordnung zur Regelung von Verkaufs veranstaltungen besonderer Art erlassen, durch die im wesent lichen folgendes bestimmt wird: Sonderveranstaltungen im Sinne dieser Vorschriften sind außerhalb des regelmäßigen Ge schäftsverkehrs stattfindende Verkaufsveranstaltungen im Einzel handel, die, ohne Ausverkäufe oder Räumungsverkäufe zu sein, der Beschleunigung des Warenabsatzes dienen, und deren An kündigungen den Eindruck hervorrufen, daß besondere Kaufvorteile gewährt werden. Sonderveranstaltungen sind nicht Sonder angebote, durch die einzelne nach Güte oder Preis gekenn zeichnete Waren ohne zeitliche Begrenzung angeboten werden, und die sich in den Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes des Gesamtunternehmens oder der Betriebsabteilung einfügen. Die Abhaltung von Sonderverkäufen wird untersagt. Zugelas sen sind lediglich Jubiläumsverkäufe und Rest verkäufe; die letzteren kommen aber für das Uhrmacher- und Juweliergewerbe nicht in Betracht, Jubiläumsverkäufe dürfen zur Feier des Bestehens eines Geschäfts nach Ablauf von jeweils fünfundzwanzig Jahren abgehalten werden. Ihre Veranstaltung ist nur dann zulässig, wenn das Unternehmen den Geschäftszweig, den es bei der Gründung betrieben hat, die angegebene Zeit hin durch gepflegt hat. Der Wechsel des Firmennamens oder des Ge schäftsinhabers ist für die Zulässigkeit der Veranstaltung von Ju biläumsverkäufen ohne Bedeutung. Am Jubiläumsverkauf des Ge samtunternehmens dürfen auch Zweigniederlassungen und Ver kaufsstellen teilnehmen, die nicht so lange wie das Stammhaus bestehen. Eigene Jubiläumsverkäufe von Zweigniederlassungen oder Verkaufsstellen finden nicht statt. Der Jubiläumsverkauf muß in dem Monat beginnen, in den der Jubiläumstag fällt. Die Ver kaufszeit beträgt längstens zwölf Werktage. Sonn- und Feiertage, die durch Anordnung der höheren Verwaltungsbehörde für den Verkauf freigegeben sind, werden in die Verkaufszeit nicht ein gerechnet. Die höhere Verwaltungsbehörde kann nach Anhörung der zu ständigen amtlichen Berufsvertretungen in Handel, Handwerk und Industrie Ausnahmen von diesen Vorschriften zulassen. Die Anordnung zur Regelung von Verkäufen, die zur Wende eines Verbrauchsabschnittes regelmäßig stattfinden (Winter- und Som merschlußverkäufe), bleibt unberührt. Förderung der Glashütter Uhrenindustrie Am 19. Juli fanden im Reichswirtschaftsministerium in Berlin Besprechungen über die Frage statt, wie die Glashütter Feinuhren industrie tatkräftig gefördert werden könne. Den Vorsitz bei diesen Verhandlungen führte ein Vertreter des Reichswirtschaftsministe riums, der eine größere Anzahl von Herren verschiedener Reichs und Wirtschaftsstellen, u. a. der Deutschen Seewarte, zu sich ge beten hatte. Glashütte selbst war vertreten durch Bürgermeister Gotthardt, Ortsgruppenleiter Wilke, Fabrikbesitzer Otto Lange und Oberstudiendirektor Dr. Giebel, Alle Reichsvertreter waren sich darüber einig, daß es sich nicht nur um ein Arbeitsbeschaf fungsprogramm, sondern um die Erhaltung eines deutschen Kultur gutes handle, das im Interesse des Volksganzen, als Schrittmacher der gesamten deutschen Feinindustrie, unbedingt lebensfähig er halten werden müsse. Im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zur Förderung der Glashütter Industrie soll eine größere Anzahl von Freistellen an der Deutschen Uhrmacherschule in Glashütte geschaffen werden, um einen ausreichenden Nachwuchs von Spezialarbeitern für die deutsche Feinuhrenindustrie sicherzu stellen. Nach dem Ergebnis der Verhandlungen und den von den Vertretern der Regierung abgegebenen Erklärungen darf man wohl damit rechnen, daß die Glashütter Feinuhrenindustrie schon bald eine kräftige Förderung erfahren wird. Deutsche Uhrmache rsc hule, Glashütte i. Sa. Dem kürzlich er schienenen Bericht über das Schuljahr L934/35 entnehmen wir folgendes: Die Zahl der Vollschüler betrug 47 und die der Schüler, die nur am theoretischen Unterricht teilnahmen, 19. An dem Dreimonats- sowie an dem Einmonatskursus für Optiker nahmen je 16 Personen teil. 22 Schüler waren fünfzehn bis zwanzig Jahre, 16 einundzwanzig bis vierundzwanzig Jahre und 9 fünfund zwanzig bis fünfunddreißig Jahre alt. Viele Schüler konnten durch Preise ausgezeichnet werden; nähere Angaben darüber sowie auch über die im letzten Jahre angefertigten praktischen Arbeiten sind schon B in Nr. 19 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung d. J. gemacht worden. Auch in diesem Jahre bestanden die der Deutschen See warte zur Prüfung übergebenen Beobachtungsuhren in der Klasse der wissenschaftlichen Uhren die Prüfung; die Schule erhielt für ihre Leistungen wiederum einen Preis. Im letzten Jahre wurde die Schule von zahlreichen Personen besucht, so z. B. von den Gau leitern der NSDAP, und 300 alten Kämpfern unter Führung von Dr. Ley. Die Lehrer und Schüler nahmen eine Reihe von Aus flügen und Besichtigungen vor. Turnen und Sport wurden in an gemessener Weise gepflegt. Zum Schlüsse des Berichtes bemerkt der Schulleiter, Oberstudiendirektor Dr. Giebel: ,,Die durch den Umbruch hervorgerufene ideelle und wirtschaftliche Höherwertung der werktätigen Arbeit äußert sich in einer — wenn auch langsam erfolgenden — Kräftigung unseres Handwerks, das durch die Krisenzeit wohl mit am stärksten gelitten hatte. Diese Kräftigung wird sich auch dahin auswirken, daß das vorhandene Bedürfnis nach Leistungssteigerung durch schulische Weiterbildung im Laufe der Zeit wieder in erhöhtem Maße befriedigt werden kann, wo durch die in unserer Schule vorhandenen Bildungsmöglichkeiten wieder voll ausgenützt werden können.“ Optikerkursus an der Deutschen Uhrmacherschule in Glashütte (Sal). Am 21. August Feginnt ein dreimonatiger Kursus für Optiker. Dieser Kursus ist bestimmt für junge Leute, die das Optikerhand werk praktisch erlernt haben und als Ergänzung die Theorie der Optik erlernen möchten. Der theoretische Unterricht umfaßt alles das, was ein Lehrling in der Gehilfenprüfung wissen muß. Außer dem findet zur Vervollkommnung in der Praxis auch praktischer Unterricht statt; hierfür steht eine zeitgemäß eingerichtete Werk statt zur Verfügung. Die Zahl der Teilnehmer ist auf 16 beschränkt. Die Gebühren betragen 75 RM. Eine Gehilfenprüfung wird in Glas hütte nicht abgehalten. Zu dem Chronometer-Wettbewerb des Observatoriums in Neu- chätel für 1933 waren 191 Chronometer eingegangen (in den beiden Vorjahren 192 und 191). 37 Uhren wurden der Prüfung 1. Klasse für Seechronometer, 34 der Prüfung für Deckuhren, 117 der Prü fung 1. Klasse für Taschenchronometer und 3 der Prüfung 2, Klasse für Taschenchronometer unterworfen. 127 Chronometer erhielten ein Gangzeugnis, und 64 wurden durch Preise ausgezeichnet. Außerdem wurden ein Reihenpreis für die vier besten Seechrono meter und vier Reihenpreise für die sechs besten Deckuhren und Taschenchronometer 1. Klasse je eines Fabrikanten verteilt. Aus dem Guilleaume-Preis wurden an sechs Regleure und die Klasse Sautebin, Neuchätel, insgesamt 900 Fr. verteilt. Erwähnt seien sodann noch zwei von Marcel Vuilleumier, dem Direktor der Uhr macherschule in Le Sentier, geschaffene Chronometer mit zwei Unruhen; der Gang jedes Chronometers entspricht dem Mittel des Ganges der beiden Unruhen. Wenn also z.B. die eine Unruh 2 Sekunden, die andere 1 Sekunde vorgeht, so geht das Chrono meter 1,5 Sekunden vor. Direktor des Observatoriums in Neuchätel ist jetzt E. Guyot. Der bisherige Direktor, Dr. L. Arndt, ist nach zweiundvierzigjähriger Tätigkeit an der Anstalt in den Ruhestand getreten. „Mehr Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit!“ Unter dieser Über schrift berichtet das Organ des Landeshandwerksmeisters Berlin, daß die handwerklichen Gütestellen häufig auf mangelnde Zu verlässigkeit und Pünktlichkeit von Handwerkern stoßen. ^ Dabei machen gerade in der Großstadt die im ^Vettbewerb mit dem Handwerk stehenden Zweige von Industrie und Handel große Anstrengungen, um ihren Kundendienst zu verbessern. In diesem Punkte muß der einzelne Handwerker sich für das ganze Handwerk verantwortlich fühlen. Die „Handwerkszeitung“ stellt folgende praktischen Forderungen auf: „Es ist besser, einen Auftrag abzu schlagen, der von vornherein nicht pünktlich erfüllt werden kann, als durch säumige Erfüllung den Kunden zu verärgern und viel leicht dadurch für immer als Kunden des ,Handwerks* zu ver treiben. Jeder Meister muß soviel Überblick über seine Leistungs fähigkeit und die seiner Leute und des Betriebes haben, daß er nur vernünftige und einhaltbare Lieferfristen verspricht. Wenn die Kundschaft bei der Bestellung eine unmögliche Frist verlangt, ist dies höflich und bestimmt abzulehnen und die Kundschaft darüber aufzuklären, warum eine solche Frist von einem gewissenhaften Handwerker nicht übernommen werden kann. Einmal übernommene Verpflichtungen müssen aber mit allen Kräften peinlich genau, vor allem fristgemäß, erfüllt werden. Ganz unerträglich und im Widerspruch zu handwerklicher Ehrauffassung ist aber die Unsitte, den Kunden bei nicht rechtzeitiger Erfüllung ohne jede Nachricht sitzen zu lassen. Wenn unvorhergesehene Störungen zur Überschreitung einer übernommenen Lieferfrist zwingen, so ist der Kunde hiervon un verzüglich zu benachrichtigen. Am besten ist mit ihm dann eine neue ausreichende Frist zu vereinbaren. Geringster Feingehalt der Goldwaren 333/000. Wie die Industrie- und Handelskammer Pforzheim bekanntgibt, hat sie am 5. Juli 1933 dem Verbände der Grossisten des Edelmetallgewerbes mitgeteilt, daß die Waren mit einem geringeren Feingehalt als 333/000 nicht als Goldwaren bezeichnet werden dürfen. Die Herstellung von Taschenuhrgehäusen aus Kupfer, Nickel und deren Legierungen gestattet. Durch die Anordnung 26 der Überwachungsstelle für unedle Metalle, über die in Nr. 20 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung d. J. berichtet wurde, ist u. a. be stimmt worden, daß Kupfer, Nickel und deren Legierungen für die
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