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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 59.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19350000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (2. November 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zweifelsfragen um das Wareneingangsbuch
- Autor
- Apelt, Rudolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 59.1935 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1935) 15
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1935) 27
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1935) 39
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1935) 53
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1935) 67
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1935) 79
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1935) 89
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1935) 103
- AusgabeNr. 10 (2. März 1935) 115
- AusgabeNr. 11 (9. März 1935) 129
- AusgabeNr. 12 (16. März 1935) 141
- AusgabeNr. 13 (23. März 1935) 155
- AusgabeNr. 14 (30. März 1935) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1935) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1935) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1935) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1935) 219
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1935) 227
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1935) 239
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1935) 251
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1935) 269
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1935) 1
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1935) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1935) 313
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1935) 327
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1935) 341
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1935) 353
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1935) 365
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1935) 377
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1935) 391
- AusgabeNr. 32 (3. August 1935) 403
- AusgabeNr. 33 (10. August 1935) 415
- AusgabeNr. 34 (17. August 1935) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1935) 435
- AusgabeNr. 36 (31. August 1935) 451
- AusgabeNr. 37 (7. September 1935) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1935) 475
- AusgabeNr. 39 (21. September 1935) 489
- AusgabeNr. 40 (28. September 1935) 505
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1935) 517
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1935) 527
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1935) 541
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1935) 555
- AusgabeNr. 45 (2. November 1935) 567
- ArtikelZweifelsfragen um das Wareneingangsbuch 567
- ArtikelRichtzahlen über den Uhren- und Goldwaren-Einzelhandel 568
- ArtikelAus der Werkstatt 572
- ArtikelSprechsaal 572
- ArtikelVermischtes 573
- ArtikelHandels-Nachrichten 574
- ArtikelMeister-Vereinigungen 576
- ArtikelVersch. Vereinigungen 578
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 578
- ArtikelBriefkasten 579
- AusgabeNr. 46 (9. November 1935) 581
- AusgabeNr. 47 (16. November 1935) 593
- AusgabeNr. 48 (23. November 1935) 605
- AusgabeNr. 49 (30. November 1935) 623
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1935) 635
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1935) 649
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1935) 663
- BandBand 59.1935 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellun monatlich 1,60 RM, unter Streifband 1,95 RM, Jahresbezugspreis bei Vorauszahlung 17,50 RM; für das Ausland unter Streifband, soweit keine Portoermäßigungen bestehen, Jahresbezugs preis 23,— RM oder in Landeswährung Die Zeitung erscheint an jedem Sonnabend. Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung, Berlin SW 68, Neuenburger Str. 8 rtenltm Cxalilt rtuyqens &r»V\a’tr Hjmsou Ih.Mudqt P.URoy Ffcertboud 3 KtnoVd kA.-fcTtlJU.tX. nimm Preise der Anzeigen Grundpreis l /t Seite 200,— RM. l /ioo Seite — 10 mm hoch und 46 mm breit — für Ge schäfts- und vermischte Anzeigen 2,— RM, für Stellen Angebote und -Gesuche 1,50 RM. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Normalpreis X Multiplikator U/s) Postscheck -Konto Berlin 2581 Telegramm - Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: Sammel-Nr. A 7 Dönhoff 5246 U hrea-, Edelmetall-itnd Sdimiicktpaceii-Mackt Nr. 45, Jahrgang 59 * Verlag: Deutsche Verlagsu/erke Strauß, Vetter & Co., Berlin SU/68 * 2. November 1935 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Zweifelsfragen um das Wareneingangsbuch Von Steuersyndikus Rudolf Apelt Nachdem das Wareneingangsbuch jetzt etwa vier Wochen in der Praxis läuft, haben sich verschiedene Zweifelsfragen herausgestellt, die im folgenden beantwortet werden sollen: Form des Wareneingangsbuches. Es ist der Einwand erhoben worden, daß im Handel erschienene Wareneingangsbücher mit einer besonderen Spalte für Rück sendungen, Skontoabzüge usw. nicht den gesetzlichen Vor schriften entsprächen, weil Staatssekretär Reinhardt in seinem Kommentar die Einsetzung der Rückwaren usw. mit roter Tinte verlange. Hierzu sagt der Reichsfinanzminister unter dem 24. September 1935 (S. 1160—161 IHR): „Es ist selbstverständlich, daß die rote Tinte durch Einrichtung einer besonderen Spalte er setzt werden kan n.“ Skontoabzug und Umsatzbonus. In dem gleichen Schreiben nimmt der Reichsfinanzminister zu der Frage, wie Skontoabzüge und gewährte Umsatzbonusse zu behandeln sind, in der folgenden Weise Stellung: Der reine Einkaufspreis darf nicht um Skonto verringert werden; vielmehr ist der Kassaskonto gesondert (in rot oder in einer besonderen Spalte) ein zutragen. — Es ist zulässig, einen Umsatzbonus, der erst am Schlüsse des Jahres gewährt wird, in einer Summe in das Wareneingangsbuch einzutragen. (Natürlich hat diese Eintragung auch wieder mit roter Tinte oder in der zweiten Spalte für Skontoabzüge usw. zu erfolgen.) Reklamekalender, Kundenzeitungen und ähnliches Werb e m a t e r i a 1 sind laut dem Nachtrag zu dem vom Staatssekretär Reinhardt herausgegebenen Kom mentar zum Wareneingangsbuch nicht einzutragen, soweit diese Gegenstände unentgeltlich an die Kundschaft abgegeben werden. Hier ist also in der gleichen Weise zu verfahren wie bei den Kartonagen (vgl. die Veröffentlichung hierüber in Nr. 42 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung). F ortlaufende Numerierung. Auf verschiedenen Seiten sind Zweifel aufgetaucht, wie die in der Verordnung vom 20. Juni 1935 geforderte laufende Numerierung zu hand haben ist. Staatssekretär Reinhardt führt hierzu aus: „Hin sichtlich der fortlaufenden Numerierung bestehen Grenzen räumlicher Natur und zwar insofern, als ein neuer Band des Wareneingangsbuchs stets mit Nr. 1 be ginnen muß, auch in denjenigen Fällen, in denen es sich um den Beginn eines neuen Bandes mitten im laufenden Wirtschaftsjahr handelt. Die Erfüllung der Vorschrift des § 1 Abs. 6 Satz 2 der Verordnung erfordert, daß in den Fällen, in denen in einem Rechnungsjahr mehrere Bände Vorkommen, diese Bände gekennzeichnet werden und auf dem Beleg neben der fortlaufenden Nummer die Be zeichnung des Bandes angegeben wird. Die Kennzeichnung kann durch Vorstellen römischer Zahlen oder großer Buch staben vor die laufende Nummer des Wareneingangsbuchs geschehen.“ Nimmt also z. B. ein Uhrmacher oder Juwelier im Laufe eines Jahres das zweite Wareneingangsbuch in Gebrauch und macht hier die erste Eintragung, so muß er auf die dazu gehörige Rechnung schreiben: II/1 oder B/l. Benutzt der Geschäftsinhaber für verschiedene Warengruppen getrennte Wareneingangsbücher, so tritt zu dieser Bezeich nung natürlich auch noch das Kennzeichen der betreffenden Gruppe. Wird also ein besonderes Wareneingangsbuch für Uhren und ein zweites Wareneingangsbuch für Schmuck- und Goldwaren geführt, und wurde hier zur Unterscheidung für das erste Wareneingangsbuch die Bezeichnung ,,U" und für das zweite Wareneingangsbuch die Bezeichnung ,,S" ge wählt, so würde in dem vorliegenden Beispiel die Kenn zeichnung nunmehr folgendermaßen aussehen: U. II/1 oder U. B/l. bezw. S. II/1 oder S. B/l. — Reicht ein Waren eingangsbuch über den Jahresschluß hinaus, so empfiehlt es sich, trotz Weiterbenutzung des Buches zu Beginn des neuen Jahres wieder mit Nr. 1 anzufangen. Tag der Eintragung. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Verordnung vom 20. Juni 1935 hat die Ein tragung in das Wareneingangsbuch grundsätzlich stets an dem Tage zu erfolgen, an dem die Ware in den Besitz des Gewerbetreibenden kommt, oder an dem der Gewerbe treibende die Verfügungsmacht über die Ware erlangt. In vielen Fällen wird, namentlich bei Zusendung der Ware
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