Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 45.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192101007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (29. April 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Japan als Uhrenland (Schluß zu Seite 198)
- Autor
- Loeske, M.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 45.1921 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1921) 17
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1921) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1921) 41
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1921) 55
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1921) 69
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1921) 81
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1921) 93
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1921) 107
- AusgabeNr. 10 (4. März 1921) 119
- AusgabeNr. 11 (11. März 1921) 131
- AusgabeNr. 12 (18. März 1921) 141
- AusgabeNr. 13 (25. März 1921) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1921) 161
- AusgabeNr. 15 (8. April 1921) 173
- AusgabeNr. 16 (15. April 1921) 183
- AusgabeNr. 17 (22. April 1921) 195
- AusgabeNr. 18 (29. April 1921) 205
- ArtikelKleinverkaufspreise und Markenreklame 205
- ArtikelZur Frage der Markenreklame 206
- ArtikelVerordnung über den Preisaushang 208
- ArtikelJapan als Uhrenland (Schluß zu Seite 198) 209
- ArtikelVermischtes 211
- ArtikelHandelsnachrichten 212
- ArtikelKurse und Preise 213
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 214
- ArtikelBriefkasten 215
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 215
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 216
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1921) 217
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1921) 229
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1921) 245
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1921) 259
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1921) 271
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1921) 281
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1921) 293
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1921) 305
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1921) 321
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1921) 333
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1921) 347
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1921) 359
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1921) 371
- AusgabeNr. 32 (5. August 1921) 383
- AusgabeNr. 33 (12. August 1921) 395
- AusgabeNr. 34 (19. August 1921) 405
- AusgabeNr. 35 (26. August 1921) 435
- AusgabeNr. 36 (2. September 1921) 447
- AusgabeNr. 37 (9. September 1921) 459
- AusgabeSondernummer (Juni 1921) 37
- AusgabeNr. 38 (16. September 1921) 487
- AusgabeNr. 39 (23. September 1921) 501
- AusgabeNr. 40 (30. September 1921) 515
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1921) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1921) 541
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1921) 555
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1921) 571
- AusgabeNr. 45 (4. November 1921) 585
- AusgabeNr. 46 (11. November 1921) 597
- AusgabeNr. 47 (18. November 1921) 609
- AusgabeNr. 48 (25. November 1921) 623
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1921) 633
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1921) 649
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1921) 659
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1921) 673
- BandBand 45.1921 -
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Nr. 18 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 211 raten, mehr unterworfen sind, und kleineren Standuhren, auch Weckern, unterschieden. Kleine Standuhren. Wecker ür. Pendeluhren Anzahl Wert In Yitn Anzahl Wert in Yen 1908 .... .. 211366 . 266 285 .... , .. 365 668 . . 797 737 1909 .... . . 260 700 . . 408 519 .... ... 344 627 . . 702888 1910 .... . . 292 171 . . 478 933 .... 860 635 1911 . 576 702 .... ... 467 270 . . 1040 482 19.12 .... .. 391810 . . 574 691 .... .. 477 583 . . 964 880 1913 .... .. 347 396 . . 527 771 .... ... 490 600 . . 1010258 1914 .... .. 324 209 . . 498 907 .... 771 828 1915 .... .. 550 814 . . 639 128 .... . 660 053 1916 .... .. 680 809 . . 892 026 .... ... 195 815 . . 591 202 1917 .... .. 741191 . . 1064 692 .... .. 241002- . . 821961 1918 .... .. 728394 . . 1430 786 .... .. 287 048 . . 1444 856 In dieser Aufstellung fällt sofort auf, daß die Produktion an (kleineren Standuhren und Weckern ein fast stetiges An wachsen zeigt, die von größeren Pendeluhren dagegen nach dem Jahre 1913 plötzlich auffällig zurückgegangen ist. Noma er klärt diese Tatsache damit, daß mit der durch den Krieg ver ursachten Abnahme der Verschiffung-sgelegenheitien die Fraclit- gebühren so gewaltig in die Höhe schossen, 'daß der Export und damit der Vertrieb so großer Uhren zu kostspielig wurde. Bei den kleineren Uhren fiel dieser die Ausfuhr erschwerende Um stand nur wenig ins Gewicht, so daß sie auf dem Weltmarkt einen immer größeren Erfolg erringen konnten. Auch schon vor dem Kriege hatte Japan Großuhren expor tiert, jedoch hauptsächlich billige Sorten, die nach China, den Straits 'Settlements, Indien, Ostindien, den Siidsee-Inseln und Australien gingen. China war der .beste Kunde. Die größten Versorger des Weltmarktes waren jedoch die Vereinigten Staaten und Deutschland; letzteres hatte einen gewaltigen Kxportverkehr.. Als Deutschland infolge des Krieges ausschied, setzte sich Japan .an seine Stelle und fand, wenn man Noma glauben darf, bald in allen Erdstrichen Kunden. Der erste neue Kunde soll England gewesen sein; dann kannten: Frankreich und die anderen europäischen Länder. Heute behauptet Japan, daß es seine Uhren, mit Ausnahme von Taschenuhren, an all© zivilisierten Länder sende, nur nicht nach den Vereinigten .Staaten, die selbst solche Uhren in Massen exportieren, übrigens auch durch einen außerordentlich hohen Einfuhrtarif für japanische Waren unzugänglich sind. Hier hat sich aber der gute Noma eine kleine Prahlerei geleistet, die ihm jedoch nicht weiter übel vermerkt sei; wir wollen ledig lich ergänzten, daß zu den zivilisierten Ländern, die nicht von Japan (beziehen, neben den Vereinigten Staaten auch Deutsch land gehört. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über den Export in Wand- und Standuhren aller Arten: Anzahl Wert in Yen 1909 251 576 554 263 1910 283 033 625 697 1911 293 516 621 438 1912 326 697 613 864 1913 473 706 993 419 1914 383 877 804 068 1915 638 422 1 034 836 1916 709 684 1 186 033 1917 519 797 1 311 785 1918 458 490 1827 321 1919 514 914 1 831 902 Heute bewegt die japanische Uhrenindustrie die große Frage, ob sie imstande sein wird, die durch die zeitweilige Aus scheidung Deutschlands vom Weltmarkt ihr zugefallene Rolle beizubehalten. Noch ist heute der Außenhandel Japans so gut. wie während des Krieges. Aber man fürchtet dort den niedri gen Stand der Mark, der zum Bezüge deutscher Waren an reizt. Es wäre daher wohl erklärlich, wenn Japan der Idee der grotesken Exportabgabe, die man uns auferlegen will, von ganzem Herzen zustimmen würde, zumal es schon jetzt durch den chinesischen Boykott gegenüber japanischen Waren einen sehr ernsten Verlust zu verzeichnen hat, da China immer Japans bester Kunde gewesen ist. m VERMISCHTES W ichtige Entscheidung zur Umsatzbesteuerung von Trau ringen. Es kommt häufig vor, daß ein Kleinhändler an einen Trauringfabrikanten Bruohgold einsendet mit dem Aufträge, daraus für ihn Trauring© anzufertigen. Da es sich jedoch viel fach um kleinere Mengen Gold handelt, deren Ausscheiden für sich allein un'lohnend wäre, beliefern einige Fabrikanten die Besteller mit bereits fertigen Ringen ihres Lagers, .auf die das eingesandte Bruchgold ungerechnet wird. Wie uns mil- geteilt wurde, verlangte ein Finanzamt, daß nicht nur der Fa&sonpreis, sondern der gemeine Wert der Trauringe vom Fabrikanten mit 1 l A% 0 zu versteuern sei. Ferner wurde uns mitgeteilt, daß das gleiche Finanzamt auch d.ann die Versteuerung von Trauringen nach dem ge meinen Wert verlange, wenn der Besteller dem Fabrikanten einen Geldbetrag überweist mit dem Aufträge, für diesen Betrag auf seine Rechnung Gold anzukaufen ttnd dann aus diesem Golde Trauringe anzufertigen. Um diese für weite Kleinhandelskreis© wichtigen Zweifelsfragen zu klären — denn die Steuer hat ja irgend wie immer der Abnehmer zu tragen —- v andlen wir uns ,an den Reichsminister der Finanzen m>it einer Eingabe, auf die uns folgende Antwort erteilt wurde: ..Der Reichsminister der Finanzen. III U 2900. Berlin, den 13. April 1921. 1. Erhalten Trauringfabrikanten Bruchgold mit dem Aufträge übergeben, hieraus Trauringe herzustellen, be liefert jedoch der Fabrikant dep Besteller mit bereits fertigen lt: ngen seines Lagers, wobei Menge und Feingehalt des ein- gesamlten Bruchgoldes verrechnet wird, so liegt meiner Auf fassung- nach weder ein Werkvertrag noch ein Doppelkaut', sondern ein tauschähnliches Geschäft im Sinne des § 8, Abs. 8 des U. St. G. vor. Da sowohl der Trauringfabrikant als auch der Besteller in dem von Ihnen erwähnten Fall im Besitze einer Weiterveräußerungsbescheinigung sind, ist der Trauringfabrikant umsatzsteuerfrei (z. vgl. § 2 Nr. 3 U. St. G. und § 26, Abs. 2 Ausf. Best. hierzu), der Besteller hingegen umsatzsteuer-pflichtig, und zwar mit dem Betrage, der dem gemeinen Werte der Trauringe entspricht (z. vgl. auch 138 A. O.). 2. Erhält der Trauringfabrikant von seinem Kunden Be träge überwiesen mit dem Aufträge, hiervon für Rechnung des Kunden Gold 'aufzukaufen und daraus Trauringe her zustellen, so liegt meines Erachtens ein Werkvertrag, nicht ein Werklieferungsvertrag (§ 5 Abs. 1 Satz 2 U. St. G.) vor, der Umsatzsteuer -unterliegt 'mithin nur der Fassonpreis. aus schließlich des Werts des Goldes. Im Aufträge ge«.: Popitz." Gemäß Absatz 1 der vorstehenden Entscheidung tritt liier also der seltene Fall ein, daß der Besteller auch für die Liefe rung seines Fabrikanten an ihn einfach umsatzsteuerpflichtig ist, und zwar unabhängig von einer abermaligen Versteuerung beim Weiterverkauf. Die Vereinnabmung liegt in der Erfül lung der Gegenleistung; der vereinnahmte 'Betrag ergibt sich aus der Ermittlung des gemeinen Wertes dieser Gegenleistung zuzüglich der etwaigen baren Draufzahl-ungen. Da jedoch diese Ver-steuerungsart äußerst kompliziert -ist und auch ©ine überflüssige steuerliche Belastung für den Kleinhändler im Ge folge hat, kann nur dringend angeraten werden, entweder bei Einsendung von Bruchgold den Trauringfabriikanten zu ver pflichten, aus diesem Golde die Ringe, anzufertigen tiu solchem Falle ist nur der Fassonpreis vom Fabrikanten mit 1% % zu versteuern, wenn der Besteller im Besitze der Luxus- steuernummer ist), o-der einen anderen Weg zu wählen, auf dem nicht unbeträchtliche Steuererspurniase gemacht werden
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