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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 66.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-194200005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19420000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19420000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25/26 (20. Juni 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neue Lohnsteuervereinfachung ab 1. Juli 1942
- Autor
- Stender, Bruno
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 66.1942 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1/2 (3. Januar 1942) 1
- AusgabeNr. 3/4 (17. Januar 1942) 11
- AusgabeNr. 5/6 (31. Januar 1942) 21
- AusgabeNr. 7/8 (14. Februar 1942) 29
- AusgabeNr. 9/10 (28. Februar 1942) 39
- AusgabeNr. 11/12 (14. März 1942) 49
- AusgabeNr. 13/14 (28. März 1942) 57
- AusgabeNr. 15/16 (11. April 1942) 67
- AusgabeNr. 17/18 (25. April 1942) 77
- AusgabeNr. 19/20 (9. Mai 1942) 89
- AusgabeNr. 21/22 (23. Mai 1942) 99
- AusgabeNr. 23/24 (6. Juni 1942) 109
- AusgabeNr. 25/26 (20. Juni 1942) 119
- ArtikelDie neue Lohnsteuervereinfachung ab 1. Juli 1942 119
- ArtikelWissenschaftliche Wettbewerbe der Gesellschaft für Zeitmeßkunde ... 120
- ArtikelLehrlingsblatt der Süddeutschen Uhrmacher-Zeitung (Fortsetzung ... 122
- ArtikelBuntes Leuchtfarbenlicht im verdunkelten Schaufenster 124
- ArtikelSprechsaal 125
- ArtikelVermischtes 126
- ArtikelWirtschaftsteil 126
- ArtikelUnterhaltung 127
- ArtikelReichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 127
- ArtikelUhrmacher-Innungen 127
- ArtikelVerschiedene Vereinigungen 127
- ArtikelPersönliches 128
- ArtikelBriefkasten 128
- AusgabeNr. 27/28 (4. Juli 1942) 129
- AusgabeNr. 29/30 (18. Juli 1942) 139
- AusgabeNr. 31/32 (1. August 1942) 147
- AusgabeNr. 33/34 (15. August 1942) 157
- AusgabeNr. 35/36 (29. August 1942) 165
- AusgabeNr. 37/38 (12. September 1942) 177
- AusgabeNr. 39/40 (26. September 1942) 187
- AusgabeNr. 41/42 (10. Oktober 1942) 195
- AusgabeNr. 43/44 (24. Oktober 1942) 205
- AusgabeNr. 45/46 (7. November 1942) 213
- AusgabeNr. 47/48 (21. November 1942) 223
- AusgabeNr. 49/50 (5. Dezember 1942) 231
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1942) 243
- BandBand 66.1942 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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tifoArJ,*/ S fotffer tS'rjsser WScAu/u Umluft Ci»\iVsi rtuyqens rtimsotv V\M/7 ThMuAat P1»R»1 Fltrthoui } Krnold ILVtQUO. Bejugsprels furüeutfdilanb bei offener 3uMlung olerteljährllrfi 3,90 RITl (glnfdiliGlilldi 0,22 RTTl UbertDeifungsgebühr); für bas Ruslonb merben ble ben eli^elnen £önbern angepa^ten Bejugs- beblngungen mitgeteilt Die 3citung erfcheint {eben 3toelten Sonnabenb als Doppelnummer. Brtefanfdiclft: Üeutfdie lihcmodiec-oeltung, Berlin SED 68, Heuenburger StraM 8 Orelfe ber fli^elgen: BrunbprelsVi Seite 200 RTTU Vioo Seite - 10 mm hodi unb 46 mm breit - für 6efdiöfts- unb oermlfchte fir^elgen 2,— RITl, für Stellen-flngebote unb -Befudie 1,50 RTTl- Ruf biefe Rrelfe Ulal- b3tu. rnengen-nadilajs It. Tarif. D o ft f di e tk - ft o n t o Berlin fl c, 2581. Telegramm-RnCrfltlft: Uh13eit Berlin. Sernfpredier: Sammel - Uummer 17 5246 Vereinigt mit der Süddeutschen U h rm a c h e r-Z e i t u n g vormals Augsburg flmtlithes Orgon Der Sodigruppe Jumelen, Dolö- unb Silbermoren, Uhren Der fflirtfdmftsgruppe Eimelhonbcl Nr. 25/26 Jahrgang 66 • Verlag: Deutfche Verlageroerhe Strauß, Vetter & Co., Berlin SW68 • 20.Junii«>42 fille Redite für (ämtlidie Rrtlhe! unb flbbilbungen oorbeholten ♦ Radibruch oerboten Die neue Lohofteueruereinfachung ab 1. Juli 1942 v on Bruno st en d er J eder, der schon einmal eine Lohnabrechnung gemacht hat, wird sich über die unverhältnismäßige Arbeit ge wundert haben, die damit verbunden ist, auch wenn es sich nur um verhältnismäßig geringfügige Lohnbezüge handelt. Es sind nicht weniger als fünf verschiedene gesetzliche Steuern und Beiträge einzubehalten, und sie sind zumeist an verschiedene Stellen abzuführen, auch wenn es sich nur um die kleinsten Beträge handelt. Schon seit Jahren hatte man behördlicherseits das Be streben, hier eine grundlegende Vereinfachung durchzuführen. Die Schwierigkeiten waren aber größer als es auf den ersten Blick den Anschein hatte. Nunmehr ist unter dem Zwang der Kriegsverhältnisse das zur Wirklichkeit geworden, was früher nicht zu erreichen war, nämlich die wirklich durch greifende Vereinfachung der ganzen Lohnberechnung. Fortfall der Bürgersteuer Die Bürgersteuer der Arbeitnehmer wird mit Wirkung ab 1. Juli 1942 nicht mehr erhoben. Da aber natürlich das Geld, welches die Bürgersteuer bisher erbracht hat, wieder hereinkommen muß, hat man die Lohnsteuer entsprechend erhöht. Auf die Einzelheiten der neuen Lohnsteuer kommen wir weiter unten zurück. Vereinfachung bei den Sozialversicherungsbeiträgen Die Sozialversicherungsbeiträge, also die Beiträge zur Rentenversicherung (Angestelltenversicherung, Invalidenver sicherung), zur Krankenversicherung und zum Reichsstock für Arbeitseinsatz sind ab 1. Juli 1942 in einem Betrage zu entrichten. An die Stelle von bisher drei Lohnabzügen tritt also jetzt ein Lohnabzug, so daß der Arbeitgeber zusammen mit der Lohnsteuer nur noch zwei Abzüge einzubehalten hat. Das Markenklebeverfahren wird von dem ge nannten Zeitpunkt ab ebenfalls beseitigt. Dieser neue sozialversicherungsrechtliche Sammelabzug ist an die zuständige Krankenkasse abzuführen, an die ja bisher auch schon die Beiträge zum Reichsstock für Arbeits einsatz abzuführen waren. Die Krankenkasse rechnet dann von sich aus mit der Landesversicherungsanstalt und der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte ab. Die neue Lohnsteuertabelle Der Fortfall der Bürgersteuer hat es, wie bereits er wähnt, erforderlich gemacht, die Lohnsteuer gering zu er höhen. Infolgedessen war es auch notwendig geworden, eine neue Lohnsteuertabelle herauszugeben, die ab 1. Juli 1942 gültig ist. Wir empfehlen unseren Lesern die baldige Be schaffung dieser Tabelle. Ein Blick auf die Tabelle zeigt, daß die Erhöhung der Lohnsteuer tatsächlich nur eine geringfügige ist. So zahlt z. B. ein Arbeitnehmer der Steuergruppe I, der täglich 5 RM verdient, statt bisher 0,21 RM nunmehr 0,25 RM Lohnsteuer; verdient er 7 RM, so zahlt er statt bisher 0,50 RM nunmehr 0,55 RM Lohnsteuer. Änderung in der Abführung der Lohnsteuer Nach den bisherigen Vorschriften hatte jeder Arbeitgeber die in einem Monat einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. des nächstfolgenden Monats an das Finanzamt abzuführen. Nur wenn er zu Beginn des Jahres nicht mehr als 5 Arbeit nehmer beschäftigt hatte, war es ihm gestattet, die Lohn steuer erst dann abzuführen, wenn sie auf insgesamt 100 RM für alle Arbeitnehmer aufgelaufen war. Spätestens hatte er jedoch die im Laufe eines Kalendervierteljahres einbehal tene Lohnsteuer bis zum 10. des auf dieses Vierteljahr fol genden Monats abzuführen. Nach den neuen Vorschriften verbleibt es bei der monat lichen Abführung der Lohnsteuer. Aus Gründen der Verein fachung hat diese monatliche Abführung jedoch nur dann zu erfolgen, 1. wenn die einbehaltene Lohnsteuer im Monatsdurch schnitt des letzten vorangegangenen Kalenderjahres mehr als 100 RM betragen hat, oder 2. wenn der Betrieb im Laufe eines Kalenderjahres er öffnet wird und die einbehaltene Lohnsteuer bis zum Ablauf des ersten Monats nach Eröffnung des Be triebes mehr als 100 RM betragen hat. Alle anderen Arbeitgeber führen die Lohnsteuer viertel jährlich ab, und zwar die in einem Kalendervierteljahr ein behaltene Lohnsteuer spätestens am 10. Tage nach Ablauf dieses Kalendervierteljahres in einem Betrage.
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