Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 57.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19330000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (17. Juni 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Schließung der Handwerksbetriebe in den Warenhäusern
- Autor
- Felsing, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 57.1933 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1933) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1933) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1933) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1933) 77
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1933) 85
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1933) 97
- AusgabeNr. 10 (4. März 1933) 109
- AusgabeNr. 11 (11. März 1933) 121
- AusgabeNr. 12 (18. März 1933) 135
- AusgabeNr. 13 (25. März 1933) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1933) 165
- AusgabeNr. 15 (8. April 1933) 179
- AusgabeNr. 16 (15. April 1933) 191
- AusgabeNr. 17 (22. April 1933) 205
- AusgabeNr. 18 (29. April 1933) 219
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1933) 225
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1933) 239
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1933) 253
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1933) 283
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1933) 297
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1933) 313
- ArtikelDie Schließung der Handwerksbetriebe in den Warenhäusern 313
- ArtikelSilberne Bestecke im Fachgeschäft 314
- ArtikelDrehherz und geschenkelte Radscheibe mit Futter als ... 317
- ArtikelNationaler Schmuck 318
- ArtikelSprechsaal 319
- ArtikelVermischtes 319
- ArtikelHandels-Nachrichten 321
- ArtikelMeister-Vereinigungen 321
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 323
- ArtikelVersch. Vereinigungen 323
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 323
- ArtikelBriefkasten 324
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1933) 325
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1933) 337
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1933) 353
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1933) 369
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 32 (5. August 1933) 407
- AusgabeNr. 33 (12. August 1933) 417
- AusgabeNr. 34 (19. August 1933) 431
- AusgabeNr. 35 (26. August 1933) 443
- AusgabeNr. 36 (2. September 1933) 455
- AusgabeNr. 37 (9. September 1933) 469
- AusgabeNr. 38 (16. September 1933) 483
- AusgabeNr. 39 (23. September 1933) 499
- AusgabeNr. 40 (30. September 1933) 513
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1933) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1933) 537
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1933) 561
- AusgabeNr. 45 (4. November 1933) 573
- AusgabeNr. 46 (11. November 1933) 583
- AusgabeNr. 47 (18. November 1933) 599
- AusgabeNr. 48 (25. November 1933) 613
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1933) 627
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1933) 639
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1933) 651
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1933) 663
- BandBand 57.1933 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellung monatlich 1,60 RM, unter Streifband 1,95 RM, Jahresbezugspreis bei Vorauszahlung 17,50 RM; für das Ausland unter Streifband, soweit keine Portoermäßigungen bestehen, Jahresbezugs preis 23,— RM oder in Landeswährung Die Zeitung erscheint an jedem Sonnabend. Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung, Berlin SW68, Neuenburger Str. 8 Henltin CuUVli nuygens ir»Ha.Tn H*rr\S 0 tt -TKMuAqt P.URoy F Strtbouti 3 KtnoVd kLfcnqvitl Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite füi Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,24 RM, für Stellen - Angebote und Gesuche 0,15 RM. Die ganze Seite wird mit 225,— RM be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Grundpreis X Multiplikator 1,5 RM) Postscheck -Konto Berlin 2581 Telegramm - Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: A 7 Dönhoff 2425, 2426, 2427 U hce fi-, Edelmetall- und Sckmuckro acen-M ac kt Nr. 25, Jahrgang 57 ★ Verlag: Deutsche Verlagsu/erke Strauß, Vetter & Co., Berlin SW 68 * n. Juni 1933 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Die Schließung der Handwerksbetriebe in den Warenhäusern i In dem Gesetz zum Schutze des Einzelhandels vom 12. Mai 1933 ist die Neuerrichtung von selbständigen Handwerks etrieben im Sinne der Gewerbeordnung § 104 o Abs. 2 in arenhäusern usw. verboten. Weiter ist gesagt, daß die Reichsregierung die Schließung von selbständigen Hand werksbetrieben, die in Warenhäusern usw. bereits unterhalten erden, anordnen kann. In dem erstangeführten Verbot der Neuerrichtung von Handwerksbetrieben in Warenhäusern war zweifellos ein ge wisser Anfang zu erblicken; wenigstens war verhindert, daß „noch schnell im letzten Moment“ nach dem traurigen Muster der W. M. F. Handwerksbetriebe in Warenhäusern eingerich tet werden konnten. Viel wichtiger für das Uhrmacherhand werk (und darüber hinaus für alle betroffenen Handwerks- Zweige) war aber, daß von der Ermächtigung Gebrauch ge macht würde, die bereits bestehenden Handwerksbetriebe zu Schließen. Als diese sehnlichst erwartete Maßregel auf sich warten ließ, ist an das Reichswirtschaftsministerium eine Eingabe gerichtet worden, welche dringlich auf diese Not wendigkeit hinwies. Bei dieser Gelegenheit ist auch betont worden, daß die Fassung des Gesetzes unklar sei und mög licherweise eine Umgehung erlaube. Ich habe schon damals vorausgesehen, daß die Warenhäuser das Gesetz so auslegen würden, daß sie zwar von der Führung selbständiger Hand werks -Betriebe innerhalb ihrer Unternehmungen ab- sehen, die Übernahme von Reparaturen aber weiter als zu lässig auffassen würden, wenn die Ausführung der Arbeiten durch Dritte (Hausgewerbetreibende) außerhalb der Räume der Warenhäuser erfolge. Daß damit der Sinn und Zweck des Gesetzes in das Gegenteil verkehrt wird, liegt klar auf der Hand. Der Antrag an das Reichswirtschaftsministerium lautet auszugsweise wie folgt: „Das Uhrmacher-Gewerbe legt den allergrößten Wert darauf, daß sobald als möglich selbständige Handwerks betriebe in bereits bestehenden Warenhäusern usw. ge schlossen werden. Von Dr. jur. W. Fel sing Dabei wird auch besonderer Wert darauf gelegt, daß .selbständigen Handwerksbetrieben' solche Maßnahmen gleich gestellt werden, die darin bestehen, daß in den Warenhäusern usw. Reparaturen angenommen, von außerhalb des Waren hauses wohnenden .Heimarbeitern' oder Hausgewerbetreiben den' ausgeführt und dem Publikum im Warenhaus ausgeliefert werden. Die Fassung der betr. Bestimmung wird erg. wie folgt vorgeschlagen: ,Der Errichtung bezw. Fortführung von selbstän digen Handwerksbetrieben in den im Art. I § 7 Satz 1 genannten Betrieben ist im Sinne dieses Gesetzes gleich zusetzen die Übernahme von Handwerksarbeiten, auch wenn die Arbeiten nicht in den Räumen der Betriebe selbst, sondern durch Heimarbeiter oder Hausgewerbe treibende ausgeführt werden.“' Die Einreichung des Antrages eilte; jeder Tag war kost bar und wichtig. Zu befürchten war, daß die erwartete Er gänzung herauskam und vielleicht durch eine unvollkommene Fassung unheilvoll, statt nützlich und segensreich, wirkte. Daher versicherte ich mich der Zustimmung der Freien Uhrmacher-Innung zu Berlin und des kommissarischen Vor standes des Zentralverbandes; die Eingabe wurde, von F. M. Busse für den Zentralverband und von mir unterzeichnet, persönlich überreicht. Kurz darauf erschien die Anordnung des Reichskom missars für die deutsche Wirtschaft, Dr. Wagener, an den Reichsverband der Mittel- und Großbetriebe des Deutschen Einzelhandels (früher: Verband Deutscher Waren- und Kauf häuser)*). Diese Verfügung bezweckt die Schließung der Handwerksbetriebe in allen Waren- und Kaufhäusern. Aber auch hier ist gerade der ohne jeden Zweifel im Interesse des Handwerks gewählte Wortlaut geeignet, Umgehungen *) Diese Anordnung wurde in Nr. 24 der Deutschen Uhrmacher- Zeitung d. J. auf S. 308 im Wortlaut veröffentlicht. Die Schriftltg.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder