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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 60.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19360000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (29. Februar 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jetziger Stand des Hypothekenmoratoriums
- Autor
- Schönrock, E.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 60.1936 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1936) 17
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1936) 29
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1936) 41
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1936) 55
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1936) 67
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1936) 89
- AusgabeNr. 9 (29. Februar 1936) 101
- ArtikelJetziger Stand des Hypothekenmoratoriums 101
- ArtikelPräzisions-Pendeluhren von heute und ihre Leistungen 102
- ArtikelEntwurfsgrundlagen der Ankerhemmungen (Fortsetzung zu Seite 33) 105
- ArtikelWehrpflicht und Unterstützung der Angehörigen 106
- ArtikelDie drahtlosen Zeitsignale der Welt (Fortsetzung zu Seite 383, ... 107
- ArtikelSprechsaal 108
- ArtikelVermischtes 109
- ArtikelHandels-Nachrichten 112
- ArtikelMeister-Vereinigungen 113
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 114
- ArtikelBriefkasten 114
- AusgabeNr. 10 (7. März 1936) 115
- AusgabeNr. 11 (14. März 1936) 127
- AusgabeNr. 12 (21. März 1936) 141
- AusgabeNr. 13 (28. März 1936) 155
- AusgabeNr. 14 (4. April 1936) 169
- AusgabeNr. 15 (11. April 1936) 181
- AusgabeNr. 16 (18. April 1936) 193
- AusgabeNr. 17 (25. April 1936) 207
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1936) 215
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1936) 227
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1936) 239
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1936) 253
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1936) 265
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1936) 277
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1936) 289
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1936) 305
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1936) 317
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1936) 329
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1936) 341
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1936) 355
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 31 (1. August 1936) 383
- AusgabeNr. 32 (8. August 1936) 395
- AusgabeNr. 33 (15. August 1936) 407
- AusgabeNr. 34 (22. August 1936) 417
- AusgabeNr. 35 (29. August 1936) 431
- AusgabeNr. 36 (5. September 1936) 445
- AusgabeNr. 37 (12. September 1936) 459
- AusgabeNr. 38 (19. September 1936) 471
- AusgabeNr. 39 (26. September 1936) 485
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1936) 499
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1936) 513
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1936) 523
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1936) 537
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1936) 551
- AusgabeNr. 45 (7. November 1936) 565
- AusgabeNr. 46 (14. November 1936) 579
- AusgabeNr. 47 (21. November 1936) 593
- AusgabeNr. 48 (28. November 1936) 607
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1936) 633
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1936) 645
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1936) 661
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1936) 675
- BandBand 60.1936 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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nrnl&in daUlti ttuygen» rtgrrvSBft TVvMudqt P U Roy FltrthouÄ i KrnoVd kUnQütl Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellung vierteljährlich 4.75 RM (einschlieülich 0.43 RM Uberweisungsgebiihr); fiir das Ausland werden die den Bedingungen der einzelnen Länder angepaßteD Bezugsbedingungen auf Anfrage gern mitgeteilt Die Zeitung erscheint an jedem Sonnabend. Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung. Berlin SW68, Neuenburger Str. 8 iwiiiii Preise der Anzeigen Grundpreis l /i Seite 200,— RM. ‘/im Seite — 10 mm hoch und 4t> mm breit — für Ge schäfts- und vermisditf Anzeigen 2.— RM, für Stellen-Angebote und Gesuche 1,50 RM (Die vorstehenden Preise ergeben sich au*: Normalpreis X Multiplikator I 1 /») Postscheck-Konto Berlin 2581 Telegramm - Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: Sammel-Nr. A7 Dönhoff 5246 Uhcea-Edelmetall-iuid ScKmuckinace n.- Mackt Amtliches Organ der Fachgruppe 23 (Juwelen, Gold- und Silberwaren, Uhren) der Wirischaltsgruppe Einzelhandel Nr. 9, Jahrgang 60 l Verlag: Deutsche Verlagswerke Strauß, Veiler & Co., Berlin SW68 / 29. Februar 1936 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Jetziger Stand des Hypothekenmoratoriums Von Rechtsanwalt und Notar E. Schönrock Fragen des Hypothekenrechtes gehen fast alle Volkskreise an. Auch viele Personen, die kein Haus besitzen, haben in irgend einer Form doch zum Hypothekenmarkte Beziehung, zumeist als Gläubiger einer Hypothek. Das jetzt verlängerte Hypothekenmoratorium ist daher für weite Kreise, auch des Handels und Gewerbes, von Interesse. Durch die zahlreichen seit dem Jahre 1931 auf dem Ge biete des Hypothekenrechtes ergangenen Notverordnungen ist die Entscheidung der Frage, wann eine Hypothek fällig oder kündbar ist, oft so kompliziert, daß selbst von Juristen oft nicht ganz zutreffende Auskünfte gegeben werden. Es lohnt sich daher, den heutigen Stand der Hypothekenfälligkeit, wie er sich nach der 3. Kapitalverkehrsordnung darstellt, kurz anzugeben. 1. Alle Hypotheken, die nach der Hypothekenfälligkeits verordnung vom 12. November 1932 bestellt worden sind, unterliegen keinerlei Kündigungs- oder Fälligkeits beschränkungen. Für solche Hypotheken gelten also nur die vertraglichen Kündigungs- und Rückzahlungsbedingungen. Eine Hypothek z. B., die am 1. April 1933 auf drei Jahre un kündbar bestellt worden ist, konnte zum 1. April 1936 ge kündigt werden. Diese Kündigung bleibt trotz des neuen Moratoriums wirksam. 2. Alle anderen Hypotheken oder Grundschulden genießen Kündigungsschutz bis auf zwei Ausnahmen, die ich hier gleich vorwegnehmen möchte: Amortisationshypotheken müssen weiter amortisiert werden. Handelt es sich um A b- zahlungshypotheken, so tritt der Kündigungsschutz dann ein, wenn die jährlichen Abzahlungsraten mehr als 5 % des Kapitals betragen. 3. Bei den sonstigen Hypotheken ist die Regelung ver schieden: a) Aufwertungshypotheken kann der Gläubiger jederzeit schriftlich mit dreimonatiger Frist zum Viertel jahrsende kündigen. Das Amtsgericht kann dem Schuldner aus Billigkeitsgründen eine Frist geben, jedoch bis längstens zum 31. Dezember 1936. Man will also hier ernstlich abbauen oder die Beteiligten dazu veranlassen, sich über Bestehen lassen der Hypothek zu verständigen. Da der für Aufwertungs- yP ° th ® ken nock immer geltende Zinssatz von 6 % verhältnis mäßig hoch ist, so ist eine Verständigung mit dem Gläubiger vielfach auch erfolgt, da dieser das zurückgezahlte Geld meist nicht mehr zu dem gleichen Zinssätze anlegen kann. b) Für die sogenannten zinsgesenkten Hypo theken gilt eine besondere Regelung. Man versteht hier unter diejenigen Hypotheken, die vor dem 1. Januar 1932 begründet und mit mehr als 6 % verzinslich waren. Hierunter lallt ein sehr großer Teil der Nachinflations-Hypotheken, da ln 1- J^- 11 1924 bis 1930 bekanntlich Zinssätze von 10 bis 12 A) die Regel waren. Die 4. Notverordnung vom 8. De- zember 1931 hat die Zinsen von 8 auf 6 % und höhere Zinsen im gleichen Verhältnis gesenkt. Zinsgesenkte Hypotheken können von dem Gläubiger frühestens zum 31. Dezember 1938 gekündigt werden. War die Kündigung einer etwa im Jahre 1931 bestellten Hypothek auf fünf Jahre z. B. ausge schlossen, bekanntlich eine sehr häufige Vereinbarung, so ver längert sich diese Frist um drei weitere Jahre, aber nicht über den 31. Dezember 1939 hinaus. c) Alle übrigen Hypotheken, so insbesondere alle sogenannten Fälligkeitshypotheken, d. h. solche, die ohne Kündigung an einem bestimmten Tage fällig waren, ferner Hypotheken, die vor dem 1. Januar 1932 mit nicht mehr als 6 % verzinslich waren, sind bis zum 1. Juli 1939 gestundet. Sie werden dann entweder von selbst fällig, wenn dies in den Bedingungen so vorgesehen war, oder sie können zum 1. Juli 1939 gekündigt werden, und zwar kann auch jetzt schon eine Kündigung zu diesem Zeitpunkte erfolgen.
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