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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 60.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19360000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (18. Juli 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 60.1936 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1936) 17
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1936) 29
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1936) 41
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1936) 55
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1936) 67
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1936) 89
- AusgabeNr. 9 (29. Februar 1936) 101
- AusgabeNr. 10 (7. März 1936) 115
- AusgabeNr. 11 (14. März 1936) 127
- AusgabeNr. 12 (21. März 1936) 141
- AusgabeNr. 13 (28. März 1936) 155
- AusgabeNr. 14 (4. April 1936) 169
- AusgabeNr. 15 (11. April 1936) 181
- AusgabeNr. 16 (18. April 1936) 193
- AusgabeNr. 17 (25. April 1936) 207
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1936) 215
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1936) 227
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1936) 239
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1936) 253
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1936) 265
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1936) 277
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1936) 289
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1936) 305
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1936) 317
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1936) 329
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1936) 341
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1936) 355
- ArtikelNatürliche Sorten-Auslese bei Armbanduhren 355
- ArtikelDer Kleintransformator 357
- ArtikelDie richtige Bearbeitung der Leichtmetalle 359
- ArtikelNeue elektrische Uhren 361
- ArtikelSprechsaal 363
- ArtikelVermischtes 364
- ArtikelHandels-Nachrichten 366
- ArtikelMeister-Vereinigungen 367
- ArtikelVersch. Vereinigungen 368
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 368
- ArtikelBriefkasten 368
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 31 (1. August 1936) 383
- AusgabeNr. 32 (8. August 1936) 395
- AusgabeNr. 33 (15. August 1936) 407
- AusgabeNr. 34 (22. August 1936) 417
- AusgabeNr. 35 (29. August 1936) 431
- AusgabeNr. 36 (5. September 1936) 445
- AusgabeNr. 37 (12. September 1936) 459
- AusgabeNr. 38 (19. September 1936) 471
- AusgabeNr. 39 (26. September 1936) 485
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1936) 499
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1936) 513
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1936) 523
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1936) 537
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1936) 551
- AusgabeNr. 45 (7. November 1936) 565
- AusgabeNr. 46 (14. November 1936) 579
- AusgabeNr. 47 (21. November 1936) 593
- AusgabeNr. 48 (28. November 1936) 607
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1936) 633
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1936) 645
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1936) 661
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1936) 675
- BandBand 60.1936 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 29 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 365 Die fachlichen Vorschriften für die Meisterprüfung im Uhrmacherhandwerk sind erschienen Der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister hat, wie schon in Nr. 11 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung d. J. mitgeteilt worden ist, bestimmt, daß die fachlichen Vorschriften für die Meister prüfungen in den einzelnen Handwerkszweigen zunächst als Richt linien bei der Abnahme der Meisterprüfung Verwendung finden sollen. Die umfangreichen fachlichen Vorschriften für die Meister prüfung im Uhrmacherhandwerk liegen jetzt, nachdem sich der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister mit dem Erlaß Nr. V 10 157/36 vom 8. Juni 1936 mit ihrer vorläufigen Anwendung einverstanden erklärt hat, gedruckt vor. Sie können vom Hand werker-Verlagshaus G. m. b. H., Berlin SW 68, Zimmerstr, 72/74, zum Preise von 0,50 RM bezogen werden. Jahresbericht über die Tätigkeit der Deutschen Seewarte im Jahre 1935. Die Deutsche Seewarte legt den Bericht über die Tätig keit des abgelaufenen Jahres vor, der einen guten Überblick über die zahlreichen im Dienste der See- und Luftschiffahrt ausgeführten Arbeiten gibt. Uns interessiert besonders der Bericht der Gruppe N/IV, der Abteilung für Astronomie, welcher der gesamte Zeit dienst obliegt. Über die Chronometer- und Taschenuhrprüfungen wurde in unserer Zeitung bereits laufend berichtet. Besonders interessant ist die Feststellung, daß bei dem letzten Wettbewerb für See-Chronometer ein Chronometer mit Ankerhemmung außer Wettbewerb mit geprüft wurde und in den Gangleistungen alle übrigen Instrumente übertroffen hat. Dies hat Veranlassung ge geben, die weitere Entwicklung solcher Instrumente zu fördern. Weiter ist der Forderung Rechnung getragen worden nach Chrono metern mit Grad- und Bogenminutenablesung, um sie in Verbindung mit nautischen Jahrbüchern mit Gradmaßeingängen verwenden zu können. Die Nachfrage nach Chronometern hat sich stark vermehrt, so daß die Chronometermacher nicht nur die vorhandenen Instru mente absetzen konnten, sondern daß zur Zeit auch längere Liefer fristen gefordert werden. Weiter sind in dem Bericht Angaben ent halten über den Zeitzeichendienst, die in der Werkstatt ausge führten Arbeiten sowie über die Arbeiten auf dem Gebiete der nautischen und aeronautischen Astronomie, über andere astrono mische Arbeiten und den Zeitdienst der Hauptagenturen. Für die Ausschmückung der Schaufenster während der Olympi schen Spiele hat der Berliner Bezirksausschuß zur Vorbereitung des Einzelhandels für die Olympischen Spiele 1936 u. a. die folgen den Leitsätze aufgestellt: „Denke stets daran, daß der Olympiagast in erster Linie Deine Waren sehen will. Bedenke auch, daß Du als Kaufmann Deine Auslagen in ansprechender Form zeigen mußt, damit ein Anreiz zum Kauf geschaffen wird. Die beste Dekoration ist stets die eigene Ware. Dieser Grund satz ist auch für die Zeit der Olympischen Spiele zu beachten. Verwende beim Ausstellen Deiner Artikel keine olympischen oder nationalen Symbole; denn die Verquickung von Wirtschafts werbung mit diesen Symbolen ist unzulässig. Zeige am Schaufenster unmittelbar an der Scheibe die 5 Ringe in einer zugelassenen Ausführung. Sie sind in Verbindung mit einer guten Warenauslage die wirkungsvollste Dekoration. Die Ausstattung soll ansprechend und sauber sein, geschmackvoll in der Anordnung und im Aufbau. Auch Blumen werden niemals ihre Wirkung verfehlen. Plakate, Willkommgrüße oder ähnliches sind für die Aus schmückung nicht zu verwenden. Leicht führt die Beschriftung in fremden Sprachen zur Verärgerung nicht berücksichtigter Nationen. Setze Deinen Stolz darein, Dein Schaufenster zu den Olympi schen Spielen so sauber und geschmackvoll wie möglich zu zeigen." In der Beiratssitzung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin warnte Syndikus Lorenz eindringlich davor, überspannte Hoffnungen auf das wirtschaftliche Ergebnis der Olympischen Spiele zu setzen. Es komme im wesentlichen darauf an, alle nur denkbaren Bedürfnisse der Olympiagäste so preiswürdig wie möglich zu befriedigen und auf diese Weise dazu beizutragen, daß die Besucher, namentlich die Ausländer, von der Leistungsfähig keit der deutschen Wirtschaft überzeugt werden. Weiterbeschäftigung von Lehrlingen nach Beendigung des Lehr vertrages. Ein Lehrling wurde aus Entgegenkommen und trotz Arbeitsmangels gegen die bisherige Lehrlingsentlohnung als Lehr ling weiterbeschäftigt. Neun Monate später verlangte er den tarif lichen Gehilfenlohn, wurde mit seiner Klage aber in allen Instanzen — Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Aachen und Reichs- arbe.tsgericht— abgewiesen. Es stand fest, daß nach dem Willen, beider Parteien der Kläger nach Beendigung seiner Lehr zeit nicht als Gehilfe eingestellt, sondern als Lehrling weiter beschäftigt werden sollte; er wurde von der Firma ohne Bedarf nur deshalb behalten, um ihm die Übergangszeit in eine Arbeits stelle oder in den Arbeits- oder Militärdienst zu erleichtern. Hierzu führt das Reichsarbeitsgericht u. a, folgendes aus; Die Unabdingbarkeit des Tariflohnes ist in gemeinnützigen Notwendig keiten begründet. Sie hängt deshalb nicht von der Bezeichnung des Arbeitsvertrages, sondern allein von der Leistung ab. Der Beweggrund für die Einstellung des Arbeiters kann keine Rolle spielen, ebensowenig der Beschäftigungsstand des Betriebes (d. h. ob kurzgearbeitet wird o'der nicht). Es war deshalb nicht zu unter suchen, ob die Beklagte den Kläger einstellen wollte, sondern es kommt darauf an, welche Arbeit der Kläger nach dem vierten Lehrjahre bei der Beklagten geleistet hat. In dieser Hinsicht ist festgestellt, daß die Fortbildung des Klägers im Vordergrund stand, und daß die Beklagte den Kläger nicht mit Gehilfenarbeit, sondern nur iu Fortsetzung seines Lehrvertrages mit Lehrlingsarbeit weiter beschäftigt hat. Hieraus geht hervor, daß der Kläger nicht nur nicht als Gehilfe eingestellt wurde, sondern daß er auch keine Gehilfenarbeit geleistet hat. Der Lehrvertrag verwandelt sich durch Ablauf und Weiterbeschäftigung des Lehrlings nicht zwangs läufig in einen Gehilfenvertrag, solange der Lehrling keine Gehilfen arbeit leistet, seine Weiterbeschäftigung als Lehrling also keine Umgehung der Tarifbestimmungen ist. Da unter dieser Voraus setzung die Unabdingbarkeit der Tarifordnung nicht verletzt wird, bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen die Weiter beschäftigung des Lehrlings unter den Lehrvertragsbedingungen. Dies schließt nicht aus, daß der Lehrling im einzelnen Arbeiten herstellt, die einer Gehilfenarbeit gleich sind; es darf nur nicht seine Gesamtleistung derart sein, daß sie die Leistung eines Ge hilfen ersetzt. (RAG. 36/36. — 13. 5. 1936.) Vordruckplakate, ein neuartiges Werbemittel. Um den Einzel händlern die Werbung durch Plakatanschlag, die wegen der hohen Kosten für die Plakatentwürfe zurückgegangen war, wieder zu ermöglichen, hat die Fachgruppe Außenwerbung in der Reichsgruppe Handel Vordruckplakate geschaffen, die gleichzeitig von mehreren Unternehmungen verwendet werden können. Diese Plakate sind mit einer neutralen bildlichen Dar stellung, einem neutralen Text und freiem Raume zum Aufdruck der Firma des Werbungtreibenden versehen. Sie können also für verschiedene Geschäftszweige und Werbezwecke in großer Auflage hergestellt werden, so daß sich der Preis für das Einzelstück erheblich verbilligt. Um den Firmen, die von diesem Werbemittel Ein neutrales Vordruckplakat zur Werbung für Reiseartikel Gebrauch machen, eine „Originalwerbung“ zu ermöglichen, bleibt ein bestimmter Plakatentwurf an einem Orte oder in einem Stadt teile jeweils einer Firma Vorbehalten. Wir geben hier ein von der Fachgruppe Außenwerbung geschaffenes Plakat „Für die Reise" wieder, das auch von Uhren- und Goldwarengeschäften verwendet werden kann. Das in lebhaften Farben gehaltene, etwa 80X50 cm große Plakat ist zunächst zur Anbringung an den öffentlichen Anschlagstellen (Litfaßsäulen und Anschlagtafeln) be stimmt. Daneben (aber nicht für sich allein) darf es auch in den Schaufenstern ausgehängt werden. Nähere Auskunft über dieses neuartige Werbemittel gibt die Fachgruppe Außenwerbung in der Reichsgruppe Handel, Berlin SW 11, Saarlandstr. 90/102. Die Fach- gruppe ist auch in der Lage, den beteiligten Firmen Matern der Plakate zur Verwendung in Zeitungsanzeigen zu beschaffen. Ein Großindustrieller über den Einzelhandel. Zur Feier des hundertsten Geburtstages des saarländischen Großindustriellen Freiherrn von Stumm veranstaltete die Industrie- und Handelskammer Saarbrücken eine Gedächtnisfeier. Bei dieser Ge legenheit hielt Kommerzienrat Dr. E. h. Hermann Röchling eine Ansprache, die bemerkenswerte Ausführungen über den Ein zelhandel enthielt. Die Tatsache, daß Stumm schon sehr früh in die politische Tätigkeit eintrat und die Politik auf allen Gebieten vor der Öffentlichkeit vertreten mußte, habe ihn auch dazu ge-
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