Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 60.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19360000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (10. Oktober 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 60.1936 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1936) 17
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1936) 29
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1936) 41
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1936) 55
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1936) 67
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1936) 89
- AusgabeNr. 9 (29. Februar 1936) 101
- AusgabeNr. 10 (7. März 1936) 115
- AusgabeNr. 11 (14. März 1936) 127
- AusgabeNr. 12 (21. März 1936) 141
- AusgabeNr. 13 (28. März 1936) 155
- AusgabeNr. 14 (4. April 1936) 169
- AusgabeNr. 15 (11. April 1936) 181
- AusgabeNr. 16 (18. April 1936) 193
- AusgabeNr. 17 (25. April 1936) 207
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1936) 215
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1936) 227
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1936) 239
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1936) 253
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1936) 265
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1936) 277
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1936) 289
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1936) 305
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1936) 317
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1936) 329
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1936) 341
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1936) 355
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 31 (1. August 1936) 383
- AusgabeNr. 32 (8. August 1936) 395
- AusgabeNr. 33 (15. August 1936) 407
- AusgabeNr. 34 (22. August 1936) 417
- AusgabeNr. 35 (29. August 1936) 431
- AusgabeNr. 36 (5. September 1936) 445
- AusgabeNr. 37 (12. September 1936) 459
- AusgabeNr. 38 (19. September 1936) 471
- AusgabeNr. 39 (26. September 1936) 485
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1936) 499
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1936) 513
- ArtikelAn die Lesergilde unserer Zeitung 513
- ArtikelDie Kinoleinwand als Werbemittel 515
- BeilageDas ganze Jahr hindurch verkaufen! 25
- ArtikelVermischtes 517
- ArtikelHandels-Nachrichten 518
- ArtikelMeister-Vereinigungen 520
- ArtikelVersch. Vereinigungen 521
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 521
- ArtikelBriefkasten 522
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1936) 523
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1936) 537
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1936) 551
- AusgabeNr. 45 (7. November 1936) 565
- AusgabeNr. 46 (14. November 1936) 579
- AusgabeNr. 47 (21. November 1936) 593
- AusgabeNr. 48 (28. November 1936) 607
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1936) 633
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1936) 645
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1936) 661
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1936) 675
- BandBand 60.1936 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
522 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 41 Briefkasten Fragen Frage 12 176 (wiederholt). Wer ist der Hersteller oder Lieferant von Uhrgläsern der Marke „Duro“? A. P. in W. Frage 12 178 (wiederholt). Was ist für die Wiederschwarz färbung einer im Schaufenster grünlich gewordenen Belederung von Prismengläsern zu empfehlen? 0. T. in H. Frage 12 179. Wer ist in der Lage, Einsatzuhren mit 8-Tage-Ankergehwerk ab Lager sofort zu liefern? S. in H. Frage 12 180. Wer ist Hersteller von Sportfiguren aus einem Kunstmaterial, ähnlich wie Ton, aber im Aussehen von Galvanoplastik? O. M. in Z. Frage 12 181. Wer ist Hersteller oder Lieferant von Arm banduhren mit fest angebrachtem, federndem Band, bei denen das Band links und rechts zwei zusammen gehende Holme hat, mit zwei Sternen auf dem Zifferblatt als Marke? H. W. in D. Frage 12 182. Wer ist Hersteller oder Lieferant von Signal- uhren, die in regelmäßigen Abständen fort laufend ein kurzes tönendes Signal geben, wobei die Ruhepausen von Minute zu Minute in den Grenzen von 3 bis 15 Minuten leicht verstellbar sein müssen? H. M. in E. Frage 12 183. Wie kommt es, daß die Synchronuhren verschiedener Fabrikate sehr starke Unterschiede im Geräusch des umlaufenden Motorteils (Läufer) haben, und wie kann man bei der Reparatur die Geräusche abschwächen? L. N. in F. Frage 12 184. Wer liefert versilberte Metallwaren mit dem Zeichen „A. K. & Cie."? B. in S. Frage 12 185. Wer liefert Silber-Porzellan mit der Marke „K. P. M. Cleo", daneben eine Krone? L. F. in S. Frage 12186. Wer ist Hersteller von Mikrometern (in Holzetui) zum Ablesen von */ioo mm? N. S. in H. Antworten Zur Frage 12 153. Daß die Fahrräder mit in unser Uhrengeschäft hineingebracht werden, halte ich grundsätzlich nicht für zweckmäßig. Bringt aber doch einmal ein Kunde sein Rad mit hinein, dann darf auch kein böses Gesicht gezogen werden. Ich würde vor Aufstellung eines Räderständers bei der dortigen Polizei anfragen; meiner Ansicht nach dürfte die Polizei das größte Interesse daran haben, daß die Räder von der Bordkante der Straße fortkommen, und wird daher auch im allgemeinen wohl die Erlaubnis geben. Wir haben das Interesse daran, daß die Kunden ihre Fahrräder nicht unmittelbar vor unser Schaufenster oder unsere Ladentür stellen. Voraussetzung für die Aufstellung eines Ständers ist natürlich eine aus reichende Breite des Bürgersteiges. H. W. in D. Wenn es, z. B. in einer größeren Stadt oder in einer Haupt verkehrsstraße, unmöglich ist, einen Fahrradständer auf dem Bür gersteig anzubringen, so muß man sich anders helfen und z. B. an der Ladentür ein Schild anbringen: „Fahrräder bitte im Hausflur oder im Hof aufstellen.“ Für einen solchen Hinweis wird der Kunde, der auch nicht gerne sein Fahrrad unbeaufsichtigt an der Straßenkante stehen läßt, immer dankbar sein. Wenn man einen Fahrradständer aufstellt, ist es gegebenenfalls vorteilhaft, auch Schlösser zum Anschließen oder wenigstens Anschlußketten an dem Ständer vorzusehen. Auf keinen Fall darf der Ständer direkt vor dem Schaufenster angebracht werden, da dieses zur Besichtigung frei bleiben muß. Auch ich halte die Aufstellung der Räder im Laden nicht für gut, weil es immer leicht Kratzer und Beschädigungen gibt und die Räder auch oft beim Verkauf hinder lich sind, wenn man z. B. an einen Schrank heran muß. E. W. in K. In juristischer Beziehung ist festzustellen, daß es sich um eine öffentlich-rechtliche Frage handelt, und daß des wegen allein die Ortspolizeibehörde zuständig ist, die gemäß § 14 und § 41 des Polizeiverwaltungsgesetzes darüber zu ent scheiden hat, ob durch das Aufstellen des Fahrradständers die Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Verkehrs gestört wird. Es dürfte ganz darauf ankommen, in welcher Gegend das Geschäft liegt, wie der Verkehr in diesem Stadtgebiet ist, und welche Verkehrsordnungen für die betreffende Stadt bestehen. Wie be reits oben bemerkt, erkundige man sich bei der Ortspolizei. — Wesentlich ist ferner, daß der Ladeninhaber für einen an den aufgestellten Rädern entstehenden Schaden nicht haftet. Das Aufstellen des Fahrradständers ist lediglich eine Gefälligkeits handlung, ein sogenannter „Dienst am Kunden". Die Vorschriften über einen „Verwahrungsvertrag" zwischen Kunden und Geschäfts inhaber, wie er im Beherbergungsgewerbe und Gastwirtsgewerbe eine große Bedeutung hat, kommen hier also nicht in Betracht. Selbstverständlich darf der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt sein. — Bringen die Kunden ihre Räder mit in das Geschäft hinein, so hat der Vermieter (Hauseigen tümer) grundsätzlich kein Recht, dem Mieter des Ladens das Unterstellen der Räder zu verbieten. Durch das Hereinbringen erfolgt auch keine außergewöhnliche Abnutzung der Räume. Jedoch steht dem Vermieter das vertragsmäßige Kündi gungsrecht zu. — Zu beachten ist aber, ob nicht etwa am Orte Polizeiverordnungen bestehen, die das Mitnehmen der Räder in die Geschäftsräume allgemein untersagen. A. G., Gerichtsreferendar. Zur Frage 12 154. Zur Beleuchtung eines Uhrmacher ladens, wobei die Lampen sich möglichst über den Laden tischen befinden sollen, empfehle ich Kugellampen aus Milchglas in der allgemein bekannten Art. Das Milchglas der äußeren Glocke gibt ein gleichmäßiges, nicht blendendes Licht. Durch den Stab zwischen Kugel und Decke („Pendel" nennen dies die Elektriker) kann die Lichtquelle im geeigneten Abstand von der Tischplatte, der je nach Höhe des Raumes auszuprobieren ist, angebracht werden. Die Kugelform sorgt zugleich für eine zweckmäßige Beleuchtung des ganzen Raumes. Nach verschiedenen Versuchen mit anderen Lampenformen habe ich mit dieser Art nur gute Erfahrungen gemacht. % E. C. in L. Zur Frage 12 160 (nachträglich). Die Umstellung eines mechanischen Aufzuges einer Turmuhr auf elek trischen Betrieb ist durchaus empfehlenswert. Unzweck mäßig wäre es dagegen, eine Synchronuhr ohne Gangreserve als Turmuhr zu verwenden. F. Th. in W. Zur Frage 12 165. Nach meinen Erfahrungen ist die Frage, ob eine Ankeruhr, wenn die Kraft am Hehelstein kleiner wird, vor- oder nachgeht, dahin zu beantworten, daß die Uhr, wenn sie keine Stellung und der Hebelstein etwas viel Luft in der Gabel hat, meistens vorgeht. Bei P endel- uhren mit zweiteiligem Pendel und leichter Pendel linse geht die Uhr bei Vollaufzug die ersten Tage im allge meinen vor, während sie beim weiteren Nachlassen der Federkraft nachgeht. Dies ist ja mit ein Grund, warum wir den Kunden drin gend empfehlen müssen, die Uhren pünktlich aufzuziehen, und warum die elektrischen Uhren soviel bessere Gangleistungen zeigen. Ungenannt aus L. (Der freundliche Beantworter dieser Frage wird höflich gebeten, die versehentlich unterlassene Angabe seiner ge nauen Adresse und seines Namens uns zu übermitteln. Die Schrift leitung.) In jedem der beiden Fälle macht sich der Einfluß der Hemmung geltend. Die Ankerhemmung bewirkt schon an sich eine Verlängerung der Unruh-Schwingungsdauer, also ein NacH- gehen, das um so größer sein wird, je mehr die Auslösung erschwert ist, je weiter entfernt vom Totpunkt sie beginnt, und je länger der Antrieb sich hinzieht. Dieser Einfluß der Hemmung auf die Schwingungsdauer der Unruh wird sich um so stärker bemerkbar machen, je geringer die Unruh-Geschwindigkeit während des Zeit raumes ist, in dem der Unruh-Hebelstein mit der Gabel zusammen wirkt. Die Uhr wird also bei abnehmender Kraft am wirksamen Gabelende (nicht am Hebelstein) langsamer gehen. Für den Betrag dieses Nachgehens ist es nicht einmal gleich gültig, ob die geringere Schwingungsweite nur von einer Abnahme der Federkraft herrührt oder von passiven Widerstandskräften, wie z. B. stärkerer Reibung, zunehmender Viskosität des Öles o. ä. m. In letztgenanntem Falle wird der verzögernde Einfluß auf den Gang etwas größer sein als bei lediglich abnehmender Feder kraft. Übrigens ist es nicht ausgeschlossen, daß dieses Nachgehen bei einer Uhr mit aufgeschnittener Unruh unter dem Einfluß der absinkenden Wirkung der Zentrifugalkraft ausgeglichen oder gar überholt wird. -— Beim P e n d e 1 kann die Abnahme der Kraft an der Gabel und die daraus sich ergebende Verringerung der Schwingungsweite unter dem Einfluß der Hemmung sowohl ^zu einem Nach- wie zu einem Vorgehen führen. Meistens wird sich ein Nachgehen zeigen, obgleich an sich die Dauer der weiten Schwingungen größer ist als die der kleinen. Das freie Pendel wird in den kleineren Schwingungen bestimmt vorgehen, sofern diese nicht zu klein (Amplitude = halbe einfache Aus- schwungweite bis zu 2°) sind, daß Isochronismus vorliegt. M. L. Zur Frage 12 173. Hersteller der unzerbrechlichen U h r g 1 ä s e r „Stella" ist die Nederlandsche Unbrekbare Orlogeglesen Fabriek Justin Heggele, Mastricht (Holland), Wilhelminesingel 56. H. H. in V. Die Alleinvertretung dieser Gläser für Deutschland hat die Firma H. O. F u ck s, Wuppertal-Elberfeld, Belle-Alliance-Str. 12/14, übernommen. aüptschriftleiter: Fr. A. Kam es in Berlin. — Verantwortlich für den ^nischen Inhalt: Dr.-Ing.J. B alt ze r; für den volkswirtschaftliehen und aU- emeinen Inhalt: K. Helmer; für den Anzeigenteil: Q. Wolter, sämtlich zu Berlin. — Druck: A. Seydel & Cie. Aktiengesellschaft, Berlin SW 61. Verlag- Deutsche Verlagswerke Strauß, Vetter & Co. in Berlin SW 68. DA. II. Vj. 86 . 5060. PI. 7.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder