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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 52.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (28. April 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 52.1928 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1928) 53
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1928) 71
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1928) 89
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1928) 111
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1928) 131
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1928) 149
- AusgabeNr. 10 (3. März 1928) 167
- AusgabeNr. 11 (10. März 1928) 185
- AusgabeNr. 12 (17. März 1928) 203
- AusgabeNr. 13 (24. März 1928) 221
- AusgabeNr. 14 (31. März 1928) 239
- AusgabeNr. 15 (7. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (14. April 1928) 277
- AusgabeNr. 17 (21. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (28. April 1928) 315
- ArtikelZum fünfzigjährigen Jubiläum der Deutschen Uhrmacherschule in ... 315
- ArtikelDer sekundäre Fehler 319
- ArtikelDas Viertelrohr 322
- ArtikelErinnerungen eines alten Glashütters aus der Zeit der ... 325
- ArtikelHeiteres aus dem Schulbetriebe 326
- ArtikelPlauderei aus dem alten Glashütte 326
- ArtikelJubiläum-Stiftung der Deutschen Uhrmacher-Zeitung 327
- ArtikelDie Orientierung über See 328
- ArtikelSprechsaal 329
- ArtikelVermischtes 330
- ArtikelUnterhaltung 331
- ArtikelHandels-Nachrichten 332
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 335
- ArtikelBriefkasten 337
- ArtikelPatent-Nachrichten 337
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 337
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1928) 339
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1928) 357
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1928) 377
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 397
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1928) 417
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1928) 435
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1928) 455
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1928) 471
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1928) 489
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1928) 505
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1928) 525
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1928) 543
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1928) 559
- AusgabeNr. 32 (4. August 1928) 579
- AusgabeNr. 33 (11. August 1928) 599
- AusgabeNr. 34 (18. August 1928) 623
- AusgabeNr. 35 (25. August 1928) 643
- AusgabeNr. 36 (1. September 1928) 667
- AusgabeNr. 37 (8. September 1928) 683
- AusgabeNr. 38 (15. September 1928) 701
- AusgabeNr. 39 (22. September 1928) 721
- AusgabeNr. 40 (29. September 1928) 741
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1928) 761
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1928) 779
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1928) 801
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1928) 821
- AusgabeNr. 45 (3. November 1928) 839
- AusgabeNr. 46 (10. November 1928) 859
- AusgabeNr. 47 (17. November 1928) 877
- AusgabeNr. 48 (24. November 1928) 897
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1928) 919
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1928) 939
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1928) 961
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1928) 979
- BandBand 52.1928 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Vermischtes DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 18 Inventurausverkäufe im Scbmuckwarengewerb Der Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes schreibt uns folgendes: „Wie bereits früher mitgeteilt, hat der Verwaltungs- rat des Verbandes der Grossisten des Edelmetallgewerbes in seiner Januar-Sitzung einmütig einen Beschluß gefaßt, wonach die baldige Einführung von Inventurausverkäufen im Edelmetallgewerbe im ur eigensten Interesse unseres Facheinzelhandels liegt Auch die Handelskammer Pforzheim hat nunmehr zu dieser wichtigen Frage StellungTnonLien und in einer ihrer letzten Vollsitzungen sich einmütig dahin ausgesprochen, daß vom Standpunkt der Pforz- heimer Schmuckwarenindustrie aus gesehen ein wirtschaftliches Bedürfnis für die Einführung der Inventurausverkäufe m der der Mode unterliegenden Bijouterieware im Fachemzelhandel des Edelmetallgewerbes vorliege. Diesem Standpunkt haben sich die in der Arbeitsgemeinschaft des Edelmetall- und Schmuckwaren- gewerbes der Handelskammer Pforzheim vereinigten Handels kammern der Bezirke Hanau und Schwäb.-Gmünd angeschlossen. Es liegt also nunmehr die bedeutsame Tatsache vor, daß Schmuck warenindustrie und Schmuckwarengroßhandel einheitlich für die Abhaltung von Inventurausverkäufen in den der Mode unter liegenden Bijouteriewaren im Facheinzelhandel des Edelmetall- gewerbes eintreten. Diese Stellungnahme des Verbandes der Grossisten des Edel metallgewerbes war uns bereits seit dem Januar d. J. bekannt; wir konnten davon absehen, uns mit ihr zu beschäftigen, solange sie innerhalb des Grossistenkreises ihr theoretisches Dasein fristete. Jetzt scheint der Grossistenverband aber willens zu sein, sich in Verbindung mit der Industrie für die praktische Durchführung seines Beschlusses ins Zeug zu legen. Diese plötzliche Initiative des Grossistenverbandes und der ihm folgenden Industrie in dieser Frage muß — das werden die Herren auch selbst verständlich finden — den Einzelhandel lebhaft befremden. Dies gilt auch den Handelskammern der Bezirke Pforzheim, Schwäb.-Gmünd und Hanau, die ungeachtet der hohen Bedeutung der Edelmetall- und Schmuck warenindustrie doch auch die Interessen des Einzelhandels und zwar im Einvernehmen mit diesem wahrzunehmen haben. Es dürfte doch auch allen Kammern und Verbänden bekannt sein, daß die Spitzenverbände des Einzelhandels gegen die Inventurverkäufe sind und zwar der Reichsverband Deutscher Juweliere, Gold- und Silber schmiede laut einem formellen Beschluß und der Zentralverband der Deutschen Uhrmacher gemäß den Bekundungen der über wältigenden Mehrheit seiner Mitglieder,Wir denken natürlich nicht daran, den Grossisten und Fabrikanten das Recht der freien Mei nung zu bestreiten. Es muß jedoch verlangt werden, daß diese Meinung in der richtigen Weise zur Geltung gebracht wird. Der Grossistenverband hätte, ähnlich wie wir selbst das schon vor mehr als Jahresfrist getan haben, in der Fachpresse seine Ansicht über die Inventurverkäufe darlegen und begründen oder aber zum Gegen stand derVerhandlungen zwischen den beteiligten Spitzenverbänden machen können. Unter Ausschaltung dieser letzteren, die, um mit Fritz Reuter zu sprechen, doch „die nächsten dazu“ sind, auf die Einzelhändler lediglich mit Einsetzung der Autorität der Verbände der Grossisten und Fabrikanten ohne die leiseste sachliche Be gründung praktisch einwirken zu wollen, geht unter keinen Um ständen an. Wenn die Fabrikanten und Grossisten auch ein prak tisches Interesse an der Steigerung des Absatzes ihrer Waren haben und daher berechtigt sind, für die Inventurverkäufe einzu treten, wenn sie diese für ein absatzförderndes Mittel halten, so ist doch nicht zu verkennen, daß die Entscheidung über die Frage der Inventurverkäufe bei denen liegt, die sie durchzuführen haben würden, den Einzelhändlern. Wenn d iesen einleuchtend gemacht wird, daß Inventurverkäufe in den Waren unseres Faches wirklich in ihrem „ureigensten Interesse" liegen und die dagegen vorge brachten Gründe dem keinen Abbruch tun, werden sie nicht zö gern, ihre Stellungnahme zu revidieren. Bis dahin aber werden sie keine Veranlassung dazu haben. Die Schriftleitung. len, haben dazu geführt, daß der Inhalt der Zeugnisse vielfach in nur sehr bedingtem Maße als richtig angesehen werden kann. Diese Tendenz auf allzu günstige Fassung der Zeugnisse wird noch durch die Gutmütigkeit der meisten Arbeitgeber, die dem ausscheidenden Arbeitnehmer sein Fortkommen möglichst er leichtern wollen, sowie dadurch verschärft, daß verschiedentlich schon durch Gerichtsurteile Arbeitgeber für den Schaden ersatz pflichtig gemacht worden sind, der Arbeitnehmern durch angeb lich zu ungünstige Ausstellung von Zeugnissen oder auch durch objektiv völlig richtige ungünstige Auskünfte entstanden ist. Es dürfte daher für die Arbeitgeber wichtig sein, zu wissen, daß die Gerichte auch entgegengesetzt urteilen. So hat z. B. das Ober landesgericht Frankfurt a. M. (Aktenzeichen II U 55/26) wegen unrichtiger Auskunfterteilung einen Arbeitgeber für schadens ersatzpflichtig erklärt, der einem Angestellten ein unrichtiges Zeugnis ausgestellt und ihm entgegen der Wahrheit bescheinigt hatte, daß er die Arbeit pünktlich und ordnungsgemäß ausgeführt habe und auf Wunsch seines Vaters die Stellung verlasse. Da in Wirklichkeit der Angestellte aber wegen Unterschlagung eines Wertbriefes von der Firma entlassen war, so stellte sich das Ober landesgericht Frankfurt auf den Standpunkt, daß der Aussteller des Zeugnisses durch sein Verhalten die späteren Arbeitgeber rücksichtslos der Gefahr einer wiederholten Schädigung aus gesetzt habe. Wenn er auch ohne Frage für seine Handlung edle Motive gehabt habe, so dürfe er doch niemals durch ein Zeugnis zu Unrecht den Eindruck erwecken, als ob es sich um einen be sonders braven Angestellten handle. Der Aussteller wurde daher zum Ersatz der Hälfte des dem späteren Arbeitgeber erwach senen Schadens verurteilt. Dr. B. Eine Wandlung des Uhrarmbandes. Die Mode ist zwar un berechenbar, aber hier und da macht sich auch in ihrem Bereich das Bedürfnis geltend, sich praktischen Erfordernissen anzu passen. Es scheint, daß sich nun an Stelle der leicht sich durch scheuernden Ripsbänder schmale geflochtene Kordeln für die Be festigung der Uhr am Arm der Dame durchzusetzen beginnen. Paris hat mit dieser Neuerung den Anfang gemacht. In unseren Abbildungen zeigen wir drei verschiedene Befestigungsweisen mit diesen Kordeln; bei der ersten gehen die Kordeln beiderseits durch Doppelösen, bei der zweiten durch breite, bei der dritte» l: r u ' n w einer au , s dem Wortlaut des Zeugnisses nicht men mit der p 1Se . zu , n l lze,c hnen. Diese Bestimmungen zusam- w en L J't“ Arbeitsgerichte, die im Falle einer Klage Arbeitgeber ent unrichtiger Ausstellung eines Zeugnisses den 3 entweder im Vergleichswege oder durch Urteil fast zwingen, das Zeugnis übertrieben günstig auszustel- chadensersatzpflicht bei zu günstiger Ausstellung von Zeug- f na fh.§ 113 der Gewerbeordnung und § 73 des Handels- Ion^ Z v° eS - .*1 Ablösung des Arbeitsverhältnisses auszustel- L d ^ er und Dauer der Beschäftigung ist auf zndntirmr. es , jl. tne *) mer s auch auf Führung und Leistungen aus- Zeugnis mit M» I uck j lch untersagt ist es dem Arbeitgeber, das Arbeiter in oi-. 1 ^” 1 n Z i U vez ® e ^ en . die den Zweck haben, den durch schmale Ösen. In allen Fällen sind die Schlingen durch einen fassonierten Ring aus dem gleichen Metall wie das Uhr gehäuse abgeschlossen, und ein Schloß verbindet die beiden Kordelhälften, Reklamationen wegen des Durchscheuerns der Bänder werden, wenn diese Kordeln sich allgemein eingeführt haben, wohl aufhören, denn sie, die übrigens in den verschieden sten Farben geliefert werden, sind aus Leder. Die hier bei gegebenen Abbildungen stellen ein paar Muster aus einem Sor timente der Uhrenfabrik „M i d o" dar. Es läßt sich nlc ht bestreiten, daß diese Neuheit einen sehr guten Eindruck macht. Neue Moden in Uhren mit Anhängern. In London wird es mehr und mehr Übung, daß der bessere Herr in der Uhrtasche eine feine Uhr mit einem Siegelanhänger trägt. Die neue Mode wurde bis vor kurzem ziemlich kühl aufgenommen; auf der buhne machte sich die Tendenz geltend, die Idee durch Übertreibung zu verulken. Es ist ziemlich wahrscheinlich, daß die Wiederaufnahme der Idee, eine Frackuhr mit Anhänger zu tragen, mit durch die jetzt übliche Kürze des Frackvorderteiles veranlaßt worden ist. Als die Uhrtasche durch den niedrigen Ausschnitt des Frackes so gut wie verdeckt war, dachte man nicht daran, einen derartigen Schmuck anzulegen. Von einer Londoner Juwelierfirma is neuerdings eine besonders schöne Ausführungsform dieser Art Uhr mit“ Siegelanhänger eingeführt worden. Es handelt sich um ein schönes Muster in achtzehnkarätigem Golde am schwarzen Bande. Das Zifferblatt ist aus Silber mit erhabenen blauen Stahl ziffern und blauen Stahlzeigern. Ein Bügel fehlt an der Uhr, und ri.rat. wird als eine schöne Neuerung aufgefaßt. Eine andere
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