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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 44.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192001006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 269 und 270.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40 (30. September 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen der Preisschutzkommission
- Untertitel
- Zum Wuchergesetz
- Autor
- Felsing
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 44.1920 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1920) 11
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1920) 19
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1920) 27
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1920) 35
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1920) 45
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1920) 53
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1920) 63
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1920) 73
- AusgabeNr. 10 (4. März 1920) 85
- AusgabeNr. 11 (11. März 1920) 93
- AusgabeNr. 12/14 (31. März 1920) 101
- AusgabeNr. 15 (8. April 1920) 115
- AusgabeNr. 16 (15. April 1920) 123
- AusgabeNr. 17 (22. April 1920) 131
- AusgabeNr. 18 (29. April 1920) 143
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1920) 151
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1920) 163
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1920) 175
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1920) 189
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1920) 199
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1920) 211
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1920) 227
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1920) 239
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1920) 249
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1920) 259
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1920) 271
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1920) 281
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1920) 291
- AusgabeNr. 32 (5. August 1920) 301
- AusgabeNr. 33 (12. August 1920) 313
- AusgabeNr. 34 (19. August 1920) 325
- AusgabeNr. 35 (26. August 1920) 337
- AusgabeNr. 36 (2. September 1920) 347
- AusgabeNr. 37 (9. September 1920) 359
- AusgabeNr. 38 (16. September 1920) 371
- AusgabeNr. 39 (23. September 1920) 385
- AusgabeNr. 40 (30. September 1920) 397
- ArtikelDie Aufgaben der Uhrmacherschulen (Schluß zu Seite 387) 397
- ArtikelBerlin-Leipzig-Jena 398
- ArtikelAchter Bundestag des Deutschen Uhrmacher - Bundes (Fortsetzung ... 399
- ArtikelAus dem Reiche der Perlen 401
- ArtikelBriefe von der Uhren- und Bijouteriemesse in Genf V. ... 402
- ArtikelSprechsaal 404
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 404
- ArtikelVermischtes 405
- ArtikelHandelsnachrichten 406
- ArtikelKurse und Preise 407
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 407
- ArtikelBriefkasten 408
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 408
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1920) 409
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1920) 423
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1920) 435
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1920) 447
- AusgabeNr. 45 (4. November 1920) 459
- AusgabeNr. 46 (11. November 1920) 473
- AusgabeNr. 47 (18. November 1920) 485
- AusgabeNr. 48 (25. November 1920) 497
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1920) 509
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1920) 525
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1920) 535
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1920) 547
- BandBand 44.1920 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 40 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 405 f) Schließlich ist wiederholt amtlich darauf hingewiesen worden, daß für die Entscheidung, ob eine Ware (Gegenstand des täglichen Bedarfs oder Luxusware im Sinne der Wuchergesetz gebung ist, die Zugehörigkeit zu der(Luxusbesteuerung nicht aus schlaggebend ist. Dieser Standpunkt ist von der Prelsschutz- kommission in allen Fällen vertreten worden, da eine solche An nahme einen schwerwiegenden Irrtum weiter Kreise 'bildet. g) Endlich hat eine Gerichtsentscheidung die von der Preis- schutzkommission vertretene Ansicht bestätigt, daß zu den Ge genständen des täglichen Bedarfs niemals Waren zu zählen sind, die als Spezialkonstruktionen nur einen beschränkten Ver brauchenkreis haben, und bei denen von einem schnellen Ver brauch und regelmäßiger Ergänzung keine Rede ist. Die Preisschutzkonimission hat in ihrer bisherigen Tätig keit in zahlreichen Fällen durch die rechtzeitige Abgabe von Gutachten, insbesondere unter Anführung der in Frage kom menden, die V uchergerichte bindenden Reichsgerichtsentschei dungen den beschuldigten Kollegen Unterstützung und Rat gegeben. Es dürfte daher empfehlenswert sein, daß die Kollegen auch ferner jeden Fall einer ungerechtfertigten Beschuldigung der Preistreiberei oder ähnlicher Art an die Preissohutzkommission berichten und dabei alle zur Verfügung stehenden Unterlagen mit einsenden. Daß dies rechtzeitig, zu der frühestmöglichen Zeit geschehen muß, ist im Interesse des Beschuldigten selbst verständlich. Preisschutzkommission: I. A. Dr. Fe Ising. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung kann vom 1. Oktober ab nur noch direkt bei der Geschäftsstelle in Berlin SW. 68, Neuen burger Straße 8, bestellt werden, und zwar zum regulären Preise von 9 Mark vierteljährlich. Wird die .Zusendung unter Streif band gewünscht, so beträgt der Bezugspreis 16 Mark viertel jährlich. Diejenigen Besteller der Zeitung, die dem Verlage nicht als Uhrmacher oder Inhaber von ordnungsmäßig geführten Uhrengeschäften bekannt sind, wollen sich bei der Bestellung entsprechend ausweisen. Wir bitten diejenigen Kollegen, die von der Änderung in der Bestellungsweise der Deutschen Uhr- macher-iZßitung bislang noch nichts gelesen haben und zu ihrer Verwunderung vom Postboten in diesen Tagen eine Quittung vil-er den Betrag von 100 Mark für die Deutsche Uhrmacher- Zeitung vorgelegt bekamen, von vorstehenden Bemerkungen Kenntnis zu nehmen. Die Festsetzung des Postbezugspreises auf 100 Mark ist erfolgt, um au verhüten, daß die Deutsche Uhr macher-Zeitung bei Bestellung durch die Post in Unrechte Hände kommt. Für die Kollegen, die direkt bei der Geschäfts stelle bestellen, ergibt sich keine Verteuerung im Bezüge der Zeitung. Eine neue Uhrmaelierfaehsehule. In Freiihurg (Schlesien) wurde von den Stadtverordneten die Errichtung einer Uhr- macherfachscihule beschlossen. Die erforderlichen Mittel wur den bewilligt. Entschädigung der Handwerkslehrlinge in Sachsen. Die sächsischen Gewerbekammern beschäftigen sich gegenwärtig lebhaft mit der Frage der Entschädigung für Handwerks lehrlinge. Besonders hat sich die Zittauer Gewerbekammer dieser Frage, deren Lösung als ein dringendes Bedürfnis unserer Zeit erscheint, angenommen. Der Handwerksausschuß ist der Ansicht, daß die Frage am besten für die einzelnen Ilandwerks- eweige für ganz Sachsen geregelt werden müsse, da die Verhält nisse nicht für alle Handwerke die gleichen seien. Der Aus schuß verlangt, daß die Innungen festsetzen, wieviel in den einzelnen Lehrjahren den Lehrlingen an Entschädigung gezahlt werden solle. Der Vorsitzende der Zittauer Gewerbßkammer l*etonte es ganz besonders, daß die Entschädigung der Lehrlinge, die bei den Meistern nicht Kost und Wohnung erhalten, eine Forderung der Zeit sei, da sonst die Eltern es sich überlegen müßten, ob sie ihre Kinder einem Handwerk zuführen sollen. Eltern mehrerer Kinder seien bei den heutigen Verhältnissen ohne Erhalt einer Entschädigung gar nicht in der Lage, ihre Kinder einem Handwerke zuzuführen. Im Interesse des beruflichen Nachwuchses, bei dessen Fehlen in weiterem Ausmaße auch die handwerksfeindlichen Soziali- «lierunigsbestrebungen leichteres Spiel haben, wäre es dringend zu wünschen, wenn der Regelung der Lehrlingsentschädigung auch in den übrigen Teilen Deutschlands energisch und groß zügig näher getreten würde. Metallwcrt der deutschen Gold- und Silbermünzen für die Veranlagung zum Reichsnotopfer. In der mit dem Datum vom 31. August versehenen Nummer 16 des Reichssteuerblattes, die erst jetzt zum Versand gekommen ist, wird ein Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 21. Juli 1920 zur Veranlagung de« Reichsnotopfers bekannt gegeben, den wir. trotfcdem die Frist zur Einreichung der Steuererklärung mit dem 30. Septem ber abläuft, bekannt geben, da er vielleicht dem einen oder 'anderen unserer Leser noch von Nutzen sein kann. „Nach § 20 a des Gesetzes über das Reichsnotopfer sind die deutschen Gold- und Silbermünzen mit dem Metallwert zu be werten. Das Reichsbankdirektorium hat mir mitgeteilt, daß sich nach seinen Berechnungen auf Grund der Edeknetallpreise und der Wechselkurse für den Jahresschluß 1919 der Preis für ein deutsches Zwanzigmarkstück auf 220 Mark und für ein deutsches Einmarkstück auf 7 Mark (und für die anderen Stückelungen entsprechend) gestellt hat. Diese Preise werden demnach als für den 31. Dezember 1919 maßgebende Metallwerte der deutschen Gold- und Silbermünzen im Sinne der genannten Vorschrift bei der Veranlagung zum Reichsnoüopfer zu berück sichtigen sein.“ Zinn Gesetz über den Ersatz von Aufruhrscliäden, über da» wir in Nummer 22 eingehend berichteten, ist am 15. September eine Verordnung des Reichsministers des Innern erschienen, die das Verfahren für die Feststellung von Entschädigungen regelt. Wir heben aus den Bestimmungen folgende hervor: Ent scheidende Behörden sind die „Ausschüsse zur Fest- stellung von Entschädigung für Aufruhrschäden“ und da- Reichswirtschaftsgericht. Sitz und Bezirk der Ausschüsse, die aus sieben Mitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden, be stehen, bestimmen die Landeszentralbehörden. In den Aus schüssen sollen Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, Handwerk und Arbeiterschaft sowie die freien Berufe vertreten sein. Die Vertreter dieser Berufsgruppen werden: von den Landeszentral behörden oder den von ihnen bestimmten Behörden ernannt. Zur Beschlußfähigkeit der Ausschüsse ist die Teilnahme von wenigstens fünf Mitgliedern erforderlich. Ein Mitglied des Ausschusses ist von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen, wenn seine eigene Sache oder die naher Angehöriger zur Ver handlung steht oder eine Sache, in der es als Bevollmächtigter oder Vertreter des Antragstellers aufzutreten berechtigt ist. Zu-ständig für die Feststellung von Beschädigungen von Grundstücken nebst Zubehör ist der Ausschuß, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist, für die Feststellung von Beschädi gungen >an Gegenständen des Hausrats oder Inventars der Aus schuß, in dessen Bezirk der Hausstand zur Zeit des den An spruch begründenden Ereignisses belegen war. Bei Streitig keiten über die Zuständigkeit mehrerer Ausschüsse entscheidet der Präsident des Reichswirtschaftsgeriohts. Bei dem Verfahren vor den Ausschüssen ist der Antrag steller berechtigt, sich eines mit schriftlicher Vollmacht ver sehenen Vertreters zu bedienen, der kein Rechtsanwalt au sein braucht. Das Verfahren selbst ist in ähnlicher Weise wie in der Zivilprozeßordnung geregelt worden. Die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung finden direkte Anwendung auf die Ver pflichtung, sich vor dem Ausschüsse als Zeuge oder, Saclivop ständiger vernehmen zu lassen, sowie auf die im Falle des Un gehorsams zu verhängenden Strafen. Zeugen und Sachver ständige erhalten Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige. Die Beschwerde gegen den Entscheid des Ausschusses ist schriftlich beim Ausschüsse oder beim Reichswirtschafts- gerioht einzureichen. Leidet das Verfahren an einem wesent lichem Mangel, so kann das Redchswirtschaftsgericht die Sache unter Aufhebung der Entscheidung des Ausschusses zur noch maligen Verhandlung an den Ausschuß zurückverweisen. Die rechtliche Beurteilung des Falles durch das Reiphswirtschafts- gericht ist für das weitere Verfahren bindend. Uber die Ent-
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