Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 44.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192001006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 269 und 270.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40 (30. September 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 44.1920 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1920) 11
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1920) 19
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1920) 27
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1920) 35
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1920) 45
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1920) 53
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1920) 63
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1920) 73
- AusgabeNr. 10 (4. März 1920) 85
- AusgabeNr. 11 (11. März 1920) 93
- AusgabeNr. 12/14 (31. März 1920) 101
- AusgabeNr. 15 (8. April 1920) 115
- AusgabeNr. 16 (15. April 1920) 123
- AusgabeNr. 17 (22. April 1920) 131
- AusgabeNr. 18 (29. April 1920) 143
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1920) 151
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1920) 163
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1920) 175
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1920) 189
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1920) 199
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1920) 211
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1920) 227
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1920) 239
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1920) 249
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1920) 259
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1920) 271
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1920) 281
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1920) 291
- AusgabeNr. 32 (5. August 1920) 301
- AusgabeNr. 33 (12. August 1920) 313
- AusgabeNr. 34 (19. August 1920) 325
- AusgabeNr. 35 (26. August 1920) 337
- AusgabeNr. 36 (2. September 1920) 347
- AusgabeNr. 37 (9. September 1920) 359
- AusgabeNr. 38 (16. September 1920) 371
- AusgabeNr. 39 (23. September 1920) 385
- AusgabeNr. 40 (30. September 1920) 397
- ArtikelDie Aufgaben der Uhrmacherschulen (Schluß zu Seite 387) 397
- ArtikelBerlin-Leipzig-Jena 398
- ArtikelAchter Bundestag des Deutschen Uhrmacher - Bundes (Fortsetzung ... 399
- ArtikelAus dem Reiche der Perlen 401
- ArtikelBriefe von der Uhren- und Bijouteriemesse in Genf V. ... 402
- ArtikelSprechsaal 404
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 404
- ArtikelVermischtes 405
- ArtikelHandelsnachrichten 406
- ArtikelKurse und Preise 407
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 407
- ArtikelBriefkasten 408
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 408
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1920) 409
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1920) 423
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1920) 435
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1920) 447
- AusgabeNr. 45 (4. November 1920) 459
- AusgabeNr. 46 (11. November 1920) 473
- AusgabeNr. 47 (18. November 1920) 485
- AusgabeNr. 48 (25. November 1920) 497
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1920) 509
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1920) 525
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1920) 535
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1920) 547
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406 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 40 scheddungen des Reichswirtschaftsgerichts hinaus ist eine weitere Beschwerdemöglichkedt nicht gegeben. Die Anmeldung von Aufruhrschäden hat nicht bei den Ausschüssen zu erfolgen, sondern bei den Behörden, die von den Landeszentralbehörden hierzu bestimmt werden. Heiteres aus dem Fache. Staubreinigung von Uhr räderwerken. Ein überraschend einfaches Mittel zur Rei- nigung des Räder werks von stehengebliebenen Uhren .gibt „Scien tific American“ an. Unter das Räderwerk wird ein mit Petro leum getränkter Wattebausch geleigt und 24 Stunden liegen ge lassen. Untersucht mian dann den Wattebausch, so finden sich auf ihm Flecke, welche von dem Staub herrühnen, der unter der Einwirkung der entwickelten Petroleumdämpfe sich gelöst hat und herabgetropft ist. Gewöhnlich ist das Räderwerk durch dieses Verfahren soweit gereinigt, daß es leicht wieder in Gang zu setzen ist. — Also ist zu lesen in der zweiten Beilage der Berliner „Tante Voß“ Nr. 32, 1920. Bei dieser können sich un sere Leser für den Heiterkeitsausbruch bedanken, der sie beim Lesen dieser Zeilen befallen haben wird. Nun kann ja „Tante Voß“ allerdings geltend machen, daß sie diesen Unsinn einem ..wissenschaftlichen“ amerikanischen Blatte entnommen habe. Das ändert aber nichts daran, .daß selbst einem krassen Laien der „unter der Einwirkung der PetroleumdäiH'pfe herab- tropfernde Staub“ Zweifel erregen müßte,, wenn er nicht ein ganz gedankenloser Mensch ist. Der „Scientific American“ aber hat mit dieser Notiz wieder einmal, wie schon öfters, be wiesen, daß er zwar immer sehr „amerikanisch“, a.ber mitunter nichts weniger als „wissenschaftlich“ ist. „Tante Voß“ wird gut tun, künftig vor der Veröffentlichung solcher technischen Notizen einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Vom Büchertisch. .Die deutsche Taschenuhr-In dustrie und ihr notwendiger Ausbau. Inaugural- Dissertation von Dr. Willy Schnell, Frankfurt a. M. Die Arbeit, die nicht im Druck vorliegt, ist eine m.it viel Fleiß nach der vorhandenen Literatur .aufgestellte, zusammenfassende Darstellung des Standes der deutschen Uhrenindustrie unter vergleichsweiser Betrachtung der Schweizer Industrie nach wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten. Daß der Verfasser iin Hinblick auf die großen Einfuhrziffern an Taschenuhren in Anbetracht unserer wirtschaftlichen Lage zu dem Schluß kommt, eine Erweiterung der deutschen Taschenuhrenfabri- kation sei notwendig, erscheint nicht verwunderlich. Für einen Fachmann würde es eine dankbare Aufgabe bedeuten, gegen über dieser Notwendigkeit unter Berücksichtigung der neuesten Erfahrungen die Möglichkeit vom fachmännischen Standpunkte aus einer kritischen Erörterung zu unterziehen. Der Verfasser als Xichtfachmann mußte sich ein tieferes .Eingehen auf diese Seite der Frage natürlich versagen. Einzelne seiner Angaben liediirfen der Berichtigung, so unter anderem seine Ansicht, daß die große Masse der Käufer weniger Wert auf.. elegante Form, als auf gute Ausführung lege. Hiervon abgesehen, dürfte die Arbeit für den Leser manches Wertvolle enthalten. A. K. Handelsnachrichten Änderung der Ausfuhrabgaben. Im Reichswirtschafts- ministerdum fand zusammen mit Vertretern der Reichstags- fraktdonen sowie den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses des Reichswirtschaftsrates eine Sitzung statt, in der über die Änderung der Ausfuhrabgaben beraten wurde. Es wurden folgende Richtlinien festgelegt: 1. Die zahlreichen Waren, die in dem vom Reichswirtschafts rat überprüften Tarif auf Null gesetzt sind, sollen zunächst weiterhin nicht belastet werden. “■ -^ s S °T ‘die vorübergehende Nichtveranlagung für die aien in Aussicht genommen werden, deren Auslandsabsatz im .ronat August 1920 um mehr als 50% geringer war als der Durchschnitt der Monate August 1919 bis Juli 1920. Eine Liste cer hierfür zunächst in Betracht kommenden Waren wurde ent sprechend den im Volkswirtschaftlichen Ausschuß des Reichs- tags abgegebenem Erklärungen bereits vorgelegt. , Regierung soll ein System eines gestaffelten Ab gabentarifs zur Anwendung bringen, der Zu- oder Abschläge zu dem vom Reichswirtschaftsrat festgesetzten ermäßigten Tarif vorsieht, die entsprechend einem Sinken oder Steigen der Mark und einer Besserung oder Verschlechterung der Ausfuhrverhält nisse und des Beschäftigungsgrades der Industrie zu bemessen sind. Hierbei ist ferner auf den Gehalt der Warengattun.genj an ausländischen Rohstoffen Rücksicht zu nehmen. Die technische Durchführung ist so zu gestalten, daß die Anwendung durch die Außenhandelsstellen möglichst einfach ist. 4. Bei der Auswahl des gleitenden Abgabensystems ist ins besondere für Rohstoffe, Halbfabrikate und diesen ähnliche Massenartikel dahin zu wirken, daß durch Erfassung eines ent sprechend bemessenen Teiles des reinem Valutagewinnes (d. h. des Erlöses über einen angemessenen Inlandspreis hinaus) die inländische Preisgestaltung stetiger als bisher gehalten wird. Es ist sehr zu begrüßen, daß die zuständigen Stellen jetzt endlich der für unsere Volkswirtschaft so dringend nötigen Änderung der Ausfuhrabg.aben näher treten. In Nummer 24 wurde auf -Seite 214 ff. darauf hingewiesen, daß die Erhebung der Ausfuhrabgaben unsere Ausfuhrmögliohkeiten im weitesten Maße einschränke, zumal da durch die Hebung des Markkurses die deutschen Erzeugnisse den Weltmarktpreis sehr häufig er reichtem oder überschritten, und somit schon ohnehin schwere Wettbewerbskämpfe mit dem Auslände zu bestehen hätten. An erkannt werden muß jedoch, daß auf die dauernden Proteste der interessierten Industrien hin der zuständige Ausschuß des Reichswirtschaftsrates den Ausfuhrabgabentarif stark zurück geschraubt hat. Während der alte Tarif 598 Posten mit einor Abgabe von 10% aufwies, hat sich diese Zahl jetzt auf 337 ver ringert, die Zahl der Posten zu 8% von 186 auf 28, der zu 6% von 324 auf 57; erhöht hat sich die Zahl der Posten zu 3% von 102 auf 274, der zu 2% von 167 auf 451, der gänzlich abgabe- freien von 180 auf 225. Diese Änderungen entsprechen jedoch nicht völlig den wirtschaftlichen Verhältnissen der betroffenen Industrien, insbesondere deswegen, weil sich der Tarif der sich stets ändernden Wirtschaftslage und Ausfuhrmöglichkeit gegen über als nicht schmiegsam genug erweist. Deswegen ist das Prinzip der gleitenden Skala der Ausfuhrabgaben für die Neu regelung des Tarifs von größter Bedeutung. Endgiltige Beschlüsse sind in der vorerwähnten Sitzung jedoch noch nicht gefaßt worden. Vorläufig wurde idie Ent scheidung bis Mitte Oktober zurückgestellt, da in der Zwischen zeit noch notwendige Feststellungen gemacht werden müssen. Vor allem bedarf der wichtige Punkt der Klärung, bei welchem Stande der Valuta die Abgabe überhaupt erst erhoben wird, und in welchem Verhältnis zum Steigen oder Fallen der Mark sie herab- oder heraufgesetzt werden soll. Voraussetzung für eine unser Wirtschaftsleben fördernde Ausfuhrabgabenregelung ist jedoch, daß der bürokratische Geist und das Schneckentempo ■aus den Außenhandelsstellen gründlich verbannt wird, besondere im Hinblick auf die ausländischen Käufer, die selbstverständlich nicht unseren schönen Augen zuliebe deutsche Erzeugnisse er werben., sondern weil sie neben der Güte der Ware und dem günstigen Preise auch auf eine rasche Lieferung rechnen. Umsatzsteuerfreie Einfuhr nur bei direkter Lieferung ins Inland. Hierzu gibt der Redchsminister der Finanzen (IIIU 6254) folgende Entscheidung bekannt: „Die Voraussetzungen des § 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes sind nicht bereits dann gegeben, wenn .ausländische Waren die Grenzen überschreiten. Die Vorschrift betrifft vielmehr lediglich Umsätze aus dem Ausland in das Inland. Eine umsatzsteuerfreie Einfuhr liegt nur dann vor, wenn aus dem Ausland in das Inland geliefert wird. Wenn eine ausländische Firma nach Deutschland Waren bringt und sie in Deutschland einlagert, so ist sie wegen dieses Verbringens — von dem Fall des § 17 Nr. 3 über Luxusgegen- stfinde abgesehen — umsatzsteuerfrei. Verkauft sie von ihrem Lager, also von einem inländischen Betriebsort aus, an eine inländische Firma, so liegt ein Umsatz im Inland vor, der nach § 1 Nr. 1 umsatzsteuerpflichtig ist. Weder dieser Verkauf noeh der Weiterverkauf durch den inländischen Bewerber stellt sich als ein erster Umsatz nach der Einfuhr dar.“ Herabsetzung der Ausfnhrabgaben für Edelmetallwaren. Am 17. .September 1920 fand im Reichswirtschaftsministerium unter dem Vorsitz des Herrn Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung Dr. Adler eine Besprechung statt, an der außer den dabei interessierten Handelskammern als Vertreter des Großhandels die Herren Richard Lebram und Emil Ziegler. Berlin, teilnahmen. Es wurde erreicht, daß die die Ausfuhr schwer schädigende Ausfuhrabgabe für Gold- und Platinwaren ganz aufgehoben, für Silberwaren auf 3 % und für Double-, vergoldete und versilberte Waren ,auf 2% herabgesetzt wird.
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