Indem die Generaldirection der Königl. Sammlungen für Kunst und Wissenschaft über die Verwaltung der ihr unterstellten Institute während der Jahre 1872 und 1873 berichtet, hat dieselbe zunächst ein schmerz liches Ereigniss zu verzeichnen, welches sie in dieser Zeit betroffen hat: den Tod ihres Referenten, des Hof raths Dr. Albert von Zahn, der am 16. Juni 1873 in Marienbad aus dem Leben schied. Der Verewigte, von Natur reich begabt und durch unablässige Arbeit an sich selbst hoch entwickelt, hat vermöge seiner um fassenden Kenntnisse, seines rastlosen selbstvergessenen Eifers und seines grossen organisatorischen Talentes der Generaldirection in der Verwaltung überhaupt und namentlich bei der Durchführung der auf grössere Zugänglichkeit der Museen abzielenden Einrichtungen die erspriessliehsten Dienste geleistet. Sein Name wird trotz seiner nur kurzen Amtsführung dauernd mit der Geschichte der K. Sammlungen verknüpft bleiben, wie derselbe auch innerhalb der Kunstwissenschaft, die er durch seine schriftstellerische Thätigkeit wie durch manmchfaches Wirken von Person zu Person erheblich gefördert hat, stets eine hervorragende Stelle behaupten wird. Zu seinem Nachfolger wurde am 10. October 1873 der Professor der Kunstgeschichte an der K. Akademie der bildenden Künste zu Düsseldorf, Hofrath Dr. W. Ross mann, ernannt. — Die Massregeln für die Erweiterung des öffentlichen Besuchs der Sammlungen erfuhren eine wesentliche Ausdehnung, indem auch für die Porzellan- und Gefässsammlimg, das Grüne Gewölbe und die Gewehrgalerie, Dank der Bereitwilligkeit der Stände, welche die Mittel für die nothwendigen Schutzvorrichtungen bewilligten, die Zulassung auf Personenbillets ermöglicht wurde. Früher nämlich wurden diese Sammlungen, um jeder Beschädigung der offen und ohne Schutzwehr aufgestellten und zum Theil sehr leicht zerbrechlichen odei sonst dem Verderben ausgesetzten Gegenstände zuvorzukommen, nur unter Führung der Beamten gegen Bezahlung gezeigt. Die erste Veränderung, welche die Generaldirection an dieser Einrichtung vornahm, bestand, wie dies schon in dem vorigen Verwaltungsberichte erwähnt ist, darin, dass neben den bezahlten Jührungen auch unentgeltliche für unbemittelte Personen eingeführt wurden, welche die Sammlungen im Interesse ihres Studiums oder ihres Gewerbes zu sehen wünschten. Diese Einrichtung führte aber, da sich untei dem andringenden Publikum keine Auswahl treffen liess und sich überdies unberufene Mittelspersonen derselben in gewinnsüchtiger Absicht bemächtigten, zu mehrfachen Unzuträglichkeiten und kam Denen, für deren Vortheil sie berechnet war, nicht in erwünschtem Masse zu Gute. Man beschloss deshalb, die unent geltlichen Führungen einzustellen und in Betreff des freien Besuchs für Studienzwecke auch in diesen Samm lungen fortan lediglich dieselben Grundsätze gelten zu lassen, welche für die übrigen bereits massgebend waren. Dagegen wurde nun, nachdem die nötliigen Sicherheitsmassregeln getroffen waren, die Porzellan- und Gefässsammlung an vier, das Grüne Gewölbe an fünf Tagen der Woche gegen ein Eintrittsgeld von 1(J Ngr. für die Person dem allgemeinen Besuche geöffnet und die Führung mit Erklärung nur für zwei Tage beibe halten, während m der Gewehrgalerie an zwei Tagen der unentgeltliche Besuch gestattet, an vier Tagen die bezahlte Führung angeordnet wurde. Diese Erleichterung konnte aber nur für die Sommermonate in Kraft treten, für den Winter musste, weil die Locale der drei Sammlungen nicht geheizt werden können und deshalb eine länger dauernde Anwesenheit der Aufsichtsbeamten unmöglich ist, lediglich die alte Einrichtung mit den Führungen beibehalten werden. l*