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R. Fritzsches Kursbuch für Sachsen, das übrige Mitteldeutschland, Böhmen und Schlesien
- Bandzählung
- 1914/15,Wi.
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.M.553.y-1914/15,Wi.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id394077458-191400029
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id394077458-19140002
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-394077458-19140002
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zeichenerklärung und allgemeine Bemerkungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftR. Fritzsches Kursbuch für Sachsen, das übrige ...
- BandBand 1914/15,Wi. -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 2
- ZeitschriftenteilZeichenerklärung und allgemeine Bemerkungen 2
- ZeitschriftenteilGepäcktarif 6
- ZeitschriftenteilStationsverzeichnis 8
- ZeitschriftenteilEisenbahnfahrpläne 30
- ZeitschriftenteilKraftwagenverbindungen 321
- ZeitschriftenteilDirekte Verbindungen 326
- ZeitschriftenteilDurchlaufende Wagen 353
- ZeitschriftenteilDampfschiffe 357
- ZeitschriftenteilDrahtseilbahn/ Schwebebahn 358
- ZeitschriftenteilBerge und Aussichtspunkte in der Sächsisch-Böhmischen Schweiz 360
- ZeitschriftenteilPostkurse 361
- ZeitschriftenteilZusammenstellbare Rundreisehefte 363
- ZeitschriftenteilFahrpreisberechnungstafel 365
- ZeitschriftenteilBäder, Sommerfrischen, Wintersportplätze, Kuranstalten -
- ZeitschriftenteilHotel-Azeiger -
- AbbildungSpezialkarte der Königl. Sächs. Staatseisenbahnen -
- AbbildungEisenbahnkarte zu Fritzsches Kursbuch -
- BandBand 1914/15,Wi. -
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II. über Fahrkarten, Fahrpreise usw. der K. Sttohs. Staatselsenbahnen. Einfache Fahrkarten >u Eil- oder Personenzügen. Einheitssatz für das Kilometer I. KL. 7 Pf., II. Kl. 4,5 Pf., III- Kl. 8 Pf., IY. Kl. 8 Pf. Mindestfahrpreis I Kl. 20 Pf., II. Kl. 16 PI, III./IY. Kl. 10 Pf. Die Berechnung des Fahrpreises erfolgt nach ganzen (Tarif-) Kilometern, bis zu 1 M. wird auf 6 Pf., über 1 M. auf 10 Pf. (nach oben) abgerundet. Hierzu kommt — ausser bei Fahrkarten IV. KL. und Fahrkarten, deren Preis 60 Pf. nicht erreicht — die Beichsfahrkartensteuer. Fahrpreisberechnungstafel für deutsche Eil- und Personenzüge siehe S. 865. Auf den Bayerischen und Badischen Staatsbahnen, die die IV. Wagenklasse nicht führen, wird bei der III. Klasse zwischen der Beförderung in Schnell- und Ellzügen und in Personenzügen unterschieden; für die Beförderung in Schnell- und Eilzügen gilt die Klassenbezeichnung lila und der Fahrpreis ron S Pf., in Personenzügen die Klassen- bezeichnung IIIb und der Fahrpreis ron 2 Pf. für 1 km. Die Beichsfahrkarten- steuer betrügt bei einem Fahrpreise ron : ln j K1 jj III. Kl. 0,60 M. bis zu 2 M . . . 20 10 6 mehr als 2 „ n ,, & ii • • . . 40 20 10 1) * 5 „ n ,, io n • • . . 80 40 20 1) n 10 „ » n 20 ii • • . . 160 80 40 M „ 20 „ n „ 80 n • • . . 240 120 60 M •i so „ „40 i» • • . . 360 180 90 N * 40 „ n „ 50 n • • . . 640 270 140 n » 50 „ . . 800 400 200 Sehnellzugzusehlilge. Die Sohnellzüge zerfallen in zuschlagpflichtige („Schnellzüge“) und in zuschlagfreie („Eilztige“). Welche Züge zuschlagpflichtig sind, ist aus dem Fahrplane zu ersehen. Als Schnellzugzuschläge werden erhoben: für 1 bis 76 km ( I. Zone): 0,50 M. in I. und II., 0,25 M. in III. Klasse, „ 76 „ 150 „ ( II. „ ): 1,00 „ „ L „ II., 0,50 „ „ III. „ „ über 160 „ (HI. „ ): 2,00 „ „ I. „ H., 1,00 „ „ III. „ Für die Benutzung der Eilzüge ist nur der Personenzugfahrpreis zu bezahlen. Bei Benutzung der in den Fahrplänen mit L bezeichneten Züge (Luxuszüge) ist ausser dem Schnellzugzuschl. noch eine weitere Gebühr zu entrichten (siehe S. 4). Geltungsdauer der Fahrkarten, auch der als zur Bückfahrt gültig gekennzeich neten, beträgt, soweit ihnen eine andere Geltungsdauer nicht aufgedruckt ist, 4 Tage. Reiseantritt. Die Beise kann an einem beliebigen Tage innerhalb der Geltungsdauer angetreten -werden. Freiwillige Fahrtunterbrechung ist auf Fahrkarten für eine einfache Fahrt nur einmal, auf Fahrkarten für Hin- und Bückfahrt je einmal auf der Hin fahrt und der Bückfahrt ohne weitere Förmlichkeit gestattet. Einer zeitlichen Beschränkung unterliegt die Fahrtunterbrechung nicht; die Geltungsdauer der Fahrkarten darf jedoch nicht überschritten werden. Eine Karte zur Rückfahrt kann schon bei Lösung der Karte zur Hin fahrt mit gelöst werden. Sie erhält den Stempel „Bückf.“ und ist bei der Hin fahrt am Bahnsteig nicht mit Torzuzeigen. Monatskarten für bestimmte Strecken. Monatskarten für zwei Strecken zwischen zwei Stationen werden zum Preise der Karten für die längste Strecke ausgestellt. Soweit Karten fertig gedruckt aufliegen, erfolgt die Ausgabe binnen 1 Stunde nach der Bestellung, andernfalls sind sie 1 Tag rorher zu bestellen. Die Karten sind streng persönlich und mit Namensunterschrift zu v er sehen. Für An gehörige eines und desselben Hausstandes und zwar den Haushaltungsyorstand, dessen Ehefrau, minderjährige Kinder ohne eigenen Erwerb und die Dienstboten wird 1 Karte (Stammkarte) zum rollen Preise, die übrigen Karten (Nebenkarten) zu ermässigtem Preise abgegeben. Als Stammkarte gilt die Karte, deren tarifmäss. Preis der höchste ist. Kein Freigepäck. Zefttkarten zum Schulbesuch für Schüler und Schülerinnen, auok tob F ortbildung!- u. Gewerbeschulen, sowie für Zöglinge ▼ Präparanden-Anstalt. u. für Konfirmand., ferner für erwachsene oder selbständige Personen zum Besuche von 3
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