10 Synoden sind die, dem Interesse des Instituts entsprechenden Berathungen zu halten, die Translocationen festzusetzen und die Vergehen der Zöglinge zu un tersuchen und zu bestrafen. Der Director hat über die Lehrer - Synoden ein Protocoll zu führen. §. 17. Strafen. Die Strafen bestehen in Verweisen, Androhung der Ausschliessung und wirklicher Ausschliessung. Die Strafe der Ausschliessung erfolgt auf Ver gehen und Verbrechen gegen Staatsgesetze nach Befinden, ferner wegen gro ber Unsittlichkeit, beharrlichen Unfleisses, Ungehorsams und Widersetzlich keit, so wie auf Contraventionen gegen diejenigen Vorschriften und Verord nungen des Institutes, in denen sie sonst noch angedroht wird, stets aber nur dann, wenn darauf vom Vorstande nach vorgängiger Untersuchung, welche an eine gerichtliche Untersuchung jedes Mal sofort anzuschliessen ist, erkannt worden. Bei solchen Untersuchungen führt der Kramer - Consulent das Protocoll. Verweise und Androhung der Ausschliessung können als Strafen von der Lehrer - Synode erkannt und exequirt, jedoch auch dadurch geschärft w erden, dass ihre Ertheilung und Ankündigung im Beiseyn einiger Mitglieder des Vorstandes auf solenne Weise erfolgt. §. 18. * Bericht an die hohe Commerzieu- Deputation. Am Schlüsse eines jeden Jahres hat der Vorstand an die hohe Commer zien - Deputation eine ausführliche Darstellung über den Zustand der Anstalt und alle wesentlichen Veränderungen und Vorgänge bei derselben zu erstatten und an Hochdieselbe eine hinlängliche Anzahl von Exemplaren des §. 14. er wähnten Programms und des Lehrplans einzusenden.