VI. Cultur. 105 Wenn solche und ähnliche Verbrechen rohster und gemeinster Art noch bis Milte des 16 . Jahrhunderts bei dem Oberlausitzer Adel an der Tagesordnung waren, so begreift man, wie zwei Jahrhunderte früher, wo dem ritterlichen Uebermuth noch kein so hoch entwickeltes Städtethum ein Gegengewicht zu bieten vermochte, sich die Städte nur durch festen Anschluss an einander gegen grosse und kleine Ver brecher selbst zu schützen im Stande waren, und wie Kaiser Karl IV. ' die Aufrechterhaltung von Gesetz und Ordnung im Lande gerade diesem Städtebunde Übertragen musste. Auch die vorstehenden Skizzen dürften dargethan haben, wie die Culturverhältnisse des Mittelalters, dieser Jugendzeit der germa nischen Völker, allenthalben neben viel Kraft viel Roheit, neben viel Schönem und Erhabnem viel Widriges und Gemeines, neben viel Licht viel Schatten aufweisen, und wie zumal die Oberlausitz sich in jeder Hinsicht darüber nur zu freuen hatte, dass auf das Mittelalter endlich folgte — eine „Neue Zeit“.