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Sächsische Dorfzeitung : 28.05.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-05-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-187205287
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18720528
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18720528
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1872
- Monat1872-05
- Tag1872-05-28
- Monat1872-05
- Jahr1872
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 28.05.1872
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MenAag, 28. Mai 1872. MHW DochMmg. Ne«stadt» Dresden, in der Expedi tton, kl. Meißn. Gaffe Nr. 3, zu haben. Vrettt vierteljährlich 15 Ngr. Zu beziehen durch alle kais. Post Anstalten. Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh. Inseratenpreis: Für dm Raum einer gespaltenm Aelle 14 Ngr. Unter „Eingesandt" 3 Ngr. Verantwortlicher Redakteur und Verleger: Herrmann Müller in Dre-deu. Abonnements-Einladung. Abonnements auf die Sächsische Dorszeitung für dm Monat Juni nehmen alle kaiserliche Poftanstalten und Postexpeditionen gegen Vorausbezahlung von 5 Ngr. entgegen. Diejenigen Pränumeranten in Dresden und Um gegend, welche ihre Bestellungen direkt bei uns oder bei den von uns angeftellten Boten machen, erhalten die Zeitung zu demselben Preise frei ins Haus geliefert. Lie Verlags-Lkpedition. "'M - -- »-» Politische Weltscha«. Deutsche- Reich. Angesichts der förtsteigenden Lheu- erung aller Lebensbedürfnisse, sowie mancherlei anderer Erschei nungen auf wirthschastlichem Gebiete, fehlt eS nicht an Stimmen, die daS bekannte Lied von der „guten, alten Zeit" in allen nur möglichen Lonarten variiren. Da wird über Arbeitseinstellungen, über zu große Ansprüche der Dienstboten und dergleichen Dinge mehr mit dem leidigen Refrain geklagt: „früher war eS doch besser". Niemand aber wagt, die Mederherstellung deS früheren Zustandes vorzuschlagen. Dies sollte doch Beweis genug sein, daß alle eiugeräumten Freiheiten, als: Gewerbefreiheit, Frei zügigkeit, Koalitionsfreiheit, die Freiheit der Verehelichung, der erleichterte Erwerb deS Wohnsitzes, die Aufhebung des Paß zwanges, die Abschaffung der Gefangenschaft und Lohnbeschlag nahme als Exekutionsmittel u. s. w. nicht der Willkür entsprun gen, sondern den unabweisbaren Bedürfnissen des Lebens an gepaßt sind. Das leichte und unerwogene Urtheil ist schnell bereit zu fruchtlosen Klagen; die verhältnißmäßig kurze Zeit des UebergangeS aus der alten in die neue Situation wird benutzt, um dre Kurzsichtigkeit als weise Voraussicht anzupreisen. Frei lich schafft die neue Freiheit Unbehagen - und wirthschaftliche Störungen. Aber folgt denn hieraus, daß die Befreiung ein Jrrthum war, oder daß die Umkehr nothwendig ist? Gewiß nicht! Die erste Anwendung der bisher gebundenen Kräfte ließ derartige Störungen und Unannehmlichkeiten erwarten; man darf sich aber durch den unbequemen, lästigen Weg nicht vom Ziele abschrecken lassen. Wenn das Ziel jenseits liegt, muß man die dazwischen tretenden Mühen mit in den Kauf nehmen. Das weiß jeder Mensch, der auch nur den engen Kreis seiner Erfah rungen zu verwerthen versteht. Die patriarchalische Gemüthlich- keit, sagt sehr treffend die „Nat.-Ztg.", zwischen der Herrschaft und dem Gesinde, zwischen dem Meister und dem Gesellen geht zwar für immer verloren, aber dafür steigen die Rücksichten des Anstandes und der wechselseitigen Achtung, zu denen die Freiheit zwingt. Jetzt befinden wir uns freilich in dem Stadium, in welchem das Gute des alten Zustandes verloren, der Ersatz des neuen Zustandes noch nicht ganz gewonnen ist, dies jedoch ist der allbekannte Rachtheil eines jeden Ueberganges und man schreibt mit gutem Grunde die Schuld den Fehlern der Ver gangenheit zu. DaS „Gesinde" reckt sich in der neuen Freiheit und zeigt sich nicht selten störrischer, als das Verhältniß gestattet, aber das Uebermaß ist auf Rechnung der früheren Unterwürfig keit zü setzen. Hat erst das neue Verhältniß sich in die Formen Vierundvreißigster Jahrgang. II. Luartal. deS, freien Dienstvertrages eingelebt, so wird das gehobene Selbst bewußtsein im Anstand weit mehr bieten, als was die Unter würfigkeit bisher geboten hat. Die junge Koalitionsfreiheit fördert auch unmäßige Ansprüche an den Lag, zu hohen Lohn und unerträgliche Bedingungen anderer Art; aber dies sind Ausschreitungen der jungen Freiheit, und wenn die Interessenten auf der entgegengesetzten Seite noch nicht die Mittel gefunden haben, daS unberechtigte Andringen wirksam abzuweisen, so liegt es daran, daß der bisherige Schutz des Gesetzes sie entwöhnt hat, die eigene Kraft zu üben und dem Angriff aus eigenen Mitteln die Abwehr entgegenzusetzen. Den Maffenforderungen gegenüber fehlt uns sogar noch das rechte Verständniß, das Berechtigte von ' dem Unberechtigten an der wahren Grenze zu scheiden; unser Urtheil befindet sich im Rückstände, weil bisher das Gesetz ihm erspart hat, mit Massenverbindungen zu rechnen. Der neuen Freiheit gegenüber wird sich die Lhatkraft des Arbeitgebers ver stärken, die Urtheilskraft deS Publikums erweitern müssen. Dann : , wird sich auch der Richter finden, welcher zwischen Maß und , Uebermaß mit Einsicht entscheidet. Dir Reichstag beschäftigte sich in seinen letzten Sitzungen ausschließlich mtkC^ In sehr ausführlicher Diskussion wurden durchgenommen die Etats der Post- und Zeitungsverwaltung, der Telegraphenverwaltung und der Reichs eisenbahn in Elsaß-Lothringen. Das Haus war regelmäßig schwach besetzt; ja die eine Sitzung mußte ganz ausfallen, weil nur 141 Abgeordnete sich einfanden, während 192 zur Beschlußfähigkeit gehören. Das reizende Frühlingswetter und die Diätenlosigkeit sind gemeinsame Feinde des Parlamentarismus. Die Bundes regierung scheint davon wenig Notiz zu nehmen und fährt fort, dem Reichstage von Zeit zu Zeit eine neue Vorlage zu machen. So ging ihm dieser Tage der Entwurf eines Gesetzes über die französische Kriegsentschädigung zu. Derselbe besteht aus vier Artikeln, von denen der erste 39,250,950 Thaler zur Wiederherstellung, Vervollständigung u. s. w. der in Elsaß-Loth ringen gelegenen Festungen aussetzt. Der zweite Artikel bestimmt, daß die den einzelnen Bundesstaaten unmittelbar durch den Krieg verursachten Kosten ihnen aus der Kriegsentschädigung vergütet werden sollen. Die aus dem Kriege herstammenden Einnahmen berechnen sich in folgender Weise: 1) Kriegsentschädigung (5Milliard. Frcs.) — 1,333,300,000 Thlr. 2) die im März d. I. fällig gewordenen Zinsen ' 40,000,000 - 3) die Kontribution der Stadt Paris 53,500,000 - 4) die in Frankreich erhobenen Steuern und Kontributionen , 14,687,961 - In Summa 1,441,487,961 Thlr. - Artikel 3 setzt fest, daß nach Abzug der in Art. 1 und 2 > angeführten Auslagen und Entschädigungen der Rest dieser Summe in folgender Weise vertheilt werden soll: Der ehemalige Nordbund erhält 107,679,125 Theile, Baiern 14,538,825 - Würtemberg 4,345,450 - Baden 3,768,450 Südhessen 1,869,975 - " 41
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