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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 20.07.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-07-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189007206
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18900720
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18900720
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Bemerkung
- Fehlende Seiten in der Vorlage.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-07
- Tag1890-07-20
- Monat1890-07
- Jahr1890
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 20.07.1890
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Die Königliche Kreishaupimannschaft Dresden hat nach einer anher ergangenen Verordnung vom 9. laufenden Monats auf Ansuchen der den gesammten Regierungsbezirk Dresden um fassenden Schornsteinfcger-Kreisinnung zu Dresden, sowie auf Grund 8 100 a Ziffer 3 der Reichsgewerbcordnung, jedoch unter dem Vorbehalte des jederzeitigen Wiederrufes bestimmt, daß Diejenigen in dem gedachten Jnnungsbezirke wohnhaften Schornsteinfeger, welche, obwohl sie selbst zur Ausnahme in die genannte Innung fähig sein würden, doch derselben nicht angchören, vom 1. August 1880 ab Lehrlinge nicht mehr annehmen dürfen. Unter Hinweis auf die Strafbestimmung in 8 148 Ziffer 10 der Reichsgewerbeordnung wird diese Anordnung hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Freiberg, am 19. Juli 1890. Königliche Amtshauptmannschast. Vr. Huderliwrn. Jge. Bekanntmachung. Die Herren Christian Friedrich Voigt und Carl Bruno Hänel in Aue beab sichtigen in dem unter Nr. 90 des Brandversicherungs-Catasters, Folium 216 im Grund- und Hypothekenbuche und Nr. 252 a des Flurbuchs sür Conradsdorf eingetragenen Grundstücke, — vormals Henker'sche Ziegelei —, eine neue Ziegelei-Anlage mit Ringofen zu errichten. In Gemäßheit 8 17 der Reichsgewerbeordnung in der Fassung vom 1. Juli 1883 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf privatrcchtlichen Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Er scheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Freiberg, am 17. Juli 1890. Die Königliche Amtshauptmannschast. Vr. HulkerKurn. L Bekanntmachung. Der Restaurateur und Fleischer Herr Ernst Friedrich Helbig in Brand beabsichtigt, in dem unter Nr. 22 des Brandversicherungs-Catasters. Folium 21 im Grund- und Hypotheken buche und Nr. 165 s. des Flurbuchs für Brand eingetragenen Grundstücke die bereits vor handene umzuändern. In Gemäßheit 8 17 der Reichsgewerbcordnung in der Fassung vom 1. Juli 1883 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf privatrcchtlichen Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Er scheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Freiberg, am 17. Juli 1890. Die Königliche Amtshauptmannschast. ' vr L. Das Schulgeld für die Bürgerschulen auf das 3. Vierteljahr 189» ist bis längstens den 31. Juli d. I. zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in unserer Schulgeldcinnahme zu bezahlen. Freiberg, am 17. Juli 1890. Der Stadtrath. K Das Schulgeld für die Fortbildungsschule auf das S. Vierteljahr 189» ist bis längstens den 31. dieses Monats zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung an den Kassenbotcn Lempe zu bezahlen. Freiberg, am 17. Juli 1890. Der Stadtrath. K. Bekanntmachung, die Biersteuer betr. Diejenigen Schankwirthe bezw. Bierhändler, welche das im 2. Vierteljahr 1890 bezogene Bier noch nicht beclarirt haben, werden hiermit aufgefordert, dies ungesäumt und spätestens bis zum 24. dieses Monats zur Vermeidung der in 8 11 des Viersteuer-Regulativs angedrohten Strafen zu bewirken. Freiberg, am 17? Juli 1890. Der Stadtrath. Vvutler. Lbrt Bekanntmachung. Die Vorschrift in 855 der Straßenpolizeiordnung, wonach das freie Umherlausen- lafsen von Hunden aller Grötzen in den Promenaden während der Monate April bis Oktober bei Strafe verboten ist, wird hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß der Kaviller angewiesen worden ist, frei in den Prome naden herumlaufende Hunde wegzufangen. Freiberg, den 16. Juli 1890. Die Ttadtpolizeibehörve. I. V.: Bekanntmachung. Eine Damenhandtasche mit Inhalt ist gesunden und hier abgegeben worden. Die rechtmäßige Eigenthümerin wird hiermit aufgefordert, sich baldigst hier zu melden. Freiberg, am 18. Juli 1890. Die Ttadtpolizetbehörde. — I. V. Hfm. Obst-Berpachtung. Die diesjährigen Nutzungen an Aepseln und Birnen auf Abtheilung 1 der Dresden- Chemnitzer, sowie Abtheilung 1 und 2 der Freiberg-Teplitzer-Straße, jedoch mit Ausnahme derjenigen an der in Verwaltung der Stadr Freiberg befindlichen Strecke der letzteren, sollen abiheilungsweise im Wege des schriftlichen Angebots unter den bei der mitunterzeichneten Bauverwalterei einzusehenden Bedingungen meistbietend verpachtet werden. 8«I»r1ttttvI»« sind bis spätestens Sonnabenv, den 26. Juli 1896, Vormittags 10 Uhr, portofrei an die Königliche Bauverwalterei Freiberg (Schloßplatz 3,1) einzureichcn. Die Bekanntgabe der eingegangenen Höchstgebote, zu welcher die Bieter hierdurch einge laden werden, findet an obenerwähntem Tage Vormittags 11 Uhr an Expeditionsstelle der genannten Königlichen Bauverwalterei statt. Die Entschließung über die Annahme oder Ablehnung der abgegebenen Gebote erfolgt im Termine; die Auswahl unter den Bietern — die bis zum 30. dieses Monats an ihre Gebote gebunden sind — bleibt Vorbehalten. Freiberg, am 15. Juli 1890. Königl. Straffen- unv Wasserbau-Inspektion. Königl. Bauverwalterei. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Gottlob Friedrich Lempe und auf den Namen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Pilz «L Lempe eingetragene Grundstück, Folium 18 des Grundbuchs für Mulda, Nr. 17 des Brandcatasters, Nr. 51a, 52, 52 a und 57 a des Flurbuchs, — Hectar 17,6 Ar ---- — Acker 97 UM groß und mit 90,76 Steuer einheiten belegt, geschätzt auf 20 630 Mk. — Pß, incl. 13 600 Mk. — Pf. sür die Wasser kraft, in welchem Grundstücke die Holzwaarenfabrikation betrieben worden ist, soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und ist der 19. August 1890, Vormittags 10 Uhr, als Anmeldetermin, ferner der 9. September 1890, Vormittags 10 Uhr, als Versteigerungstermin, sowie der 16. September 1890, Vormittags 10 Uhr, als Dermin zu Verkündung des Bertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldelermine in der Gcrichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts cm- gesehen werden. Brand, am 16 Juli 1890. Königliches Amtsgericht. Auktion in Reichenbach und Rothenfurth. Dienstag, den 22. dieses Monats, Vormittags 11 Uhr, kommen in dem zum Auctionslocal erwählten Schneider'schen Gasthofe zu Reichenbach 1 kleiner Rollwagen, 1 Wirthschaftswagen, 1 Pferd, 1 Pferdegeschirr und 4 Sack Korn, ferner an demselben Tage, Nachmittags 4 Uhr, in dem zu Rothenfurth gehörigen Huthause Isaak 7 Rohrstühlc, 2 Tische, 1 Hängelampe, 9 Biergläser, 1 Kleiderhalter, 1 Bild und 1 Bornständer gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Freiberg, den 19. Juli 1890. Der Gerichtsvollzieher bei dem Königlichen Amtsgerichte. I V 11i»«i»vi7.> gelangt zum Verkauf am 22. Juli e., Nachmittags 2 Uhr, und werden Käufer zu dieser Zeit für die Abgabe im untern Freiwald beim Röschenhaus und für die Abgabe im Freibergerschen- und Hospitalwald auf dem Galgenweg, oberhalb des oberen Freibergsdorfer Rittergutsteiches, erwartet. Berthelsdorf, den 10. Juli 1890. Die Forstverwattung. 4». FLulli Die Woche. Zu den Parlamentsferien sind mit dieser Woche in Deutschland auch die Gerichts- und Schulferien getreten, und in wenigen Tagen wird die Reise- und Badezeit und da mit auch die politische Stille ihren Höhepunkt erreicht haben. Bereits sind zwei Seeschlangen beobachtet worden — ein sehr bedenkliches Zeichen! Gleichfalls ein Produkt hochsommerlicher Ereigmßlosigkeit war das von französischen Blättern in die Welt gesetzte Gerücht, daß der deutsche Kaiser seine Nordfahrt abkürzen wolle, weil sich in der Politik Schwierigkeiten einge stellt hätten, die seine Anwesenheit in Berlin erheischten. Von der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" und der „Kreuzztg." ist diese auf Sensation berechnete Nachricht gebührend abge fertigt worden, ohne daß sich in Deutschland irgend Jemand durch dieselbe hätte aufregen lassen. Dagegen hat in Frank reich eine andere Mittheilung die chauvinistischen Gemüther wieder ein wenig in Wallung gebracht: Kaiser Wilhelm hat die im Landkreis Metz gelegene Herrschaft Urville für eine halbe Million anqekauft. In Deutschland ist dieser Vorgang überall mit Befriedigung ausgenommen worden. Er zeigt nicht nur das Interesse, welches der Kaiser an der Entwickelung der Neichslande nimmt, er wird auch an seinem Theil — und das ist das Wichtigste — dazu beitragen, daß das Gefühl der Angehörigkeit an Deutschland gerade bei der noch überwiegend französisch gesinnten Landbevölkerung mehr um sich greise. Im Vordergründe der politischen Erörterungen standen jedoch in der verflossenen Woche die fieimüthigcn Aeußerungen des Fürsten Bismarck gegenüber dem Verleger des „Frankfurter Journal". Dieselben sind bereits in letzter Sonntagsnummer in ihrem Wortlaute wiedergegeben und haben seitdem trotz mancher Anzweifelungen eine Korrektur nicht erfahren. Es müßte denn sein, daß ein von den „Hamburger Nachrichten" gebrachter Artikel, der in den nachstehenden Sätzen gipfelte, als eine Milderung des von dem Fürsten der deutschen Presse ent- gegengeschleuderten Vorwurfs der Feigheit dienen sollte. „Die
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