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Zwönitztaler Anzeiger : 03.01.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-01-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188901032
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18890103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18890103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1889
- Monat1889-01
- Tag1889-01-03
- Monat1889-01
- Jahr1889
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 03.01.1889
- Autor
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lmWckl Kiizeilicr für Zwönitz, Niederzwönitz, Kühnhaide, Thalheim und Umgebung. (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. 14. Jahrgang. Redaction, Druck und Eizenthum von s. L. Olt in Zwönitz. 14. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für l Mark 20 Pfg. (incl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion beträgt für die dreigespaltene CorpuSzeile oder deren Raum tO Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr TagS vor dem Erscheinen des BlatteS angenommen. 2. Donnerstag, den 3. Januar. 1889. Bekanntmachung. Die Neichsgesetzblätter Nr. 44 und 45 vom Jahre 1888 find hier eingegangen und liegen an Rathsstelle 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht aus. Dieselben enthalten: Gesetz, betreffend die Vorarbeiten für das Nationaldenkmal Kaiser Wilhelm I. Gesetz, betreffend Abänderungen des Gesetzes über die Nationalität der Kauffahrteischiffe und ihre Besugniß zur Führung der Bundesflagge vom 25. October 1887. Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. Bekanntmachung, betreffend Aussührungsbestimmungen zu dem Gesetze über die Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß-Lothringen vom 27. Februar 1888. Zusatzvertrag zu dem Handelsvertrags zwischen Deutschland und der Schweiz. Zwönitz, den 2. Januar 1889. Der Stadtrat h. vr. Rühl. Bekanntmachung. Hierdurch wird den Hausbesitzern resp. deren Stellvertretern hiesiger Stadt in Erinnerung gebracht, daß dieselben 1. bei eintretendem Schneesalle in der ganzen, die Straße oder Gaffe berührenden Lange ihrer Grundstücke Bahn ohne Verzug für die Fußgänger herzustellen und solche auch in pasfirbarem Zustand zu erhalten haben. Die hierbei auf- gehauften oder in größerer Menge von den Dächern gefallenen Schneemassen sind über die ganze Fahrbreite der Straßen und Gaffen gleichmäßig auszubreiten. 2. Die an den Dachräudern sich bildenden Eiszapfen muffen sofort heruntergeschlagen werden, jedoch so, daß durch das Herabfallen Niemand verletzt werden kann. 3. Bei einlretendem Thauwelter ist das Eis von einem jedem Hausbesitzer, soweit sein Grundstück reicht und er zur Reinigung der Straße oder Gaffe verpflichtet ist, auszuhauen und wegzuschaffen. 4. Bei entstehender Glätte ist, um die Gefährlichkeit der Passage zu vermeiden, schleunigst dafür zu sorgen, daß die längs ihrem Grundstücke vorbeifuhrende Straße oder Gaffe, namentlich die Fußwege, mindestens in der Breite eines halben Meters mit Sand, Asche, Sägespäh,ren oder einem anderen geeigneten Material bestreut wird. 5. Gossen, welche zum Abfluß der Tcauf- und Wirthlchaslswaffer dienen, sind auch ohne vorgängiger Aufforderung jeder zeit offen und gangbar zu erhalten. 6. Schnee aus Höfen darf durchaus nicht aus Straßen, Gaffen oder öffentlichen Plätzen abgelagert werden. Kerner wird das Mahren mit Handschlitten, sofern dieselben nicht gezogen werden, in allen Straffen wie auf de« Plätzen der Stadt, insbesondere aber auf dem Marktplatze hiermit verboten. Die Eltern und Zieh eltern werden für die Zuwiderhandlungen ihrer Kinder haftbar gemacht. Jede Zuwiderhandlung gegen obige Bestimmungen wird mit Geldstrafe dis zu 15 Mark oder entsprechender Haststcafe, welche im Wiederholungsfälle zu erhöhen ist, geahndet. Zwönitz, den 14. December 1888. Der Bürgermeister. vr. Rühl. schwach mar, erschrak so über diese Erscheinung, daß es am nächsten Tage an den Folgen dieses Schreckes starb. Gestern ist das Kind beerdigt worden. — In Meißen soll demnächst eine Fachzeichenfchule für Bau lehrlinge errichtet werden. — Ein fcheußliches Attentat an einem lOVzjährigen Schul mädchen ist am Weihnachtsheiligabend von einem beurlaubten, 17 Jahre alten Zögling der BräunSdorser Erziehungsanstalt, Namens Hugo Rudolph, aus der Straße zwischen Holzhausen u. Schweikers- Hain auf dem sogenannten Kirchwege verübt. Dem bald danach des Weges kommenden Pflegevater des Mädchens gelang es glück licher Weise, den rüden Bunchen auf der Haltestelle zu SchweikerS- hain festjunehmcn und ihn an die Genvarmerie in Waldheim abzu liefern, so daß derselbe nunmehr seiner Abstrafung entgegensieht. — Im Jahre 1887 kamen in Dresden 289 Brände, darunter einer durch zündenden Blitzschlag, 7 fogenannle kalte Blitzschläge, eine Explosion und eine Verrußung ohne Brand vor. — Wiederum ist ein Selbstmord aus Dresden durch Herab springen von der Albertbrücke in die Elbe zu verzeichnen. Aus Eifersucht ist ein junger Mann, welcher mit einem noch sehr jungen Mädchen ging, zu der That verleitet worden. Das Mädchen, welches nachspringen wollte, wurde adgehalten und nach der Wohnung ge bracht. Die jungen Leute sind während des Feiertags vergnügt bei sammen gewesen, und nach der Vorstellung im Victoriasalon nach Hause gegangen, wobei es zu der Eifersuchtsscene gekommen ist, welche ein so tragisches Ende genommen hat. — Vom WeihuachtSmarkt zu Dresden wird heute ein hübsches Geschichtchen erzählt. Eine Dame kommt des Weges und sieht einen kleinen 6 jährigen Burschen, der fnereno seine Papiervlumen zum Verkaufe auSbistet. Schnell greift sie ins Portemonnaie, und mit den Worten: „Hier Kleiner, hast Du 20 Pfennig, kaufe Dir etwas!" steckt sie dem armen Kinde ein Geldstück in die Hand und ist im Hertttche und Sächsische Angelegenheiten. — Ueber die mißbräuchliche Verwendung von Spielmarken bei Zahlungen in Gold enthält das Postamtsblatt folgende Bekannt machung vom 20. December: Neuerdings sind in Deutschland Spiel marken mit den Bildnissen des Kaisers Friedrich und Sr. Majestät des jetzt regierenden Kaisers in den Verkehr gebracht worden, welche eine solche Aehnlichkeit mit den deutschen Goldmünzen haben, daß sie leicht zu Täuschungen mißbraucht werden können und auch bereits zu betrügerischen Zwecken benutzt morden sind. Die Verkehrsanstalten werden hierauf mit der Veranlassung ausmersam gemacht, bei der Annahme von Goldmünzen mst belonderer Vorsicht zu verfahren. — Vom I. April 1889 ab wird auch auf den preußischen Staatsbahnen die Gültigkeitsdauer der Rücksahr karte» aus Ent fernungen bis 100 Kilometer allgemein aus drei Tage erhöht werden. — In Stollberg brß ein Pferd einem Schmied, welcher eben damit beschäftigt war, es zu beschlagen, die Nasenspitze ab. — Das Schöffengericht zu Hohenstein-Ernstthal verurtheilte einen Dienstknecht, welcher einen Radfahrer durch absichtlichen Stoß an besten Maschine zum Fall gebracht hatte, zu vier Monaten Gefängniß. — Am 30. December vollendete der „Voigtländische Anzeiger" da« hundertste Jahr seines Bestehens. Das erste Blatt dieses An zeigers erschien am 12. März 1789, es ist somit eines der ältesten Blätter unseres Sachsenlandes. — Der Stadtrath zu Reichenbach i. V. hat für die Auf findung des seit Wochen vermißten Vetter'schen Kindes eine Belohn ung von 100 Mark ausgesetzt. — Meißen, 29. December. Ein hiesiger Bürger beabsichtigte, seinen Kindern, wie üblich, eine WeihnachlSsreude zu machen, indem er sich in einen umgekehrten Pelz hüllte und als Ruprecht in der Stube erschien. Eines seiner Kinder aber, welche« etwas nerven
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