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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 09.03.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-03-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19010309015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1901030901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1901030901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1901
- Monat1901-03
- Tag1901-03-09
- Monat1901-03
- Jahr1901
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 09.03.1901
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SrüiiPgedMin DrM« m»t> drr nLLIin, Um»rdu»a. ws dt« Lulrasun, d»rch kl« au «otro s^r Lvmmiikonür- erdall« da» vlall «, Wixtknlaa«, dt» »üdl aal L>«i». odrrtzeienaa« kl,«, i» «wet rdrilauilaad« »»«»" und «««»« «aedelll. DA PdSaade ^n,elandter S<dM- «L tc«e vnb«dlddteit. D»r*«»r,ck«»»ckl»d: »X I Mr. U und «r. »««» Lei«,ramm-»drelle: «»«richte» »r,«de». MWljG N°M»t»»o>E ». <i« ,a» ««dm». I «Täo»»», I «.NLTNi- kiurslvorkrrai vr«»ch«i», TI1Z»»rItt 2. I»r««^I«o-I^>a»«»» L»«»o-, Od«c»t»ck«»- a»«I 6«»Dt»e«»-k»dellr. I-rodlr« 8t«. bitte, uu«rv ächS ä«7 Kvv- ! Lckoll Saobmetstsr, Voillvar ^ ^ HIlvxrmtv Salons rum k>isirvu HW L MD ktlr »«ME« onä 8 «er«,». » L»«icklr»ol»o»« D»ptvS»«I»«. — U»»rpS«x«. » KihlLttth» Llappvü ! kt»TtVL SokLLrv Mal,»« kftisksr j KI«M«N «I» e°<«> <»««>«» MH «I >>»,«» L ^ k. Um» > Vrv«!ov 8 ^ . w<1iriw.k L«« I ^ Illill8 Gcllüülil ll — TM 8e« 1«, p»rt. ». I. klt. MencktuvM-KexeiMiicki; ^ kür 6»«, «Islctr. Dickt, kstrvlvaw. Lsrren. A ch« ^ H ^ ^ ttlr üsrroo. klrrmeo Ullä tlivctor, »«teilt, t»eq«en» llllä «WchIHdUB IH DH RVchHld »unner«! ttieknnn», de, Herren unct llnake» nie Ilv-en- «M VE trLoer vrsotrenä. rum Lroiso von S—S ltltt. «tew vor- rktoiq beim Vsrkertstrsr. umi t»ett»«pü^ N. KVenlkclnieli sen.. MiMm D. HD-' ' -Reform" des Börsenreiorm'Gesetze«? Sächsischer Fischereiverein, Beerdigung der Löbtauer Opfer.! ATT« VO» Fptlgtr. Kreis- und Bezirksausschuksitzung. König!. Konservatorium. Dresdner Musikschule. Lounalicn», it.Miirz tSOI. »Reform" des BSrseureform-GesetzeS? Die Fräse der .Reform" des Börsenreformgesetzes dürfte dem nächst wieder auf die Tagesordnung kommen. Zur Zeit liegt die Sache so, dah im Reichstag ein von Mitgliedern aller Börsen- resormpartrien unterstützter Initiativantrag aus Ergänzung des Böriengesetzes durch eine Reihe von Strafbestimmungen der Erledigung harrt. Im Gegensatz hierzu bemüht sich die Börsen partei mit Hilfe von unausgesetzten starken Coulissenwirkungen lebhaft, eine Abichwächung des Gesetzes im Sinne der Wieder freigabe der Spekulation her beizuführen, io zwar, daß der den Spekulanten höchst lästige Differenzeinwand möglichst ganz aus dem Gesetze wieder herausgedrückt werden soll. Ter Tifferenz- einwand kann nach Lage des geltenden Rechts erhoben werden gegen solche an sich erlaubte Termingeschäfte, bei denen das gesetz liche Erfordernis; der Eintragung beider Kontrahenten in das Börsenregister nicht erfüllt ist sbei den schlechtweg verbotenen Termingeschäften in Bergwerks- und Fabrikanlheilen. sowie in Getreide und Mühlensabrikaten bedarf es des Differenz- eiuwandS nicht, da eine Klage aus solchen Geschäften von Amtswegen zurückzuweisen ist). Die Bestimmung, daß auch di« an sich erlaubten Termingeschäfte zur Abwendung des DisterenzeinwandS der Eintragung beider Kontrahenten in das Börsenregister bedürfen, hat sich durchaus bewahrt, indem sie den Ausschluß des großen nicht börscnmäßig erfahrenen Publikums von Spielgeschäften solcher Art bewirkt hat, Hand in Hand mit einer ganz dem Geiste des Gesetzes entsprechenden Auslegung der Rechtsvorschriften durch die Gerichte. Tie Spekulanten hatten nämlich de» Versuch gemacht, .vierspännig durch das ganze Börien- gesetz hindurch zu fahren", indem sie sich deS .handelsrechtlichen Liefern»gSgeschäftsE und de- ^kassa-KontokorrentgeschäftS" zur Umgehung d«S BörsengelctzeS bedienten, in der Hoffnung, die Rechtsprechung werde ihnen alsdann nicht beikommen können, weil die genannten beiden Geichäftskategorien gewisser formaler Kenn zeichen ermangeln, die das Böriengesctz für das Börsentermin geschäft aufftellt. Das Reichsgericht hat aber diese feine Berech nung durchkreuzt, indem es sich auf den Standpunkt stellte, daß das unterscheidende Merkmal zwilchen wirklichen Lieferungsgeschäften und Börsentermtngeschästen im Augenblick der Erfüllung gegeben ist: jenes endet mit der Erfüllung durch Lieferung der Waare, dieses dagegen damit, daß an die Stelle der Waarenlieferung die Berechnung und Auszahlung der Preisdifferenz tritt. In der ge richtlichen Praxis gilt daher jetzt allgemein der Grundsatz, daß es aus die Form eines Geschäfts gar nicht ankommt, sondern nur auf das Wesen im Punkte der Erfüllung, und daß, wenn hiernach ein Börsentenningeschäft als von den Parteien gewollt angenommen werden muß, auch die entsprechenden Vorschriften des Börsen- gefetzrS anzuwenden sind. Aus diesem fest geschlossenen Ringe von gesetzlicher Vorschrift und gerichtlicher EpruchproxiS vermochten sich die Anhänger der freien Spekulation mit eigener Kraft nicht heraus zu winden. Da sie überdies mehrfach die üble Erfahrung gemacht hatten, daß auch verschiedene der »Ihrigen" dir sich mit der allgemeinen Opposi- tionsparole gegen daS Äörfengesetz: .Nichteintragung in das Börsenregifter!" einverstanden erklärt hatten, im enticheidenden Augenblick, wenn es ihnen wirthschastlich wegen Difserenzichulden an den Kragen gehen sollte, Treu und Glauben im Stiche ließen und sich der gesetzlichen Wohlthat des Differenzeinwands skrupellos bedienten, so olieb den Herren chatsächlich nur noch die Alternative, sich entweder durch Eintragung in das Äörienregister löblich dem Gesetz zu unterwerfen, wie es andere Sterbliche auch müssen, und auf die Bethätigung ihres spekulativen Triebes außerhalb der Recktsichranken zu verzichten, oder aber noch einen letzten Versuch zur Umstoßung oder Abichwächung des Börsengesetzes im Punkte deS Terminhandels zu unternehmen. Der zweite Weg wurde, wie zu erwarten stand, betreten und das Ziel mit einer Ausdauer verfolgt, die einer besseren Sacke werth gewesen wäre. Man bearbeitete Regierung und öffentliche Meinung durch Zurschau tragen einer weinerlichen Sentimentalität, durch fortgesetztes Jammern und Wehklagen darüber, daß „der Staat durch Gestattung des Differenzeinwands mit unehrlichen Geschäftspraktiken einen Bund schließe, unrechtliche Handlungen mit seinem Rechtsschutz decke und Treu und Glauben im ganzen Lande untergrabe". Die Darstellung der Börienvartei beruht aus einer schlau berechneten Verwechselung von Ursache und Wirkung. In Wirk lichkeit sind nämlich durchaus nicht Gesetz und Spruchpraxis die Urheber einer Verletzung von Treu und Glauben, sondern um gekehrt verursacht gerade das beharrliche gesetzwidrige Verhalten der Äörsenleute, wie es in der Nichteintragung in das Börsenregifter zum Ausdruck kommt, jene Vorgänge bezüglich des Diffenzein- wandeS, die von der Börienwelt als angeblich ..moralische Schädig ungen des gesummten Handels und Wandels" zum Zwecke der Wrederfreigade der Spekulation ausgedeutet weroen. Also ein vereinzeltes kleines Uebel soll durch rin großes allgemeines be seitigt werden: Heißt das nicht, den Teufel durch Beelzebub aus- treiben? Trotz dieser klaren tzoachlage hat die Hintertreppenpolitik der Börsianer an vereinzelten Stellen sowohl der Regierung wie der börscnresormfreundlichen Parteien eine gewisse Verschiebung der festen Begriffe hervorgebracht. Der preußffche Handelsminiiter hat vor einigen Wochen im preußischen Abgeordnetenhause die Möglich keit einer Erörterung darüber zugegeben, in welcher Richtung „eine Remedur des Börseugesetzcs erfolgen könne, ohne Grundgedanken und Tendenz des Gesetzes zu ändern", und der frrikomrrvativc Abgeordnete Gamp hat in derselben Sitzung Äußerungen gethan, dir ebenfalls eine Beeinflussung durch die tendenziösen Klagen über ..Verletzung von Treu und Glauben" erkennen ließen und in der Erklärung gipfelten, er persönlich sei bereit, bei der Frage des Differenzeinwandes Entgegenkommen zu üben. Die Richtung, in der ein solches „Entgegenkommen" sich zu bewegen hätte, liegt in der Einschränkung oder gänzlichen Ab schaffung des Börsenregisters. Nach einer Meinung soll das Klagrecht aus Grund von Differenzgeichästen auch künftig an die Eintragung in das Börsenregifter gebunden bleiben, dagegen sollen von der Erhebung des Differenzeinwandes gegenüber einer solchen Klage diejenigen in das Börsenregifter nicht Eingetragenen aus geschlossen lein, die in ein Handelsregister eingetragen sind. Von anderer Seite wird der noch weitergehende Vorschlag gemacht, das verhaßte Börsenregister ganz abzulchaffen und die Klagbarkeit von Börsentermingeschäften ohne Gestattung des Differenzeinwandes zwischen allen in ein Handelsregister eingetragenen Kontrahenten sestzusetzen. Der Zweck aller solchen und ähnlichen Vorschläge ist lediglich der. den Kreis des spckulirenden Publikums wieder nach Möglich keit zu erweitern. Das Börsengesetz ist aber gerade aus der Er- kenntuiß der volkswirthschasllichen Nothwcndigkeit hervorgegangcn, jene» Kreis nach Kräfte» zu verkleinern und ihn aus die eigent lichen unmittelbaren Börieninteressenteu zu beschränken. Gerade aus diesem Gesichtspunkte ist das Börienregister eingesührt worden mit der Bestimmung, daß nur die darin Eingetragenen unter sich aus Differenzgeschästen mit Erfolg klagen können. An einer so durchaus bewährten Bestimmung rütteln, heißt die Grundlage des ganzen Gesetzes erschüttern. Es ist nicht der geringste stichhaltige und allgemein überzeugende Grund vorhanden, der ein derartiges Vorgehen rechtfertigen tonnte. Eine angesehene Korrespondenz kenn zeichnet die Lage richtig, indem sie schreibt: .Weil die Börsenleute einer Gesetzesbestimmung sich nicht anbequemen wollten, sich viel- mebr trotzig dem Willen des Gesetzgebers entgegenstemmen: darum soll nunmehr der Gesetzgeber sich dem Willen dieser Leute unterordnen und seine wohl erwogene und gut begründete Bering ung rurücknehmen! Wir müßten das wahrlich als einen in der preußischen Staats- und Rechlsgelchichte bisher beispiellosen Vor gang bezeichnen." Da die Mehrheit der zielbewußten Anhänger des geltenden Börsengesetzes bisher unerschnttert ist, so steht nicht zu besürchten, daß es zu einem solche» .beispiellosen Vorgänge" kommen werde. Den Kreisen, die es angeht, wird daher nichts weiter übrig bleiben, als sich schließlich doch noch dem Geietz zu tügev. zmd KL. dem Beispiel einer großen Anzahl angesehener Banken und Bankiers folgend, in das Börsenregifter eintragen zu lassen oder aber ohne Murren das Risiko des Differenz einwands auf sich zu nehmen, wenn sie sich im Widerspruch mit dem Gesetz mit nicht Eingetragenen in Teimingeichäfte einlaffen. Bleibt die Mehrheit des Reichstags fest, io wird das jetzige Lärmen gegen den Differenzeinwand ebenio bald verstummen, wie s Z. die Bewegung gegen das ganze Gesetz im Sande verlausen ist; es läßt sich eben für die Herren Börsianer bei den deutschen Fleischtöpfe» noch immer ganz behaglich leben, auch unter dem Böricnreformgesetz und mit dem Difserenzeinwand. Neueste Drahtmeldungen vom 8. März. * Kiel. Prinz Heinrich ist heute Nachmittag nach Berlin abgereist. * Bremen. (Bösmanns Bureau.) Die polizeiliche» Akten über die Vernehmung W e i l a n h ' s wurden der Staatsanwalt schaft und dem Untersuchungsrichter übergeben. Trotzdem setzt die Polizei die Recherchen fort Es ist keinerlei Anlaß vorhanden, där Thal politische Motive beizumeffen. Der Untersuchung folgt un zweifelhaft die Jnternirung Weiland s in eine Irrenanstalt, um dessen geistigen Zustand zu beobachten und fcstzustelleii. * Königsberg. Der Oderpräsident v. Bismarck drahtete dem Kaiser, daß die Einweihung der Louisenkirche bis aus Weiteres verschoben worden !ei. Der Kaiser antwortete, er danke für die Ttieilnahme. bedauere, durch das schmerzliche Ereigniß an der Neffe behindert ru sein, würde sich aber freuen, an der Einweihung, wenn möglich, später theilnchmen zu können. * Lourenyv Marques. (Reuter-Meldung.) Hier ist die Nachricht einaetroffen, Lord Kitchener habe Botha einen siebentägigen Waffenstillstand bewilligt, damit ec mit den anderen Burengeneralen berathen könne. Berlin. sPriv.-Tel.) Reichstag Auf der Tages ordnung steht zunächst die erste Lesung des Unsallfüriocge- gesetzes für Beamte und für Personen des Soldatenstandes. Die Vorlage will in der Hauptsache die Neuerungen des neuen allgemeinen Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 auch auf Beamte und Militärpersonen ausdehnen, soweit die Ver schiedenheit der Verhältnisse dies gestattet. Daneben sollen einige bei der Handhabung des Gesetzes aufgetauchte Zweifel beseitigt und das Fürsorgeaeietz mit den inzwischen erlassenen Pensions- geietzen hmsichlllch der Mindest- und Höchstbeträge der Wittwen- rente in Uebereinstimmung gebracht werden. - Abgg. Hosmann s»l.) und Trimborn (Centr.) begründe» die Vorlage, als Zeichen für dos Vorwürtsschreiten unserer sozialpolitischen Gesetz gebung. — Abgg. Müller -Sagan (stets. Volksp.) und Molken- buhr (Soz.) haben Bedenken gegen den 8 8, wonach die Be amten rc., selbst wenn sie keinen Ämprnch aus Pension ober Rente haben, keinen Schadenersatzanspruch gegen die Betriebsverwaltungen und gegen die Betriebsleiter, Aufseher rc. erheben können, sondern einen Schadenersatzanspruch nur dann haben sollen, wenn der Be triebsleiter oder Anffeher den Unfall vorsätzlich herbeigesührt hat. — Geh. Rath Caspar wendet gegen die verlangte Ausdehnung einer Haftpflicht auch auf die Betriebsverwaltungen ein, daß dies nicht konforni gehen würde niit dem Gewerbeunsallgesetz. — Aus eine Anfrage des Aba. Roesicke-Dessau erklärt Redner, daß sich die Borlage natürlich nicht erstrecke auf Unfälle von Soldaten etwa im Offiziershaushalte, sie gelte vielmehr nur für Unfälle in Reichs- bctrieben bezw. im Reichsdienste. — Damit ist die erste Lesung beendet, die zweite wird von der Tagesordnung abgesetzt. Es solar die zweite Berathuna des Bnndesrathsbeschluffes. wonach auch Anlagen zur Herstellung von Cementwaaren (Eementöscn >, iowie von anderen gebrannten Thoinvaaren genehmigungspflichtig sein sollen. Hierzu liegt ein Antrag Hofmeister u. Gen., von Mitgliedern aller Parteien mit Ausnahme der sozialdemokratischen unterschrieben, vor, daß als Handwerk betriebene Töpfereien mit nicht mehr als zwei Brennöfen nicht konzessionspflichtig seist sollen. — Präsident Graf Batlestrem erklärt, daß er einen solchen Antrag nicht zulassen könne, da es sich hier um einen Bnndes- rathsbeschluß handle, Ser nur unverändert angenommen oder ab- gclehnt werben könne. — Nachdem Staatssekretär Gras Posa - dvwskp erklärt hat, der Bnnbesrath werde die Frage der hand werksmäßig betriebenen Töpfereien nochmals einer sorgfältigen Er wägung unterziehen, wird der Gegenstand heute von der Tages ordnung abgesetzt. — Tie Wahlen der Abgg. Prätorius und von und rn Inn- uiu> Knyphausen werden für gütig erklärt, bezüglich der Wahl des Abg. Sieg wird weitere Beweiserhebung de schloffen. — Präsident Gras Balle st rem erbittet und erhalt die Ermächtigung, dem Kaiser ans Anlaß des schweren Unfalles die Gefühle des Hauses in geeigneter Weise auSzudrücken. — Montag 1 Uhr: Kolonialetat. — Schluß der heutigen Sitzung 3"/« Uhr. Berlin. (Priv.-Tel.) Die Budgetkommission des Reichstags setzte heute die Beratbuna der Kolonialetats fort bei dem Etat für das südwestafnkanffche Schutzgebiet. Abg. v. Tiede- mann (Reichst».) erklärt sich gegen eine größere Bureneinwanderung; eine solche wäre geradezu verhängnißvoll für Südwestafrika, da die Buren die Eingeborenen hart behandelten. Abg. Dr. Haffe <nl.) widersprach dieser Auffassung. Uebrigens habe diese Verhandlung nur theoretischen Werth, da es zur Zeit gänzlich ausgeschloffen sei, daß Buren in größerer Anzahl in unsere Kolonien einwandern. Tie Buren gäben aber ein wichtiges Kuliurelement ab. da sie namentlich die erste Kultur- und Kolonnationsarbeit leisteten. Eine mäßige Einwanderung der Buren sei alio willkommen zu heißen. Der Etat für Südwestairika wurde genehmigt, ebenso die Etats für Neu-Guinea und die Karolinen. Eine längere Debatte veranlaßte iodan» die zurückgesetzte Position des Etats für das ostasrikanische Schutzgebiet zur Herstellung einer Eisenbahn von Dar - es - Solanm nach Mroaoro. erste Rate, 2 Will. Mk. Dazu lag das Anschreiden des Reichskanzlers vor mit der Verpflichtung erklärung eines Konsortiums von 7 Berliner Banken, die Antheil- scheine des 24 Will, betragenden Grundkapitals pan einzuzahlen. Zu einer Beschlußfassung darüber kam es heute »och nicht. Berlin. (Priv.-Tel.) Der Bundes rath nahm heute von der Vorlage betreffend die Herstellung einer Eisenbahn von Dar-es- Salaani »ach Mrogoro Kenntniß. Tie Vorlage betreffend die Einführung des Einpfennigtarifs für Militärurlauber und der Ent wurf eines Süßstosfgeietzcs wurden den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Dem Ausichußantrag betreffend Aussührungsbestimm- ungen zum Wechselstempelsteuergeletz wurde zugcstimmt, desgleichen dem Ausschußbericht betreffend den Nachtragseiat. Berlin. Im Abgeordnetenhaus e erfolgte nach Ab schluß der Debatte über die Reform des höheren Schulwesens eine längere Erörterung über die Äesoldungsvcrhättnisse der höheren Lehrer. Kultusminister Dr. Studl und Dr. v. Miguel sprachen sich gegen die erneute Lehreragitation aus und erklärten den Ge danken einer mechanische» Gleichstellung der Lehrer- mit den Richtergehältern für nicht berechtigt. Zu einer Abstimmung kam es nicht. Berlin. (Priv.-Tel.) Der Ka ise"r hatte beabsichigt. dem ehrwürdigen Chef des Hauses Wittelsbach zu seinem 90. Geburts tage persönlich seine Glückwünsche darzubringcn: unter den gegen wärtigen Umständen muß der Kaiser jedoch auf diese Reise ver zichten. — Die »Post" mcldet: Als dem Kardinal Kopv bei seiner neulichen Anwesenheit in Berlin die Wünsche der Polen betreffs Vermebrung polnischer Prediger rc. vorgetragen wurden, hat er es entschieden abgelehnt, diese Wüniche zu erstelle»; un Gegentheil hat Kardinal Kopp dem erzbischöflichen Delegaten in Berlin die Weisung ertheilt. in Zukunft keinen weiteren Wünschen der Polen nach dieser Richtung hin Gehör zu schenken. — Wie aus Münster gemeldet wird, trat der westfälische Provinziallandtag mit 48 gegen 35 Stimmen für die Kanalisation der Lippe gemäß den Beschlüssen der Kommission ein. — Ter Aussehen erregende Prozeß gegen die Schriftstellerin Gräfin Marie v. Schlieben. die der vorsätzlichen Brandstiftung in zwei Fällen beschuldigt ist, begann heute vor dem Schwurgericht des Landgerichts II. Die Angeklagte bestreitet entschieden ihre Schuld. ES sind 27 Zeugen und 3 sachverständige geladen. Berlin. (Priv.-Tel.) Die Präsidien des Reichstags und des Abgeordnetenhauses gedenken bei dem Kaiser Audienzen nach zusuchen. um den Empfindungen der Volksvertretung per sönlich Ausdruck zu geben. Berlin. (Priv-.Tel.) Das Befinden des Freiherr» v. Stumm hat sich, wie einige Blätter berichten, derart ver schlimmert. daß eine Hoffnung auf Genesung nicht mehr besteht. Wie in parlamentarischen Kreisen verlautet, dürste das Ableben nahe bevorstehen. Berlin. (Priv.-Tel.) Sächsische Orden erhielten: das Kontthurkreuz l. Klaffe des Albrechtsordens Generalmajor v. Heeringen, Direktor des Armeeverwaltungs-Deportements cm Kriegsminlsterüim - das Ritterkreuz I. Klasse desselben OrdenL: Major Messing im Großen Generalstabe. Reuter und Madlung im Kriegsminislerium: Hauptmann v. Hülsen, ä la euito des Generai- stabes der Armee, kvmmandirt zur Dienstleistung beim Kriegs ministerium, und Geh. Kanzlcioirektvr Hänsgen cm Kricgs- minlsterium: das Ritterkreuz 2. Klaffe desselben Ordens: Geh. exped. Sekretär Morawski im Kriegsmmisterium. Leipzig. (Priv.-Tel.) In Folge der gestern gemeldeten großen Arbeiterdemvnstrativn hat das Polizeiamt der Stadt Leipzig weitere Versammlungen von Arbeitslosen nickt mehr gestattet. — Eine große Vcrs"mmlung streikender Kürichncr lehnte die Fordernngen der Arbeitgeber ab, auf deren Basis diese den Ausstand beizulegen wünschten, und beschloß, weiter im Generalstreik zu verharren. Königsberg i. Pr. (Priv.-Tel.) Ein Eisbrecher, welcher am letzten Sonntag Pillan verließ und bei seiner Fahrt durch das Hass stellenweise 2 Fuß starkes EiS zu überwinden batte, ist heute hier cingetroffev. Breme ». (Priv.-Tel.) Bei der heniigen erste» Börsen- v e r s a m mlung hielt der Präses der Handelskammer 29. A. Jlitzschc folgende Ansprache an die versammelte Kanfmannschnst: Geehrte Herren! Tic Handelskammer glaubt im Sinne der Kansmannichait und der gelammten Bcvölicrnng Bremens zu handeln, wenn sie Sie aufsorderl, den Gefühlen des Schmerzes und der Trauer Ausdruck zu geben über den ichmachvvllen Angriff, der aus -Le. Majestät den Kaiser in murren Mauern verübt worden ist. Daß unsere Stadt, wo Se. Majestät oft im Vertrauen auf die Liebe und Treue seiner Bremer gern geweilt hat, der Schau platz einer so unseligen Thal sein mußte, in vir n»S Alle ties er schütternd. Wir hoffen, es werde sich Herausstellen, daß es sich mir nm die Thal eines Kranken handelt, da wir an einen vor bedachten Anschlag ans das Leben unseres qeliebte» Kaisers in unserer Stadt nicht glauben können. Wir prellen es als ein großes Glück, daß Sc. Majestät vor ernster Verletzung bewahrt ^ geblieben ist. Lassen Sie uns, meine geehrten Herren, den heißen
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