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Dresdner Journal : 20.12.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-12-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190912205
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19091220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19091220
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1909
- Monat1909-12
- Tag1909-12-20
- Monat1909-12
- Jahr1909
- Titel
- Dresdner Journal : 20.12.1909
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Dresdner M Journal. Mniglieh Sächsisch-v Staatsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 295. » Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung» Hofrat DoengeSin Dresden. < Montag, 20. Dezember 1909. «e-ug-prei-: Beim Bezüge durch die Expedition, «roße Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten S Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint, Werktag!» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr.4574. Ankündigungen: Die Zelle kl. Schrift der 6mal gespalt. AnkündigungSseite 25 Pf., die Zelle größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Telle 60 Pf., unter dem Redaktion-strlch (Eingesandt) 7b Pf. Prei-ermäßigg. auf GeschäftSanzeigen. — Schluß de, Annahme »orm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Kammerherr Frhr. v. Burgk den ihm von Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe-Detmold verliehenen Leopold-Orden mit der Krone annehme und trage. ke. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Gewerbeschüler Peter Hinrich Wilhelm Sievers in Chemnitz die Befugnis zu verleihen, die ihm unter dem 22. August 1905 verliehene bronzene Lebensrettungs medaille am weißen Bande zu tragen. Auf Antrag der Schneider-ZwangSinnung in Schnee berg wird gemäß 8100 b der Gewerbeordnung die unter dem 6. April 1899 von hier aus erlassene Anordnung, wonach vom 1. Juli 1899 an sämtliche Gewerbetreibende, die in Schneeberg, Oberschlema, Lindenau, Neustädtel, Griesbach, Niederschlema und Zschorlau das Schneider handwerk ausüben, der Zwangsinnung für das Schneider- gewerbe in Schneeberg (mit dem Sitze daselbst) anzu gehören haben, für den 1. Januar 1910 hiermit zurückgenommen. 1919IV Zwickau, den 15. Dezember 1909. 9144 Königl. Kreishauptmannschaft. Zur Beseitigung von Zweifeln, die wiederholt über die Auslegung der Bestimmungen in § 39 des Reichs- gefetzeS, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, vom 30. Juni 1S90 —RGBl. Seite 306 flg.— aufgetaucht sind, finden sich die unterzeichneten Ministerien veranlaßt, Folgendes bekannt zu geben: 1. Als militärische Dienstgebäude (8 39 Abs. 1 Nr. 2) gelten nur solche fiskalische oder von der Verwaltung ganz gemietete Gebäude, in denen ein militärischer Dienst oder Betrieb stattfindet (Bildungsanstalten, Fa briken, Magazine, Amtsgebäude der Behörden, Lazarette) oder in denen dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Personen dienstlich untergebracht sind. Demnach ist die Militärbehörde für sämtliche Personen zuständig, denen eine Wohnung in solchen Gebäuden an gewiesen ist, einschließlich ihrer Familien und ihres Gesindes. 2. Solche Gebäude sind als ausschließlich von der Militär- oder Marineverwaltung benutzt im Sinne des 8 39 Abs. 1 Nr. 4 auch dann anzusehen, wenn sich unter den darin untergebrachten Personen Zivilpersonen (Familien oder Gesinde s. 0. unter 1) befinden. 3. Militär- oder marinefiskalische Arbeiterhäuser, die vermietet werden, kommen weder bei Nr. 2 noch bei Nr. 4 des § 39 Abs. 1 in Betracht. 4. In nicht fiskalischen Gebäuden ermietete Räume, die zu einem militärischen Dienstzwecke gebraucht werden (Geschäftszimmer der Kommandostellen oder Behörden), sind zu den ausschließlich von der Militärverwaltung be nutzten Einrichtungen zu rechnen; dagegen sind Bürger guartiere oder von der Militärverwaltung gemietete Dienstwohnungen in nicht fiskalischen Gebäuden als solche Einrichtungen nicht zu betrachten. 5. Die beweglichen Gegenstände, die im Gesetze nur unter 8 39 Abs. 1 Nr. 3 erwähnt werden, folgen im übrigen nicht der Person, sondern dem Raume. Für die den Dienstwohnungsinhabern und ihren Familien gehörigen Sachen ist demnach in den oben unter 1 und 2 sowie im ersten Halbsatze der Ziffer 4 -erwähnten Fällen die Militärbehörde, in den Fällen der Ziffer 3 und des zweiten Halbsatzes der Ziffer 4 die Zivil behörde zuständig. Die in den 88 12—21 des Gesetzes erwähnten Ab- sperrungs- und Aufsichtsmaßregeln stehen, soweit die in § 39 aufgeführten Militärpersonen, militärischen Grund stücke und militärischen Einrichtungen in Betracht kommen, den Militärbehörden zu. 742 0II dl. Dresden, am 30. November 1909. 9140 Die Ministerien des Kriegs und des Innern. Bekanntmachung, den -erkauf von Lcheckstempelmarken betreffend. Im Anschlusse an die Bekanntmachung vom 30. Sep. tember 1909 wird bekannt gemacht, daß mit dem Ver kaufe von Reichsstempelmarken zur Entrichtung der in Tarifnummer 10 des Reichsstempelgesetzes vorgesehenen Abgabe weiterhin beauftragt worden sind: die Zollämter Bischofswerda, Großenhain, Mark neukirchen, Olbernhau und Oschatz, die Nebenzollämter Königstein, Mügeln und Schwarzenberg. Dresden, am 15. Dezember 1909. 9141 Königliche Generalzolldirektio«. Ernennungen, Versetzungen re» im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» Kultus und Sffeuiliche» UnterriHt». Zu besetzen: Eine ständige Lehrerstelle in Leubsdorf. Anfangsgehalt 1500 M. und 230 M. Wohnungs geld für verheirateten, bez. 150 M. für unverh. Lehrer. Be werbungsgesuche mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen, Amts- sührungszeugnisse in lückenloser Folge bis zur Zeit der Be werbung, sind bi» 31. Dez einzureichen bei dem K. Bezirksschul inspektor zu Flöha; — Ostern 1910 die ständige Lehrerstelle zu Wuhnitz. Koll.: Die oberste Schulbehörde. Das gesetzl. Gehalt und die gesetzl. Vergütungen für Besorgung der Verwaltungs- gelchäfte, Fortbildungsschul- und Turnunterricht, bz. Nadel- aroeitSunterricht und freie Amtswohnung mit Gartengenuß. Be werbungsgesuche mit allen erforderlichen Zeugnissen sind bi- 6. Jan. bei dem K. Bezirksschulinsvekto: in Meißen einzureichen; — die dritte Lehrerstelle zu Wehr-dorf. Koll.: Die oberste Schulbehörde. Mindestgehalt und Amtswohnung. Vorschrifts mäßige Bewerbungen sind bi- 31. Dez. bei dem BezirkSschul- inspektor zu Bautzen einzureichen. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteile.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hofe. Dresden, 20. Dezember. Se. Majestät der König wohnte gestern vormittag dem Gottesdienst in der katholischen Hofkirche bei und erteilte von ^12 Uhr ab an nachstehende Herren Audienz: Geh. SanitätSrat vr. Hübler-Dresden, Oberregierungsrat v. Criegern-Bautzen, Oberregierungsrat vr. Koch, Oberjustizrat vr. Kühlmorgeu-Dresden, die Obermedizinalräte vr. Günther- HubertuSburg, vr. Hankel-Zwickau, vr. Gelbke-Chemnitz, Justizrat Schluckwerder. Plauen i. V., Finanzrat Friedrich-DreSden, die Finanz- und Bauräte Hempel-Plauen, Lincke-EbcrSbach, Regierungs- rat Edler v. der Planitz-Sayda, RegierungSrat Schink-Oberlößnitz, Kirchenrat v. Katzer-Löbau, Oberbergrat vr. Birkner-Freiberg, die Amtsgerichtsräte vr. GinSberg-DreSden, Schroeter-Scheiben berg, die Forstmeister Schleinitz. Wermsdorfer Revier, Ledig-Hohn- steiner Revier» Kempe. Höckendorfer Revier, Königl. Großbrit Bizekonsul Palmiö. Dresden, die Bauräte Dressel. Dresden, Schönherr-Döbeln, Sachse-Leipzig, Postdirektor Helbig-Plauen i. B., die Justizräte vr. Fiedler, vr. Schubert-Dresden, Heintze - Wurzen, Tetzner - Chemnitz, Medizinalrat Prof, vr. Näcke - HubertuSburg, Beterinärrat vr. Noack-Leipzig, Oberzollinspektor Weichold-Schandau, die Professoren vr. Nau mann, Richter, Kuhnow-Dresden, Hartlich-Grimma, Kolb, vr. Becker, Vr. Thieme-Leipzig, Sanitätsrat vr. Brückner-Leipzig, Kommissionsrat Schäfer - Dresden, die Bergräte Lange-Brand, Weiß-Freiberg, die Kommerzienräte Doerfel - Kirchberg, Elb- Dresden, Grimm-Zwickau, die Sanitätsräte vr. Hartung-Klein, zschachwitz, vr. Mann, vr. Seifert-Dresden, vr. Wagner-Crimmit schau, Kammerrat Gerlach-Döhlen, die Okonomieräte Nicke-Bisch- ;eim, Oehmichen - Loschwitz, Steuerrat Stenzel. Dippoldiswalde, Rechnungsrat Hertwig-Leipzig, Bürgermeister Wagner-Göschwitz, Oberpfarrer Schröter-Waldheim, Pfarrer Liebe-Dresden, Pastor smsr. Archidiakonus Richter, Stadtrat Auster, Brandversicherungs, inspektor Bellmann-Zittau, Kaiser!. Bankdirektor Frenkel-Leipzig, Kaufm. Direktor Hurtzig-Gersdorf, Stadtrat Huste-Bischofswerda, Fabrikdirektor Kell. Niederau, Bergdirektor Mauersberger- Olsnitz i.E, Fabrikbesitzer Schmelzer-Lichtentanne, Kaufmann Schmidt - Leipzig, die Stadträte Schmidt-Annaberg, Sebastian- öroitzsch, Straßenbahndirektor Stoeßner - Dresden, die Oberbahn, »ofsvorsteher a. D. Enderlein - Dresden, Ritter - Niederlößnitz, Obergütervorsteher a. D. Krafft-Chemnitz, Oberbahnhofsvorsteher Kräuter-Mittweida, Gemeindevorstand und Friedensrichter a. D. Diettrich - Dresden, Schuldirektor a. D. Dorsch-Plauen i. V., ! Vorsitzender de- Königl. Sächsischen Kriegerverein- Fülle- Zwickau, Gemeindevorstand HeinsiuS-Wittgensdorf, Tierarzt Knorr- Taucha, Direktor der Beerdigungsanstalt Pietät und Heimkehr Mehlhorn - Dresden, die Stadträte Roscher - Limbach, Schultz- Freiberg, Schuldirektor Wienold-WUtgensdorf, Fabrikbesitzer Zacke» Grüna, Technischer Direktor Zieroldt-Zwickau, Oberlehrer Fritzsche-, Rat-obersekretär «eißler-, Stadtsteuerinspekior Gentlch-Dresden, Oberlehrer Schmidt-Plauen i. B., Bahnverwalter Schulze Radeburg, die Oberlehrer Thieme-Plauen i. B., Pilz-Dreeden, K^chschullehrer a. D. Kantor Zimmermann-Meißen, Bürgerschule lehrer Arlt und Oberinspektor Knauthe-DreSden. Heute vormittag nahm der Monarch militärische Mel- düngen, die Vorträge der Herren Staatsminister sowie des Kabinetts-Sekretärs entgegen und erteilte um 7,1 Uhr im Beisein Sr. Exzellenz des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Staatsministers Grafen Vitzthum von Eckstädt, dem neuernannten Großherzoglich Mecklenburg- Schwerinschen außerordentlichen Gesandten und bevoll mächtigten Minister Freiherrn v. Brandenstein zur Ent gegennahme seines Beglaubigungsschreibens eine feierliche Audienz. Eine vor den Allerhöchsten Gemächern auf- getretene Paradewache des Königl. Garde-Reiter-Regi ments erwies dem Hrn. Gesandten die militärische Ehren bezeigung. Hierauf wurde der Großherzoglich Mecklen burgische Gesandte auch von Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Mathilde im Palais am Taschenberg und später von Ihren Königl. Hoheiten dem Prinzen und der Frau Prinzessin Johann Georg im Palais auf der Zinzendorfstraße empfangen. Dresden, 20. Dezember. Se. Königl. Hoheit der Prinz Johann Georg reist heute abend 7 Uhr 21 Min. in Begleitung des Hofmarschalls v. Mangoldt-Reiboldt und des persönlichen Adjutanten Hauptmann v. Elterlein nach Brüssel, um in Vertretung Sr.Majestät des Königs der Bei setzung weiland Sr. Majestät des Königs der Belgier, Leopold II., beizuwohnen. Die Rückkehr Sr. Königl. Hoheit erfolgt am Donnerstag abend. — Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Johann Georg wohnte am Sonnabend 4 Uhr nachm. in Begleitung der Hofdame Frl. v. Schönberg-Rothschönberg der Weihnachtsbescherung im Vincentiusasyl, Witten bergerstraße, bei. Heute mittag war Ihre Königl. Hoheit mit Ihrer Exzellenz der Frau Oberhofmeisterin Freifrau v. Finck bei den Bescherungen der Krippe und Kinder bewahranstalt des Dresdner Frauenvereins, Gerokstraße 29, und nachmittags 4 Uhr in Begleitung der Hofdame Frl. v. Schönberg bei der Bescherung der Grauen Schwestern in Löbtau anwesend. Abends 8 Uhr wohnte die Frau Prinzessin dann noch mit der Frau Oberhofmeisterin der Bescherung im Daheim des Johannesvereins, Feld- gaffe 7, bei. Dresden, 20. Dezember. Die Königliche Familie vereinigte Sich gestern zur gemeinsamen Mittagstafel bei Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Mathilde. Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Mathilde wohnte gestern nachmittag in Begleitung des Hoffräuleins v. Schönberg-Rothschönberg der Weihnachtsbescherung im Vinzentius-Asyl, Wittenberger Straße 88 bei. Heute nachmittag wird Höchstdieselbe in Begleitung der oben genannten Dame der Christbescherung in der Kinder bewahranstalt in Gittersee beiwohnen. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. * Nach einer Bekanntmachung des Evangelisch-lutheri schen Landeskonsistoriums im 9. Stück feines Verordnungs blattes wird in den Ersten Monaten des kommenden Jahre» eine neue Ausgabe des Landesgesangbuch» erscheinen, die nach den Entwürfen Rudolf Schäfer» reich mit bildlichem und anderem Buchschmuck au-gestattet ist. Sie enthält auch die neuerdings dem Gesangbuch beigegebene Sammlung geistlicher Volkslieder und ist mit Melodienvordruck versehen. Die neue, bei B. G. Teubner in Leipzig und Dresden erscheinende Ausgabe darf nur gebunden, und zwar nur in den ebenfalls von Rudolf Schäfer entworfenen Einbänden abgegeben werden. Das ge bundene Exemplar kostet, je nach dem Stoff und der sonstigen Ausführung des Einbandes, 4 M. oder mehr. Eine Druck- und Ausstattungsprobe der neuen Ausgabe de» Landesgesangbuches mit Buchschmuck liegt dem Berordnungsblatte bei. * Entsprechend einem Wunsche der 8. ordentlichen LandeS- synode hatdaSEvangelisch-lutherische LandeSkonfistorium zum Gebrauch der Gemeinden der Landeskirche und zu möglichst weiter Verbreitung in diesen eine Auswahl seist- licher Volkslieder zusammenstellen lassen. Diese Samm lung von 29 Volksliedern, denen al» Nr. 30 ein aus einem Verse bestehendes Bekenntnislied angefügt ist, erscheint bei B. G Teubner in Leipzig in drei Sonderausgaben, die der Volks- und Schulausgabe, der großgedruckten Ausgabe und der Taschenausgabe des Landesgesanubmüs angepaßt, aber alle drei mit Melodienvordruck versehen sind. Um ihre Zugehörigkeit zum Landesgesangbuche noch weiter zur Erscheinung zu bringen und sie auch zum Gebrauche im Gottesdienste dergestalt geeignet zu machen, daß Nummern dieser Sammlung gleich solchen de» Ge sangbuch» an den Liedernummertafeln angesteckt werden können, sind ihre Lieder außer mit der eigenen (1 bi- 30) mit einer zweiten Nummernfolge (687 bi» 716) versehen, welche die mit 686 schließende Nummernfolge de- Gesangbuchs fortsetzt. Damit allen Besitzern de- Gesangbuch- die Anschaffung der geistlichen Volk-lieder und deren Einfügung in ihr Gesangbuch tunlichst er leichtert sei, ist der Ladenprei- für alle drei Eonderau-gaben auf
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