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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 18.04.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-04-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19010418014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1901041801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19010418
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1901041801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1901
- Monat1901-04
- Tag1901-04-18
- Monat1901-04
- Jahr1901
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 18.04.1901
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i verugsgedllhr: »««tüttdrü» , Mt «o «I,.; dm» dt« Loli - Mt. Dt« .Dr«»tz«erNa»rI»ien' ertckletnen «»»»«! di- «uiedki in Dr«d«n und der nStbkei, Umaedun,. wo die Sutroou», durch ctueue Bolen oder KomimMonüre niolel. erdaUen da» Blatt an Wochentagen, die nicht aul Sonn- oder Feiertage lolaen. in «ei rdeilaudaadeu »den»« und «toruend tuaeliellt. Ftr Nückaabe einaelandter Schritt- iilicke leine LeidindUchleit. Fernlvrechanlchlud: l Rr. U und Nr. 2KS«. Del«,ramm Adrett«: Machrichlen Dr«»de«. SegrMtl 1856 wolliL« SvitlLsrüoks 1 ---- nack »LiisjLvksts.I VeldltdkruQlt - Ifl« 7 M rn»«;i»8trn»8v 7.1 Telegr.-Adresse: Nachrichten. Dresden. Ilnsselei»-!'«»»«»» l)kov«la<I«»> u»ä Loalltaneo-I'adilll. Kroblrea Sls, ditto, urwsre mit Lllerlolontom L»tr«e- Vsnedmavk, lrrkMx ood aaroxsoü l üno vircd-ff. KoIoniL^vurnoil- —IlulliUuux 17 asnv 17 äor „llnsbllnsp llsetmetilen". lonAlrwv von luserLten u. Ibonuvwvuts für oblxs üvitunx;. ^ssööZ^l oSmktiw'8 8eilöiillsits-vreme voll dervorraxvnden Uixonsekaktvll für UrrvacdWllv und liiudvr. IkvvII«», dabei billige» Kiäpuratk lüns Orix.-Illielms 7H l'lt Versandt von 2 Lilekson .',ll Mgen irinsondunc; von 1.75 M. Damit. sieb aberdeder voll der Voi/iil-Iioükiut de» Lokri»lllln'«ol>vo Oremes übornvuxen icann, norden aueb 1'rabe- dcrse» für nur LS Ist. adssvxvkoo. Kur direkt, durcü 8torkl>- 1potl»«Itv, 11» ««ei«»-1«, I»1IInttr«l dit»»«««. I^IÜ>ljitItI'ti I^0<I«t„j(»st>»VII ^ I>AvvI«kIi8 Iklttltltlll'VI'iUI/ilM mitl -I*st!I«iilu;n "MS uvuv ^usivlilll iu Drunonlollonkitolsou Iwä üumvlllotlvnmilntl-ln omstltolllt «Io8. Z?ivvlitl LUK Virol, 8vli1««88ti'. Lei, s-urt. uucl I. Lllltzo. (N«» 'krini'di'f' ^^Mi»g der Kttegsinvaiiden. Hosnachrichten. Sächs. kirchliche Konferen;. Modeneuheitcn, Muthmaßl. Witterung:! HA H1H11H ^» Lv>» stkanheimer Sprudel, Das neue Urheberrecht, Gerichtsoerliandlungen. Viörnioii. Unsicher. ^ ^/vtatlkl vIU^f »o» ^1^11» ».v VH.» Die Versorgung -er Kriegs,nvalide». Der Reichstag hat t»en Entwurf über die Versorgung der Kricgsinvaliden und Kriegshinterbliebenen an die Bndaetkoinmissivn verwieien Zunächst will es scheinen, als ob dieses Verfahre» eine unnütze Verzögerung bedeute, und eine glatic Annahme der Vorlage in besserer Uebereinstimiuuiig mit der bisherigen dringlichen Halt ung des Hauses in der Angelegenheit gewesen wäre: ebenso wie es auch keinen wohltliuenden Eindruck nach aussen hin machen dürste, wenn man eisälnt. das; die Rcichöboten bei der Beratlmng der Vorlage nur in schwacher Zahl vertreten waren und es selbst in einem w besonderen Falle, wo das Land vom Reichstage eine echt nationale imposante Kundgebung ohne jede parteipolitische Tendenz erwarten durste, nicht für der Mühe wcrth hielten, ihrem unausrottbare» Drange, durch Abwesenheit zu glänzen. Zügel anzuleaen. Die Kommissionsverwcisnng soll nach de» im Hanse abgegebenen Erklärungen der Fraktionsredner eine »reifliche Prüfung" der von der Regierung vorgeschlugenen Regelung des Gegenstandes ermög lichen. insbesondere auch nach der Richtung, welchen Einstig; die Vorlage aus die allgemeine Revision der Jnvalidcngeietzgebung habe» wird. Geht dieser Gesichtspunkt schon einigermaßen über das vor Allem im Auge zu behaltende Ziel einer möglichst raschen Erledigung der Cache hinaus, io mutz es vollends als bedenklich bezeichnet werden, wenn in der Verhandlung im Plenum die Neigung hervortrat, die pekuniäre Deckungssrage mit der Vorlage zu verquicken und die Konimiisionsberathung mit allerlei mehr oder minder problematischen Finnnzprojrktcn, wie ReichSeinkomnicn-, Reichserbichasts-, Reichswehrsteuer. zu bepacken. Sollten der artige verhängnisvolle Anregungen thattächlich von der Kommission ausgegrifsen und befolgt werden, so hätte sich der Reichstag mit der Von ihm beliebten Behandlung des Entwurfs richtig in die Nesseln gesetzt und die Oeffentlichkeit erlebte wieder einmal das Schauspiel, daß die deutsche Volksvertretung iu einer Sache, in der sie zuerst eine erfolgreiche Initiative ergriffe» hat, schließlich nicht das letzte entscheidende Wort zu finden vermag. Hoffentlich kommt es indessen dickes Mal nicht so weit und die Kommission läßt die Invaliden nicht ungebührlich lange warten. Dazu ist aber erforder lich. daß die Kommission sich streng daraus beschränkt, die augen- sälligsten Mängel der jetzigen Vorlage herauszuheben und ihre Beseitigung aus dem Wege der Verständigung mit der Regierung zu versuche». Das muß Alles rasch und gründlich erledigt werde» und darf keinesfalls zu einer Gefährdung der ganzen Vor lage durch Versteifung auf an sich vielleicht berechtigte, aber in diesem Zusammenhänge zu weit führende Wünsche den Anlaß geben. Der leitende Gesichtspunkt bei der Benrthcilniig der gegen wärtigen Vorlage muß der sein, daß sie unzweiselhaft mehrfache Verbesserungen der Lage der .Kricgsinvaliden und der Kriegshinter bliebenen bringt. Da die Erhöhung der Bezüge im Einzelnen schon früher wiederholt mitgetheilt worden ist. io wird an dieser Stelle ein nochmaliger kurzer Hinweis ans die wesentlichen Grund lage» des Entwurfs genügen. Das hauptsächlich hervorstechende Moment des Entwurfs ist die endliche, wenn nicht ausgiebige, so doch anständige Versorgung der Invaliden der unteren Grade, und zwar durch eine Verdoppelung der für diese bisher geltenden Sätze. Diejenigen Invaliden, die völlig erwerbsunfähig und. sollen künftig in der 1. Klasse <d. h. wenn sie srenider Hilse bedürfen) erhalten als Gemeiner OM Mark, als Unteroffizier 000 Mark. a!s Feldwebel 1524 Mark, wozu im Falle der Verstümmelung noch l!24Mark jährlich für jedes Glied treten, so daß z. B. der gemeine Soldat bei dem Verlust einer Hand 1224 Mark Pension erhält. Wenn nun auch diese Sätze wohl im Allgemeinen als ausreichend bezeichnet werde» dürfen, so ist doch die Berechtigung des Tadels nicht zu verkennen, den die »Köln. Zig." erhebt, indem sie schreibt: „Man muß staunen über die rechnerische Findigkeit, die bei dem Verlust eines Gliedes rund 27 Mark monatlich und nicht M Mart oder 1 Mark täglich gewährt, so das; das streich an diesen Krüppeln für Mann und Tag 10 Psg. erspart, die es sich passender an einer anderen Stelle abgezogen hätte." Hier sollte in der That die Kommission ganze Arbeit macken und eine so unwürdige Pfennig- suchserei gegenicher de» Invaliden durch Aufnahme des täglichen 1 Mark-Satzes m die Vorlage beseitigen. Für die Invaliden der hvheren Grade hat die Vor lage im Verhältniß keine gleich durchgreisende Fürsorge getroffen, wenn allerdings auch etwas schließlich immer noch besser als gar nichts ist. Während man nämlich bei der Mannschaft den Grundsatz festgehalten hat, daß der gänzlich Erwerbsunfähige als Pension mindestens die säinmmchen Gebühren seines Dienstgrades (an Löhnung, Brotgeld. Mcnagegeld, Servis u. s. w. bei der Truvpc) erhält, hat man eine so durch aus gerechte Methode den Offizieren gegenüber preisgegeben und gewährt diesen, wenn sie an ihrer Gesundheit so schwer ge schädigt sind, daß sie längerer Kuren und fremder Wartung be dürfen. Kriegszulagen. die nicht gleich, sondern nach dem Dienst grade verschieden sind. Bei de» Leutnants und Hauptleuten be trägt die neue Kriegszulage lährlich 1200 Mk.. bei den Stabs offiziere» aber nur ,20 Mk. alw ganze 2 Mt. pro Tag: wo bleibt da das System in der Sache k Mit Recht darf verlangt werden, daß, wie bei den Mannschaften, so auch bei den Offizieren, für die Hohe der Kriegszulage nicht der Dienstgrad, sondern der Grad der Gesundheitsschadlguiig den Ausschlag giebt. ES wäre zu wünschen, daß die Kommission auch in diesem Punkte die noty- wendige Verbesserung in den Entwurf hineinbrächte. Als ganz unzulänglich muß die Art bezeichnet werden, wie der Entwurf die Wittweii-Pensionen regelt, und zwar sowohl deswegen, weil man hier die fatale Einrichtung der „gnade»wei!en", nur im Falle der „Bedürftigkeit" zu gewährenden „Beihilfen" erfunden hat, als auch wegen des gänzlichen Ausschlusses solcher Wittwen von der Versorgung, die von Offizieren, die erst im Pensionsstandc gcheiratbet haben, hinterlassc» werden. Auch den Wittwen unserer Tapferen gegenüber ist das Reich mit voller Schwere in seiner nationalen Ehre und Würde engagirt und der Konnniision erwächst daher die Pflicht, nichts nnveriucht zu lassen, um de» Wittwen und Waisen unserer Krieger ihr unverkürztes Recht zu gewährleisten. Nach alledem erscheint das Unheil, daß die gegenwäitiac Vorlage nur ein Stückwerk daistellt, begründet. Selbst wenn die ihr anhaftenden Fehler im Wesentlichen von der Kommission unter Zustimmung der Regierung beseitigt weiden, so bleiben doch in dem großen Ganzen der Militärvensionsgesekgebung immer noch so zahlreiche erhebliche Mißstände zurück, daß nur eine organische Gesammtrevision die endglltige und durchgreifende Besserung zn bringen vermag. Schon in formeller Hinsicht krankt die bestehende Gesetzgebung iiber das militärische Pensiviiswesen an einer selbst von Fachleuten kaum zu bewältigenden Unübersichtlichkeit. Neben dem Grundgesetz sind eine ganze Anzahl von Flick- und Ergänz- ungsgeietze» erlassen worden, die dadurch, daß ihnen keine rück wirkend? Kraft innewohnt, vielfache verschiedene Kategorien von Invaliden geschaffen haben, unter denen sich der Laie überhaupt nicht mehr zurecht findet. Hier kan» Wandel nur durch den Erlaß eines einheitlichen, für alle Invaliden ohne Unterschied gleichmäßig giltigen Gesetzes geschaffen werden, und das; ein solches Oiesetz nicht mehr lange ans sich warten läßt, darauf wird der Reichstag, nach dem er die Einbringung der jetzigen Vorlage durchgesetzt hat. mit derselben Energie hmwirken müssen, mit der er bisher die An gelegenheit betrieben und seine nationale Pflicht gegenüber den Invaliden erfüllt hat. In dem allgemeinen Militärpensionsgesetz werden alle offenbaren Mängel der jetzigen vereinzelten Gesetze anszumerzen und durch zweckmäßige, der sozialen Gerechtigkeit ent sprechende Bestimmungen zn ersetzen sein. Um nur ein Beispiel anznsühre», muß gründlich mit der Ungleichheit aufgeräumt werden, die zur Zeit in der Frage der Anrechnung der Pensionen im Kommunal- und im Staatsdienste besteht, indem die .Kommunal beamten ihre Invalidenpensionen ungeschmälert neben ihrem sonstigen Einkommen beziehen, während de» Staatsbeamten unter gewissen Voraussetzungen die Jnvalidenpension vom Gehalt ab gezogen wird. Ei» solches Abzugsverfahren erscheint durchaus un zulässig und hat mit Recht die ganz besondere Unzufriedenheit der betroffenen Kreise wach gerufen. Das Anrecht, das der Invalide sich durch Einsetzung seiner Gesundheit im Dienste des Vaterlandes aus materielle Entschädigung erworben hat, beruht auf einem io hohen moralischen Titel, daß es de» Kämpfer für die höchsten Güter der Nation erniedrigen heißt, wenn man ihm von Amttz- wcgen seinen kärglichen Ehrensold deswegen beschneidet, weil noch eine andere Erwerbsquelle sich ihm geöffnet hat- Ueberhnupt wird in diesem Zusammenhänge die ganze Frage der . Bedürftigkei t" neu zn prnseu und m einem dem Geiste der Jnvalidengesetzgekuing angemessenen Sinne zu regeln sein. Es geht doch nicht an, daß derselbe Staat, sür den die Invaliden ihre Gesundheit und Erwerhsfähigkeit ganz oder zum Thcil zum Opfer gebracht haben, eben dielen Invaliden wegen jedes Pfennigs uns die Finger paßt und ihnen an alle» Ecken und Enden etwas ab zuzwacken sncbt, sobald sie ja einmal zu einem Einiominen ge langen, das sür mehr als die allernollnvendigsten Ansprüche aus reicht. Fragt inan etwa bei der Pcnsionirnng anderer um den Staat verdienter Männer darnach, ob sie „bedürftig" sind oder nicht? Wenn aber der Satz, daß. was dem Einen recht, dem Andere» billig ist, irgendwo Berechtigung hat so gewiß ans diesem Gebiete; wer Leben. Gesundheit und Eiwerhssähigkeit für lein Vaterland hin- giebt, bringt dadurch der Allgemeinheit Opfer, die in ihrer mora lischen Onnlisitälivn der Ausübung der höchsten amtlichen Thätig- keit für den Staat gleichstchcn. Etwas von der verwerflichen Neigung, die Invnlidenpensivncn von der „Bedürftigkeit" abhängig zn machen und ihre Träger zu Bittgängcr» bei den Behörden, zu Inhabern einer Art von „Armenrccht" hcrabznwürdiaen, kommt ja auch wieder in der gegenwärtigen Vorlage zum Durchbruch, nicht nur bei der Behandlung der Wittwen, sondern auch in der Bestimmung, daß invaliden Offizieren, deren Einkommen MOOMk., und invaliden Unteroffiziere» und Mannschaften, deren Einkommen OM Mk. nicht erreicht, vom 55. Lebensjahre a» eine Zulage bis zur Erreichung jener Beträge gewährt werden ..kann" (nicht „muß"), nämlich falls sie „bedürftig" sind: also auch hier wieder .Gnade" statt Recht, wie der nniioiinllibeinle Abg. Graf Oriola zutreffend Hervorhob. Ob bedürftig oder nicht, der Invalide muß schlechtweg und bedingungslos vom Staate erhalten, was ihm gesetzlich zu- komint: wenn er sreiwillitz darauf verzichten will, so mag er das thun. aber seine ..Bedürftigkeit" von AmtSwegcn zu prüfen, dazu hat der Staat keinerlei moralische Besiigniß und, wenn trotzdem zur Zeit ei» geschriebenes Gesetz ihn dazu berechtigt, io muß dieses Gesetz je eher desto besser beseitigt werden. Ferner wäre wünschenSwerth. daß in einem allgemeinen Militärvensionsgesctz der Begriff „Invalide" in möglichst weitem Sinne geiaßt und bei spielsweise auch auf solche Leute ausgcdehnt^würdc, die bei einer Schiffsexplosion, im Manöver oder bei Schießübungen verletzt werde». Der Kostenpunkt darf bei allen derartigen Neuerungen, die im Interesse unserer Invaliden noch nothwendig sind, keines falls einen Heminnngsgrund bilden. Gewiß sind die Reichs finanzen gegenwärtig nicht glänzend, aber das Reich sollte, wie der bereits erwähnte Abg. Gras Oriola bemerkte, an anderen Stellen sparen und nicht die Invaliden und ihre Wittwen und Waisen hungern lassen. Noch lange ist für diese Kreise nicht Alles geschehen, was geschehen muß, und nicht eher wird die öffentliche Meinung darüber zur Ruhe kommen, als bis im Deutsche» Reiche die bitteren Worte keine Geltung mehr haben, mit denen der „Kladderadatsch" zur 200jährige» Jubelfeier des Königreichs Preußen die Nation an ihre Pflicht gemahnte: So Mancher, der cüisbnals bei Wörth, Metz und Sedan stritt mit dem Schwert. Steht heute am Weg' als Lcicrmann. Ist doch noch sehr viel besser dran Als Andre, die nicht am Wege iteh'n, Nicht können den Leierkasten Lrch'i>; Di« auch vergossen haben ihr Blut Für's Vaterland mit Heldenmut!). ES retten halsen zur Zeit ver Noth: Mir die hat seht der Staat kein Brot. Wenn sie nicht selber cS wissen, wie Man Geld kriegt, mögen verhungern sie. Daran sei jetzt gedacht zur Zeit. Da Preußens Glorie sich erneut. Wie scheinen ärmlich Prunk und Pracht. Denkt man der Helden in blut'ger Schlacht! . Neueste Drahtmeldimqen vom 17. April. (Nachts eingehende Depesche» befinden sich Leite 1.) Berlin. (Prlv.-Te!) Reichstag. Auf der Tages ordnung steht die zweite Berathung des Geictzentwnrss betreffend das Urheberrecht an Werken der Li t t eia tu r »nd Ton kunst. Die 8ß 1—10 werden debattelos in der Fassung der Kom missionsbeschlüsse genehmigt. Zu 8 11, dem zufolge das Urheber recht an einem Buhnenwerke auch die ausschließliche Befngniß ent hält. das Werk öffentlich ausznführen. beantragt Abg. Nintelen einen Zusatz, daß ausnahmslos alle durch Druck veröffentlichten musikalischen Werke ohne besonders einzuhvlende Genehmigung der Urheber öffentlich ausgeführt werden dürfen, falls nicht der Urheber ans den Druckexeinviareir sich ausdrücklich das Aufführung- recht Vorbehalten hat. Demgemäß soll auch 8 27 des Gesetz entwurss gestrichen werden, wonach entgegen den bisherigen Nechtszilstünden die öffentliche Aufführung eines Werkes der Tonkunst fortan nur statlsindcn darf, wenn die Aufführung keinen gewerblichen Zwecken dient und die Hörer unentgeltlich zn gelassen werden, ferner wenn die Aufführung bei Volksfesten, mir Ausnahme von Mnsikfeslcn, erfolgt, oder wenn der Ertrag für wohlthälige Zwecke bestimmt ist und die Mitwirkenden keine Ver gütnng erhallen, oder endlich, wen» die Aufführung von Vereinen sür ihre Mitglieder und deren Angehörige veranstaltet wird. An tragsteller betont, wenn der Autor selber sich die Aufführung nicht Vorbehalte, liege gar kein Anlaß vor, im Gesetze das Interesse des Autors wahrzunehmen. mehr als dieser selbst es für nöthia batte. — Abg. Richter (frei!. Volksp.) stimmt dem unbedingt bei und bittet gleichfalls. eS bei den bestehenden Rcchtszuständen zu be lassen, unter denen die Musikpslege in Deutschland einen großen Ansschwmig. einen größeren als in irgend einem anderen Lande, ge nommen habe. Am allerwenigsten gehe cs an, alle Ausführungen in Vereinen von einer besonderen Erlaubnis; des Urhebers ab hängig zu machen, Ivie die-Z iu einer Denkschrift von Komponisten verlangt und heute durch einen Antrag Oertel. Fritzen, Rimpan, Träger gefordert wird. Das wäre eine ganz unglaubliche Be lastung sür 10000 deutsche Gesangvereine. - Abg. Spahn lEentr.) hält diese Bedenken sür nur zum Thcil berechtigt und bittet, die 88 II und 27 so anzunchmen, wie die Kommission be schlossen habe, d. h. in der Fassung der Regierungsvorlage. — Die Debatte wird nunmehr gleich auf 8 27 und die dazu vorliegenden Anträge Oertel und Genossen ausgedehnt. — Abg. Müller (sceis. Volksp.) empfiehlt die Beschlüsse der Kommission event. den Antrag Oertel. der sich im Wesentlichen mit dem der Kommission decke. Das Interesse der Komponisten erheische dringend einen Schutz ihres Aufführungsrechtes. Der Antrag Rüttele» sei eine unannehmbare Verschlechterung. — Abg. v. Strom deck (Centr.) tritt für den Antrag Rüttele» ein. — Staatssekretär Nieder- ding führt gegen den Antrag Rintelen aus. das bestehende Ge setz von 1870. welches dieser Antrag beibehalten wissen wolle, sei von der Vermuthnng ausgegangeil, daß der junge Komponist im Allgemeinen der öffentlichen Aufführung seines Werkes ohne Honorar keine Schwierigkeiten machen wolle. Jene Vermnthuna treffe aber für die Gegenwart nicht mehr zu, daran lasse sich nach der aus Koinponistenkreisen laut gewordenen Auffassung nicht zweifeln. Heute wollten die Komponisten ihre Werke nicht mehr ohne Honorar aufgeiührt wissen. Deshalb seien auch schon Frank reich, Belgien und Italien in der Weise vorgegangcn, wie dies letzt hier geschehen solle. Man habe sich gesagt: Wen» der dramatische Autor sür sein kleinstes Werk Auffuhrungshonorar be anspruche» dürfe, weshalb solle das dem Komponisten verweigert werden. Die ganze internationale Bewegung aus diesem Gebiete dränge auf das Honorarrccht des Autors hin. — Abg. Träger (frei!. Volksp.) empfiehlt den Kommissioiisbe'chluß bezw. den Antrag Oerie!. Die Idee des geistigen Eigenthums sei überhaupt cm spät zum Durchbruch gekommen, deshalb meine man vielfach, der Komponist solle doch froh sein, wenn er überhaupt aufgefüh',: werde. Aber wovon solle er denn leben? Ausnahmen von den Honorarvervflichtnngcn dürften nur gemacht werden in Bezug am Wohtthäliakeitsaufführungen. Die Gesangvereine könnten zu ihren sonstigen Ausgaben, die doch bei de» große» Vereinen inr Druck sacken, Instrumente rc. recht erhebliche seien, auch diese Neben ausgabcn sehr wohl tragen. — Aba. Oertel (koiis.), der für die Kvmmissivnsbcschlüsje in der von ihm vorgeschlagenen Fassung ein tritt, bestreitet, daß die Unbequemlichkeit für die Vereine eine in» so viel größere sei, wenn künftig die Aufführung nicht ohne spezielle Eclaulniiß des Autors stattsinde» dürfe. Diese IlnbequemUchlei. bestehe doch schon setzt in Bezug aus alle die Werke, welche den Bvrbchaltsvcrnierk des Autors tragen. Nothwendig sei jcdenfalll-, den Vortrag von Musikwerken erlaubnißpslichtig bezw. Honorar pflichtig zu machen, denn wenn man, wie dies von der Vorlage und von der Kommission gewollt werde, die Vereüisaufführungci. denen nur die Mitglieder und deren Familienangehörige beiwohnen, freigeben würde, so sichre das nur zu Gesctzumgehungcn. — Gel». Rath M üller macht Mittheilunge» über die im Kullusmüilsterüim stattqehabteu Konferenzen von Komponisten, diese seien bereit zur Errichtung einer Tanlwinen-Einziehungsanstalt. Den Vereinen würde aicheüngcgeben werden, sich mit einer Pauschsumnic abzufindcn Mit dem Antrag Oertel sei die Regierung einverstanden. — Abq Beckh lsreis. Volksp ) wendet sich gegen die Honorarpflichtigleii der kleinen Gesangvereine, eventnell solle mindestens die Honvrai srciheit der Volksfeste ans die Sängerscste ausgedehnt werden Staatssekretär llc leb erd ing bemerkt, eine generelle Erklärung darüber, ob Aufführungen ganz kleiner Gesangvereine als viiesn liche betrachtet werden würden und somit honorarpslichliq seien, könne er nicht abgebc». Tie Fälle würden da zn verschieden liegen. Aber von mehreren Seite», so von der Gcnosicnschall deutscher Komponisten, sei er da bin verständigt worden, das; diew nicht daran dächlc». ihre Einnahmen ans iolchc» kleinen Vereinen zu erhöhen. Der Herr Staatssekretär weist noch ans de» hervor ragenden Komponisten Robert Brandt, hin, dessen Lieder bei so zahlreichen Gelegenheiten öffentlich vcllgciragcn leien, während e selbst schließlich, erblindet, auf die Unterstützung seiner Freunde angewiesen yeivelen sei. — Abg. Diel', iSvz.) erklärt, im vorliegenden Falle sei die Regiermigsvonage das Nichtige. — Abg. Richter ttreis. Volksp.) beantragt, das; die bühnenmäßige Aufführung von Werken der Tonkunst mit dazugehörigem Text auch ahne den Vo: behallsverincrk des Autors honorarpflichtig sein soll, wogegen anderweile öffentliche Anffnlmmacn mangels eines VorbchcUl - verinerks ohne spezielle Genchnngiliia des Berechtigten unzulässig sein sollen. Ans die Zusagen des Vorstandes der Komponisten genosscnschast und anderer einzelner Personen, sich an den kleineren Gesangvereinen nicht bereichern zn wollen, sei gar nichts zu geben. Wenn hier im Gesetze ausgesprochen werde, daß solche Vereine nur eine Pauschale von 5 Mk. oder allenfalls bis zn 20 Mk. zn zahlen hätten, so wäre das wenigstens eine feste, bindende Vorschrift. — Staatssciictür Nicberding erhebt gegen den Antrag Richter verschiedene formelle Eimvände. — Abag. Dietz (Soz.) und Hauß in a n » (südd. Volksp.) treten in erster Linie sür den Kommiisionsbeschluß. in zweiter für den Antrag Richter ein. — Abg. Ga mp (Reichst'> tritt dem Grnndgedankeu Psuuo's WS) Mttvermttch. Lt«nng Ürrsdiirr Silken« Gebr. Pfund. Vau!rn-rn. 7S
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